Jura-Referendariat
Nordrhein-Westfalen

Jura-Referendariat in Nordrhein-Westfalen

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Das Gehalt von Referendaren beträgt 1.375,17 € im Monat.
  • Prädikatsquote: Nordrhein-Westfalen hat eine Prädikatsquote von 20,4 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
  • Einstellungen: Nordrhein-Westfalen stellt jedes Jahr 1.500 Referendare ein, kein anderes Bundesland stellt mehr Referendare ein.
  • Einstellungstermine: Nordrhein-Westfalen stellt jeden Monat Referendare ein, so häufig stellt kein anderes Bundesland Referendare ein.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Nordrhein-Westfalen eine Prädikatsquote von 20,4 % (Bundesschnitt 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
201518060,062,3816,5633,029,6818,11
201617500,112,0015,7735,8929,1416,86
201718030,112,2217,5333,7829,2817.03
201818760,162,0316,5235,5528,7816,79
201918530,112,7517,0537,0826,5516,30
20202.0350,03,017,840,424,813,9
20212.4080,02,817,240,525,114,3
20222.6010,042,1118,2241,4124,7013,49
20232.4900,001,8918,4340,0026,1013,57
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Nordrhein-Westfalen Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Nordrhein-Westfalen mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 18,22 % der Referendare in Nordrhein-Westfalen ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Nordrhein-Westfalen ab?

Das Referendariat dauert in Nordrhein-Westfalen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 5 Monate
  2. Station: Strafstation, 3 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 3 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 10 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Zwei Aspekte sollten Referendare in Nordrhein-Westfalen bedenken:

  • Ausland: Es ist im Referendariat in Nordrhein-Westfalen möglich, die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation im Ausland zu verbringen. Hierzu mehr auf der Seite des OLG Köln.
  • Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren ermöglicht.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

Referendare werden in Nordrhein-Westfalen nicht verbeamtet, dazu ist die Unterhaltsbeihilfe mit 1.375,17 € im Monat niedriger als der Bundesdurchschnitt.

An welchen Terminen stellt Nordrhein-Westfalen Referendare ein?

Nordrhein-Westfalen stellt jeden Monat Referendare ein. Allerdings stellt nicht jedes Landgericht jeden Monat Referendare ein.

Welche Gerichte bilden Referendare in Nordrhein-Westfalen aus?

Alle 19 Landgerichte in NRW bilden Referendare aus:

  • Oberlandesgericht Düsseldorf: Die Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal.
  • Oberlandesgericht Hamm: Die Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen.
  • Oberlandesgericht Köln: Die Landgerichte Aachen, Bonn, Köln.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Nordrhein-Westfalen?

Referendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.375,17 € im Monat. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Verbeamtung: Referendare werden in Nordrhein-Westfalen nicht verbeamtet, entsprechend erfolgt die Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Allerdings kann dieser Urlaub nicht während der ersten drei Ausbildungsmonate und der Einführungslehrgänge genommen werden. Außerdem ist die Zahl der zulässigen Urlaubstage je Ausbildungsabschnitt begrenzt. In bis zu dreimonatigen Ausbildungsabschnitten dürfen max. 10 Tage und in vier- bis sechmonatigen Ausbildungsabschnitten max. 20 Tage Urlaub genommen werden.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 152,68 Euro. Der kinderbezogene Teil richtet sich nach der Zahl der Kinder und der Mietenstufe, welche durch den Wohnort determiniert wird, auf Stufe 2 beträgt der Zuschlag zwischen 285,62 und 840,60 Euro pro Monat, auf Stufe drei beträgt der Zuschlag zwischen 646,11 und 1.515,19 Euro pro Monat. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Referendare in Nordrhein-Westfalen können einer Nebentätigkeit nachgehen, dafür bedarf es der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Der zulässige zeitliche Umfang der Nebentätigkeit beträgt bei juristischem Bezug 10 Wochenstunden, bei nicht juristischem Bezug 8 Wochenstunden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Sofern ein Referendar von einer privaten Ausbildungsstelle Zusatzvergütungen für die Referendarstätigkeit erhält, werden 25 Prozent auf die gewährte Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird. Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich etwaiger Familienzuschläge um das 1,5-Fache übersteigt, angerechnet.

