Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.319,13
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Referendare erhalten in Niedersachsen eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.319,13 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
Prädikatsquote: Niedersachsen hat eine Prädikatsquote von 25,2 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Gewichtung mündliche Prüfung: In Niedersachsen zählt die mündliche Prüfung 40 %, in keinem anderen Bundesland ist die mündliche Prüfung wichtiger.
Im Jahr 2022 hatte Niedersachsen eine Prädikatsquote von 25,2 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
681
0,0
0,7
13,5
41,4
26,6
17,8
2016
690
0,0
1,0
13,3
46,4
22,0
17,2
2017
610
0,2
0,8
16,2
43,8
25,4
13,6
2018
575
0,0
1,7
17,0
50,1
20,2
11,0
2019
662
0,0
2,3
19,6
50,2
17,1
10,9
2020
637
0,0
1,7
24,0
46,8
17,9
9,6
2021
766
0,3
1,4
21,8
49,9
18,8
7,8
2022
675
0,0
2,4
22,8
42,8
21,2
10,8
2023
726
0,0
1,52
21,49
48,62
14,05
14,33
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Niedersachsen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Niedersachsen ab?
Das Referendariat dauert in Niedersachsen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Strafstation, 3 Monate
Station: Verwaltungsstation, 3 Monate
Station: Anwaltsstation, 9 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Wahlstation, 4 Monate
Mündliche Prüfung
Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt
In diesem Abschnitt erfahrt Ihr, die wichtigsten Informationen über das Jura-Referendariat in Niedersachsen. Wir gehen etwa darauf ein, an welchen Terminen Referendare eingestellt werden, welche Gerichte Referendare ausbilden und welche Besonderheiten Referendare zur Unterhaltsbeihilfe wissen sollten.
An welchen Terminen stellt Niedersachsen Referendare ein?
Niedersachsen stellt alle drei Monate Referendare ein.
Eingestellt wird Anfang März, Juni, September und Dezember.
Welche Gerichte bilden Referendare in Niedersachsen aus?
Die Ausbildung in Niedersachsen erfolgt an fast allen Landgerichten.
Landgerichte des OLG-Bezirks Oldenburg: Landgericht Osnabrück und Landgericht Oldenburg.
Landgerichte des OLG-Bezirks Celle: Landgericht Hildesheim, Landgericht Hannover, Landgericht Verden (Aller), Landgericht Stade und Landgericht Lüneburg.
Landgerichte des OLG-Bezirks Braunschweig: Landgericht Braunschweig und Landgericht Göttingen.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Niedersachsen?
Referendar in Niedersachsen erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe i.H.v. 1.319,13 Euro brutto (Quelle).
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr. Resturlaub aus dem ersten Ausbildungsjahr muss innerhalb der ersten neun Monate des folgenden Urlaubsjahres angetreten werden, sonst verfällt der Urlaubsanspruch.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 149,94 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 128,16 Euro und für das dritte und jedes weitere Kind 350,96 Euro.
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit ist während des Vorbereitungsdienstes zulässig, wenn sie 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Eine Ausnahme gilt für die Tätigkeit als Korrekturassistent, wissenschaftliche Hilfskraft oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität/Fachhochschule, hier sind bis zu 46 Stunden in Monat zulässig. Außerdem muss die Nebentätigkeit einen Monat vor ihrer Aufnahme beim Oberlandesgericht angezeigt werden (Quelle).
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung, wird die Vergütung, die die Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Es wird allerdings mindestens 30 Prozent der Unterhaltsbeihilfe ausgezahlt (Beispiel: Wenn Ihr mit einer Nebentätigkeit 1.500 Euro im Monat zusätzlich verdient, dann sinkt Eure Unterhaltsbeihilfe um 180,87 Euro auf 1138,26 Euro). Das Entgelt für in den Ausbildungsrichtlinien vorgeschriebene Tätigkeit wird angerechnet, soweit die Summe von Entgelt, Anwärterbezügen und Familienzuschlag die Summe von Anfangsgrundgehalt und Familienzuschlag eines Richters übersteigt (vgl. § 62 NBesG iVm § 5 Abs. 3 S. 4 NJAG). Bei den Vergütungen, die Kanzleien in der Anwalts- und Wahlstation zahlen, wird das Anrechnungsmodell nicht einheitlich gehandhabt.
In diesem Abschnitt erfahrt Ihr, was Bewerber in Niedersachsen bedenken müssen und nach welchem Verfahren Niedersachsen die Plätze an Referendare vergibt.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Bei dem Bewerbungsverfahren ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die drei OLG (Braunschweig, Celle und Oldenburg) die Zulassung und Auswahl der Bewerber unabhängig voneinander vornehmen.
