Gewichteter Durchschnitt der Bewertungen in den Kategorien Examensergebnisse, Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsqualität und Wartezeit.
Examensergebnisse
Berücksichtigt die Examensergebnisse im Bundesland sowie die Einstellungsvoraussetzungen jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Unterhaltsbeihilfe
Berücksichtigt, ob Referendare verbeamtet werden und die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Ausbildungsqualität
Berücksichtigt, die Quantität und Qualität der Arbeitsgemeinschaften, des Klausurenkurses und der Examensvorbereitungsprogramme, jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern.
Wartezeit
Berücksichtigt, die Länge der Wartezeit, die erforderliche Examensnote usw., jeweils im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, dabei gilt, je mehr Sterne, desto leichter ist es, eingestellt zu werden.
Gehalt
1.502,08
€ pro Monat
Das Wichtigste in Kürze:
Gehalt: Referendare erhalten in Bayern eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.502,08 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
Prädikatsquote: Bayern hat eine Prädikatsquote von 18,8 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Ausbildung: Die Ausbildung der Referendare hat in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Arbeitsgemeinschaften haben eine hohe Qualität und die Ausbilder können sich vollamtlich der Ausbildung von Referendaren widmen.
Im Jahr 2022 hatte Bayern eine Prädikatsquote von 18,8 % (Bundesdurchschnitt 21 %).
Jahr
Anzahl
SG
Gut
VB
Befr.
Ausr.
NB
2015
1.226
0,08
1,55
11,75
37,85
34,09
14,68
2016
1.387
0,14
1,95
14,71
35,47
32,30
15,43
2017
1.325
0,08
1,89
12,83
37,28
36,38
11,55
2018
1.666
0,18
2,46
15,07
37,39
31,21
13,69
2019
1.630
0,12
3,06
14,29
36,56
34,60
11,35
2020
1.508
0,1
2,8
18,2
40,2
28,9
9,8
2021
1.485
0,1
3,2
17,3
36,9
30,3
12,2
2022
1.532
0,1
2,6
16,06
36,49
30,48
14,23
2023
1.633
0,18
3,92
15,80
40,72
26,03
13,35
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Bayern (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Wie läuft das Referendariat in Bayern ab?
Das Referendariat dauert in Bayern ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.
Station: Zivilstation, 5 Monate
Station: Strafstation, 3 Monate
Station: Verwaltungsstation, 4 Monate
Station: Anwaltsstation, 9 Monate
Schriftlichen Klausuren
Station: Wahlstation, 3 Monate
Mündliche Prüfung
Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt
In Bayern werden zweimal im Jahr neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.502,08 € im Monat.
An welchen Terminen stellt Bayern Referendare ein?
Bayern stellt Referendare zum 1. April und 1. Oktober, also zweimal im Jahr, ein.
In Bayern bilden alle 22 Landgerichte Referendare aus:
Zum OLG-Bezirk Bamberg gehören die Landgerichte Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg.
Zum OLG-Bezirk München gehören die Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau und Traunstein.
Zum OLG-Bezirk Nürnberg gehören die Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg und Weiden in der Oberpfalz.
Bewerber können bei der Bewerbung einen Wunschstandort angeben, allerdings ist eine Zuweisung an diesen nicht sicher, dies gilt vor allem dann, wenn man mit dem gewünschten Ausbildungsort nicht durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden ist.
Tipp für München: Insbesondere die Landgerichte in München sind sehr beliebt. Ein Grund, der im Rahmen der Zuweisung ein besonderes Gewicht hat, ist die Tätigkeit an einem Lehrstuhl an einer Münchener Universität.
Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Bayern?
Referendar erhalten in Bayern ein monatliches Gehalt i.H.v. 1.502,08 Euro brutto. (Quelle)
Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:
Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Ausbildungsjahr. Bei einer Einstellung nach dem 30. Juni und bei unterjähriger Beendigung des Referendariats beträgt der Urlaub ein zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Urlaub, der nicht bis zum 30. April des Folgejahres bzw. bis zum Ende des Referendariats angetreten wird, verfällt.
Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Orts- und Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Die genaue Höhe der Zuschläge hängt auch vom Wohnort ab. Die genaue Höhe folgt aus der Besoldungstabelle, welche hier genauer erklärt wird.Grundsätzlich gilt, dass man für ein Kind über 150 Euro im Monat zusätzlich erhält. Dieser Betrag steigt für weitere Kinder deutlich.
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit nach Genehmigung durch den Präsidenten des OLG möglich möglich. Nebentätigkeiten im nicht-juristischen Bereich sind nur bis zu neun Stunden pro Woche zulässig, außerdem werden diese in den ersten sechs Monaten nur bei einer Prüfungsnote von mindestens 5,25 Punkten genehmigt. Nebentätigkeiten im juristischen Bereich dürfen bis zur vollständigen Ablegung des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen einen Umfang von maximal 14, danach von maximal 20 Wochenstunden umfassen. Nach Ableistung von mindestens 12 Monaten des Vorbereitungsdienstes ist auch eine Tätigkeit als OLG-bestellter Vertreter eines Rechtsanwalts möglich. Dies Bedarf eines zusätzlichen Antrags durch den Rechtsanwalt. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit dem OLG im Voraus angezeigt (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks) und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden.
Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die den Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Allerdings erhält man immer mindestens 675,94 Euro brutto, also 45 % der Unterhaltsbeihilfe. (Quelle)
Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person ermöglicht. (Quelle)
Für Bewerber gibt es aktuell keine Wartezeiten. Allerdings können die Ortswünsche der Bewerber laut bayerischem Justizministerium zunehmend weniger berücksichtigt werden.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Schriftliche Bewerbung an das OLG: Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht zu senden, in dessen Bezirk das Rechtsreferendariat absolviert werden soll. Eine Eingangsbestätigung über den Erhalt der Bewerbung gibt es nicht.
Bewerbungsfrist: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Die Bewerbungsfrist wird auf den Internetseiten der OLGs rechtzeitig bekannt gegeben. Für die Einstellung im April ist die Bewerbungsfrist häufig Mitte Januar. Ausnahmsweise können Unterlagen nachgereicht werden, wenn z.B. der Ausweis abgelaufen ist oder das Führungszeugnis verloren geht.
Vorausinformation: Bei einer Bewerbung beim OLG Bamberg und OLG Nürnberg erhält man ein paar Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine schriftliche Vorausinformation, an welchem Ort deine Ausbildung in der Zivil- und Strafstation stattfinden wird. Mit der Vorausinformation wird eine Frist für die Annahme des Ausbildungsplatzes gesetzt. Bis dahin musst du dem jeweiligen OLG mitgeteilt haben, dass du Bewerbungen bei anderen OLGs zurückgenommen hast. Die Annahme ist endgültig. Am OLG München erfolgt keine Vorausinformation für Bewerber über diese Ausbildungsstationen im OLG-Bezirk München. Das OLG München versendet ausschließlich endgültige Einstellungsbescheide.
Einstellungsbescheid: Ca. drei Wochen vor Beginn des Referendariats wird der endgültige Einstellungsbescheid versandt, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden und weder eine Doppelbewerbung noch eine Bewerbungsrücknahme vorliegt. Der Ausbildungsplatz muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Im Fall von Mehrfachbewerbungen gibt es in München keine Frist für die Annahme eines Ausbildungsplatzes. Die Bewerbung in München wird nicht berücksichtigt, wenn eine Doppelbewerbung (bundesweit) existiert und nicht fristgerecht zurückgenommen wurde.
Nachrückverfahren: Im OLG-Bezirk München gibt es aus organisatorischen Gründen kein Nachrückverfahren. Auch in den anderen OLG-Bezirken sind Restplätze wegen der hohen Nachfrage meist nicht verfügbar.
Rückstellung möglich: Es ist nicht möglich, einen erhaltenen Platz zurückstellen zu lassen.
Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?
Grundsätzlich erhalten fast alle Bewerber in Bayern einen Platz. Allerdings können Ortswünsche nicht vollständig berücksichtigt werden, so kommt es teilweise vor, dass Referendare weite Wege oder einen Umzug in Kauf nehmen müssen.
Welche Unterlagen benötigen Bewerber?
Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:
Antrag auf Aufnahme in den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare.
Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue.
Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue.
Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation.
Zeugnis der ersten juristischen Staatsprüfung in beglaubigter Kopie, soweit die Prüfung außerhalb Bayerns abgelegt wurde.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Fotokopie.
Handgeschriebener und unterschriebener Lebenslauf neuen Datums entsprechend dem Mustervordruck (Stand 2021).
Ein Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) auf den Lebenslauf aufkleben (Name auf der Rückseite des Fotos notieren).
Führungszeugnis (Belegart „O“) welches bei Einstellung nicht älter als 6 Monate ist.
Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:
Nachweis der Eheschließung und Namensführung in der Ehe (Auszug aus dem Familienbuch oder Eheurkunde) in Fotokopie
Geburtsurkunde(n) für Ihre Kind(er), evtl. Vaterschaftsnachweis (-anerkennung) in Fotokopie
In Bayern gibt es für die Examensvorbereitung und theoretische Ausbildung sehr umfangreiche Arbeitsgemeinschaften.
Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Bayern?
Folgende Arbeitsgemeinschaften werden in Bayern angeboten.
AG 1 Justiz (12 Monate): Die AG 1 ist in einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen Teil aufgeteilt. Zuerst findet der zivilrechtliche Teil statt, der mit einem Einführungslehrgang beginnt, anschließend findet die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft statt. Anschließend, ca. nach der Hälfte der Zeit, folgt der strafrechtlicher Teil, der ebenfalls mit einem Einführungslehrgang beginnt, worauf die Arbeitsgemeinschaft folgt. Im Laufe der Station werden Pflichtklausuren geschrieben, zusätzlich werden auch weitere freiwillige Klausuren angeboten. Neben der AG 1 oder der AG 3A findet ein Blocklehrgang zum Arbeitsrecht statt.
AG 2 Verwaltung (7 Monate) Nach 9 Monaten beginnt die zweite Arbeitsgemeinschaft, die damit parallel zur AG 1 läuft. Inhaltlich geht es in der AG 2 um das Verwaltungsrecht. Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang, anschließend folgt die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft. Es wird ein Pflichtlehrgang zum Europarecht angeboten. Dazu findet ein 2-wöchiger Blocklehrgang zum Steuerrecht statt. Die Station enthält ebenfalls Pflichtklausuren. Des Weiteren findet auch Unterricht im Bereich der Sozialkompetenz statt (2-3 Halbtage).
AG 3A Anwalt-Justiz-Vertiefung (9 Monate): Nach 12 Monaten, also mit dem Ende der AG 1 und parallel zur AG 2 findet die AG 3A statt. In der AG 3A wird der Stoff der AG 1 vertieft und wiederholt. Zusätzlich geht es darum, Referendare auf die Klausuren vorzubereiten und sich der Klausurfertigkeit zu widmen. Im Rahmen der AG 3A findet auch die Intensivklausurenwoche statt, das sog. „Probeexamen“, sowie der Kompaktkurs „Rechtsgestaltung“, der auch eine Klausur enthält.
AG 3B Anwalt-Verwaltung-Vertiefung (6 Monate): Nach dem Ende der AG 2 und damit parallel zur AG 3A findet die AG 3B statt. Die Arbeitsgemeinschaft AG 3B dient der Wiederholung und Vertiefung des Stoffes aus der AG 2 und der Klausurtechnik.
AG BF Berufsfeld (zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil): Für jedes Berufsfeld wird eine gesonderte Arbeitsgemeinschaft angeboten. Inhaltlich sind die Arbeitsgemeinschaften auf die Erfordernisse der mündlichen Prüfung ausgerichtet.
Einen genauen Überblick über die Arbeitsgemeinschaften in Bayern findet ihr hier. Dabei ist es auch wichtig zu berücksichtigen, dass die Arbeitsgemeinschaften nicht genau parallel zu den Stationen laufen. Etwa findet die AG 1 während der Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation statt.
Wird ein Klausurenkurs angeboten?
