Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.383,61
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Referendare erhalten in Bremen eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.383,61 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
Prädikatsquote: Bremen hat eine Prädikatsquote von 17,4 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Gemeinsames Prüfungsamt: Bremen hat ein gemeinsames Prüfungsamt mit Hamburg & Schleswig-Holstein, entsprechend hat das Landesrecht aus Bremen im Examen keine hohe Bedeutung.
Im Jahr 2022 hatte Bremen eine Prädikatsquote von 17,4 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
69
0,0
1,4
14,5
34,8
27,5
21,7
2016
74
0,0
1,4
17,6
41,9
21,6
17,6
2017
63
0,0
0,0
20,6
31,7
23,8
23,8
2018
57
0,0
3,5
28,1
35,1
14,0
19,3
2019
66
0,0
0,0
19,7
33,3
21,2
25,8
2020
63
0,0
0,0
15,9
38,1
25,4
20,6
2021
61
0,0
1,6
21,3
39,3
19,7
18,0
2022
69
0,00
2,9
14,5
44,9
18,8
18,8
2023
55
0,0
0,0
21,8
38,2
14,5
25,5
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Bremen (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Bremen ab?
Das Referendariat dauert in Bremen ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Strafstation, 3,5 Monate
Station: Verwaltungsstation, 3,5 Monate
Station: Anwaltsstation, 9 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Wahlstation, 3 Monate
Mündliche Prüfung
Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt
In Bremen werden zweimal im Jahr neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.383,61 € im Monat.
An welchen Terminen stellt Bremen Referendare ein?
Bremen stellt zweimal im Jahr neueReferendare ein.
Einstellungstermine sind der 1. April und 1. Oktober.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Bremen?
Referendar erhalten in Bremen ein monatliches Gehalt i.H.v. 1.383,61 Euro brutto, dies ist im Bundesvergleich unterdurchschnittlich. (Quelle)
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr, wobei der Jahresurlaub um 1/12 für jeden vollen Monat gekürzt wird, in dem keine Ausbildungsbeihilfe gezahlt wird. Dies passiert primär, wenn man unterjährig mit dem Referendariat beginnt. In den ersten vier Monaten des Vorbereitungsdienstes wird kein Erholungsurlaub gewährt.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 149,52 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 227,81 Euro und für das dritte Kind 523,23 Euro und jedes weitere Kind 503,23 Euro. (Quelle)
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Eine Nebentätigkeit ist während des Vorbereitungsdienstes zulässig, wenn sie 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Außerdem muss die Nebentätigkeit vor ihrer Aufnahme dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgericht Bremens angezeigt werden.
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes noch eine zusätzliche Vergütung, wird diese auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, wenn die Vergütung die Unterhaltsbeihilfe um 150 % überschreitet. Deshalb wird aktuell eine Vergütung, die ca. 2.075 Euro im Monat überschreitet, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ermöglicht.
In Bremen werden bis zu 45 % der Plätze an Bewerber mit einer bereits erfolglosen Bewerbung vergeben. Dazu besteht nicht die Möglichkeit, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung: Die Bewerbung ist an die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremens zu senden.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Wochen, das bedeutet, dass die vollständige Bewerbung 6 Wochen vor dem Einstellungstermin schriftlich zugehen muss. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Zulassungsbescheide für die Ausbildungsplätze versendet, der Ausbildungsplatz muss innerhalb einer recht kurzen Frist angenommen werden.
Nachrückverfahren: Nicht angenommene Plätze werden anschließend an die Bewerber vergeben, die als nächstes auf der Leistungs-, bzw. Warteliste stehen.
Rückstellung möglich: Es ist nicht möglich, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Nach dem folgenden Verfahren vergibt Bremen die Referendarsplätze:
Härtefälle (Bis zu 15 % der Plätze): Besondere Härte kann aus gesundheitlichen, familiären oder sozialen Umständen folgen (z.B. schwerbehinderte Bewerber, Unterhaltsverpflichtung ggü. minderjährigem Kind usw.).
Wartezeit (Bis zu 45 % der Plätze): In diese Kategorie fallen Bewerber, die sich bereits erfolglos für den Vorbereitungsdienst in Bremen beworben haben. Innerhalb dieser Kategorie erfolgt die Auswahl nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung.
Leistungsliste(Restlichen Plätze): Vergabe nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung, unabhängig von einer vorherigen erfolglosen Bewerbung.
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Antrag auf Ernennung zum Referendar
Tabellarischer Lebenslauf
Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses des ersten juristischen Staatsexamens
Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Ausgefüllter Personalbogen mit Bild
Ausgefüllter Erklärungsbogen anlässlich der Einstellung als Referendar (beinhaltet Erklärung zur Staatsangehörigkeit, Vorstrafen usw.)
Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:
Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde
Beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der Kinder
Frankierter Rückumschlag, die eingereichten Bewerbungsunterlagen erhält man nur zurück, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist.