Online-Bewerbung: Online muss man den Bewerbungsantrag bei dem OLG (Braunschweig, Celle oder Oldenburg), in dessen Bezirk man das Referendariat absolvieren möchte, ausfüllen und absenden. Anschließend muss man die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen an das ausgewählte OLG senden.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt zwei Monate, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung zwei Monate vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss. Allerdings darf die Bewerbung auch nicht früher als 5 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin bei dem Gericht eingehen.
Versendung Zulassungsbescheide: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide für die Ausbildungsplätze versendet, das Angebot muss innerhalb einer Woche angenommen werden. Gleichzeitig werden auch die Ablehnungsbescheide verschickt.
Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden anschließend den nächstbesten abgelehnten Bewerbern angeboten (Nachrückverfahren), wobei die Annahmefrist noch kürzer als eine Woche sein kann. Somit bedeutet eine Ablehnung nicht automatisch, dass man keinen Platz erhält.
Keine Rückstellung: Es besteht nicht die Möglichkeit, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Nach dem folgenden Verfahren vergibt Niedersachsen die Referendarsplätze:
Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor.
Wartezeit (Bis zu 40 % der Plätze): Berechnet wird die Wartezeit nach der Zeit, die seit der ersten erfolglosen Bewerbung verstrichen ist.
Note 1. Staatsexamen (Mind. 60% der Plätze): Die Plätze werden klassisch an die Bewerber mit der besten Note im ersten Staatsexamen vergeben.
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Bewerbungsantrag (Bezeichnung: Anlagen zum Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst)
Lebenslauf
Beglaubigte Kopie vom Zeugnis des ersten Staatsexamens
Beglaubigte Kopie und eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
Führungszeugnis (Belegart O)
Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:
Beglaubigte Kopie und eine einfache Kopie der Eheurkunde bzw. dem Auszug aus dem Familienbuch (erforderlich bei verheirateten Bewerbern).
Beglaubigte Kopie und eine einfache Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde.
Beglaubigte Kopie und eine einfache Kopie der Geburtsurkunde der Kinder.
Ausbildungsangebote
Im folgenden erfahrt Ihr, wie die theoretische Ausbildung von Referendaren in Niedersachsen ausgestaltet ist. Die theoretische Ausbildung besteht aus Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht und einem wöchentlich stattfindenden Klausurenkurs.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Niedersachsen?
In Niedersachsen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.
Zivilstation: Die Zivilstation beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungskurs, anschließend findet an einem Tag in der Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt. Während der Arbeitsgemeinschaft werden drei Probeklausuren und eine Proberelation geschrieben.
Strafstation: Auch die Strafstation beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungskurs. Danach findet an einem Tag in der Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt. Während der Arbeitsgemeinschaft werden zwei Probeklausuren und eine Take-Home Klausur geschrieben.
Verwaltungsstation: Die Verwaltungsstation beginnt mit einem ein oder mehrtätigen Einführungskurs, danach findet an einem Tag in der Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt. Während der Arbeitsgemeinschaft werden zwei Probeklausuren geschrieben.
Anwaltsstation: Die Anwaltsstation beginnt mit einem einwöchigen Einführungskurs, dazu findet während der Anwaltsstation ein mehrtätiger Kurs für die gezielte Examensvorbereitung statt, der insbesondere die Klausurentechnik verbessern soll. Anschließend findet an einem Tag in der Woche die Arbeitsgemeinschaft statt, wobei die Arbeitsgemeinschaft nur in den ersten 6 Monaten der Anwaltsstation stattfindet. Während der Arbeitsgemeinschaft werden vier Probeklausuren geschrieben, üblicherweise befassen sich drei Klausuren mit dem Zivilrecht und eine Klausur mit dem Öffentlich Recht.
Wahlstation: Stationsbegleitend findet eine Arbeitsgemeinschaft zum Aktenvortrag statt, wer die Station außerhalb Niedersachsens verbringt, kann sich hiervon befreien lassen.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Niedersachsen bietet für das Klausurentraining zum einen ein Probeexamen an und zum anderen einen wöchentlichen Klausurenkurs.
Probeexamen: Das Probeexamen wird im vierten Monat der Anwaltsstation geschrieben und besteht aus vier Klausuren (2 im Zivilrecht, eine im Strafrecht und eine im öffentlichen Recht).
Klausurenkurs: Im wöchentlichen Klausurenkurs werden alte Examensklausuren gestellt, wobei die Klausuren idR ca. ein bis zwei Jahre alt sind. Der Klausurenkurs wird von zu Hause aus geschrieben.
Staatsexamen
Im folgenden erfahrt Ihr, alles wissenswerte über das Staatsexamen in Niedersachsen. Die Besonderheit im Staatsexamen besteht in Niedersachsen darin, dass die mündliche Prüfung ein Gewicht von 40 % hat, in keinem Bundesland zählt die mündliche Prüfung mehr.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Niedersachsen zählen die schriftlichen Klausuren 60 % und werden im 20. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) am Ort des Ausbildungsgerichtes geschrieben.
