Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.564,86
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Das Gehalt von Referendaren beträgt 1.564,86 € im Monat.
Prädikatsquote: Rheinland-Pfalz hat eine Prädikatsquote von 23,1 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Examen: Die Examensklausuren werden in Rheinland-Pfalz nach 1,5 Jahren geschrieben und damit drei Monate früher als in den anderen Bundesländern.
Zweiteilige Anwaltsstation: Aufgrund der frühen Examensklausuren besteht die Anwaltsstation in Rheinland-Pfalz aus zwei Teilen, der Teil vor den Klausuren wird üblicherweise vollständig zum Tauchen genutzt, in dem Teil der Anwaltsstation nach den Klausuren erfolgt die praktische Ausbildung.
Im Jahr 2022 hatte Rheinland-Pfalz eine Prädikatsquote von 23,1 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
329
0,0
1,2
12,5
47,7
38,0
10,6
2016
283
0,0
1,8
13,4
45,6
28,3
11,0
2017
279
0,0
1,4
12,9
44,8
27,6
13,3
2018
312
0,0
2,9
19,4
36,3
30,9
10,5
2019
305
0,0
1,3
17,0
42,6
27,5
11,5
2020
364
0,0
1,4
14,8
44,8
26,9
12,1
2021
367
0,3
2,2
13,4
41,4
26,4
16,3
2022
368
0,0
1,9
21,2
39,1
23,1
14,7
2023
321
0,00
2,18
14,02
34,58
32,09
17,13
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Rheinland-Pfalz (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Rheinland-Pfalz ab?
Das Referendariat dauert in Rheinland-Pfalz ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im 18. Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
Station: Strafstation, 3 Monate
Station: Anwaltsstation (Teil 1), 6 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Anwaltsstation (Teil 2), 3 Monate
Station: Wahlstation, 3 Monate
Mündliche Prüfung
Zwei Aspekte sollten Referendare in Rheinland-Pfalz bedenken:
Verwaltungsstation: Die Verwaltungsstation kann aufgeteilt werden, Referendare haben die Möglichkeit, zwei Monate der Station bei einem Verwaltungsgericht zu verbringen.
Ausland: Die Pflichtstation Verwaltung kann für zwei, in begründeten Ausnahmefällen bis zu vier Monate, die Pflichtstation Rechtsberatung kann bis zu sechs Monate und die Wahlstation kann die gesamten drei Monate im Ausland absolviert werden. Die Ausbildungszeit im Ausland soll insgesamt zehn Monate nicht überschreiten.
Referendare werden in Rheinland-Pfalz nicht verbeamtet, dazu ist die Unterhaltsbeihilfe mit 1.564,86 € im Monat bundesweit überdurchschnittlich.
An welchen Terminen stellt Rheinland-Pfalz Referendare ein?
Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt auf den 1. Mai und 1. November eines jeden Jahres folgenden ersten Arbeitstag.
Welche Gerichte bilden Referendare in Rheinland-Pfalz aus?
Alle 8 Landgerichte in Rheinland-Pfalz bilden Referendare aus:
Zum Oberlandesgericht Koblenz gehören die Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier
Zum Oberlandesgericht Zweibrücken gehören die Landgerichte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken
Bewerber können zwar einen Wunschstandorte angeben, allerdings ist nicht immer eine Ausbildung an diesem Gericht möglich.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Rheinland-Pfalz?
Sie erhalten sie in diesem Zeitraum eine monatliche Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 1.564,86 Euro. (Quelle)
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare in Rheinland-Pfalz befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 77,11 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind 216,32 und ab dem dritten Kind 726 Euro. (Quelle)
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Rechtsreferendare dürfen mit Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nebentätigkeiten ausüben, § 6 Abs. 4 Satz 2 JAG i.V.m. § 83 Abs. 1 und 2 Landesbeamtengesetz (LBG) und der Nebentätigkeitsverordnung (NebVO). Die Nebentätigkeit darf den dienstlichen Interessen nicht zuwiderlaufen, wobei über die Genehmigung des zeitlichen Umfangs im Einzelfall entschieden wird. Die Regelungen zur Nebentätigkeit in Rheinland-Pfalz sind recht Detailreich, eine ausführliche Übersicht zu den Regelungen zur Nebentätigkeit sich hier. Der Vordruck, welcher für den Antrag zu verwenden ist, findet sich auf der Internetseite des jeweiligen OLG (Link Zweibrücken; Link Koblenz).
