Jura-Referendariat in Thüringen

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Die Besoldung von Referendaren beträgt 1.641,64 € im Monat.
  • Prädikatsquote: Thüringen hat eine Prädikatsquote von 22,2 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Verbeamtung: Referendare werden in Thüringen verbeamtet, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen.
  • Einstellungstermine: Thüringen stellt zum 1. Mai und zum 1. November Referendare ein, aktuell gibt es keine Wartezeiten.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Thüringen eine Prädikatsquote von 22,2 % (Bundesdurchschnitt 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20151440,02,819,440,324,313,2
20161100,00,014,652,723,69,1
20171080,02,814,847,20,310,2
2018681,50,020,642,728,07,4
2019710,00,018,346,525,49,9
2020570,05,317,536,829,810,5
2021690,02,915,944,923,213,0
2022810,01,221,044,427,26,2
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Thüringen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Thüringen Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Thüringen mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 21 % der Referendare in Thüringen ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Thüringen ab?

Das Referendariat dauert in Thüringen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 5 Monate
  2. Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
  3. Station: Strafstation, 3 Monate
  4. Station: Anwaltsstation, 9 Monate
  5. Schriftlichen Klausuren
  6. Station: Wahlstation, 3 Monate
  7. Mündliche Prüfung

Referendare sollten über das Referendariat in Thüringen zwei Aspekte wissen:

  • Anwaltsstation: In der Anwaltsstation besteht die Möglichkeit, bis zu 3 Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolvieren, dazu besteht die Möglichkeit, 3 Monate bei einem Notar, Unternehmen oder Verband zu verbringen.
  • Wahlstation: In der Wahlstation haben Referendare die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

Referendare haben in Thüringen die Möglichkeit verbeamtet zu werden, dies führt zu einem deutlich höheren Netto-Einkommen. Dazu ist die Besoldung mit 1.641,64 € im Monat eine der höchsten bundesweit.

An welchen Terminen stellt Thüringen Referendare ein?

  • Thüringen stellt zweimal im Jahr Referendare ein.
  • Eingestellt wird Anfang Mai und Anfang November.

Welche Gerichte bilden Referendare in Thüringen aus?

In Thüringen bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus: Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen.

Bewerber können bei der Bewerbung einen Wunschstandort angeben, allerdings ist eine Zuweisung an diesen nicht sicher.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Thüringen?

Referendare erhalten ein Gehalt in Höhe von 1.641,64 € im Monat. Referendare haben in Thüringen die Möglichkeit, auf Widerruf verbeamtet zu werden. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Verbeamtung: Referendare haben in Thüringen die Auswahl, entweder als Beamte auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt zu werden.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstagepro Ausbildungsjahr. Bei einer Einstellung nach dem 30. Juni und bei unterjähriger Beendigung des Referendariats beträgt der Urlaub ein zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Urlaub, der nicht bis zum 30. September des Folgejahres bzw. bis zum Ende des Referendariats angetreten wird, verfällt.
  • Familienzuschlag: Daneben wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil (Stufe 1) des Familienzuschlags beträgt 165,59 Euro. Der kinderbezogene Teil (Stufe 2) beträgt für das erste Kind 304,93 Euro, für das zweite Kind 494,34 Euro, für das dritte Kind 775,86 Euro und für jedes weiter Kind 750,39 Euro. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit nach Genehmigung durch den Präsidenten des OLG möglich. Eine Nebentätigkeit darf eine monatliche Arbeitszeit von 33 Stunden nicht überschreiten. Soweit die Nebentätigkeit einen Bezug zur juristischen Ausbildung aufweist, gilt eine Höchststundenzahl von 43. Für die Dauer der ersten beiden Ausbildungsstellen wird eine Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt. Ein Ausnahmefall kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn in der ersten staatlichen Prüfung mindestens 7,5 Punkte erzielt wurden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die die Anwärterbezüge bzw. die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, angerechnet.
  • Teilzeit-Referendariat: Das Referendariat kann in Teilzeit abgeleistet werden, wenn entweder ein Kind unter 18 Jahren oder ein naher Angehöriger gepflegt wird.

