Jura-Referendariat
Schleswig-Holstein

Jura-Referendariat in Schleswig-Holstein

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Referendare erhalten in Schleswig-Holstein eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.444,79 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
  • Prädikatsquote: Schleswig-Holstein hat eine Prädikatsquote von 15,3 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
  • Gemeinsames Prüfungsamt: Schleswig-Holstein hat ein gemeinsames Prüfungsamt mit Hamburg & Bremen, entsprechend hat das Landesrecht aus Schleswig-Holstein im Examen keine hohe Bedeutung.
  • Einstellungstermine: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Schleswig-Holstein eine Prädikatsquote von 15,3 % (Bundesdurchschnitt 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20153100,02,313,243,528,112,9
20163550,00,310,443,424,821,1
20173490,01,411,537,828,720,6
20183710,01,912,436,730,518,6
20193670,00,810,138,426,424,3
20203280,00,910,435,427,725,6
20213660,02,915,944,923,228,4
20223730,00,814,537,522,824,4
20233410,01,810,632,827,027,9
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Schleswig-Holstein (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Schleswig-Holstein Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Schleswig-Holstein mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 14,5 % der Referendare in Schleswig-Holstein ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Schleswig-Holstein ab?

Das Referendariat dauert in Schleswig-Holstein ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Strafstation, 3,5 Monate
  2. Station: Zivilstation, 4,5 Monate
  3. Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

In Schleswig-Holstein werden alle zwei Monate neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.444,79 € im Monat. (Quelle)

An welchen Terminen stellt Schleswig-Holstein Referendare ein?

  • Schleswig-Holstein stellt alle zwei Monate Referendare ein.
  • Referendare werden an allen vier Landgerichten (Landgericht Kiel, Landgericht Flensburg, Landgericht Lübeck und Landgericht Itzehoe) ausgebildet.
  • Einstellungstermine Landgericht Kiel und Landgericht Flensburg: Februar, Juni und Oktober.
  • Einstellungstermine Landgericht Lübeck und Landgericht Itzehoe: April, August und Dezember.

Quelle: Justiz Schleswig-Holstein

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Schleswig-Holstein?

Referendar in Schleswig-Holstein erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 1.444,79 Euro brutto, bis Oktober 2024 erhalten Referendare eine zusätzliche monatliche Sonderzahlung in Höhe von 50€ (Quelle).

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr, wobei der Jahresurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat gekürzt wird, in dem keine Ausbildungsbeihilfe gezahlt wird. Dies passiert primär, wenn man unterjährig mit dem Referendariat beginnt.
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 148,58 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 168,48 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 435,41 Euro.
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit ist während des Vorbereitungsdienstes zulässig, wenn sie 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Außerdem muss die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme der Präsidentin des OLG Schleswig angezeigt werden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes noch eine zusätzliche Vergütung, wird diese auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, wenn die Vergütung die Unterhaltsbeihilfe um 150% überschreitet. Deshalb wird aktuell eine Vergütung, die ca. 2.092 Euro im Monat überschreitet, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet (Quelle).

Bewerbungsverfahren

In Schleswig-Holstein werden 55 % der Plätze nach Leistungsliste und 45 % der Plätze nach Wartezeit vergeben. Dazu besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zu senden.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt 2 Monate, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung zwei Monate vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss. Es gibt weder eine schriftliche Eingangsbestätigung noch wird darauf hingewiesen, dass man für einen Einstellungstermin nicht berücksichtigt werden kann, allerdings kann man in der Geschäftsstelle anrufen, um zum Stand der Bewerbung nachzufragen.
  • Versendung Zulassungsbescheide: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide für die Ausbildungsplätze versendet, der Ausbildungsplatz muss innerhalb einer recht kurzen Frist angenommen werden.
  • Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden anschließend an die Bewerber vergeben, die als nächstes auf der Leistungs-, bzw. Warteliste stehen.
  • Rückstellung möglich: Ausnahmsweise ist es möglich sich zurückstellen zu lassen. Möglich ist eine Rückstellung etwa im Falle eines Notenverbesserungsversuchs, einer unvorhergesehenen Verzögerung der Promotion, Abschluss eines Arbeitsvertrags usw. (vgl. § 9 Abs. 2 KapVojVD). Der begründete Rückstellungsantrag muss zwei Monate vor dem Einstellungstermin, zu dem die uneingeschränkte Bewerbung ohne Rückstellungsantrag berücksichtigt werden würde, gestellt werden (Quelle).

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Nach dem folgenden Verfahren vergibt Schleswig-Holstein die Referendarsplätze:

  • Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor.
  • Wartezeit (Bis zu 45 % der Plätze): Es ist ausschließlich die Wartezeit entscheidend, bei gleicher Wartezeit entscheidet die bessere Leistung, Wehr- oder Wehrersatzdienst, ein freiwilliges soziales Jahr und ein Entwicklungsdienst usw. führen dazu, dass sich die Wartezeit verkürzt (vgl. § 9 Abs. 3 KapVojVD)
  • Leistungsliste (55 % der Plätze): Entscheidend ist die Gesamtnote im ersten Staatsexamen; die Mindestnote für die Leistungsliste lag im Oktober 2024 bei 8,58; August 2024 bei 8,05 und im Juni 2024 bei 8,20 (Quelle).

Quelle: Justiz Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Anschreiben an das OLG.
  • Einstellungsantrag samt Anlagen.
  • Eine beglaubigte Kopie über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. bei Bewerbern, die das erste Examen bereits in Schleswig-Holstein gemacht haben, nur die Prüfungskennzahl.
  • Kopie der Geburtsurkunde.
  • Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck.
  • Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren gemäß Vordruck.
  • Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins gemäß Vordruck.
  • Quittung über beantragtes Führungszeugnis (Nicht erforderlich für Bewerber, die das 1. Examen in Schleswig-Holstein absolviert haben, wenn das für die Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist).
  • Aktueller Lebenslauf.
  • Ausgefüllter Personalbogen (uU zwei).