Bewerbungsverfahren

Bewerber können sich in Nordrhein-Westfalen bis zu zwei Monate vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht senden, in dessen Bezirk das Referendariat absolviert werden soll. Im Rahmen der Bewerbung kann auch ein Ortswunsch angegeben werden.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate, variiert aber teilweise zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten. Es kann bei der Bewerbung der Wunsch angegeben werden, frühestens zu einem bestimmten Termin eingestellt zu werden.
  • Prognosetermin: Im Anschluss an den Eingang der Bewerbung erhält man eine Eingangsbestätigung mit einer unverbindlichen Mitteilung mit eine prognostizierten Einstellungstermin.
  • Zulassungsbescheid: Ca. zwei Monate vor dem tatsächlichen Einstellungstermin wird der endgültige Zulassungsbescheid versandt.
  • Annahme: Der Ausbildungsplatz für das Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Im Falle einer Ablehnung des endgültigen Angebots, wird man auf der Warteliste nicht mehr mit dem Datum des Antrags, sondern mit dem Datum der Ablehnung geführt, sodass man wieder ans Ende der Warteliste rutscht. In den Oberlandesgerichtsbezirken Köln und Düsseldorf wird man zudem für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gesperrt.
  • Rückstellung: Es besteht die Möglichkeit, den Wunschtermin auch während des Bewerbungsverfahrens noch zu ändern. Ein solcher Wunsch kann allerdings nur berücksichtigt werden, bis ein konkreter Ausbildungsplatz angeboten wurde. Bei einer Einstellung, die alsbald erfolgen soll, muss die Terminsverschiebung spätestens bis zum Ende des vierten Monats vor dem in der Eingangsbestätigung prognostizierten Einstellungstermin (Prognosetermin) beim Oberlandesgericht eingegangen sein. Die Verschiebung ist außerdem nur um mindestens drei Monate von diesem Prognosetermin möglich. Bei einer Einstellung, die frühstens zu einem bestimmten Termin erfolgen soll, muss die Terminsverschiebung spätestens bis zum Ende des vierten Monats vor dem im Aufnahmeantrag gewünschten Termin beim Oberlandesgericht eingegangen sein. Außerdem muss die Verschiebung ebenfalls mindestens drei Monate betragen.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Die Ausbildungsplätze werden ausschließlich nach Eingang des Antrags beim jeweiligen Oberlandesgericht vergeben. Am OLG Düsseldorf beträgt die Wartezeit aktuell ca. 15 Monate (Quelle). Einzig in Fällen, in denen ein listenmäßiges Warten eine außergewöhnliche Härte darstellen würde, kommt eine vorherige Einstellung in Betracht.

Eine Ausnahme hiervon stellt das OLG Köln dar. Im OLG Köln kann das Referendariat (außer in Aachen) nur absolviert werden, wenn enge persönliche Bindung an diesen besteht. Eine solche ist etwa gegeben, wenn

  • der mit dem Ehegatten begründete Wohnsitz dort liegt,  
  • man in diesem Bezirk aufgewachsen sind,  
  • man zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren den Wohnsitz im Geschäftsbereich hat (Nachweis durch Meldebescheinigung), oder
  • man bereits drei Monate vor dem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der juristischen Fakultät der Universitäten Bonn oder Köln tätig ist und diese Arbeit im Rahmen einer Nebentätigkeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben will.

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Bewerbungsantrag (OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Hamm)
  • Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
  • Drei aktuelles Lichtbild in Passbildformat (auf der Rückseite mit Namen zu versehen)
  • Unterschriebener, tabellarischer Lebenslauf
  • Eine Geburtsurkunde (zumindest eine standesamtlich beglaubigte Ablichtung)  
  • Erklärungen zum Gesundheitszustand, zur Staatsangehörigkeit, zu Schulden und zu Vorstrafen
  • Führungszeugnis (Belegart „0“) welches bei Einstellung nicht älter als 12 Monate ist

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden der Kinder
  • Bescheinigung über die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
  • Härtefallgesuch inklusive etwaiger Belege

Ausbildungsangebote

Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren in Nordrhein-Westfalen ausgestaltet ist. Die theoretische Ausbildung besteht aus Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht sowie einem Klausurenkurs, allerdings werden die Klausuren nicht korrigiert.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.

  • Zivilstation: Die Station beginnt mit dem 4-wöchigen Einführungslehrgang AG Zivilrecht I (52 Unterrichtsstunden à 60 Min.), anschließend findet 1x wöchentlich die AG Zivilrecht II (zu je 4 Unterrichtsstunden à 60 Min.) statt. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden drei Klausuren geschrieben und ein Aktenvortrag gehalten.
  • Strafstation: Die Station beginnt mit den Einführungslehrgang AG Strafrecht I (16 Unterrichtsstunden à 60 Min.), anschließend findet 1x wöchentlich die AG Strafrecht II statt (zu je 4 Unterrichtsstunden à 60 Min.). Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden zwei Klausuren geschrieben und es wird ein Aktenvortrag gehalten.
  • Verwaltungsstation: In der Verwaltungsstation findet 1x wöchentlich die AG Öffentliches Recht I (zu je 6 Unterrichtsstunden à 60 Min.) statt, außerdem werden zwei Klausuren geschrieben und es besteht die Gelegenheit, einen Aktenvortrag zu halten.
  • Anwaltsstation: Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang, der bis zu zwei Wochen dauert. Danach finden bis zum 8. Monat der Station die AG Zivilrecht III, Strafrecht III, Öffentliches Recht II mit integriertem Klausurenkurs statt. Insgesamt findet einmal wöchentlich eine AG mit je 6 Unterrichtsstunden à 60 Min. statt, i.d.R. 2 Fächer je Tag (wöchentlich ZivilR, zweiwöchentlich im Wechsel StrafR und ÖffR).