Bewerbungsverfahren

Bewerber können sich in Thüringen bis zu drei Monate vor dem Beginn des Referendariats schriftlich bewerben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Justizprüfungsamt, Referat J 3. zu senden.
  • Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist ist 3 Monate vor dem Einstellungstermin. Nach Erhalt der Bewerbung erhält man eine Eingangsbestätigung, wenn die Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht wurden. Außerdem erhält diese Bestätigung eine Notenvorlagefrist, innerhalb derer eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung einzureichen ist, falls dies nicht mit dem Zulassungsantrag übermittelt wurde. Die Zulassungsbescheide für den Einstellungstermin am 2. Mai erhält man Mitte März bzw. Mitte September für den Einstellungstermin am 1. November. Im Anschluss an den Erhalt des Zulassungsbescheids muss der Ausbildungsplatz innerhalb einer kurzen Frist bestätigt werden.
  • Nachrückverfahren: Außerdem werden später noch nicht angenommene Plätze im Rahmen eines Nachrückverfahrens vergeben.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

Die Ausbildungsplätze für das Referendariat in Thüringen werden nach dem folgenden Schlüssel vergeben:

  • Härtefälle (10 % der Plätze): Ein Härtefall kann aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Umständen folgen (z.B. schwerbehinderte Bewerber, Unterhaltsverpflichtung ggü. minderjährigem Kind usw.)
  • Note des ersten Staatsexamen (40 % der Plätze): Die Plätze werden klassisch an die Bewerber mit der besten Note im ersten Staatsexamen vergeben.
  • Wartezeit (Restlichen Plätze): Aktuell gibt es in Thüringen ausreichend Plätze für Referendare, sodass es keine Wartezeit gibt.

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare  
  • Kopie des Einstellungsantrags
  • Eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf  
  • Kopie dieses Lebenslaufes  
  • Zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde  
  • Zwei beglaubigte Kopien des Zeugnisses über die erste Prüfung
  • Zwei Kopien beglaubigte Promotionsurkunde
  • Zwei aktuelle Lichtbilder
  • Gesundheitserklärung  
  • Nachweis, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart „O“) beantragt wurde. Wobei das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der beantragten Einstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.  
  • Ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst  
  • Ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Zwei beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde oder Auszüge aus dem für die Lebenspartnerschaften geführten Lebenspartnerschaftsbuch  
  • Zwei beglaubigte Kopien der Urkunde über eine Namensänderung (entbehrlich, falls die Namensänderung bereits aus vorgelegten Urkunden ersichtlich ist)  
  • Zwei beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde/n meines Kindes/ der Kinder  
  • Nachweis über die Ableistung von Dienstzeiten (Wehrdienstzeitbescheinigung/ Zivildienstzeitbescheinigung/ Bescheinigung eines anerkannten Trägers des Entwicklungsdienstes i.S.d. § 2 des Entwicklungshelfergesetzes/ Bescheinigung eines zugelassenen Trägers i.S.d. § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes)  
  • Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises/ einer sonstigen Bescheinigung über eine Behinderung  

Ausbildungsangebote

Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren in Thüringen ausgestaltet ist. Die theoretische Ausbildung besteht aus Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht und einem alle zwei Wochen stattfindenden Klausurenkurs.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Thüringen?

In Thüringen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.

  • Zivilstation: Die Zivilstation beginnt mit einer 10-tägigen Einführungsarbeitsgemeinschaft, die Termine der Arbeitsgemeinschaft finden jeweils vormittags statt. Danach findet 1x wöchentlich die Regelarbeitsgemeinschaft statt, ein Termin besteht jeweils aus mind. 6 Unterrichtsstunden von 45 Min.
  • Verwaltungsstation: Zu Beginn der Verwaltungsstation findet eine 10-tätige Einführungsarbeitsgemeinschaft statt. Anschließend folgt die einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft, die jeweils einen halben Tag dauert.
  • Strafstation: Zu Beginn der Strafstation findet ein 5-tätiger Einführungslehrgang statt, der jeweils vormittags stattfindet. Danach findet 1x wöchentlich die Regelarbeitsgemeinschaft statt, ein Termin besteht jeweils aus mind. 6 Unterrichtsstunden von 45 Min.
  • Anwaltsstation: Die Station beginnt mit einem 5-tägigen Einführungslehrgang, anschließend folgt bis zum 5. Monat der Station eine einmal wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft.
  • Wahlstation: Es wird eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung angeboten.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Thüringen bietet für das Klausurentraining stationsbegleitende Klausuren und einen Klausurenkurs an, der alle zwei Wochen stattfindet.

