Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.552,50
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Die Besoldung von Referendaren beträgt 1.552,50 € im Monat.
Prädikatsquote: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Prädikatsquote von 12,3 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Verbeamtung: Referendare werden in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.
Im Jahr 2022 hatte Mecklenburg-Vorpommern eine Prädikatsquote von 12,3 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
74
0,0
0,0
9,5
37,8
37,8
14,9
2016
54
0,0
1,9
9,3
33,3
40,7
14,8
2017
58
0,0
1,7
12,1
41,4
32,8
12,1
2018
44
0,0
2,3
13,6
38,6
34,1
11,4
2019
59
0,0
0,0
13,6
42,4
33,9
10,2
2020
66
0,0
0,0
6,1
42,4
36,4
15,2
2021
85
0,0
1,2
10,6
44,7
28,2
15,3
2022
130
0,0
0,8
11,5
40,8
31,5
15,4
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern ab?
Das Referendariat dauert in Mecklenburg-Vorpommern ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Strafstation, 3 Monate
Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
Station: Anwaltsstation, 9 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Wahlstation, 3 Monate
Mündliche Prüfung
Referendare sollten über das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern zwei Aspekte wissen:
Stationszuweisung: Die Zuweisung zu den einzelnen Ausbildungsabschnitten in der Verwaltungs-, Anwalts und Wahlstation erfolgt auf Antrag des Referendars. Der Antrag ist mit der Zusage der Ausbildungsstelle zu verbinden und spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Station der Personalstelle für Referendare im Original oder als Scan per E-Mail (referendare@olg-rostock.mv-justiz.de) vorzulegen. Jeder Referendar ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Ausbildungszusage einzuholen! Eine „Zwangszuweisung“ bei fehlender Ausbildungszusage erfolgt nicht (Quelle).
Maximal 12 Monate außerhalb Mecklenburg-Vorpommern: Die Ausbildung in der Rechtsberatungs- und Wahlstation kann auch bei einer zulässigen Ausbildungsstelle außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, also auch im Ausland, erfolgen. Eine Gesamtdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten werden. In der Verwaltungsstation darf nur die Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in einem anderen Bundesland abgeleistet werden. Eine Ausbildung im Ausland ist nicht möglich (Quelle).
Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt
Referendare haben in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit verbeamtet zu werden, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.
An welchen Terminen stellt Mecklenburg-Vorpommern Referendare ein?
Mecklenburg-Vorpommern stellt zweimal im Jahr Referendare ein.
Eingestellt wird Anfang Juni und AnfangDezember.
Welche Gerichte bilden Referendare in Mecklenburg-Vorpommern aus?
Die Ausbildung erfolgt an den vier Landgerichten: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Mecklenburg-Vorpommern?
Referendar in Mecklenburg-Vorpommern erhalten als Beamte auf Widerruf eine Besoldung in Höhe von 1.552,50 € brutto im Monat. Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 € brutto im Monat.
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Verbeamtung: Referendare in Mecklenburg-Vorpommern werden auf Widerruf verbeamtet. Liegen die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vor, befinden sich die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Eine Verbeamtung ist etwa nicht möglich, wenn man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt (Quelle). Die Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgt außerdem, wenn man nicht verbeamtet werden möchte. Mehr zur Verbeamtung erfahrt Ihr hier.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 26 Urlaubstagepro Ausbildungsjahr. Das erste Ausbildungsjahr erfasst die ersten zwölf Ausbildungsmonate, das zweite Ausbildungsjahr die letzten zwölf Ausbildungsmonate. In den ersten drei Monaten des Referendariats besteht eine Urlaubssperre. Auch darf während der Einführungslehrgänge und des Probeexamen (siehe 6. Ausbildungsangebote) kein Urlaub genommen werden (Quelle).
Familienzuschlag: Zusätzlich erhalten Referendare, sowohl verbeamtete als auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, unter Umständen einen Familienzuschlag, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 160,28, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 193,41 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 820 Euro. (Quelle).
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit ist während des Vorbereitungsdienstes zulässig, wenn sie 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Außerdem muss die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme beim OLG angezeigt werden.
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhalten Referendare während des Vorbereitungsdienstes noch eine zusätzliche Vergütung, wird die Vergütung teilweise angerechnet. Bei Referendaren im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis wird die Vergütung, die 150 % der Unterhaltsbeihilfe, also 2,328.75 Euro, übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Bei Referendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf wird die Vergütung angerechnet, soweit es die Unterhaltsbeihilfe übersteigt. Jedoch werden immer mind. 30 % der Unterhaltsbeihilfe gezahlt.
Bewerber können sich in Mecklenburg-Vorpommern bis zu vier Wochen vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist schriftlich an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock zu senden.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung vier Wochen vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss.
Keine Rückstellung: Es besteht nicht die Möglichkeit, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Nach dem folgenden Verfahren vergibt Mecklenburg-Vorpommern die Referendarsplätze:
Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall kann aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Umständen folgen (z.B. schwerbehinderte Bewerber, Unterhaltsverpflichtung ggü. minderjährigem Kind usw.)
Wartezeit (Bis zu 65 % der Plätze): Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Wartezeiten, sodass alle Interessierten ein Angebot erhalten haben. Das Ableisten von Wehr- oder Zivildienst wird mit 12 Monaten auf die Wartezeit angerechnet.
Note des ersten Staatsexamen (35 % der Plätze): Die Plätze werden klassisch an die Bewerber mit der besten Note im ersten Staatsexamen vergeben.
