Jura-Referendariat in Hamburg

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Referendare erhalten in Hamburg eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.443,07 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
  • Prädikatsquote: Hamburg hat eine Prädikatsquote von 39,2 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
  • Zwei Wahlstationen: In Hamburg gibt es zwei Wahlstationen, eine vor den schriftlichen Prüfungen und eine danach, in keinem anderen Bundesland ist sonst der Fall.
  • Einstellungstermine: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Hamburg eine Prädikatsquote von 39,2 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20153300,04,241,835,28,210,6
20163650,53,632,638,411,014,0
20173610,05,029,443,28,913,6
20183180,06,335,843,49,15,3
20193690,04,630,442,311,411,4
20203470,63,735,239,89,811,0
20213450,03,239,740,06,710,4
20223250,04,934,244,97,48,6
20232960,06,432,839,98,812,2
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Hamburg (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Hamburg Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Hamburg mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer) (Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 34,2 % der Referendare in Hamburg ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).
Bezüglich der sehr guten Examensergebnisse in Hamburg sollte man berücksichtigen, dass die Einstellungsvoraussetzungen in Hamburg sehr hoch sind, also sehr viele Referendare in Hamburg hatten im ersten Examen ein Prädikat. Entsprechend ist es in Hamburg nicht einfacher ein Prädikat zu bekommen. Vielmehr ist es umgekehrt, dass sehr viele Referendare trotz Prädikat im ersten Staatsexamen im zweiten kein Prädikat bekommen.

Wie läuft das Referendariat in Hamburg ab?

Das Referendariat dauert in Hamburg ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Strafstation, 3 Monate
  2. Station: Zivilstation, 3 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 3 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Station: Wahlstation I, 3 Monate
  6. Schriftlichen Klausuren
  7. Station: Wahlstation II, 3 Monate
  8. Mündliche Prüfung

Dazu gibt es noch drei weitere Besonderheiten zum Ablauf des Referendariats in Hamburg:

  • Flexible Stationsreihenfolge: Eine Besonderheit des Hamburger Referendariats ist, dass der Ablauf der Stationen nicht festgelegt ist. Die Anwalts-, Verwaltungs- und Wahlstation I können nach eigenem Belieben gelegt werden. Allerdings darf die Verwaltungsstation nicht unmittelbar vor der Wahlstation II liegen. Auch darf die Anwaltsstation aufgeteilt werden, allerdings muss jeder Block mindestens 3 Monate lang sein.
  • Ausland: Referendare können bis zu sechs Monate der Anwaltsstation sowie die beiden Wahlstationen im Ausland verbringen.
  • 12 Monate in Hamburg: Referendare dürfen maximal 12 Monate des Referendariats außerhalb Hamburgs verbringen.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

In Hamburg werden alle zwei Monate neue Referendare eingestellt, verglichen mit den hohen Lebenshaltungskosten ist die Höhe der Unterhaltsbeihilfe eher niedrig. Die Ausbildung der Referendare erfolgt durch das Hanseatische Oberlandesgericht.

An welchen Terminen stellt Hamburg Referendare ein?

  • Hamburg stellt alle zwei Monate Referendare ein.
  • Eingestellt wird Anfang Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Hamburg?

Referendar in Hamburg erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 1.443,07 Euro brutto, ab dem 1.2.2025 beträgt die Unterhaltsbeihilfe 1.583,97 € (Quelle).

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstagepro Jahr, wobei der Jahresurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat gekürzt wird, in dem keine Ausbildungsbeihilfe gezahlt wird. Dies passiert primär, wenn man unterjährig mit dem Referendariat beginnt.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt. Der Familienbetreuungszuschlag beträgt 380,35 € für das erste Kind. Für das zweite Kind zusätzlich 133,64 €. Für jedes weitere Kind zusätzlich 380,36 €.
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit ist während des Vorbereitungsdienstes zulässig, wenn sie 19,5 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Außerdem muss die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme bei der Personalstelle angezeigt werden. (Quelle)
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes noch eine zusätzliche Vergütung, wird die Vergütung, die 1175,26 Euro überschreitet, hälftig auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
  • Teilzeit: Ein Teilzeit-Referendariat wird ermöglicht, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein nahestehender Verwandter gepflegt wird.