  • Klausurenkurs: In dem Klausurenkurs werden ca. 22. Klausuren im Jahr geschrieben. Referendare sind verpflichtet mindestens 60% der Klausuren zwischen dem 5. und dem 16. Ausbildungsmonat mitzuschreiben.
  • Lehrgänge: Während des Referendariats werden regelmäßig verschiedene Lehrgänge für Rechtsreferendare abgehalten.

Staatsexamen

In Thüringen gibt es erst ab Februar 2026 das E-Examen. Außerdem haben die Klausuren in Thüringen ein Gewicht von 65 %.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Thüringen zählen die schriftlichen Klausuren 65 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.

Entsprechend den Startterminen für den Vorbereitungsdienst gibt es zwei Prüfungstermine pro Jahr: Schriftliche Prüfungen finden im Juni und Dezember statt.

Insgesamt werden in Thüringen 8 Klausuren geschrieben:

  • 3 Klausuren im Zivilrecht
  • 2 Klausuren im Strafrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht
  • 1 Überraschungsklausur: Inhaltlich stammt die Klausur nach Wahl des Prüfungsamtes aus einem oder mehrerer der drei Rechtsgebiete. (Quelle)

In Thüringen wird das E-Examen angeboten. Referendare haben die Wahl, die Klausuren handschriftlich oder elektronisch zu verfassen.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Thüringen 35 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (10 Minuten und 5 Minuten Fragen) sowie einem Prüfungsgespräche im Zivil-, Strafrecht und öffentlichen Recht sowie im gewählten Schwerpunktbereich.
  • Gewichtung: Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung errechnet sich aus der Summe der Einzelnoten. Der Aktenvortrag und die vier Prüfungsgespräche werden je zu gleichen Teilen gewichtet.
  • Ort: Die mündlichen Prüfungen finden stets in Erfurt statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für den Verbesserungsversuch beträgt EUR 200 (Quelle). Verzichtet man vor bis zur Zulassung wird der Betrag vollständig erstattet. Verzichtet man nach vor der mündlichen Prüfung werden EUR 100 erstattet.
  • Frist: Der Antrag für den Verbesserungsversuch muss 2 Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung gestellt werden. Wenn zwischen der Ablegung der mündlichen Prüfung und dem nächsten Prüfungstermin weniger als zwei Monate verbleiben, ist der Antrag unverzüglich nach Ablegung der mündlichen Prüfung zu stellen.
  • Klausurtermin: Der Verbesserungsversuch muss spätestens in der übernächsten Prüfung wahrgenommen werden.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses bzw. des Beamtenverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Zuvor muss grundsätzlich ein Ergänzungsvorbereitungsdienst von dreizehn Monaten abgeleistet werden. Hier findet Ihr mehr zum Ergänzungsvorbereitungsdienst. Nach zweimaligem Misserfolg kann der Präsident des Justizprüfungsamts ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der zweiten Staatsprüfung gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungsdurchgänge in Thüringen stattgefunden haben, der Rechtsreferendar in einem dieser Prüfungsdurchgänge mindestens 3,3 Punkte im schriftlichen Teil erreicht hat, ein besonderer Härtefall nachgewiesen wird und eine nochmalige Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheint.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Thüringen?
Referendare verdienen in Thüringen 1.641,64 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Thüringen im 2. Examen durch?
In Thüringen sind im 2. Examen 6,2 % der Referendare durchgefallen (Stand: 2022).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Thüringen?
Die Prädikatsquote im 2. Examen liegt in Thüringen bei 22,2 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Thüringen aus?
In Thüringen bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Erfurt, Landgericht Gera, Landgericht Meiningen und Landgericht Mühlhausen.
Wie lange dauert das Referendariat in Thüringen?
Das Jura-Referendariat dauert in Thüringen 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.