Grundsätzlich werden schon im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft viele Klausuren geschrieben. Darüber hinaus bieten die Gerichte bzw. Regierungen noch zusätzliche, eigene Klausurenkurse an (Beispiel: Regierung von Oberbayern). Insgesamt sammeln Referendare in Bayern also sehr viel Klausurpraxis, auch wenn die Klausurenkurse einen geringeren Umfang haben als in anderen Bundesländern.
Staatsexamen
Die Besonderheit im Staatsexamen in Bayern besteht darin, dass in Bayern 9 Klausuren geschrieben werden, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, in denen 8 Klausuren üblich sind.
Wissenswertes zu den Klausuren
In Bayern zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im am Ende des 20. und am Anfang des 21. Ausbildungsmonats (d.h. in den beiden letzten Monaten der Anwaltsstation) geschrieben.
Insgesamt werden in Bayern 9 Klausuren geschrieben:
4 Klausuren im Zivilrecht
2 Klausur im Strafrecht
3 Klausuren im Öffentlichen Recht:In Bayern ist auch das Steuerrecht Prüfungsgegenstand im Öffentlichen Recht.
Drei Besonderheiten sollten Referendare zu den Klausuren in Bayern bedenken:
Anwaltsklausuren: Mindestens drei Klausuren sollen Anwaltsklausuren sein.
Europarecht: In einzelnen Klausuren kann auch das Europarecht den Schwerpunkt bilden.
Kein Ringtausch: Während fast alle Bundesländer die Klausuren untereinander tauschen (Ringtausch), sodass die Klausuren recht ähnlich sind. Beteiligt sich Bayern nicht an dem Ringtausch. Entsprechend sind die Klausuren in Bayern anders als in allen anderen Bundesländern.
Bayern bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.
Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.
Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung zählt in Bayern 30 % und findet im 25. bis 27. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.
Inhalt: Prüfungsgespräche im Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, im öffentlichen Recht und im gewählten Berufsfeld. Dabei ist ein Gesamtprüfungsdauer von etwa 50 Minuten vorgesehen, wovon etwa 15 Minuten für die Prüfung im Berufsfeld angedacht sind
Zusammensetzung der Note: Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung errechnet sich aus der Summe der Einzelnoten, wobei die Note im gewählten Berufsfeld doppelt gewichtet wird, geteilt durch fünf.
Ort: Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in München oder Nürnberg statt.
Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?
Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.
KeineKosten: Eine Gebühr fällt für die Teilnahme an der Prüfung zur Notenverbesserung nicht an. Bayern ist damit das einzige Bundesland, in dem die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung kostenlos ist.
Frist: Der Verbesserungsversuch darf spätestens in der übernächsten Prüfung wahrgenommen werden.
Klausurtermin: Der Antrag für den Verbesserungsversuch muss 2 Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung gestellt werden.
Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.
Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?
Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Zuvor muss grundsätzlich ein Ergänzungsvorbereitungsdienst von sechs Monaten abgeleistet werden. Prüfungsteilnehmer, die auch bei Wiederholung nicht bestanden haben, können die Prüfung ein zweites Mal wiederholen, wenn sie in einem der beiden Prüfungsversuche einen Punktwert von mindestens 3,00 erzielt haben. Diese zweite Wiederholung muss spätestens im dritten Termin nach dem Termin stattfinden, in dem die Prüfung das zweite Mal nicht bestanden wurde. Der Antrag auf Zulassung zur zweiten Wiederholung der Prüfung ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen.
Links für die Bewerbung
Hier findet Ihr nützliche Links mit weiteren Informationen und Formularen:
Justizministerium Bayern – Zweite juristische Staatsprüfung (Link).
Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Bayern?
Referendare verdienen in Bayern 1.502,08 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Bayern im 2. Examen durch?
In Bayern fallen im 2. Examen 13,4 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Bayern?
Die Prädikatsquote liegt in Bayern im 2. Examen bei 18,8 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Bayern aus?
In Bayern bilden alle 22 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Aschaffenburg, Landgericht Bamberg, Landgericht Bayreuth, Landgericht Coburg, Landgericht Hof, Landgericht Schweinfurt, Landgericht Würzburg, Landgericht Augsburg, Landgericht Deggendorf, Landgericht Ingolstadt, