Jura-Referendariat
Brandenburg

Jura-Referendariat in Brandenburg

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Referendare erhalten in Brandenburg eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.523,26 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
  • Prädikatsquote: Brandenburg hat eine Prädikatsquote von 14,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Vergabe von Plätzen: Brandenburg vergibt einen Großteil der Plätze nach Wartezeit, wobei Bewerber, die in Brandenburg studiert haben, bevorzugt eingestellt werden.
  • Einstellungstermine: 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Brandenburg eine Prädikatsquote von 14,9 % (Bundesdurchschnitt 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20152010,00,010,940,826,921,4
20162190,00,05,942,926,524,7
20172240,00,410,742,021,925,0
20182290,00,010,542,424,922,3
20192050,00,516,637,627,817,6
20201970,02,517,335,525,918,8
20211920,01,613,037,529,218,8
20221810,02,212,742,528,214,4
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Brandenburg (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Brandenburg Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Brandenburg mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 12,7 % der Referendare in Brandenburg ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Brandenburg ab?

Das Referendariat dauert in Brandenburg ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 4 Monate
  2. Station: Strafstation, 3,5 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 3,5 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 4 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Folgende Aspekte sollten Referendare zur Stationsplanung berücksichtigen:

  • Verwaltungsstation: Wenn eine die Verwaltungsstation außerhalb Brandenburgs / Berlins aber innerhalb Deutschlands absolviert wird, muss die Teilnahme an einer AG vor Ort nachgewiesen werden. Die Verwaltungsstation kann nicht bei einer Behörde absolviert werden, die ihren Sitz im Ausland hat!
  • Aufteilen der Anwaltsstation: Die Anwaltsstation kann auch aufgeteilt werden (jedoch jeder Block muss mind. 3 Monate lang sein)
  • Stationen außerhalb von Berlin / Brandenburg: Insgesamt können Pflichtstationen (also alle Stationen bis auf die Wahlstation) bis zu einer Gesamtdauer von neun Monaten außerhalb der Länder Berlin / Brandenburg abgeleistet werden.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

In Brandenburg werden viermal im Jahr neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.523,26 € im Monat.

An welchen Terminen stellt Brandenburg Referendare ein?

Brandenburg stellt Referendare zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November, also viermal im Jahr, ein.

Die Ausbildung in Brandenburg erfolgt an den vier Landgerichten Cottbus, Frankfurt(Oder), Neuruppin und Potsdam.

  • Februar & August: Im Februar und August stellen die Landgerichte Potsdam und Neuruppin Referendare ein.
  • Mai & November: Im Mai und November stellen die Landgerichte Frankfurt (Oder) und Cottbus Referendare ein.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Brandenburg?

Referendar erhalten in Brandenburg ein monatliches Gehalt i.H.v. 1.523,26 Euro brutto. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 29 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr. Nicht genommener Urlaub muss innerhalb der ersten neun Monate des folgenden Ausbildungsjahres angetreten werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, diesen erhalten Referendare, die Kinder haben. Für das erste und zweite Kind erhält man jeweils 377,16 Euro pro Monat und für das dritte und jedes weitere Kind 888,39 Euro. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes zulässig. Es ist zulässig bis zu 43 Stunden im Monat zu arbeiten. Deswegen ist es empfehlenswert, nicht mehr als einen Tag pro Woche zu arbeiten. Auch darf eine Nebentätigkeit nicht ausgeübt werden, wenn man unterdurchschnittliche Leistungen erbringt und es sich um eine nichtjuristische Tätigkeit handelt. Wichtig ist, dass unterdurchschnittliche Leistungen in den ersten 7 Monaten des Referendariats nach dem Ergebnis im ersten Staatsexamen beurteilt werden. Auch muss die Nebentätigkeit drei Wochen vor Ihrer Aufnahme angezeigt werden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. (Beispiel: Wenn Ihr mit einer Nebentätigkeit 1.550 Euro im Monat zusätzlich verdient, dann sinkt Eure Unterhaltsbeihilfe um 26,74 Euro auf 1496,52 Euro).
  • Anrechnung Stationsvergütung: Erhält man im Rahmen einer Station, meist die Rechtsanwaltsstation oder Wahlstation, eine zusätzliche Vergütung, dann muss der Ausbilder verbindlich gegenüber dem Brandenburgischen Oberlandesgerichts erklären, die Sozialversicherungskosten, die durch die Zusatzvergütung entstehen, zu übernehmen. Eine solche Zusatzvergütung wird aber nicht auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. (Quelle, S. 38)
  • Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ermöglicht. (Quelle)