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Geburtsurkunden von Personen, denen Unterhalt geschuldet wird.
  • Kopie der Eheurkunde.
  • Kopie des Scheidungsurteils bzw. -beschlusses.
  • Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres, sowie Bescheinigungen und Unterlagen, die diese Angaben bestätigen.
  • Angabe, dass ein Nachteilsausgleich gem. § 34 HRG nicht in Anspruch genommen worden ist.

Quelle: Justiz Schleswig-Holstein

Ausbildungsangebote

Die theoretische Ausbildung besteht aus stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht, einem wöchentlich stattfindenden Klausurenkurs und weiteren, teilweise freiwilligen Lehrveranstaltungen.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.

  • Einführungslehrgänge: Jede Station beginnt mit einem Einführungslehrgang, lediglich die Wahlstation beginnt nicht mit einem Einführungslehrgang.
  • Arbeitsgemeinschaften: Stationsbegleitend finden während der Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Anwaltsstation Arbeitsgemeinschaften statt, es besteht Anwesenheitspflicht. Außerdem gibt es zusätzliche, freiwillige Arbeitsgemeinschaften, etwa zum Zwangsvollstreckungsrecht.
  • Aktenvorträge: Während der Wahlstation findet zwar keine Arbeitsgemeinschaft mehr statt, allerdings ein Kurs zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung.
  • BeispielHier findet ihr beispielsweise die Lehrangebote für Referendare am Landgericht Lübeck

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Schleswig-Holstein bietet für das Klausurentraining zum einen ein Probeexamen an und zum anderen einen wöchentlichen Klausurenkurs.

  • Freiwilliger Klausurenkurs: Dazu findet ein wöchentlicher Klausurenkurs statt, bei dem die Teilnahme freiwillig ist.
  • Probeexamen: Außerdem bietet Schleswig-Holstein ein Probeexamen an.

Staatsexamen

Die Besonderheit im Staatsexamen in Schleswig-Holstein besteht darin, dass ein gemeinsames Prüfungsamt mit Bremen und Hamburg besteht, entsprechend hat das schleswig-holsteinische Landesrecht im Staatsexamen in Schleswig-Holstein eine geringe Bedeutung.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Schleswig-Holstein zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) geschrieben. Die Klausuren werden entweder in Schleswig oder in Kiel geschrieben.

Insgesamt werden in Schleswig-Holstein 8 Klausuren geschrieben:

  • 4 Klausuren im Zivilrecht: Hiervon werden sowohl Anwalts- als auch Urteilsklausuren erfasst. Im Gegensatz zu Niedersachsen werden in Schleswig-Holstein keine Relationsklausuren geschrieben. Eine der vier Klausuren hat einen Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht.
  • 2 Klausur im Strafrecht: In Schleswig-Holstein werden sowohl Anklage- als auch Revisionsklausuren geschrieben.
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht.

Schleswig-Holstein bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Schleswig-Holstein 30 % und findet nach dem 24. oder 25. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Schwerpunktsbereich). Das Thema des Aktenvortrages entspringt dem gewählten Schwerpunktbereich (Schwerpunkte: Zivilrechtspflege, Familie, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Strafrechtspflege, Staat und Verwaltung, Steuern).
  • Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 8 % in die Gesamtnote mit ein, die Prüfungsgespräche mit 22 % (jedes Prüfungsgespräch 5,5 %).
  • Ort: Aufgrund des gemeinsamen Prüfungsamtes mit Hamburg und Bremen findet die Prüfung in Hamburg statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 800 Euro. Bei Nichtteilnahme an den schriftlichen Klausuren, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung bis eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten sinkt die Gebühr auf 415 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse sinkt die Prüfungsgebühr auf 688 Euro.
  • Frist: Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der mündlichen Prüfung gestellt werden. Normalerweise erfolgt die Ladung zum nächstmöglichen Termin.
  • Klausurtermin: Bei Antragseingang im Dezember und Januar: Klausuren im April; Antragseingang im Februar und März: Klausuren im Juni; Antragseingang im April und Mai: Klausuren im August; Antragseingang im Juni und Juli: Klausuren im Oktober; Antragseingang im August und September: Klausuren im Dezember und bei Antragseingang im Oktober und November: Klausuren im Februar.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Wenn man auch den zweiten Versuch nicht besteht, besteht unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, einen dritten Versuch zu schreiben, vgl. § 23 Abs. 4 LÜ. Dafür muss einen Antrag an den Präsidenten des Gemeinsamen Prüfungsamtes stellen und darlegen, weshalb man voraussichtlich im dritten Versuch bestehen wird. Dies ist etwa der Fall, wenn man nachweisen kann, dass man bei den vorherigen Versuchen etwa durch familiäre Unglücksfälle nicht in der Lage war, die Klausuren konzentriert zu schreiben.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Schleswig-Holstein?
Referendare verdienen in Schleswig-Holstein 1.444,79 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Schleswig-Holstein im 2. Examen durch?
In Schleswig-Holstein fallen im 2. Examen 27,9 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Schleswig-Holstein?
Die Prädikatsquote liegt in Schleswig-Holstein im 2. Examen bei 12,4 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Schleswig-Holstein aus?
In Schleswig-Holstein werden Referendare an allen vier Landgerichten ausgebildet: Landgericht Kiel, Landgericht Flensburg, Landgericht Lübeck und Landgericht Itzehoe.
Wie lange dauert das Referendariat in Schleswig-Holstein?
Das Jura-Referendariat dauert in Schleswig-Holstein 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.