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Zulassungsantrag
Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
Beglaubigte Kopie vom Reisepass oder Personalausweis
Erklärung über Straf- und Ermittlungsverfahren
Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse
Erweitertes Führungszeugnis: Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an den Präsidenten des Oberlandesgerichts übermittelt.
Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:
Geburtsurkunde der Kinder
Beglaubigte Abschrift der Eheurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren in Mecklenburg-Vorpomern ausgestaltet ist. Die theoretische Ausbildung besteht aus Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht und einem wöchentlich stattfindenden Klausurenkurs.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.
Einführungskurse: Zu Beginn der Zivilrechts-, Verwaltungs- und Strafrechtsstation findet jeweils ein zweiwöchiger Einführungskurs statt. Die Anwaltsstation beginnt nur mit einem einwöchigen Einführungskurs.
Arbeitsgemeinschaften: Während der Zivilrechts-, Anwalts-, Verwaltungs- und Strafrechtsstation findet jeweils eine fünfstündige Arbeitsgemeinschaft pro Woche statt.
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung findet ein mehrtägiger Vorbereitungskurs auf die mündliche Prüfung in Rostock statt, dort können auch zwei Aktenvorträgen gehalten werden. Dazu besteht die Möglichkeit eines mündlichen Probeexamens.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Mecklenburg-Vorpommern bietet für das Klausurentraining ein Probeexamen, stationsbegleitende Klausuren und einen wöchentlichen Klausurenkurs an.
Probeexamen: Das Probeexamen wird im vierten Monat der Anwaltsstation geschrieben und besteht aus vier Klausuren (2 im Zivilrecht, eine im Strafrecht und eine im öffentlichen Recht).
Klausurenkurs: Im wöchentlichen Klausurenkurs werden alte Examensklausuren gestellt, wobei die Klausuren idR ca. ein bis zwei Jahre alt sind. Der Klausurenkurs wird von zu Hause aus geschrieben.
Staatsexamen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es erst ab Februar 2026 das E-Examen. Außerdem haben die Klausuren in Mecklenburg-Vorpommern ein Gewicht von 66,66 %.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Mecklenburg-Vorpommern zählen die schriftlichen Klausuren 66,66 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.
Entsprechend den Startterminen für den Vorbereitungsdienst gibt es zwei Prüfungstermine pro Jahr: Schriftliche Prüfungen finden im Februar und August statt.
Insgesamt werden in Mecklenburg-Vorpommern 8 Klausuren geschrieben:
4 Klausuren im Zivilrecht
2 Klausuren im Strafrecht: In Mecklenburg-Vorpommern werden sowohl Urteils- als auch Anklage- und Revisionsklausuren geschrieben.
2 Klausuren im Öffentlichen Recht: Eine mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung und eine mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung.
Zwar arbeitet Mecklenburg-Vorpommern an der Einführung des E-Examens, voraussichtlich ab Februar 2026 soll die Möglichkeit bestehen, das Examen elektronisch zu schreiben.
Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Mecklenburg-Vorpommern 33,33 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt, also im Juni oder Dezember.
Inhalt: Aktenvortrag (90 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) sowie vier Prüfungsgespräche (Zivil-, Straf-, Öffentliches Recht und Schwerpunktbereich).
Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag und die Prüfungsgespräche fließen jeweils mit 5,56 % und die Prüfung im Schwerpunktbereich mit 11,11 % in die Gesamtnote ein.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 450 Euro. Bei Abbruch des Notenverbesserungsversuchs vor der ersten Aufsichtsarbeit sinkt die Gebühr auf 20 Euro. Bei Abbruch nach der ersten Aufsichtsarbeit, aber vor dem Zugang des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung, sinkt die Gebühr auf 250 Euro. Bei Abbruch nach dem Zugang des Ergebnisses bzw. bei Nichtbestehen nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung auf 350 Euro.
Frist: Der Antrag für auf Notenverbesserung ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung zu stellen.
Klausurtermin: Als Termin für den Verbesserungsversuch kommt der nächste oder übernächste Termin nach der Antragstellung in Betracht. Welcher Termin es genau wird, hängt von der Planung des Prüfungsamtes ab. Grundsätzlich gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, im übernächsten Termin zu schreiben umso höher ist, je später der Antrag gestellt wird.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 55 JAPO-MV. Erforderlich ist, dass in einem der ersten beiden Versuche im schriftlichen Teil ein Gesamtdurchschnitt von 3,5 Punkten erreicht wurde (Quelle).
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Oberlandesgericht Rostock – Bewerbungsverfahren zum Referendariat (Link).
Mecklenburg-Vorpommern Justizministerium – Zweite Juristische Staatsprüfung von A bis Z (Link).
Allgemeine Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern (Link).
FAQ zum juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern (Link).
Verein zur Förderung des juristischen Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern e.V. – Rund ums Referendariat (Link).
Häufig gestellte Fragen
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern?
Referendare verdienen in Mecklenburg-Vorpommern 1.552,50 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Mecklenburg-Vorpommern im 2. Examen durch?
In Mecklenburg-Vorpommern fallen im 2. Examen 15,4 % der Referendare durch (Stand: 2022).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Prädikatsquote liegt in Mecklenburg-Vorpommern im 2. Examen bei 12,3 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Mecklenburg-Vorpommern aus?
In Thüringen bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Neubrandenburg, Landgericht Rostock, Landgericht Schwerin und Landgericht Stralsund.
Wie lange dauert das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Jura-Referendariat dauert in Mecklenburg-Vorpommern 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.