Die theoretische Ausbildung besteht aus stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften mit Anwesenheitspflicht, einem wöchentlich stattfindenden Klausurenkurs und weiteren, teilweise freiwilligen Lehrveranstaltungen.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Bremen?
In Bremen gibt es stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaften, die Referendaren das erforderliche theoretische Wissen vermitteln sollen.
Einführungslehrgänge: Zu Beginn von jeder Pflichtstation findet jeweils ein dreiwöchiger Einführungslehrgang statt.
Arbeitsgemeinschaften: Während den Pflichtstationen findet jeweils einmal wöchentlich ein Begleitlehrgang statt.
Wahlausbildungslehrgang: Während der Wahlstation müssen Referendare an mindestens einem von vier Wahlausbildungslehrgängen teilnehmen.
Lehrgang zur Examensvorbereitung: Im im 18. Ausbildungsmonat findet ein Lehrgang für die Examensvorbereitung statt.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Bremen bietet einen Klausurenkurs an, der einmal in der Woche stattfindet. Die Besonderheit besteht darin, dass in Bremen stets ausformulierte Lösungsskizzen ausgegeben werden. Entsprechend hat man stets die Möglichkeit zu schauen, wie die Klausur hätte gelöst werden sollen.
Staatsexamen
Die Besonderheit im Staatsexamen in Bremen besteht darin, dass ein gemeinsames Prüfungsamt mit Hamburg und Schleswig-Holstein besteht, entsprechend hat das Bremer Landesrecht im Staatsexamen in Bremen eine geringe Bedeutung.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Bremen zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 21. Ausbildungsmonat (d.h. im letzten Monat der Anwaltsstation) geschrieben.
Insgesamt werden in Bremen 8 Klausuren geschrieben:
4 Klausuren im Zivilrecht: Hiervon werden sowohl Anwalts- als auch Urteilsklausuren erfasst. Im Gegensatz zu Niedersachsen werden in Bremen keine Relationsklausuren geschrieben. Eine der vier Klausuren hat einen Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht.
2 Klausur im Strafrecht: In Bremen werden sowohl Anklage- als auch Revisionsklausuren geschrieben.
2 Klausuren im Öffentlichen Recht.
Bremen bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.
Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Bremen 30 % und findet nach dem 24. oder 25. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.
Inhalt: Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Schwerpunktsbereich). Das Thema des Aktenvortrages entspringt dem gewählten Schwerpunktbereich (Schwerpunkte: Zivilrechtspflege, Familie, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Strafrechtspflege, Staat und Verwaltung, Steuern).
Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 8 % in die Gesamtnote mit ein, die Prüfungsgespräche mit 22 % (jedes Prüfungsgespräch 5,5 %).
Ort: Aufgrund des gemeinsamen Prüfungsamtes mit Hamburg und Schleswig-Holstein findet die Prüfung in Hamburg statt.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 800 Euro. Bei Nichtteilnahme an den schriftlichen Klausuren, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung bis eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten sinkt die Gebühr auf 415 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse sinkt die Prüfungsgebühr auf 688 Euro.
Frist: Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der mündlichen Prüfung gestellt werden. Normalerweise erfolgt die Ladung zum nächstmöglichen Termin.
Klausurtermin: Bei Antragseingang im Dezember und Januar: Klausuren im April; Antragseingang im Februar und März: Klausuren im Juni; Antragseingang im April und Mai: Klausuren im August; Antragseingang im Juni und Juli: Klausuren im Oktober; Antragseingang im August und September: Klausuren im Dezember und bei Antragseingang im Oktober und November: Klausuren im Februar.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Wenn man auch den zweiten Versuch nicht besteht, besteht unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, einen dritten Versuch zu schreiben, vgl. § 23 Abs. 4 LÜ. Dafür muss einen Antrag an den Präsidenten des Gemeinsamen Prüfungsamtes stellen und darlegen, weshalb man voraussichtlich im dritten Versuch bestehen wird. Dies ist etwa der Fall, wenn man nachweisen kann, dass man bei den vorherigen Versuchen etwa durch familiäre Unglücksfälle nicht in der Lage war, die Klausuren konzentriert zu schreiben.
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Informationen für Referendare (Link).
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen – Hinweise zur Einstellung (Link).
Ausbildungspersonalrat der Referendarinnen und Referendare in Bremen – Informationen zum Referendariat (Link).
Ausbildungsrichtlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Link).
Häufig gestellte Fragen
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Bremen?
Referendare verdienen in Bremen 1.383,61 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Bremen im 2. Examen durch?
In Bremen fallen im 2. Examen 25,5 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Bremen?
Die Prädikatsquote liegt in Bremen im 2. Examen bei 17,4 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Bremen aus?
Die Ausbildung der Referendare in Bremen erfolgt durch das OLG Bremen.
Wie lange dauert das Referendariat in Bremen?
Das Jura-Referendariat dauert in Bremen 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.