Vorbereitung des Referendariats (Jura)
Das Wichtigste in Kürze:
- Es ist nicht erforderlich, bereits vor Beginn des Referendariats mit dem Lernen anzufangen.
- Vor Beginn des Referendariats solltet Ihr Euch überlegen, ob ihr einen Nebenjob ausüben möchtet und – je nach Bundesland – ob ihr verbeamtet werden möchtet oder nicht.
- Es ist grundsätzlich noch nicht erforderlich, sich bereits vor Beginn des Referendariats bei Stationsgebern zu bewerben. Es ist allerdings sinnvoll, sich bereits Gedanken darüber zu machen, wo man die Station verbringen möchte.
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Ist es sinnvoll, bereits vor dem Start des Referendariats mit dem Lernen anzufangen?
Zwischen dem Start des Referendariats und den Examensklausuren liegen noch mehr als 1,5 Jahre. Die Zeit ist für die Examensvorbereitung und das Lernen völlig ausreichend. Entsprechend ist es nicht erforderlich, bereits vor dem Beginn des Referendariats anzufangen zu lernen.
Lediglich in den folgenden beiden Fällen kann es sinnvoll sein, bereits vor dem Referendariat mit dem Lernen anzufangen:
- Lange Pause: Wenn zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Beginn des Referendariats mehr als 2 Jahre liegen, kann es sinnvoll sein, die Grundzüge des materiellen Rechts zu wiederholen. Hintergrund ist, dass im Referendariat wenig Zeit bleibt, das materielle Recht insgesamt zu wiederholen. Im Referendariat haben Referendare primär Zeit, das neue Prozessrecht zu lernen. Referendare, die direkt aus dem 1. Staatsexamen kommen, haben das Grundlagenwissen im materiellen Recht noch. Dabei sollte man bedenken, dass es im 2. Staatsexamen ausreicht, die jeweiligen Grundzüge eines Rechtsgebietes sicher zu beherrschen. Mehr hierzu in unseren Artikel zu den Anforderungen im Staatsexamen.
- Überblick über das Prozessrecht: Besonders motivierte Referendare können sich darüber hinaus bereits in das Prozessrecht einlesen. Dabei ist es sinnvoll, das Prozessrecht des Rechtsgebietes zu wählen, welches die erste Station darstellt, dies ist je nach Bundesland entweder das Zivil- oder das Strafrecht. Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall empfehlen, eher ein schlankes Lehrbuch zu nehmen, welches die jeweiligen Grundlagen vermittelt, um bei Stationsbeginn einen guten Überblick zu haben. Hierfür eignen sich beispielsweise die Skripte von Kaiser. Vor dem Hintergrund, dass es Referendariat eine sehr intensive und anstrengende Zeit ist, würde ich Euch raten, lieber die Ruhe zu genießen und zu entspannen!
Es kann allerdings sinnvoll sein, sich bereits anzuschauen, mit welchen Unterlagen man in der ersten Station lernen möchte. Sofern Ihr dies machen wollt, schaut euch gerne unsere Beiträge dazu an, was Ihr im Referendariat können müsst und welche Unterlagen wir für die Examensvorbereitung empfehlen.
Ist eine Nebentätigkeit im Referendariat sinnvoll?
Viele Referendare überlegen, im Referendariat einer Nebentätigkeit nachzugehen. In nahezu allen Bundesländern dürfen Referendare parallel zum Referendariat einer Nebentätigkeit im Umfang von einem Arbeitstag in der Woche nachgehen. Der Vorteil besteht offensichtlich darin, ein höheres Einkommen zu haben.
- Anrechnung: Es macht allerdings nur Sinn, in einem solchem Umfang zusätzliches Geld zu verdienen, wie die Unterhaltsbeihilfe nicht gekürzt wird. Sobald die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird, wird das höhere Einkommen durch die Nebentätigkeit direkt bei der Unterhaltsbeihilfe gestrichen, sodass Ihr am Ende des Tages nicht mit mehr Geld dasteht.
- Umfang: Dazu solltet Ihr im Blick haben, dass das Referendariat zeitlich stressig ist. Referendare müssen sowohl die Theorie eigenständig lernen, am besten von Beginn des Referendariats an, als auch die Stationsarbeit erledigen. Wenn Referendare dann auch noch arbeiten, wird die Zeit im Referendariat sehr knapp, was bei vielen Referendaren zu Lasten der Examensvorbereitung geht.
