Jura-Referendariat in Hessen

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Die Besoldung von Referendaren in Hessen beträgt 1.682,65 € im Monat.
  • Prädikatsquote: Hessen hat eine Prädikatsquote von 20,6 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Verbeamtung: Referendare werden in Hessen verbeamtet, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.
  • Einstellungstermine: Januar, März, Mai, Juli, September, November.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Hessen eine Prädikatsquote von 20,6 % (Bundesdurchschnitt 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
201587200,6913,8841,5133,3710,55
201683200,9614,1845,3129,699,86
201790201,0015,1942,2432,049,53
201890301,1115,0642,3033,448,08
201910020,090,8914,6744,0128,4411,87
20209940,01,016,045,827,69,7
202110850,00,920,145,325,58,1
20229480,11,5818,8848,0022,578,86
202310360,01,8320,0747,6822,887,53
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Hessen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Hessen Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Hessen mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 18,88 % der Referendare in Hessen ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Hessen ab?

Das Referendariat dauert in Hessen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 4 Monate
  2. Station: Strafstation, 4 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Referendare können im Rahmen des hessischen Vorbereitungsdienstes während folgender Stationen ins Ausland:

  • Straf-, Verwaltungs- oder Anwaltsstation: Maximal die Hälfte der jeweiligen Station kann bei einer geeigneten über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle oder bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden.
  • Wahlstation: bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stelle, einer sonstigen geeigneten Stelle oder bei einem ausländischen Rechtsanwalt möglich.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

Referendare haben in Hessen die Möglichkeit, verbeamtet zu werden, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.

An welchen Terminen stellt Hessen Referendare ein?

Je nach Landgericht kann das Rechtsreferendariat in Hessen alle zwei bis vier Monate begonnen werden. Einstellungen erfolgen jeweils zum Anfang der Monate in den Landgerichtsbezirken:

  • Darmstadt: Januar, März, Mai, Juli, September, November
  • Frankfurt: Januar, März, Mai, Juli, September, November
  • Gießen: Januar, März, Mai, Juli, September, November
  • Kassel: Januar, März, Mai, Juli, September, November
  • Wiesbaden: Januar, März, Mai, Juli, September, November
  • Fulda: Januar, Mai, September
  • Limburg: Januar, Mai, September
  • Hanau: März, Juli, November
  • Marburg: März, Juli, November

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Hessen?

Als Beamte auf Widerruf erhalten Referendare eine Besoldung in Höhe von 1.682,65 € brutto im Monat. Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in gleicher Höhe, allerdings sind die Abzüge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht deutlich höher. Entsprechend ist das Netto-Gehalt bei verbeamteten Referendaren deutlich höher.

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Verbeamtung: Referendare in Hessen werden auf Widerruf verbeamtet. Liegen die Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vor oder wenn Referendare sich gegen die Verbeamtung entscheiden, befinden sich die Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an entstehen Anwartschaften auf Versorgungsbezüge (Beamtenpension) und hinsichtlich der Aufwendungen, die im Krankheitsfall entstehen, Ansprüche auf Beihilfe nach den Vorschriften der Hessischen Beihilfeverordnung. Mehr zur Verbeamtung erfahrt Ihr in unserem Beitrag zur Verbeamtung.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr (Oktober - September bzw. April - März). Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen, dass in den ersten 3 Monaten des Referendariats eine Urlaubssperre besteht.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 155,66 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 238,07 Euro und ab dem dritten Kind 729,64 Euro. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Referendaren ist es gestattet einer Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 50 Stunden im Monat nachzugehen, sofern diese vom Präsidenten des OLG Frankfurt im Vorfeld genehmigt wurde und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Für die Dauer der ersten Ausbildungsstelle wird eine Genehmigung aber nur in Ausnahmefällen erteilt. Diese Maßgabe wird allerdings großzügig gehandhabt, sodass eine Genehmigung in der Regel abhängig von der im Ersten Staatsexamen erreichten Punktzahl nach folgender Verteilung erfolgt: bei 4,00 – 5,00 Punkten für maximal 25 Std./Monat; bei 5,01 – 6,00 Punkten für maximal 30 Std./Monat; bei 6,01 – 6,50 Punkten für maximal 40 Std./Monat; bei 6,51 – 7,40 Punkten für maximal 45 Std./Monat; ab 7,40 Punkten für maximal 50 Std/Monat. (Quelle)
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Eine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt bei Referendaren nicht.
  • Teilzeitreferendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird ermöglicht, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein nahestehender Verwandter gepflegt wird.

Bewerbungsverfahren

Bewerber können sich in Hessen bis zu zwei Monate vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Landgericht zu senden, in dessen Bezirk der ständige Wohnsitz liegt. Bei Personen mit Wohnsitz außerhalb von Hessen, muss die Bewerbung beim ersten Wunsch-Landesgericht eingereicht werden.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt zwei Monate, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung zwei Monate vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss.
  • Annahme der Plätze: Alle Bewerber erhalten zu gegebener Zeit Nachricht, ob und ggf. wo Sie ein Platzangebot erhalten. Der Platz muss innerhalb einer 10-tägigen Annahmefrist bestätigt werden.
  • Keine Rückstellung: Es besteht nicht die Möglichkeit, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Nach dem folgenden Verfahren vergibt Hessen die Referendarsplätze:

  • Härtefälle (Bis zu 15 % der Plätze): Ein Härtefall kann aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Umständen folgen (z.B. schwerbehinderte Bewerber, Unterhaltsverpflichtung ggü. minderjährigem Kind usw.)
  • Wartezeit (Bis zu 35 % der Plätze): Vergabe nach Zahl der Wartepunkte, die dem Bewerber je nach Wartezeit zugeteilt werden.
  • Note des ersten Staatsexamen (50 % der Plätze): Die Plätze werden klassisch an die Bewerber mit der besten Note im ersten Staatsexamen vergeben.

