Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.537,52
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Referendare erhalten in Berlin eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.537,52 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
Prädikatsquote: Berlin hat eine Prädikatsquote von 24,6 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Anrechnung von Nebeneinkünften: In Berlin werden unabhängig von der Höhe der Nebeneinkünfte stets mindestens 1.323,60 € brutto im Monat ausgezahlt.
Einstellungstermine: 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November.
Im Jahr 2022 hatte Berlin eine Prädikatsquote von 24,6 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
991
0,0
1,7
23,7
41,6
19,3
13,7
2016
916
0,0
2,4
24,9
40,9
17,8
14,0
2017
920
0,1
2,3
25,5
44,1
15,9
12,1
2018
804
0,0
2,7
25,9
44,5
13,9
12,9
2019
718
0,0
3,5
27,4
40,7
19,1
9,3
2020
712
0,0
1,8
28,4
44,7
15,0
10,1
2021
709
0,0
3,0
27,2
43,7
15,5
10,6
2022
603
0,0
2,2
22,4
49,3
16,3
10,0
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Berlin (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Berlin ab?
Das Referendariat dauert in Berlin ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 4 Monate
Station: Strafstation, 3,5 Monate
Station: Verwaltungsstation, 3,5 Monate
Station: Anwaltsstation, 9 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Wahlstation, 4 Monate
Mündliche Prüfung
Folgende Aspekte sollten Referendare zur Stationsplanung berücksichtigen:
Verwaltungsstation: Wenn eine die Verwaltungsstation außerhalb Brandenburgs / Berlins aber innerhalb Deutschlands absolviert wird, muss die Teilnahme an einer AG vor Ort nachgewiesen werden. Die Verwaltungsstation kann nicht bei einer Behörde absolviert werden, die ihren Sitz im Ausland hat!
Aufteilen der Anwaltsstation: Die Anwaltsstation kann auch aufgeteilt werden (jedoch jeder Block muss mind. 3 Monate lang sein)
Stationen außerhalb von Berlin / Brandenburg: Insgesamt können Pflichtstationen (also alle Stationen bis auf die Wahlstation) bis zu einer Gesamtdauer von neun Monaten außerhalb der Länder Berlin / Brandenburg abgeleistet werden.
Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt
In Berlin werden viermal im Jahr neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.537,52 € im Monat.
An welchen Terminen stellt Berlin Referendare ein?
Berlin stellt Referendare zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November, also viermal im Jahr, ein.
Die Ausbildung in Berlin erfolgt am Kammergericht Berlin, also dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Berlin?
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Nicht genommener Urlaub muss im nächsten Jahr und vor Beendigung des Referendariats genommen werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch. Bei einer Einstellung nach dem 30. Juni und bei unterjähriger Beendigung des Referendariats beträgt der Urlaub ein zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 150,10 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 128,39 Euro pro Monat und für das dritte Kind 819,76 Euro und jedes weitere Kind jeweils 678,99 Euro. (Quelle)
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes zulässig. Es ist zulässig, bis zu 8 Stunden pro Woche zu arbeiten. Eine Nebentätigkeit mit juristischem Bezug (etwa die Arbeit in einer Kanzlei, Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule, usw.) darf bis zu 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Während der letzten vier Monate vor dem schriftlichen Examen sinkt die zulässig Wochenstundenzahl auf 10 Stunden. Hat man im ersten Staatsexamen mindestens ein „gut“ erzielt und dient zumindest ein Teil der Nebentätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeit an einer Hochschule, dann sind bis zu 19,5 Wochenstunden genehmigungsfähig. Auch darf eine Nebentätigkeit nicht ausgeübt werden, wenn die Ausübung der Nebentätigkeit das Ausbildungsziel gefährdet. Dies ist etwa der Fall, wenn man im ersten Staatsexamen unterdurchschnittliche Leistungen erzielt hat. Die Ausübung der Tätigkeit muss genehmigt werden. Hierfür muss zuvor ein Antrag beim Kammergericht gestellt werden.
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Allerdings erhält man immer mindestens 1.323,60 Euro brutto. (Beispiel: Wenn Ihr mit einer Nebentätigkeit 1.550 Euro im Monat zusätzlich verdient, dann sinkt Eure Unterhaltsbeihilfe um 12,48 Euro auf 1.525,04 Euro) (Quelle)
Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ermöglicht. (Quelle)
In Berlin werden sehr viele Plätze an Referendare vergeben, die das 1. Examen in Berlin abgelegt haben oder die mehr als 10 Punkte im ersten Staatsexamen erreicht haben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung: Den Antrag auf Einstellung als Rechtsreferendar muss schriftlich an das Kammergericht Berlin geschickt werden.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen müssen circa 2 Monate vor dem Einstellungstermin beim Oberlandesgericht eingegangen sein. Die genauen Fristen stehen auf der Internetseite des Kammergerichts (Link).