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Nordrhein-Westfalen bietet für das Klausurentraining Klausurenwochen, stationsbegleitende Klausuren und einen  Klausurenkurs an, wobei die Klausuren im Klausurenkurs nicht korrigiert werden.

  • Klausurenwochen: Während der Anwaltsstation gibt es alle 8 Wochen eine Klausurwoche mit 4 Klausuren (2x Zivilrecht, 1x Strafrecht, 1x Öffentliches Recht). Insg. 4 Klausurwochen mit 16 Klausuren
  • Klausurenkurs: Die Oberlandesgerichte bieten Klausurenkurse an, allerdings werden die Klausuren nicht korrigiert.
  • Elan-Ref: Referendare erhalten - wie in allen Bundesländern - einen Zugang zu Elan-Ref.

Staatsexamen

In Nordrhein-Westfalen hat die mündliche Prüfung ein Gewicht von 35 %. Alle mündlichen Prüfungen finden in Düsseldorf statt.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Nordrhein-Westfalen zählen die schriftlichen Klausuren 65 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.

Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen 8 Klausuren geschrieben:

  • 4 im Zivilrecht
  • 2 im Strafrecht
  • 2 im Bereich des Öffentlichen Rechts

In Nordrhein-Westfalen besteht ab dem 1. Januar 2024 für Referendare die Wahl, ob sie die Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen, das E-Examen wird also angeboten.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Nordrhein-Westfalen 35 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortag (60 Min. Vorbereitungszeit und max. 12 Min. Vortrag und einem Prüfungsgespräch (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht). Während des Prüfungsgesprächs soll ein Prüfling ca. 30 Min geprüft werden.  
  • Gewichtung: Der Aktenvortrag fließt mit 10 % in die Gesamtnote mit ein, das Prüfungsgespräch mit 25 %.
  • Ort: Die mündlichen Prüfungen finden ausschließlich in Düsseldorf statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 975 Euro. Die Gebühr wird bei Rücknahme des Antrages vor Gestattung vollständig erstattet. Bei Abbruch des Verbesserungsversuchs bis zum 3. Werktag nach Beendigung des schriftlichen Prüfungsteils sinkt die Gebühr auf 125 €. Die Gebühr sinkt auf 725 €, bei Nichtbestehen der Klausuren oder bei Beendigung des Prüfungsverfahrens bis zum 3. Werktag nach Bekanntgabe des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils. (Quelle)
  • Frist: Der Antrag ist innerhalb einer dreimonatigen Ausschlussfrist zu stellen, die mit Bekanntgabe des Prüfungsbescheides beginnt.
  • Klausurtermin: Wird der Antrag zu Beginn der Frist gestellt, besteht die Wahlmöglichkeit, im nächsten oder übernächsten Termin zu schreiben. Wird der Antrag zum Ende dieser Frist gestellt, besteht keine Wahlmöglichkeit und die Prüfung findet in der Regel im übernächsten Termin statt. Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang zum Ende der Dreimonatsfrist am 05.05., Klausurmonat Juli. Wird der Antrag hingegen früher gestellt kann auch ein früherer Termin gewählt werden. Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang am 05.03., mit der Möglichkeit, den Klausurentermin zwischen April und Juli frei wählen zu können.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Zuvor muss ein Ergänzungsvorbereitungsdienst mit einer Länge von 3 bis 5 Monaten (i.d.R. 4 Monate) absolviert werden, sofern man erst in der mündlichen Prüfung durchgefallen ist, kann dieser auch kürzer ausfallen. Auf Antrag wird für die Wiederholungsprüfung die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten erlassen, wenn diese im Durchschnitt mit "ausreichend" (4,00 Punkte) oder besser bewertet wurden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 59 JAG. Die Möglichkeit besteht, wenn man im ersten und zweiten Versuch das Examen nicht bestanden hat. Dafür muss in einer der beiden für nicht bestanden erklärten Prüfungen eine Mindestdurchschnittspunktzahl von 3,00 erreicht worden sein. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung zu stellen. Auch hier besteht die oben dargestellte Möglichkeit sich von den Aufsichtsarbeiten befreien zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in NRW?
Referendare verdienen in NRW 1.375,17 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in NRW im 2. Examen durch?
In NRW fallen im 2. Examen 13,6 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in NRW?
Die Prädikatsquote liegt in NRW im 2. Examen bei 20,4 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in NRW aus?
In NRW bilden alle Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Düsseldorf, Landgericht Duisburg, Landgericht Kleve, Landgericht Krefeld, Landgericht Mönchengladbach, Landgericht Wuppertal, Landgericht Arnsberg, Landgericht Bielefeld, Landgericht Bochum, Landgericht Detmold, Landgericht Dortmund, Landgericht Essen, Landgericht Hagen, Landgericht Münster, Landgericht Paderborn, Landgericht Siegen, Landgericht Aachen, Landgericht Bonn und Landgericht Köln.
Wie lange dauert das Referendariat in NRW?
Das Jura-Referendariat dauert in NRW 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.