Jura-Referendariat in Sachsen

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Die Besoldung von Referendaren beträgt 1.645,10 € im Monat.
  • Prädikatsquote: Thüringen hat eine Prädikatsquote von 21 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Verbeamtung: Referendare werden in Sachsen verbeamtet, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.
  • Einstellungstermine: Sachsen stellt zum 1. Mai und zum 1. November Referendare ein, aktuell gibt es keine Wartezeiten.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Sachsen eine Prädikatsquote von 21 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20152630,00,811,034,241,812,2
20162490,01,214,541,033,310,0
20172660,00,810,942,933,512,0
20182860,01,712,937,140,28,0
20192850,01,113,040,431,913,7
20202340,02,116,241,029,511,1
20213190,02,218,239,828,811,0
20223230,03,717,335,332,511,2
20232610,342,7517,539,530,910,3
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Sachsen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Sachsen Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Sachsen mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 17,3 % der Referendare in Sachsen ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Sachsen ab?

Das Referendariat dauert in Sachsen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 5 Monate
  2. Station: Strafstation, 3 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Referendare sollten über das Referendariat in Sachsen drei Aspekte wissen:

  • Ausland: Referendare können die Anwaltsstation teilweise und die Wahlstation vollständig im Ausland verbringen. Es ist nicht möglich, die Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen.
  • Verwaltungsstation: Die Verwaltungsstation können Referendare nur in Sachsen verbringen.
  • Anwaltsstation: Die Anwaltsstation kann bis zu einer Dauer von drei Monaten bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle abgeleistet werden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

Referendare werden in Sachsen verbeamtet und erhalten ein monatliches Gehalt in Höhe von 1.645,10 €.

An welchen Terminen stellt Sachsen Referendare ein?

  • Sachsen stellt zweimal im Jahr Referendare ein.
  • Eingestellt wird Anfang Mai und Anfang November.

Welche Gerichte bilden Referendare in Sachsen aus?

Die Ausbildung in Sachsen erfolgt an den vier Landgerichten: Chemnitz, Dresden, Görlitz oder Leipzig.

Bewerber müssen bei der Bewerbung einen Zuweisungswunsch angeben, bezüglich des Gerichts, dem man zugeteilt werden möchte. Die Wahl des Gerichts ist u.a. relevant für den Ort der Arbeitsgemeinschaft und die Gerichte, an denen die ersten Stationen stattfinden. Bei der Zuteilung werden vorrangig die Wünsche der Bewerber berücksichtigt, die im ersten Staatsexamen ein „vollbefriedigend“ oder besser erreicht haben. Zusätzlich können nur wichtige Gründe berücksichtigt werden, etwa die Betreuung von Kindern, Pflege von Verwandten, Tätigkeit an einer juristischen Fakultät. Nicht berücksichtigt werden persönliche Bindungen wie eine Beziehung. Wichtig ist, dass die wichtigen Gründe ausgeführt und belegt werden müssen.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Sachsen?

Referendare erhalten ein Gehalt in Höhe von 1.645,10 € im Monat. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Verbeamtung: Referendare werden in Sachsen auf Widerruf verbeamtet. Liegen die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vor, befinden sich die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Eine Verbeamtung ist etwa nicht möglich, wenn man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt. Die Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgt außerdem, wenn man nicht verbeamtet werden möchte.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Für das Jahr in dem der Vorbereitungsdienst anfängt und endet sinkt der Urlaubsanspruch um 1/12 für jeden Monat, in dem man sich nicht im Vorbereitungsdienst befindet. Nicht genommener Urlaub muss innerhalb der ersten neun Monate des folgenden Jahres angetreten werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch.
  • Familienzuschlag: Zusätzlich erhalten Beamte auch einen Familienzuschlag, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 246,00 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 246,00 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 699,94 Euro. Verbeamtete Referendare haben außerdem Anspruch auf Beihilfe (also insb. die anteilige Übernahme von Kosten für die Krankenversicherung) und vermögenswirksame Leistungen (ca. 7 Euro im Monat). (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes zulässig. Die Nebentätigkeit darf 8 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Wenn man im ersten Staatsexamen weniger als 6,5 Punkte erreicht hat, wird eine Nebentätigkeit jedenfalls während der ersten sechs Monate des Referendariats untersagt, aufgrund der Gefahr, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht wird. Die Nebentätigkeit muss mindestens zwei Wochen vor Ihrer Aufnahme angezeigt werden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Referendare, die während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung erhalten, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird das Entgelt, das die Besoldung / Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. (Beispiel: Wenn Ihr mit einer Nebentätigkeit 2.050 Euro im Monat zusätzlich verdient, dann sinkt Eure Besoldung / Unterhaltsbeihilfe monatlich um 404,90 Euro auf 1.240,20 Euro). (Quelle)
  • Teilzeitreferendariat: Es besteht die Möglichkeit eines Teilzeit-Referendariats. Voraussetzung für die Bewilligung ist, die Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer/eines pflegebedürftigen Ehegattin oder Ehegatten, Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder in gerader Linie verwandten Person.