Entsprechend den Startterminen für den Vorbereitungsdienst gibt es vier Prüfungstermine pro Jahr: Schriftliche Prüfungen finden im Januar, April, Juli und Oktober statt.
Insgesamt werden in Niedersachsen 8 Klausuren geschrieben:
4 Klausuren im Zivilrecht: Zwei mit einer gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden Aufgabenstellung (Anwaltsklausuren), eine mit einer zivilgerichtlichen Aufgabenstellung (Urteilsklausur) und eine mit gutachterlicher Aufgabenstellung (Relationsklausur).
1 Klausur im Strafrecht: Staatsanwaltschaftliche Aufgabenstellung, in Niedersachsen werden im Strafrecht weder Urteils- noch Revisionsklausuren gestellt.
2 Klausuren im Öffentlichen Recht: Eine mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung und eine mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung.
1 Klausur nach Wahl: Die Klausur kann entweder im Strafrecht (Staatsanwaltschaftliche Aufgabenstellung) oder im Öffentlichen Recht (Verwaltungsfachliche Aufgabenstellung) geschrieben werden. Die Wahl muss bis zum Ende der Verwaltungsstation erfolgen, erfolgt keine Wahl, dann schreiben Referendare die Strafrechtsklausur.
Zwar arbeitet auch Niedersachsen an der Einführung des E-Examens, einen konkreten Zeitplan für die Einführung gibt es jedoch bisher nicht.
Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Niedersachen 40 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt, also im März, Juni, September oder Dezember.
Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (60 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Anwaltsbereich). Das Thema des Aktenvortrags richtet sich nach dem Wahlbereich, welcher von der inhaltlichen Ausgestaltung der Wahlstation abhängt, der Aktenvortrag wird aus anwaltlicher Sicht gehalten.
Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 12 % in die Gesamtnote mit ein, das Prüfungsgespräch mit 28 % (jedes Prüfungsgespräch 7 %).
Ort: Die Prüfungen finden im Landesjustizprüfungsamt in Celle statt.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 400 Euro. Bei Abbruch des Notenverbesserungsversuchs vor der ersten Aufsichtsarbeit sinkt die Gebühr auf 30 Euro. Bei Abbruch nach der ersten Aufsichtsarbeit, aber vor der mündlichen Prüfung, sinkt die Gebühr auf 250 Euro.
Frist: Der Antrag für den Notenverbesserungsversuch muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden, nachdem man das zweite Staatsexamen bestanden hat.
Klausurtermin: Als Termin für den Verbesserungsversuch kommt der nächste oder übernächste Termin nach der Antragstellung in Betracht. Welcher Termin es genau wird, hängt von der Planung des Prüfungsamtes ab. Grundsätzlich gilt, dass die Wahrscheinlichkeit, im übernächsten Termin zu schreiben umso höher ist, je später der Antrag gestellt wird.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Wenn man auch den zweiten Versuch nicht besteht, besteht unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, einen dritten Versuch zu schreiben, vgl. § 17 Abs. 2 NJAG. Für einen dritten Versuch muss im Antrag dargelegt werden, dass eine außergewöhnliche Beeinträchtigung beim zweiten Versuch vorlag. Die Anforderungen für eine außergewöhnliche Beeinträchtigung sind hoch, etwa ein pauschaler Verweis auf Prüfungsstress reicht nicht aus. Ein Beispiel für eine außergewöhnliche Beeinträchtigung ist etwa eine bisher nicht erkannte Krankheit, die die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt hat.
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Referendarspersonalrat Celle – Allgemeines zum Referendariat (Link).
Referendarabteilung des OLG Celle – Allgemeines (Link).
Referendarabteilung des OLG Braunschweig – Bewerbungsverfahren (Link).
Referendarabteilung des OLG Celle – Bewerbungsverfahren (Link).
Referendarabteilung des OLG Oldenburg – Bewerbungsverfahren (Link).
Häufig gestellte Fragen
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Niedersachsen?
Referendare verdienen in Niedersachsen 1.319,13 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Niedersachsen im 2. Examen durch?
In Niedersachsen fallen im 2. Examen 14,33 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Niedersachsen?
Die Prädikatsquote liegt in Niedersachsen im 2. Examen bei 23,01 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Niedersachsen aus?
In Niedersachsen bilden alle Landgerichte Referendare aus: Das Landgericht Osnabrück, Landgericht Oldenburg, Landgericht Hildesheim, Landgericht Hannover, Landgericht Verden (Aller), Landgericht Stade, Landgericht Lüneburg, Landgericht Braunschweig, Landgericht Göttingen.
Wie lange dauert das Referendariat in Niedersachsen?
Das Jura-Referendariat dauert in Niedersachsen 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.