- Steuern: Außerdem wird das Einkommen aus der Nebentätigkeit in der Regel nach Steuerklasse 6 besteuert, dies führt zu sehr hohen Abzügen, sodass von dem Gehalt netto nur ca. die Hälfte übrig bleibt.
In diesem Beitrag erfahrt Ihr mehr zur Nebentätigkeit im Referendariat.
Finanzielle Planung des Referendariats
Es gibt einige finanzielle "Fallstricke", die Referendare bei der Planung des Referendariats im Blick haben sollten. Insbesondere Referendaren, welche die Möglichkeit haben, verbeamtet zu werden, müssen sich über die Verbeamtung und die Krankenversicherung Gedanken machen.
- Rücklagen: Anstatt während des Referendariats einer Nebentätigkeit nachzugehen, kann es sinnvoll sein, vor dem Referendariat ausreichend Rücklagen aufzubauen. Insbesondere Großkanzleien zahlen Wissenschaftlichen Mitarbeitern auch schon nach dem ersten Staatsexamen hohe Gehälter, sodass es sinnvoll sein kann, lieber vor dem Referendariat zu arbeiten als während des Referendariats.
- Verbeamtung: In Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Thüringen und Sachsen haben Referendare die Möglichkeit, im auf Widerruf verbeamtet zu werden. Die Verbeamtung hat den Vorteil, dass die Abzüge für die Sozialversicherungen deutlich niedriger sind, sodass das Netto-Gehalt von verbeamteten Referendaren signifikant höher ist. Allerdings hat die Verbeamtung auch einige Nachteile, etwa erhalten verbeamtete Referendare nach dem Ende des Referendariats kein Arbeitslosengeld I. Eine genaue Darstellung der Vor- und Nachteile, die mit einer Verbeamtung einhergehen, haben wir Euch in unserem Beitrag dazu dargestellt.
- Krankenversicherung (Verbeamtung): Verbeamtete Referendare haben außerdem die Wahl, sich in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Beide Versicherungen haben Ihre Vorteile, für die private Krankenversicherung spricht, dass die Kosten häufig deutlich geringer sind. Allerdings ist der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig und insbesondere für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung (später) deutlich günstiger. Mehr zum Thema Krankenversicherung für Referendare findet Ihr in unserem Beitrag zu dem Thema.
- Krankenversicherung (Keine Verbeamtung): Referendare, die nicht verbeamtet sind, vor dem Referendariat privat versichert waren, dies während des Referendariats nicht sein werden, aber nach dem Referendariat wieder in die private Krankenversicherung wechseln möchten, können überlegen, eine private Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Die Anwartschaftsversicherung schützt vor Preissteigerungen die dadurch entstehen, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert. Entsprechend "friert" die Anwartschaftsversicherung den Gesundheitszustand ein.
Wann muss man sich bewerben?
Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, sich bereits vor Beginn des Referendariats bei Stationsgebern zu bewerben. Es gibt allerdings einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Insbesondere in den Großstädten (u.a. Hamburg, Berlin, Frankfurt) sind einige beliebte Stationsgeber weit im Voraus voll. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungsstation, welche – je nach Bundesland – bei Beginn des Referendariats nur 6 Monate entfernt ist. Entsprechend ist es deshalb sinnvoll, sich in einem solchen Fall rechtzeitig zu bewerben. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen reicht es allerdings aus, sich während des Referendariats um die Stationen zu kümmern.
Sinnvoll ist es allerdings, sich bereits vor dem Referendariat Gedanken darüber zu machen, welche Stationsgeber man sich vorstellen kann. Hintergrund ist, dass einige Stationen „aufeinander aufbauen“:
- Auslandsstation: Wer die Wahlstation im Ausland verbringen möchte, kann dies in einem Büro einer Großkanzlei machen. Die meisten Großkanzleien bieten dies allerdings nur Referendaren an, die bereits die Anwaltsstation bei der Kanzlei verbracht haben. Entsprechend muss man die Anwalts- und Wahlstation in einem solchen Fall als „Gesamtpaket“ sehen.
- Begrenzungen: Einige Bundesländer begrenzen die Zeit, die Referendare in anderen Bundesländern verbringen können. Deshalb ist es sinnvoll, sich vorab darüber zu informieren, welche Vorgaben in eurem Bundesland gelten, damit ihr dies bei der Stationsplanung berücksichtigen könnt.