Bewerbungsverfahren

Sachsen bietet mehr Plätze für Referendare an als es Bewerber gibt. Entsprechend werden aktuell alle Bewerber als Referendare eingestellt.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Den Antrag auf Einstellung als Rechtsreferendar muss schriftlich an das OLG Dresden geschickt werden. Nach dem Eingang der Bewerbung wird eine Empfangsbestätigung verschickt.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen für die Einstellung zum 1. Mai müssen bis zum 20. Februar eingegangen sein, für die Einstellung zum 1. November am 31. Juli. Grundsätzlich muss die Bewerbung vollständig eingehen. Ausnahmsweise kann eine Nachfrist gesetzt werden, um einzelne Unterlagen nachzureichen. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass eine rechtzeitige Vorlage nicht möglich war. Auch gilt diese Ausnahme nicht für das Gesamtzeugnis des Ersten Juristischen Staatsexamens. Liegt das Gesamtzeugnis nicht rechtzeitig vor, kann eine Bewerbung, bei der das Zeugnis erst verspätet nachgereicht wurde, nur berücksichtigt werden, wenn die Kapazitäten nicht mit fristgerechten Bewerbungen nicht ausgeschöpft wurden.
  • Annahme: Ca. drei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erhält man einen Bescheid, ob und wenn ja an welchem Gericht ein Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Dieses Angebot muss innerhalb von 10 Tagen angenommen werden. Eine verspätete Annahme wird nicht mehr berücksichtigt. Sollte man während dieser Zeit verhindert sein, kann man einer anderen Person bevollmächtigen.
  • Keine Rückstellung: Es besteht nicht die Möglichkeit, sich zurückstellen zu lassen.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Die Ausbildungsplätze für das Referendariat in Sachsen werden nach dem folgenden Verfahren vergehen:

  • Leistung: Grundsätzlich werden die Plätze nach einer Leistungsliste vergeben. Die Grundlage der Leistungsliste ist das Gesamtergebnis im Ersten Staatsexamen, bei Bewerbern mit weniger als 6,49 Punkten im ersten Staatsexamen werden 6,49 Punkte angesetzt.
  • Zusatzpunkte: Zusätzlich erhält man je einen Punkt für: Zivil- oder Wehrdienst; Tätigkeit als Entwicklungshelfer; Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr; Bundesfreiwilligendienst; Unterhaltsverpflichtung für ein minderjähriges Kind; Schwerbehinderung; je sechs Monate Wartezeit, seit dem Ende der Bewerbungsfrist, in der die Bewerbung erfolgt ist, um Wartepunkte zu sammeln, sind Bewerber dazu verpflichtet, jeweils im Laufe des Monats Januar und des Monats Juli eines Jahres unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob sie ihre Bewerbung aufrechterhalten wollen.
  • Härtefälle (Ausnahme): Ausnahmsweise kann ein Bewerber zu einem früheren als ihm nach der gewichteten Bewerbungsliste zustehenden Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Dafür ist es erforderlich, dass die Versagung der Einstellung eine besondere Härte darstellen würde. Keine besondere Härte sind Aspekte, die bereits zu zusätzlichen Punkten im Rahmen der Leistungsliste führen, also etwa die Unterhaltspflicht für Kinder oder eine Schwerbehinderung.

Aktuell bietet Sachsen mehr Plätze an, als es Bewerber gibt. Entsprechend gibt es aktuell keine Wartezeit.

(Quelle)

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Bewerbungsantrag.
  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr).
  • Erklärung über die Verfassungstreue.
  • Amtlich beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Nachweis der Identität: Bei deutschen Bewerbern etwa eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis oder Reisepass.
  • Führungszeugnis Belegart „O“: Als Verwendungszweck sollte „Bewerbung zum Referendariat“ angegeben werden. Wenn das Führungszeugnis nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist beim OLG eingeht, ist die Bescheinigung über die Beantragung vorzulegen. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 6 Monate sein.

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Kopie der Geburtsurkunden der Kinder.
  • Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde.
  • Auszug aus dem Familienbuch.
  • Kopie der Dienstzeitbescheinigung.

Ausbildungsangebote

Sachsen bietet für die Examensvorbereitung umfangreiche Arbeitsgemeinschaften und einen alle zwei Wochen stattfindenden Klausurenkurs an.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Sachsen?

In Sachsen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen, und einen Klausurenkurs, mit dem Referendare das Schreiben von Klausuren üben können.