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erzielte Entgelte werden auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sofern sie diese um das Eineinhalbfache übersteigen.
Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird ermöglicht, wenn ein Kind unter 18 Jahren oder ein nahestehender Verwandter gepflegt wird.
Bewerber können sich in Rheinland-Pfalz bis zu zwei Monate vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht Koblenz zu senden, welches zentral über die Zulassung zum Referendariat entscheidet.
Bewerbungsfrist: Der Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst muss spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Termin bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz eingegangen sein.
Annahme: Alle Bewerber erhalten zu gegebener Zeit Nachricht, ob und ggf. wo Sie ein Platzangebot erhalten. Der Platz muss innerhalb einer recht kurzen Annahmefrist bestätigt werden.
Keine Rückstellung: Ein Zurückstellen des Platzes ist nicht möglich.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Die Ausbildungsplätze werden in Rheinland-Pfalz wie folgt vergeben:
Leistung (60 % der Plätze): Entscheidend ist das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung.
Härtefälle (20% der Plätze)
Wartezeit (20% der Plätze): Die Verteilung erfolgt nach Wartepunkten, wobei ein etwaig geleisteter Wehr- oder Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen benötigen Bewerber?
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Zulassungsantrag;
die unterschriebene Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue;
ein unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch oder ausführlich);
zwei Passbilder (auf der Rückseite mit Namen versehen);
eine unbeglaubigte Abschrift (Kopie) der Geburtsurkunde
eine unbeglaubigte Abschrift (Kopie) des Reifezeugnisses;
eine amtlich beglaubigte Abschrift (Kopie) des Zeugnisses über die erste Prüfung;
eine Erklärung, dass ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes bei der zuständigen Meldebehörde beantragt wurde
Gegebenenfalls erforderlich sind:
eine unbeglaubigte Abschrift (Kopie) der Heiratsurkunde oder der Lebenspartnerschaftsurkunde (aus der sich der geführte Familien- bzw. Lebenspartnerschaftsname ergeben muss);
unbeglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtsurkunden der Kinder;
Nachweise über abgeleistete Dienste im Sinne des § 127 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengeses (z. B. Grundwehrdienst/Zivildienst/Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr etc.);
ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Ablehnung des Zulassungsantrages eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 5 Abs.1 der Landesverordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst darstellt;
Nachweis über die frühzeitige Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 5 d Abs.5 DRiG; sog. „Freischuss“).
Ausbildungsangebote
In Rheinland-Pfalz werden Arbeitsgemeinschaften sowie ein Klausurenkurs, der alle zwei Wochen stattfindet, für die Examensvorbereitung angeboten.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.
Zivilstation: Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang, der drei Wochen lang dauert. Anschließend findet einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt. Ab dem zweiten Ausbildungsmonat wird einmal im Monat eine Klausur geschrieben.
Verwaltungsstation: Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang, anschließend findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft statt. Während der Station werden vier Klausuren geschrieben.
Strafstation: Die Station fängt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang an, anschließend findet einmal in der Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt. Im Laufe der Station werden drei Klausuren geschrieben.
Anwaltsstation: Die Station beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang im ersten Monat. Anschließend findet einmal wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt. Im Laufe der Station werden vier Klausuren geschrieben. Zwischen dem 13. und 16. Ausbildungsmonat werden zusätzlich je zwei Klausuren aus den drei anderen Rechtsgebieten geschrieben. Im 17. Ausbildungsmonat findet eine Vertiefungsarbeitsgemeinschaft statt.