Bewerbungsverfahren

In Hamburg werden die Plätze ausschließlich über eine Leistungsliste vergeben und es besteht die Möglichkeit, seinen Platz zurückstellen zu lassen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Hanseatische Oberlandesgericht zu senden.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt 2 Monate, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung zwei Monate vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss. Wenn die Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht worden sind, erhält man eine Eingangsbestätigung. (Quelle)
  • Annahme Ausbildungsplatz: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide für die Ausbildungsplätze versendet, der Ausbildungsplatz muss innerhalb einer recht kurzen Frist angenommen werden.
  • Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden anschließend an die Bewerber vergeben, die als nächstes auf der Leistungsliste stehen.
  • Rückstellung: Es besteht die Möglichkeit, sich für einen bestimmten Zeitraum zurückstellen zu lassen. Die Rückstellung bedeutet, dass man bereits Wartezeit sammelt, ohne der Meldepflicht zu unterliegen, um die Bewerbung aufrecht zu erhalten. Es ist erforderlich einen Antrag auf Rückstellung zu stellen, der Antrag muss einen bestimmten Termin enthalten, zu dem man mit dem Vorbereitungsdienst beginnen möchte. Insgesamt kann man sich dreimal zurückstellen lassen, wobei die Gesamtdauer der Rückstellung 36 Monate nicht überschreiten soll.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Die Plätze werden in Hamburg nach einer Leistungsliste vergeben, die Plätze werden an die Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben.

Für die Berechnung der Punktzahl ist die Gesamtnote des ersten Staatsexamens entscheidend, bei Bewerbern mit weniger als 6,49 Punkten werden 6,49 Punkte angesetzt.

Zusätzlich erhält man je einen Punkt für:

  • Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres usw.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem / mehreren Kindern, wenn man das erste Staatsexamen in Hamburg abgelegt hat
  • Schwerbehinderung, wenn man das erste Staatsexamen in Hamburg abgelegt hat
  • Erstes Staatsexamen in Hamburg abgelegt
  • Nach je 6 Monaten Wartezeit: Um Wartepunkte zu sammeln, sind Bewerber dazu verpflichtet, jeweils im Laufe des Monats Januar und des Monats Juli eines Jahres unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob sie ihre Bewerbung aufrechterhalten wollen (§ 3 Abs. 5 Verordnung zur Regelung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst).

Quelle: Justiz Hamburg

Folgende Punktzahlen waren in der Vergangenheit erforderlich: 

  • Februar 2024: 9,09 (verbindliches Angebot: 11,19)
  • April 2024: 9,28 (verbindliches Angebot: 11,48)
  • Juni 2024: 8,81 (verbindliches Angebot: 11,10)
  • August 2024: 8,68 (verbindliches Angebot: 11,22)

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
  • Lebenslauf
  • Anhang zum Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Kenntnisnahme von der Datenschutzklausel
  • Erklärung über die Anschrift für Briefsendungen und Zustellungen
  • Erklärung über die Staatsangehörigkeit
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse und Straf-, Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
  • Erklärung zum Gesundheitszustand
  • Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb von Hamburg
  • Antrag auf Bewilligung von Unterhaltsbeihilfe
  • Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Drei Lichtbilder in Passbild-Größe
  • Mitteilung der gesetzlichen Krankenkasse
  • Sozialversicherungsnummer
  • Führungszeugnis (darf bei Einstellung nicht älter als 6 Monate sein)

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sowie Bescheinigungen und Unterlagen, die diese Angaben bestätigen.
  • Schwerbehindertenausweis /-bescheid
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Gesundheitszeugnis

Ausbildungsangebote

In Hamburg werden keine stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften statt, die theoretische Ausbildung besteht ausschließlich aus Einführungslehrgängen und dem Eigenstudium.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Hamburg?

In Hambutg gibt es diese Einführungslehrgänge, die Referendaren den Einstieg in die Materie erleichtern sollen:

  • Strafstation: Die Strafstation beginnt mit einem 10-tägigen Einführungskurs in die Arbeit der Staatsanwaltschaft und das Prozessrecht.
  • Zivilstation: Die Zivilstation beginnt ebenfalls mit einem 10-tätigen Einführungskurs in das Zivilprozessrecht und die Arbeit im Gericht.
  • Verwaltungsstation: Zu Beginn der Verwaltungsstation findet ein dreitätiger Einführungslehrgang statt, dazu gibt es noch zu einzelnen Themengebieten separate Kurse.
  • Anwaltsstation: Die Anwaltsstation beginn mit einem 10-tätigen Einführungskurs, welcher sich mit den Grundlagen der Arbeit als Rechtsanwalt beschäftigt.
  • Wahlpflicht-AG: Während des Referendariats muss eine Wahlpflicht-AG besucht werden. Diese besteht i.d.R. aus 12 Doppelstunden die über 3 Monate unterrichtet werden.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Hamburg bietet neben den Einführungslehrgängen drei Klausurenkurse für die Examensvorbereitung an, wobei die Klausuren stets zu Hause, also nicht unter Examensbedingungen, geschrieben werden:

