Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.303,97
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Das Gehalt von Referendaren beträgt 1.303,97 € im Monat.
Prädikatsquote: Das Saarland hat eine Prädikatsquote von 17,7 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
Examen: Die Examensklausuren werden im Saarland nach 1,5 Jahren geschrieben und damit drei Monate früher als in den anderen Bundesländern.
Zweiteilige Anwaltsstation: Aufgrund der frühen Examensklausuren besteht die Anwaltsstation im Saarland aus zwei Teilen, der Teil vor den Klausuren wird üblicherweise vollständig zum Tauchen genutzt, in dem Teil der Anwaltsstation nach den Klausuren erfolgt die praktische Ausbildung.
Im Jahr 2022 hatte Saarland eine Prädikatsquote von 17,7 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
72
0,0
2,8
12,5
45,8
34,7
4,2
2016
86
0,0
1,2
14,0
33,7
37,2
14,0
2017
106
0,0
0,9
14,2
40,6
34,9
9,4
2018
83
0,0
2,4
18,1
44,6
25,3
9,6
2019
78
0,0
0,0
14,1
46,2
25,6
14,1
2020
80
0,0
1,3
13,8
48,8
22,5
13,8
2021
76
0,0
5,3
17,1
34,2
30,3
13,2
2022
79
1,27
1,27
15,19
36,71
31,65
13,92
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Saarland (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat im Saarland ab?
Das Referendariat dauert im Saarland ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im 18. Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Strafstation, 3 Monate
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Verwaltungsstation, 3 Monate
Station: Anwaltsstation (Teil 1), 6 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Anwaltsstation (Teil 2), 4 Monate
Station: Wahlstation, 3 Monate
Mündliche Prüfung
Zwei Aspekte sollten Referendare im Saarland bedenken:
Zivilstation: Die Zivilstation kann bis zu drei Monate bei einem Arbeitsgericht erfolgen
Verwaltungsstation: Die Ausbildung kann neben einer Behörde auch bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit oder bei der Hochschule für Verwaltungswissensachaften in Speyer oder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, stattfinden.
Anwaltsstation II: Die Ausbildung kann bis zu drei Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt erfolgen; bis zu drei Monate können bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Wahlstation: Die Ausbildung kann auch bei einer ausländischen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist.
Referendare werden im Saarland nicht verbeamtet, dazu ist die Unterhaltsbeihilfe mit 1.303,97 € im Monat bundesweit unterdurchschnittlich.
An welchen Terminen stellt das Saarland Referendare ein?
Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt jährlich am 1. März und 1. September.
Welche Gerichte bilden Referendare im Saarland Referendare aus?
Im Saarland gibt es nur ein Oberlandesgericht und ein Landgericht. Ausbildungsgericht ist daher das Landgericht in Saarbrücken. Jedoch gehören auch alle Amtsgerichte zu den Ausbildungsgerichten.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Saarland?
Referendare erhalten ein Gehalt von 1.303,97 € im Monat. (Quelle)
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare im Saarland befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr.Jedoch nicht während der Einführungslehrgänge und während der Prüfungen. Außerdem kann in 3-monatigen Ausbildungsblöcken max. 3 Wochen, in 4-monatigen Ausbildungsblöcken max. 4 Wochen usw. Urlaub genommen werden.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 144,77 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 145,50 Euro und ab dem dritten Kind 707,26 Euro. (Quelle)
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Im Saarland darf außerdem eine (entgeltliche) Nebentätigkeit ausgeübt werden. Die Nebentätigkeit ist dem Präsidenten des OLG anzuzeigen. Den Vordruck für die Anzeige findet Ihr hier. Handelt es sich um eine Tätigkeit mit ausschließlich juristischem Bezug, sind maximal 15 Stunden pro Woche erlaubt.
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Ein aus der Nebentätigkeit bezogenes Entgelt sowie ein zusätzliches Stationsentgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, soweit es 150 vom Hundert dieser Unterhaltsbeihilfe überschreitet.
Bewerber können sich im Saarland bis zu 6 Wochen vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbungen müssen frühzeitig eingereicht werden: Bis zum 15. Januar für den Einstellungstermin im März, bis zum 15. Juli für den Einstellungstermin im Oktober. Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht des Saarlandes zu senden. (Quelle)
Annahme: Alle Bewerber erhalten zu gegebener Zeit Nachricht, ob und ggf. wo Sie ein Platzangebot erhalten. Der Platz muss innerhalb einer recht kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Etwaige Restplätze werden im Nachrückverfahren vergeben.
Keine Rückstellung: Ein Zurückstellen des Platzes ist nicht möglich.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Die Ausbildungsplätze werden im Saarland wie folgt vergeben:
Härtefälle (Bis zu 10% der Plätze)
Leistung (60 % der verbleibenden Plätze): Entscheidend ist das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung.
Wartezeit (40% der verbleibenden Plätze): Wobei ein etwaig geleisteter Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales Jahr oder eine zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen benötigen Bewerber?
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
Gegebenenfalls erforderlich sind:
Zwei Eheurkunde (Original und Kopie);
Zwei Abstammungsurkunden der Kinder (Original und Kopie);
Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung bzw. Bescheinigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres;
Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Feststellung einer Behinderung;
Eine Aufzählung von Tatsachen, die eine Nichtzulassung als außergewöhnliche Härte erscheinen lassen würden;
Ausbildungsangebote
Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren im Saarland ausgestaltet ist.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es im Saarland?