Bewerbungsverfahren

In Brandenburg werden mindestens 70 % der Plätze nach Wartezeit vergeben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Den Antrag auf Einstellung als Rechtsreferendar muss schriftlich an das OLG Brandenburg geschickt werden. Wenn man die Bewerbungsunterlagen zurückbekommen möchte, muss man einen adressierten und ausreichend frankierten A-4-Rückumschlag vorlegen.
  • Ausbildungsgericht: Bewerber müssen bei der Bewerbung ein Landgericht sowie eine Zweit- und Drittwahl angeben, dem man zugeteilt werden möchte. Die Wahl des Gerichts ist u.a. relevant für den Ort der Arbeitsgemeinschaft und die Gerichte, an denen die ersten Stationen stattfinden. Wird ein Landgericht häufiger gewählt als es Plätze hat, hängt die Zuteilung davon ab, welche Gründe man selbst und die anderen Bewerber für den Wunsch vorbringen. Ein hohes Gewicht hat etwa die Betreuung von eigenen Kindern oder die Pflege von Verwandten.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen müssen 3 Monate vor dem Einstellungstermin beim Oberlandesgericht eingegangen sein. Die genauen Fristen werden vom OLG Brandenburg im Internet veröffentlicht.
  • Einstellungsbescheid: Ein paar Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält man ein Angebot zur Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und welchem Landgerichtsbezirk man voraussichtlich zugeteilt wird. Das Angebot muss innerhalb einer kurzen Frist angenommen werden.
  • Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden im Rahmen des Nachrückverfahrens an die nächsten Kandidaten vergeben. Die Annahmefrist für ein Angebot im Rahmen des Nachrückverfahrens ist sehr kurz.
  • Rückstellung möglich: Es besteht die Möglichkeit, sich zu einem Termin zu bewerben, in der Bewerbung allerdings anzugeben, dass man das Referendariat erst zu einem späteren Termin beginnen möchte. Wartepunkte sammelt man ab dem Termin zu dem man sich beworben hat.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

In Brandenburg werden sehr viele Plätze nach Wartezeit vergeben, nur recht wenige Plätze werden nach Leistung vergeben.

  • Leistung (Bis zu 20 % der Plätze): Es zählt das Ergebnis im ersten Staatsexamen.
  • Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor.
  • Wartezeit (Restlichen Ausbildungsplätze): Von den verbleibenden Plätzen werden bis zu 70 % Bewerbern vorbehalten, die die staatliche Pflichtfachprüfung vor dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt von Berlin & Brandenburg abgelegt haben oder durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen mit dem Land Brandenburg dauerhaft persönlich verbunden sind, solange nicht in der Mehrzahl aller Oberlandesgerichtsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland Bewerber regelmäßig länger als sechs Monate zurückgestellt werden. Die Wartezeit beginnt mit der Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem nächstmöglichen Einstellungstermin, also unabhängig vom gewünschten Einstellungstermin.

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Bewerbervordruck
  • Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Einfache Kopie vom Abiturzeugnis
  • Erklärungen zur Verfassungstreue, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft und Schulden
  • Aktuelle Meldebescheinigung

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Ausländische Staatsangehörige (also weder deutsche Staatsangehörige noch Staatsangehörige von anderen EU-Staaten): Kopie der Aufenthaltsbescheinigung
  • Einfache Kopie der Einbürgerungsurkunde  
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
  • Beglaubigte Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde
  • Einfache Kopie der Dienstzeitbescheinigung
  • Einfache Kopie des Nachweises über eine Schwerbehinderung

(Quelle)

Ausbildungsangebote

In Brandenburg gibt es für die Examensvorbereitung und theoretische Ausbildung sehr umfangreiche Arbeitsgemeinschaften.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Brandenburg?

