Jura-Referendariat
Sachsen-Anhalt

Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
13.11.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Das Gehalt von Referendaren beträgt 1.361,75 € im Monat.
  • Prädikatsquote: Sachsen-Anhalt hat eine Prädikatsquote von 19,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Keine Verbeamtung: Referendare werden in Sachsen-Anhalt nicht verbeamtet, dadurch ist das Nettogehalt deutlich niedriger als etwa in Thüringen.
  • Einstellungstermine: Sachsen-Anhalt stellt zum 1. März und zum 1. September Referendare ein, aktuell gibt es keine Wartezeiten.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Sachsen-Anhalt eine Prädikatsquote von 19,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
2015910,01,112,138,531,916,5
2016850,01,212,940,027,118,8
2017790,02,57,639,243,07,6
2018630,00,014,349,223,812,7
2019750,02,714,744,022,716,0
2020860,00,014,043,026,716,3
20211000,02,016,049,018,015,0
20221200,80,818,341,723,315,0
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Sachsen-Anhalt (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Sachsen-Anhalt Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Sachsen-Anhalt mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 18,3 % der Referendare in Sachsen-Anhalt ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Sachsen-Anhalt ab?

Das Referendariat dauert in Sachsen-Anhalt ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 4 Monate
  2. Station: Strafstation, 4 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Referendare sollten über das Referendariat in Sachsen-Anhalt vier Aspekte wissen:

  • Auswärtige Station: Mind. die Hälfte des Vorbereitungsdienstes muss in Sachsen-Anhalt verbracht werden. Die Zivilrechts- und Strafstation wird ohnehin in Sachsen-Anhalt verbracht, sodass man entweder die Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation (teilweise) in Sachsen-Anhalt verbringen muss.
  • Ausland: Referendare können die Anwaltsstation teilweise und die Wahlstation vollständig im Ausland verbringen. Es ist nicht möglich, die Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen.
  • Anwaltsstation: Die Anwaltsstation kann bis zu einer Dauer von drei Monaten auch bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband verbracht werden.
  • Verwaltungsstation: Bis zu 2 Monate der Verwaltungsstation können Referendare an einem Verwaltungsgericht verbringen und bis zu drei Monate an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

Referendare werden in Sachsen-Anhalt nicht verbeamtet und erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.361,75 €.

An welchen Terminen stellt Sachsen-Anhalt Referendare ein?

  • Sachsen-Anhalt stellt zweimal im Jahr Referendare ein.
  • Eingestellt wird Anfang März und Anfang September.

Welche Gerichte bilden Referendare in Sachsen-Anhalt aus?

Die Ausbildung in Sachsen-Anhalt erfolgt an den vier Landgerichten: Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal.

Bewerber müssen bei der Bewerbung ein Landgericht sowie eine Zweit- und Drittwahl angeben, dem man zugeteilt werden möchte. Die Wahl des Gerichts ist u.a. relevant für den Ort der Arbeitsgemeinschaft und die Gerichte, an denen die ersten Stationen stattfinden. Wird ein Landgericht häufiger gewählt als es Plätze hat, hängt die Zuteilung davon ab, welche Gründe man selbst und die anderen Bewerber für den Wunsch vorbringen. Ein hohes Gewicht hat etwa die Betreuung von eigenen Kindern oder die Pflege von Verwandten.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Sachsen-Anhalt?

Referendare erhalten ein Gehalt in Höhe von 1.361,75 € im Monat. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Keine Verbeamtung: Referendare werden in Sachsen-Anhalt nicht verbeamtet, stattdessen erfolgt die Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Für das Jahr in dem der Vorbereitungsdienst anfängt und endet sinkt der Urlaubsanspruch um 1/12 für jeden Monat, in dem man sich nicht im Vorbereitungsdienst befindet. Nicht genommener Urlaub muss innerhalb der ersten neun Monate des folgenden Jahres angetreten werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 149,42 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 312,85 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 744,28 Euro. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit während des Vorbereitungsdienstes zulässig. Es gibt keine Obergrenze, bezüglich der wöchentlichen / monatlichen Arbeitszeit. Allerdings dürfen dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Deswegen ist es empfehlenswert nicht mehr als einen Tag pro Woche zu arbeiten. Auch setzt die Ausübung einer Nebentätigkeit voraus, dass in den vorherigen Ausbildungsabschnitten (Stations- und Arbeitsgemeinschaftsbewertung) des Vorbereitungsdienstes eine Bewertung mit mindestens sieben Punkten erreicht wurde. Außerdem muss die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme beim Oberlandesgericht angezeigt werden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung, wird die Vergütung, die 500 € im Monat übersteigt, hälftig auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. (Beispiel: Wenn Ihr mit einer Nebentätigkeit 1.500 Euro im Monat zusätzlich verdient, dann sinkt Eure Unterhaltsbeihilfe um 500 Euro). (Quelle)