In Nordrhein-Westfalen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.
Strafstation: Zu Beginn 1-wöchiger Einführungslehrgang statt, worauf eine wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft folgt. Im Laufe der Station werden drei Probeklausuren geschrieben.
Zivilstation: Die Station beginnt mit einem 4-wöchigen Einführungslehrgang, worauf eine wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft folgt. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden 5 Probeklausuren geschrieben.
Verwaltungsstation: Zu Beginn findet ein 1-wöchiger Einführungslehrgang statt, auf den bis zum 11. Monat eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft folgt, in deren Rahmen 5 Probeklausuren geschrieben werden.
Anwaltsstation: Am Anfang findet ein 1-wöchiger Einführungslehrgang statt, worauf eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft folgt. Im Rahmen der Station werden 9 Klausuren geschrieben, 5 im Zivilrecht, 3 im öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. In der Anwaltsstation 2 findet wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt und im 21. Monat ein Aktenvortragslehrgang.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Es wird ein Klausurenkurs angeboten, allerdings wird nur eine Klausur im Monat geschrieben.
Staatsexamen
Im Saarland hat die mündliche Prüfung ein Gewicht von 30 %. Dazu werden die schriftlichen Klausuren drei Monate früher geschrieben als in anderen Bundesländern. Entsprechend ist die Zeit zwischen den Klausuren und der mündlichen Prüfung besonders lang.
Wissenswertes zu den Klausuren
Im Saarland zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 18. Ausbildungsmonat (d.h. im ersten Monat der Anwaltsstation II) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.
Insgesamt werden im Saarland 7 Klausuren geschrieben:
2 im Zivilrecht
1 im Zwangsvollstreckungsrecht
1 im Strafrecht
2 im Bereich des Öffentlichen Rechts
1 Wahlklausur: Zur Wahl steht eine Klausur im Zivil- oder im öffentlichen Recht nach Wahl des Prüflings
Diese Aspekte sollten Referendare bzgl. der Klausuren bedenken:
E-Examen: Im Saarland haben Referendare die Wahl, ob sie die Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen.
Meldung: Referendare müssen einenfristgemäßen Zulassungsantrag zur Prüfung an das Landesjustizprüfungsamt stellen. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor voraussichtlicher Beendigung der vorletzten Pflichtstation (Anwaltsstation I) eingereicht werden. Im Zuge dessen müssen Sie ein Fach für die Wahlklausur festlegen (Zivilrecht oder öffentliches Recht). Außerdem muss der Schwerpunkt der Ausbildung welcher im Prüfungsgespräch besonders berücksichtigt wird angegeben werden. Dem Antrag sind folgende Unterlage beizufügen:Eein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf; eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung bzw. über die erste juristische Prüfung; eine einfache Ablichtung der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde, aus welcher sich ein Nach- weis der Namensführung ergibt, oder der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Nachweis der Namensführung; optional können Zeugnisse, die sich auf den Ausbildungsgang beziehen, und Arbeiten, die während des Vorbereitungsdienstes angefertigt worden sind beigefügt werden. (Quelle)
Hilfsmittel: Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt im Saarland30 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.
Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag aus dem Bereich des Pflichtstoffs (das Rechtsgebiet wird zugelost) sowie einem Prüfungsgespräch (Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht)
Gewichtung: Der Aktenvortrag (90 min Vorbereitungszeit; ca. 8-10 Minuten Vortrag) fließt mit 10% in die Gesamtnote mit ein, das Prüfungsgespräch mit 20%.
Ort: Die mündliche Prüfung findet in Saarbrücken statt.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Gegen eine Gebühr in Höhe von 400 € ist eine Verbesserungsversuch in Saarland möglich. Bei Verzicht auf die Wiederholungsprüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung ist die bereits gezahlte Gebühr in voller Höhe zurückzuerstatten. Die Gebühr ermäßigt sich auf die Hälfte bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens während der schriftlichen Prüfung. Die Gebühr ermäßigt sich um ein Viertel bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nach Beendigung der schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung oder bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung nach dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung. (Quelle)
Klausurtermin: Der Verbesserungsversuch muss spätestens in der übernächsten Prüfung angetreten werden, wobei der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung gestellt werden muss.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie auf Antrag einmal wiederholen. Wer das zweite Examen auch bei der Wiederholung nicht bestanden hat, darf es auf Antrag in besonderen Ausnahmefällen ein zweites Mal wiederholen, wenn seine bisherigen Leistungen erwarten lassen, dass er die Prüfung nach weiterer Vorbereitung bestehen wird. (Quelle)
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat im Saarland?
Referendare verdienen im Saarland 1.303,97 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen im Saarland im 2. Examen durch?
Im Saarland fallen im 2. Examen 13,9 % der Referendare durch (Stand: 2022).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen im Saarland?
Die Prädikatsquote liegt im Saarland im 2. Examen bei 17,7 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare im Saarland aus?
Die Ausbildung von Referendaren erfolgt am Landgericht Saarbrücken. Jedoch gehören auch alle Amtsgerichte zu den Ausbildungsgerichten.
Wie lange dauert das Referendariat im Saarland?
Das Jura-Referendariat dauert im Saarland 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.