- Speyer: Es gibt die Möglichkeit, drei Monate des Referendariats an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu verbringen (sog. Speyersemester). Dies ist allerdings lediglich zweimal im Jahr möglich, sodass es teilweise – je nach Bundesland – erforderlich ist, Stationen zu tauschen. Entsprechend kann es erforderlich sein, dass die Vorbereitung recht viel Zeit in Anspruch nimmt. Entsprechend ist es sinnvoll, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, ob man eine Station in Speyer verbringen möchte. Mehr zum Speyersemester erfahrt ihr in unserem Beitrag zu dem Thema.
Planung des Referendariats
Insgesamt ist es sinnvoll, sich vorab Gedanken darüber zu machen, was man eigentlich im Referendariat machen möchte. Grundsätzlich sind Referendare hinsichtlich der Ausgestaltung des Referendariats sehr frei. Zwar ist es sinnvoll, für das Examen zu lernen, um eine bestmögliche Note zu erreichen. Es ist allerdings ebenso möglich, auf die Examensvorbereitung zu verzichten und stattdessen spannende Stationen im Ausland zu machen und viel zu reisen.
Folgende Aspekte könnten bei Euren Überlegungen eine Rolle spielen:
- Sozialleben / Reisen: Das Referendariat eignet sich sehr gut, um in einer neuen Stadt Fuß zu fassen. Während es parallel zum Berufseinstieg – insbesondere bei hoher Arbeitsintensität wie in einer Großkanzlei – schwierig ist, sich ein soziales Netzwerk aufzubauen, ist dies im Referendariat deutlich einfacher. Im Referendariat lernt man sehr viele gleichaltrige Leute kennen, sodass es sehr leicht ist, sich ein soziales Netzwerk aufzubauen. Wer also spätestens nach dem Referendariat in eine bestimmte Stadt ziehen möchte, kann entweder das ganze Referendariat oder einige Stationen in der Stadt verbringen. Dazu kann man das Referendariat auch nutzen, um viel zu reisen. Je nach Bundesland ist es möglich, die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation im Ausland zu verbringen. Entsprechend können Referendare viel Zeit im Ausland verbringen, sodass es bei entspannten Stationsgebern möglich ist, viel zu reisen.
- Examen: Für viele juristische Berufe hat das Staatsexamen eine große Bedeutung. Je nach beruflichem Ziel ist es deshalb sinnvoll, einen großen Fokus auf die Examensvorbereitung zu legen. Dabei sollet Ihr im Blick haben, dass das Referendariat mit zwei Jahren zwar insgesamt recht lang ist. Allerdings haben Referendare nicht wie beim ersten Staatsexamen mehr als ein Jahr Zeit, sich ausschließlich auf die Examensvorbereitung zu fokussieren. Wer also ein (sehr) gutes Examen schreiben möchte, sollte von Anfang an Zeit für die Examensvorbereitung einplanen.
- Finanzen: Insbesondere die ersten Monate des Referendariats sind finanziell sehr unattraktiv. Erst ab der Anwaltsstation ist es für Referendare recht einfach möglich, eine zusätzliche Vergütung durch den Stationsgeber, die Anwaltskanzlei, zu erhalten, sofern man die Anwaltsstation in einer Großkanzlei verbringt. Entsprechend ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, wie hoch die eigenen Lebenshaltungskosten sind, ob die Unterhaltsbeihilfe dafür ausreicht und sofern eine Differenz besteht, ob man dafür einen Nebenjob aufnimmt oder die Differenz aus Rücklagen finanzieren kann.
- Stationen: Dazu sollte ist es sinnvoll, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, bei welchen Stationsgebern man welche Station verbringen möchte. Hierzu gibt es sehr viele Gedanken, die diesen Beitrag inhaltlich sprengen würden. Schaut Euch gerne unsere Beiträge zur Verwaltungsstation, Anwaltsstation und Wahlstation an.
Außerdem ist es sinnvoll, sich über den Ablauf des Referendariats in Eurem Bundesland zu informieren. Hierfür empfehlen wir Euch insbesondere unsere Bundeslandsübersichten, in denen wir euch alles zusammengefasst haben, was für das Referendariat in dem jeweiligen Bundesland wichtig ist.