Wahlstation: In den jeweiligen Wahlbereichen gibt es jeweils Arbeitsgemeinschaften, diese finden entweder einmal wöchentlich oder als Blockveranstaltung statt.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Neben den stationsbegleitenden Klausuren wird ein Klausurenkurs angeboten. Der Klausurenkurs findet alle zwei Wochen statt.
Staatsexamen
In Rheinland-Pfalz hat die mündliche Prüfung ein Gewicht von 30 %. Dazu werden die schriftlichen Klausuren drei Monate früher geschrieben als in anderen Bundesländern. Entsprechend ist die Zeit zwischen den Klausuren und der mündlichen Prüfung besonders lang.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Rheinland-Pfalz zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 18. Ausbildungsmonat (d.h. im sechsten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.
Insgesamt werden in Rheinland-Pfalz 8 Klausuren geschrieben:
4 im Zivilrecht
2 im Strafrecht
2 im Bereich des Öffentlichen Rechts
Diese Aspekte sollten Referendare bzgl. der Klausuren bedenken:
E-Examen: In Rheinland-Pfalz haben Referendare die Wahl, ob sie die Klausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen. Die Möglichkeit die Klausuren elektronisch zu schreiben besteht allerdings bisher nur in Frankenthal, Mainz, und Trier.
Hilfsmittel: Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Meldung: Jeder Referendar muss sich fristgerecht für die zweite juristische Staatsprüfung melden. Im Rahmen des Antrags muss man sich insbesondere entscheiden, ob man die Klausuren schriftlich oder elektronisch ablegen möchte und welches Wahlfach man wählen möchte. Zur Auswahl stehen Zivilrecht, Medienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht sowie Europäisches u. Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Rheinland-Pfalz30 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.
Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Min. Vorbereitungszeit, der Vortrag soll nicht länger als 10 Minuten sein) sowie einem Prüfungsgespräch (Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht). Das Thema des Aktenvortrages orientiert sich an dem Wahlbereich.
Gewichtung: Der Aktenvortrag fließt mit 6% in die Gesamtnote mit ein, das Prüfungsgespräch mit 24%.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Gegen eine Gebühr in Höhe von 500 € ist eine Verbesserungsversuch in Rheinland-Pfalz möglich. Bei Rücknahme des Antrags vor der Zulassung entfällt die Gebühr. Bei Rücknahme des Antrags vor Beginn der schriftlichen Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 125 €. Bei Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen ermäßigt sich die Gebühr auf 250€. Bei Rücknahme des Antrags bis drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfungen ermäßigt sich die Gebühr auf 375 €. (Quelle)
Klausurtermin: Dabei gilt, dass die Aufsichtsarbeiten für den Notenverbesserungsversuch innerhalb eines Jahres nach dem Bestehen der Prüfung im Erstversuch geschrieben werden müssen.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Wer die zweite juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung kann die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung zulassen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt, bei der ersten Wiederholung eine Gesamtnote von mindestens 3,50 Punkten erreicht wurde und anzunehmen ist, dass die Prüfung bei erneuter Wiederholung bestanden wird. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Wiederholungsprüfung zu stellen. (Quelle)
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Landesprüfungsamt für Juristen– Zweite juristische Staatsprüfung (Link)
Landesprüfungsamt für Juristen – Vorbereitungsdienst (Link)
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Rheinland-Pfalz?
Referendare verdienen in Rheinland-Pfalz 1.564,86 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Rheinland-Pfalz im 2. Examen durch?
In Rheinland-Pfalz fallen im 2. Examen 17,1 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Rheinland-Pfalz?
Die Prädikatsquote liegt in Rheinland-Pfalz im 2. Examen bei 23,1 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Rheinland-Pfalz aus?
In Rheinland-Pfalz bilden alle 8 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Bad Kreuznach, Landgericht Koblenz, Landgericht Mainz, Landgericht Trier, Landgericht Frankenthal, Landgericht Kaiserslautern, Landgericht Landau, Landgericht Zweibrücken.
Wie lange dauert das Referendariat in Rheinland-Pfalz?
Das Jura-Referendariat dauert in Rheinland-Pfalz 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.