  • A-Klausurenkurs: Der Klausurenkurs dauert 4 bis 5 Monate. Zur Vorbereitung auf die Pflichtklausuren werden in diesem Klausurenkurs jeweils 5 Klausuren im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht geschrieben und besprochen. Dabei fällt die Bewertung i.d.R. noch sehr wohlwollend aus.
  • B-Klausurenkurs: Ein fortlaufender Kurs, der auf die Klausuren im Zivilrecht, Zivilrecht mit Schwerpunkt im Zwangsvollstreckungs- und Handelsrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht vorbereitet. Eine Teilnahme ist erst möglich, wenn man am A-Klausurenkurs teilgenommen hat.
  • Anwaltsklausurenkurs: Der Anwaltsklausurenkurs findet einmal im Monat statt und bereitet auf die Anwaltsklausur vor, da zwei Klausuren im Examen als Anwaltsklausur gestellt werden.
  • Probeexamen: Es wird ein Probeexamen angeboten, in dem allerdings nur drei Klausuren geschrieben werden. Die Teilnahme erfordert eine vorherige Anmeldung.

Staatsexamen

Die Besonderheit im Staatsexamen in Hamburg besteht darin, dass ein gemeinsames Prüfungsamt mit Bremen und Schleswig-Holstein besteht, entsprechend hat das Hamburger Landesrecht im Staatsexamen in Hamburg eine geringe Bedeutung.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Hamburg zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) geschrieben.

Insgesamt werden in Hamburg 8 Klausuren geschrieben:

  • 4 Klausuren im Zivilrecht: Hiervon werden sowohl Anwalts- als auch Urteilsklausuren erfasst. Im Gegensatz zu Niedersachsen werden in Hamburg keine Relationsklausuren geschrieben. Eine der vier Klausuren hat einen Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht.
  • 2 Klausur im Strafrecht: In Hamburg werden sowohl Anklage- als auch Revisionsklausuren geschrieben.
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht.

Hamburg bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Hamburg 30 % und findet nach dem 24. oder 25. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Schwerpunktsbereich). Das Thema des Aktenvortrages entspringt dem gewählten Schwerpunktbereich (Schwerpunkte: Zivilrechtspflege, Familie, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Strafrechtspflege, Staat und Verwaltung, Steuern).
  • Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 8% in die Gesamtnote mit ein, die Prüfungsgespräche mit 22% (jedes Prüfungsgespräch 5,5%).

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 800 Euro. Bei Nichtteilnahme an den schriftlichen Klausuren, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung bis eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten sinkt die Gebühr auf 415 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse sinkt die Prüfungsgebühr auf 688 Euro.
  • Frist: Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der mündlichen Prüfung gestellt werden. Normalerweise erfolgt die Ladung zum nächstmöglichen Termin.
  • Klausurtermin: Bei Antragseingang im Dezember und Januar: Klausuren im April; Antragseingang im Februar und März: Klausuren im Juni; Antragseingang im April und Mai: Klausuren im August; Antragseingang im Juni und Juli: Klausuren im Oktober; Antragseingang im August und September: Klausuren im Dezember und bei Antragseingang im Oktober und November: Klausuren im Februar.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Wenn man auch den zweiten Versuch nicht besteht, besteht unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, einen dritten Versuch zu schreiben, vgl. § 23 Abs. 4 LÜ. Dafür muss einen Antrag an den Präsidenten des Gemeinsamen Prüfungsamtes stellen und darlegen, weshalb man voraussichtlich im dritten Versuch bestehen wird. Dies ist etwa der Fall, wenn man nachweisen kann, dass man bei den vorherigen Versuchen etwa durch familiäre Unglücksfälle nicht in der Lage war, die Klausuren konzentriert zu schreiben.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Hamburg?
Referendare verdienen in Hamburg 1.443,07 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Hamburg im 2. Examen durch?
In Hamburg fallen im 2. Examen 12,2 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Hamburg?
Die Prädikatsquote liegt in Hamburg im 2. Examen bei 39,2 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Hamburg aus?
Die Ausbildung der Referendare erfolgt durch das Hanseatische Oberlandesgericht sowie das Landgericht Hamburg und die Amtsgerichte.
Wie lange dauert das Referendariat in Hamburg?
Das Jura-Referendariat dauert in Hamburg 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
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