Bewerbungsverfahren

Sachsen-Anhalt bietet mehr Plätze für Referendare an als es Bewerber gibt. Entsprechend werden aktuell alle Bewerber als Referendare eingestellt.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Den Antrag auf Einstellung als Rechtsreferendar muss schriftlich an das OLG Naumburg geschickt werden. Der Eingang der Bewerbung wird bestätigt, unter Umständen wird eine Frist gesetzt, um fehlende Unterlagen einzureichen. Wenn man die Bewerbungsunterlagen zurückbekommen möchte, muss man einen adressierten und ausreichend frankierten A-4-Rückumschlag vorlegen.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens sechs Wochen vor dem Einstellungstermin beim Oberlandesgericht eingegangen sein. Die Bewerbungen sollen nicht früher als 3 Monate vor dem Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhält man ein Angebot zur Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und welchem Landgerichtsbezirk man voraussichtlich zugeteilt wird. Das Angebot muss innerhalb von einer Woche angenommen werden.
  • Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden im Rahmen des Nachrückverfahrens an die nächsten Kandidaten vergeben. Die Annahmefrist für ein Angebot im Rahmen des Nachrückverfahrens ist sehr kurz.
  • Keine Rückstellung: Es besteht nicht die Möglichkeit, sich zurückstellen zu lassen.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Die Ausbildungsplätze für das Referendariat in Sachsen-Anhalt werden nach dem folgenden Schlüssel vergeben:

  • Wartezeit (Bis zu 40 % der Plätze): Die Wartezeit berechnet sich nach der Zeit, die seit der ersten fristgerechten und vollständigen, aber erfolglosen Bewerbung vergangen ist. Bei gleicher Wartezeit entscheidet das höhere Lebensalter. Aktuell besteht allerdings keine Wartezeit, vielmehr konnte allen Bewerbern ein Platz angeboten werden.
  • Leistung (Bis zu 45 % der Plätze): Entscheidend ist das Ergebnis im ersten Staatsexamen.
  • Härtefälle (Restlichen Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor. Werden nicht alle verfügbaren Plätze ausgeschöpft, erhöht sich die Anzahl an Plätzen, die aufgrund der Wartezeit vergeben werden.

Allerdings bietet Sachsen-Anhalt aktuell mehr Plätze an als es Bewerber gibt. Entsprechend gibt es aktuell keine Wartezeit.

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Bewerbungsantrag
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Exmatrikulationsnachweis bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • Behördenführungszeugnis (Belegart O)
  • Erklärung zum Gesundheitszustand
  • Erklärung zu Schulden, Strafverfahren und strafrechtlichen Verurteilungen
  • Datenschutzhinweis

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Ausländische Staatsangehörige (also weder deutsche Staatsangehörige noch Staatsangehörige von anderen EU-Staaten): Kopie des Reisepasses und gültige Aufenthaltsbescheinigung
  • Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
  • Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch
  • Kopie der Dienstzeitbescheinigung

Ausbildungsangebote

Sachsen-Anhalt bietet für die Examensvorbereitung umfangreiche Arbeitsgemeinschaften und einen Klausurenkurs an.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen, und einen Klausurenkurs, in dem die Klausuren von Prüfern aus dem 2. Staatsexamen korrigiert werden.

  • Zivilstation: Die Station fängt mit einem dreiwöchigen EInführungslehrgang an. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt, wobei eine Einheit ca. 4 Stunden dauert. Dazu werden vier Probeklausuren geschrieben. Dazu müssen eine Proberelation und ein Urteilsentwurf angefertigt werden sowie ein Kurzvortrag gehalten werden.
  • Strafstation: Zu Beginn der Strafstation findet eine zweiwöchige Einführungsarbeitsgemeinschaft statt. Anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt, wobei eine Einheit ca. 4 Stunden dauert. Außerdem werden vier Klausuren geschrieben und es muss ein Kurzvortrag gehalten werden.
  • Verwaltungsstation: Zu Beginn der Strafstation findet ein 5-tätiger Einführungslehrgang statt, der jeweils vormittags stattfindet. Anschließend findet einmal wöchentlich eine verwaltungsbehördliche Arbeitsgemeinschaft mit 6 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten), ab dem zweiten Ausbildungsmonat zusätzlich eine verwaltungsgerichtliche Arbeitsgemeinschaft statt. Außerdem werden sechs Klausuren geschrieben, vier Klausuren in der verwaltungsbehördlichen und dazu 2 Klausuren in der verwaltungsgerichtlichen Arbeitsgemeinschaft, und es muss ein Kurzvortrag gehalten werden.
  • Anwaltsstation: Die Station beginnt mit einem 5-tägigen Einführungslehrgang. Anschließend findet die ersten vier Monate einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft mit 5 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten) statt. Vom fünften bis siebten Ausbildungsmonat gibt es eine vertiefende zivilrechtliche Arbeitsgemeinschaft. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden drei Probeklausuren geschrieben und es muss ein Kurzvortrag gehalten werden.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Sachsen-Anhalt bietet für das Klausurentraining stationsbegleitende Klausuren und einen Klausurenkurs an:

  • Klausurenkurs: Es wird ein Examensklausurenkurs angeboten. Bei den Klausuren handelt es sich um alte Examensklausuren, die von Prüfern aus dem 2. Staatsexamen korrigiert werden.
  • ELAN-Ref: Referendare erhalten einen ELAN-Ref-Zugang, allerdings ist die Plattform für die Examensvorbereitung ungeeignet.