Quelle: Justiz Hessen

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Für eine Bewerbung sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Zulassungsantrag (Link);
  • ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach)  
  • die Geburtsurkunde (zweifach), ggf. eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und ggf. der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach) – Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden, Standesämter, Gerichte, Ortsgeriche, Stadt, und Gemeindeverwaltungen usw., amtlich oder von Notaren beglaubigt sein;
  • eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann man am derzeitigen Wohnsitz gemeldet ist;
  • ggf. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst;
  • beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (s.o.) erfolgt sein;
  • zwei Lichtbilder;
  • der Fragebogen (Vordruck HJV 102) (zweifach);  
  • eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104) (zweifach);  
  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde welches bei Einstellung nicht älter als 6 Monate ist (Achtung! Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu ca. 4 Wochen), und
  • Reisepass und Aufenthaltstitel (für Nicht EU-Bewerber)

Ausbildungsangebote

Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren in Hessen ausgestaltet ist. Die theoretische Ausbildung besteht aus Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht sowie einem Klausurenkurs.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Hessen?

In Hessen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.

  • Zivilrechtsstation: Die Zivilstation beginnt mit einem 2-wöchigen Einführungslehrgang, anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt.
  • Strafrechtsstation: Zu Beginn der Station findet ein einwöchiger Einführungslehrgang statt. Im Anschluss findet eine Woche lang das Einführungspraktikum zum Kennenlernen des Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft und Strafgerichten mit Polizei, Justizvollzug und Rechtsmedizin statt. Im Anschluss findet stationsbegleitend einmal in der Woche die Arbeitsgemeinschaft statt.
  • Verwaltungsstation: Die theoretische Ausbildung im Rahmen der Station besteht aus einem einwöchigen Einführungslehrgang und anschließend aus einer wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft.
  • Anwaltsstation: Im ersten Monat der Station findet ein 2-wöchiger Anwaltslehrgang statt, anschließend eine wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft, ca. im sechsten Ausbildungsmonat findet ein zweiwöchiger Pflichtlehrgang im Arbeitsrecht statt.
  • Wahlstation: In jedem Wahlbereich wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten.

Welche weiteren Lernangebote gibt es in Hessen?

Hessen bietet für das Klausurentraining mehrere Klausurenkurse an. Insgesamt gibt es diese Lernangebote:

  • Klausurenkurs: Es werden zwei Klausurenkurs angebote, zum einen der ELAN-Klausurenkurs und dazu - spätestens ab der Strafstation - ein Klausurenkures an den Gerichten.
  • Familienrecht: Es wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft im Familienrecht angeboten.
  • Arbeitstagungen
  • Online-Lernplattform: Referendare erhalten einen Zugang zu ELAN-Ref.

Staatsexamen

In Hessen gibt es das E-Examen, Referendare können das Examen also entweder elektronisch oder handschriftlich schreiben. Außerdem hat die mündliche Prüfung in Hessen ein Gewicht von 40 %.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Hessen zählen die schriftlichen Klausuren 60 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.

Insgesamt werden in Hessen 8 Klausuren geschrieben:

  • 3 Klausuren im Zivilrecht
  • 1 Klausur im Wirtschafts- bzw. Arbeitsrecht: Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit aus Hessen, diesen Klausurtyp gibt es in anderen Bundesländern nicht.
  • 2 Klausuren im Strafrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Mecklenburg-Vorpommern 40 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Aktenvortrag (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag, wobei der Vortrag nicht länger als 12 Minuten sein darf) sowie drei Prüfungsgespräche (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht).
  • Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 10% in die Gesamtnote mit ein, die Prüfungsgespräche jeweils mit 10 %, insgesamt somit mit 30%.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 500 Euro. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt in voller Höhe, wenn der Rücktritt von der Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung erklärt wird, iHv. 80%, wenn der Rücktritt bis zum Ende des Werktages nach dem Abschluss der schriftlichen Prüfung erklärt wird, iHv. 40%, wenn der Rücktritt vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird, und iHv. 20%, wenn der Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird.
  • Frist: Der Antrag für auf Notenverbesserung ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen.
  • Klausurtermin: Die Wiederholungsprüfung wird zum nächstmöglichen Termin abgelegt.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses bzw. der Verbeamtung statt – man erhält während dieser Zeit also keine Besoldung bzw. Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 52 Abs. 4 JAG. Erforderlich ist dafür, dass Vorliegen besonderer Gründe.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Hessen?
Referendare verdienen in Hessen 1.682,65 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Hessen im 2. Examen durch?
In Hessen fallen im 2. Examen 7,5 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Hessen?
Die Prädikatsquote liegt in Hessen im 2. Examen bei 20,6 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Hessen aus?
In Hessen bilden die folgenden Landgerichte Referendare: Das Landgericht Darmstadt, Landgericht Frankfurt, Landgericht Gießen, das Landgericht Kassel, das Landgericht Wiesbaden, das Landgericht Fulda, das Landgericht Limburg, das Landgericht Hanau und Landgericht Marburg.
Wie lange dauert das Referendariat in Hessen?
Das Jura-Referendariat dauert in Hessen 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.