  • Zivilstation: Die Station beginnt mit einem verwöchigen Einführungskurs. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden drei Probeklausuren geschrieben.
  • Strafrechtsstation: Die Station beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungskurs. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft. In deren Rahmen werden drei Probeklausuren geschrieben.
  • Verwaltungsstation: Zu Beginn findet ein zweiwöchiger Einführungskurs statt. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Es werden drei Probeklausuren geschrieben.
  • Anwaltsstation: Die Station ist in drei Arbeitsgemeinschaften unterteilt, es gibt jeweils eine Arbeitsgemeinschaft zum Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht. Folglich gibt es auch drei Einführungslehrgänge, die jeweils eine Woche dauern. Die anschließend stattfindenden Arbeitsgemeinschaften dauern jeweils 6 Wochen. Es insgesamt im Rahmen der Station  sechs Probeklausuren (Zwei im Zivil-, zwei im Straf- und zwei im Öffentlichen Recht) geschrieben.
  • Wahlstation: Es besteht die Möglichkeit eine einmonatige Arbeitsgemeinschaft zum berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung zu besuchen.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

In Brandenburg besteht für die Examensvorbereitung die Möglichkeit, am Berliner Klausurenkurs teilzunehmen.

  • Häufigkeit: Im Berliner Klausurenkurs wird alle zwei Wochen eine neue Klausur online zur Verfügung gestellt.
  • Keine Korrektur: Allerdings bietet das Gericht keine Korrekturen der Klausuren an, diese Lücke füllt allerdings der Berliner Personalrat, dort müssen Referendare allerdings 15 € pro Korrektur zahlen.

Während der Anwaltsstation findet ein verpflichtendes Probeexamen (sog. Pflichtklausurenkurs) statt.

Staatsexamen

In Brandenburg werden nur 7 Klausuren geschrieben und damit eine Klausur weniger als in den meisten anderen Bundesländern.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Brandenburg zählen die schriftlichen Klausuren 60 % und werden im 20. Ausbildungsmonats (d.h. im letzten Monaten der Anwaltsstation) geschrieben.

Insgesamt werden in Brandenburg 7 Klausuren geschrieben:

  • 2 Klausuren im Zivilrecht
  • 2 Klausur im Strafrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht
  • 1 Wahlklausur: Es kann zwischen allen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) gewählt werden.

Zwei Besonderheiten sollten Referendare zu den Klausuren in Brandenburg bedenken: 

  • Anwaltsklausuren: Es können bis zu 4 Anwaltsklausuren gestellt werden.
  • E-Examen: Brandenburg bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann. 

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Brandenburg 40 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem berufspraktischen Teil (Aktenvortrag) (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag und 5 Minuten Vertiefungsgespräch) und drei Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht).
  • Zusammensetzung der Note: Der berufspraktische Teil fließt mit 16 % in die Gesamtnote mit ein, die anderen drei Prüfungsgespräche mit jeweils 8 %.
  • Ort: Die Prüfungen finden im Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg in Berlin statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 600 Euro. Die Gebühr reduziert sich auf 100,00 Euro, wenn bereits vor Beginn der schriftlichen Prüfungen auf die Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens verzichtet wird. Die Gebührt reduziert sich auf 400,00 Euro, wenn spätestens 15 Wochen nach Ablegung des schriftlichen Prüfungsteils auf die Fortsetzung des Notenverbesserungsverfahrens verzichtet wird oder wenn Referendare nach dem Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils nicht bestehen, sodass keine mündliche Prüfung stattfindet.
  • Frist: Die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben, besteht nur in der auf das Ende des Erstversuchs folgenden übernächsten Prüfungskampagne. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach Ablegung der mündlichen Prüfung beantragt werden.
  • Klausurtermin: Daraus ergeben sich die folgenden Prüfungstermine: wenn die Mündliche Prüfung des Erstversuchs im Februar stattfindet, finden die Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im Juni statt, bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im Mai: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im September; bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im August: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im Dezember; bei mündlicher Prüfung (Erstversuch) im November: Klausuren des Notenverbesserungsversuchs im März.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 32 Abs. 2 JAO. Die Möglichkeit besteht, wenn man im ersten und zweiten Versuch das Examen nicht bestanden hat. Dafür muss im Antrag dargelegt werden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Insgesamt sind die Anforderungen hier recht hoch, sodass ein pauschaler Verweis darauf, dass man zusätzlich gelernt hat, nicht ausreicht.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Brandenburg?
Referendare verdienen in Brandenburg 1.523,26 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Brandenburg im 2. Examen durch?
In Brandenburg fallen im 2. Examen 13,4 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Brandenburg?
Die Prädikatsquote liegt in Brandenburg im 2. Examen bei 14,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Brandenburg aus?
In Brandenburg bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Cottbus, Landgericht Frankfurt (Oder), Landgericht Neuruppin und Landgericht Potsdam.
Wie lange dauert das Referendariat in Brandenburg?
Das Jura-Referendariat dauert in Brandenburg 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.