Einstellungsbescheid: Ein paar Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält man ein Angebot zur Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und welchem Landgerichtsbezirk man voraussichtlich zugeteilt wird. Das Angebot muss innerhalb einer kurzen Frist angenommen werden.
Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden im Rahmen des Nachrückverfahrens an die nächsten Kandidaten vergeben. Die Annahmefrist für ein Angebot im Rahmen des Nachrückverfahrens ist sehr kurz.
Wartezeit: Erhält man bis zum Einstellungstag keine Nachricht, muss man sich nach dem Einstellungstermin bis spätestens 10 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin beim Kammergericht zurückmelden, sonst wird man beim nächsten Termin nicht berücksichtigt. Meldet man sich an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht zurück, wird die eigene Bewerbung aus der Liste gestrichen, sodass man die bisher angesammelte Wartezeit verliert.
Rückstellung möglich: Es besteht die Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum zurückstellen zu lassen. Die Rückstellung bedeutet, dass man bereits Wartezeit sammelt, ohne der Meldepflicht zu unterliegen, um die Bewerbung aufrecht zu erhalten. Es ist erforderlich einen Antrag auf Rückstellung zu stellen, der Antrag muss einen bestimmten Termin enthalten, zu dem man mit dem Vorbereitungsdienst beginnen möchte. Insgesamt kann man sich dreimal zurückstellen lassen, wobei die Gesamtdauer der Rückstellung 36 Monate nicht überschreiten darf.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
In Berlin werden viele Plätze an Bewerber vergeben, die das erste Staatsexamen in Berlin abgelegt haben.
Leistung (Bis zu 20 % der Plätze): Unter den Kandidaten, die mehr als 10 Punkte erzielt haben, werden dann alle Kandidaten gleichbehandelt, sodass die Auswahl dann nach der Wartezeit erfolgt (s.u.).
Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor.
Restlichen Ausbildungsplätze: Von den restlichen Ausbildungsplätzen werden bis zu 80 % anBewerber, die das ersten Staatsexamen in Berlin abgelegt haben, vergeben. sonstige Bewerber
Die Auswahl innerhalb der jeweiligen Kategorie richtet sich nach § 5 Abs. 3 JKapVVO:
Innerhalb der Kategorien werden Anträge nach dem Eingang des Prüfungszeugnisses (Tag des Eingangsstempels) berücksichtigt.
Ist dieser gleich, zählt das höhere Lebensalter.
In folgenden Fällen gilt der Antrag als sechs Monate früher gestellt: Wehr- oder Ersatzdienst, Zivildienst, Entwicklungshelfer, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr oder Bewerber mit einem minderjährigen Kind.
Wie lang sind aktuell die Wartezeiten?
Die Länge der Wartezeit richtet sich danach, in welche Kategorie Bewerber fallen:
Gesamtpunktzahl von mind. 10 Punkten im ersten Staatsexamen: ca. 10 Monate
Gesamtpunktzahl von unter 10 Punkten im ersten Staatsexamen & das erste Staatsexamen in Berlin abgelegt: 14-18 Monate
Gesamtpunktzahl von unter 10 Punkten im ersten Staatsexamen & das erste Staatsexamen in nicht Berlin abgelegt: 20-25 Monate.
Welche Unterlagen benötigen Bewerber?
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Bewerbungsantrag
Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
Aktuelles Lichtbild in Passbildformat
Unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf
Beglaubigte Kopie vom Personalausweis bzw. Pass mit Aufenthaltstitel
Personalblatt für Referendarinnen/Referendare
Erklärung zu Vorstrafen
Erklärung zu anderweitigem juristischen Vorbereitungsdienst
Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue
Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:
Beglaubigte Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde
Beglaubigte Kopie vom Scheidungsurteil kraft Rechtskraftvermerk
Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung (Bei Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst usw.)
Beglaubigte Kopie der Urkunde über den Doktortitel
Beglaubigte Kopie der Urkunde über die Ernennung ins Beamtenverhältnis und ggf. auch die entspr. Entlassungsurkunde
In Berlin gibt es für die Examensvorbereitung und theoretische Ausbildung sehr umfangreiche Arbeitsgemeinschaften.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Berlin?
Zivilstation: Die Station beginnt mit einem verwöchigen Einführungskurs. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden drei Probeklausuren geschrieben. Es werden zwei Zusatztermine zu den Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts angeboten.
Strafrechtsstation: Die Station beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungskurs. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft. In deren Rahmen werden drei Probeklausuren geschrieben.