  • Zivilstation: Die Station fängt mit einem EInführungslehrgang an, der insgesamt aus 40 Unterrichtseinheiten besteht. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Zusätzlich findet ein Plädierkurs statt sowie ein Kurs, um das Zivilrecht zu vertiefen. Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft werden mehrere Übungsklausuren geschrieben. Am Ende der Station wird eine Stationsabschlussklausur geschrieben. Auch innerhalb des Vertiefungskurses werden mehrere Übungsklausuren geschrieben.
  • Strafstation: Zu Beginn der Strafstation findet eine Einführungsarbeitsgemeinschaft statt. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Zusätzlich gibt es einen Vertiefungskurs für das Strafrecht und einen Kurs, um das Zivilrecht zu vertiefen. Es werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft mehrere Übungsklausuren geschrieben sowie eine Stationsabschlussklausur. Auch innerhalb der beiden Vertiefungskurse werden jeweils mehrere Übungsklausuren geschrieben.
  • VerwaltungsstationZu Beginn der Strafstation findet eine Einführungsarbeitsgemeinschaft statt. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Zusätzlich gibt es einen Vertiefungskurs für das Strafrecht und einen Kurs, um das Zivilrecht zu vertiefen. Es werden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft mehrere Übungsklausuren geschrieben sowie zwei Stationsabschlussklausuren. Auch innerhalb der beiden Vertiefungskurse werden jeweils mehrere Übungsklausuren geschrieben.
  • Anwaltsstation: Es findet eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit insgesamt 90 Unterrichtseinheiten statt. Zusätzlich gibt es Vertiefungskurse im Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft und der Vertiefungskurse werden mehrere Übungsklausuren geschrieben.
  • Wahlstation: Es gibt eigene Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Schwerpunktbereichen zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag.
  • Ergänzende Lehrveranstaltungen: Es werden zusätzliche Veranstaltungen angeboten, zu den verpflichtenden Veranstaltungen gehört etwa praxisbezogener Unterricht im Arbeitsrech, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familien- und Erbrecht. Daz ugibt es auch Kurse zur Klausurentechnik, Kommentarnutzung, zu Rhetorik usw.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Sachsen bietet für das Klausurentraining stationsbegleitende Klausuren, ein Probeexamen und einen alle zwei Wochen stattfindenden Klausurenkurs an:

  • Klausurenkurs: Es wird ein Examensklausurenkurs angeboten. Der Klausurenkurs findet alle zwei Wochen statt.
  • Probeexamen: Im 15. und 16. Ausbildungsmonat findet ein Probeexamen statt, dabei werden 5 Klausuren geschrieben, drei im Zivilrecht und je eine im Strafrecht und Öffentlichen Recht.
  • ELAN-Ref: Es wird ein Zugang zu ELAN-Ref angeboten, wobei dies für die Examensvorbereitung nicht wirklich hilfreich ist.

Staatsexamen

In Sachsen haben die Klausuren ein Gewicht von 66,67 %.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Sachsen zählen die schriftlichen Klausuren 66,67 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) in Chemnitz, Dresden und Leipzig geschrieben.

Insgesamt werden in Sachsen 8 Klausuren geschrieben:

  • 4 Klausuren im Zivilrecht
  • 2 Klausuren im Strafrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht

In Sachsen wird das E-Examen angeboten. Referendare haben die Wahl, die Klausuren handschriftlich oder elektronisch zu verfassen.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Sachsen 33,33 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Wahlfach). Man kann das Rechtsgebiet des Aktenvortrags wählen (Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht)
  • Gewichtung: Der Aktenvortrag und die vier Prüfungsgespräche fließen mit jeweils 6,67 % in die Gesamtnote ein.
  • Ort: Die Prüfungen finden im Landesjustizprüfungsamt in Dresden statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für den Verbesserungsversuch beträgt EUR 440 (Quelle).
  • Frist: Der Antrag für den Notenverbesserungsversuch kann nur für den nächsten und übernächsten Prüfungstermin nach der mündlichen Prüfung gestellt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt werden. Beispiel: Referendare, die im Mai 2022 die mündliche Prüfung des Erstversuchs haben, können entweder im Dezember 2022 oder im Juni 2023 die schriftlichen Klausuren des Verbesserungsversuchs schreiben.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses bzw. des Beamtenverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 55 Abs. 2 SächsJAPO. Die Möglichkeit besteht, wenn man im ersten und zweiten Versuch das Examen nicht bestanden hat. Dafür muss in einem der beiden vorherigen Versuche die Durchschnittspunktzahl in der schriftlichen Prüfung 3,3 Punkte betragen haben.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Sachsen?
Referendare verdienen in Sachsen 1.645,10 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Sachsen im 2. Examen durch?
In Sachsen fallen im 2. Examen 10,3 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Sachsen?
Die Prädikatsquote liegt in Sachsen im 2. Examen bei 21 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Sachsen aus?
In Sachsen bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Chemnitz, Landgericht Dresden, Landgericht Görlitz und Landgericht Leipzig.
Wie lange dauert das Referendariat in Sachsen?
Das Jura-Referendariat dauert in Sachsen 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.