Staatsexamen

In Sachsen-Anhalt haben die Klausuren ein Gewicht von 60 %.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Sachsen-Anhalt zählen die schriftlichen Klausuren 60 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) in Halle (Saale) geschrieben.

Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt 8 Klausuren geschrieben:

  • 2 Klausuren im Zivilrecht: Eine aus gerichtlicher Sicht (Urteil oder Beschluss) und eine Klausur aus gerichtlicher Sicht mit anwaltlicher Fragestellung, Kurzrelation oder Kurzgutachten.
  • 2 Klausuren im Strafrecht: Eine staatsanwaltliche Erschließung & eine Klausur aus staatsanwaltschaftlicher Sicht oder mit revisionsrechtlicher Fragestellung.
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht: Eine verwaltungspraktische Aufgabe & eine Aufgabe aus verwaltungsgerichtlicher Sicht, behördlicher Sicht oder mit anwaltlicher Fragestellung.
  • 2 Anwaltsklausuren: Es können alle Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) geprüft werden.

In Sachsen-Anhalt wird das E-Examen angeboten. Referendare haben die Wahl, die Klausuren handschriftlich oder elektronisch zu verfassen.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Sachsen-Anhalt 40 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und fünf Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt). Das Thema des Aktenvortrags richtet sich nach den Gegenständen der Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Anwaltsstation.
  • Gewichtung: Der Aktenvortrag und das anwaltliche Prüfungsgespräch fließen jeweils mit 10 % in die Gesamtnote mit ein, die anderen vier Prüfungsgespräche mit jeweils 5 %.
  • Ort: Die mündlichen Prüfungen finden stets in Magdeburg statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für den Verbesserungsversuch beträgt EUR 400 (Quelle). Wenn man vor Beginn der schriftlichen Prüfung von der Prüfung zurücktritt, wird die Gebühr vollständig erstattet. EUR 320 werden erstattet, wenn man bis zum bis zum Ende des auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung folgenden Tages von der Prüfung zurücktritt. EUR 160 werden zurückerstattet, wenn der Prüfling den Rücktritt von der Prüfung nach Ende des auf den Abschluss der schriftlichen Prüfung  folgenden Tages, aber vor Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung erklärt. EUR 80 werden erstattet, wenn der Prüfling den Rücktritt von der Prüfung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung oder wenn er innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe des Nichterreichens der mündlichen Prüfung das Verlangen der Rückerstattung erklärt.
  • Frist: Der Antrag für den Notenverbesserungsversuch kann nur für den nächsten und übernächsten Prüfungstermin nach der mündlichen Prüfung gestellt werden. Liegen zwischen der mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin weniger als zwei Wochen, kann der Verbesserungsversuch auch im dritten auf die mündliche Prüfung folgenden Prüfungstermin stattfinden. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt werden. (Beispiel: Referendare, die im März 2022 die mündliche Prüfung des Erstversuchs haben, können entweder im April 2022 oder im Oktober 2022 die schriftlichen Klausuren des Verbesserungsversuchs schreiben.)
  • Klausurtermin: Der Verbesserungsversuch muss spätestens in der übernächsten Prüfung wahrgenommen werden.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 51 Abs. 6 JAPrVO. Die Möglichkeit besteht, wenn man im ersten und zweiten Versuch das Examen nicht bestanden hat. Dafür muss im Antrag dargelegt werden, dass eine außergewöhnliche Beeinträchtigung beim zweiten Versuch vorlag. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Familienangehöriger verstirbt oder beim Prüfling eine bisher unbekannte Krankheit diagnostiziert wird, die schon während der Prüfungen vorlag.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Sachsen-Anhalt?
Referendare verdienen in Sachsen-Anhalt 1.361,75 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Sachsen-Anhalt im 2. Examen durch?
In Sachsen-Anhalt fallen im 2. Examen 15 % der Referendare durch (Stand: 2022).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Sachsen-Anhalt?
Die Prädikatsquote im 2. Examen liegt in Sachsen-Anhalt bei 19,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Sachsen-Anhalt aus?
In Sachsen-Anhalt bilden alle vier Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Magdeburg, Landgericht Halle, Landgericht Dessau-Roßlau und Landgericht Stendal.
Wie lange dauert das Referendariat in Sachsen-Anhalt?
Das Jura-Referendariat dauert in Sachsen-Anhalt 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.