Verwaltungsstation: Zu Beginn findet ein zweiwöchiger Einführungskurs statt. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Es werden drei Probeklausuren geschrieben. Es gibt zwei Zusatztermine zum Europarecht.
Anwaltsstation: Die Station ist in drei Arbeitsgemeinschaften unterteilt, es gibt jeweils eine Arbeitsgemeinschaft zum Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Folglich gibt es auch drei Einführungslehrgänge, die jeweils eine Woche dauern. Die anschließend stattfindenden Arbeitsgemeinschaften dauern jeweils 6 Wochen. Es insgesamt im Rahmen der Station sechs Probeklausuren (Zwei im Zivil-, zwei im Straf- und zwei im Öffentlichen Recht) geschrieben.
Wahlstation: Es besteht die Möglichkeit eine einmonatige Arbeitsgemeinschaft zum berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung zu besuchen.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
In Berlin wird für die Examensvorbereitung ein Klausurenkurs angeboten.
Häufigkeit: Alle zwei Wochen wird online eine neue Klausur zur Verfügung gestellt.
Keine Korrektur: Allerdings bietet das Gericht keine Korrekturen der Klausuren an, diese Lücke füllt allerdings der Berliner Personalrat, dort müssen Referendare allerdings 15 € pro Korrektur zahlen.
Während der Anwaltsstation findet ein Probeexamen (sog. Pflichtklausurenkurs) statt. Dabei werden insgesamt 12 Klausuren geschrieben.
Staatsexamen
In Berlin werden nur 7 Klausuren geschrieben und damit eine Klausur weniger als in den meisten anderen Bundesländern.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Berlin zählen die schriftlichen Klausuren 60 % und werden im 20. Ausbildungsmonats (d.h. im letzten Monaten der Anwaltsstation) geschrieben.
Insgesamt werden in Berlin 7 Klausuren geschrieben:
2 Klausuren im Zivilrecht
2 Klausur im Strafrecht
2 Klausuren im Öffentlichen Recht
1 Wahlklausur: Es kann zwischen allen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) gewählt werden.
Zwei Besonderheiten sollten Referendare zu den Klausuren in Berlin bedenken:
Anwaltsklausuren: Es können bis zu 4 Anwaltsklausuren gestellt werden.
E-Examen: Berlin bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.
Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Berlin 40 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.
Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem berufspraktischen Teil (Aktenvortrag) (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag und 5 Minuten Vertiefungsgespräch) und drei Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht).
Zusammensetzung der Note: Der berufspraktische Teil fließt mit 16 % in die Gesamtnote mit ein, die anderen drei Prüfungsgespräche mit jeweils 8 %.
Ort: Die Prüfungen finden im Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg in Berlin statt.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 600 Euro. Die Gebühr reduziert sich auf 100,00 Euro, wenn bereits vor Beginn der schriftlichen Prüfungen auf die Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens verzichtet wird. Die Gebührt reduziert sich auf 400,00 Euro, wenn spätestens 15 Wochen nach Ablegung des schriftlichen Prüfungsteils auf die Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens verzichtet wird oder wenn Referendare nach dem Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils nicht bestehen, sodass keine mündliche Prüfung stattfindet.
Frist: Die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben, besteht nur in der auf das Ende des Erstversuchs folgenden übernächsten Prüfungskampagne. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Ablegung der mündlichen Prüfung beantragt werden.
Klausurtermin: Daraus ergeben sich die folgenden Prüfungstermine: wenn die Mündliche Prüfung des Erstversuchs im Februar stattfindet, finden die Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im Juni statt, bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im Mai: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im September; bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im August: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im Dezember; bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im November: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im März.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 32 Abs. 2 JAO. Die Möglichkeit besteht, wenn man im ersten und zweiten Versuch das Examen nicht bestanden hat. Dafür muss im Antrag dargelegt werden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Insgesamt sind die Anforderungen hier recht hoch, sodass ein pauschaler Verweis darauf, dass man zusätzlich gelernt hat, nicht ausreicht.
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Kammergericht Berlin – Übersicht zum Vorbereitungsdienst (Link).
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Berlin?
Referendare verdienen in Berlin 1.537,52 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Berlin im 2. Examen durch?
In Berlin fallen im 2. Examen 10 % der Referendare durch (Stand: 2022).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Berlin?
Die Prädikatsquote liegt in Berlin im 2. Examen bei 24,6 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Berlin aus?
Die Ausbildung in Berlin erfolgt am Kammergericht Berlin, also dem Oberlandesgericht des Landes Berlin.
Wie lange dauert das Referendariat in Berlin?
Das Jura-Referendariat dauert in Berlin 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.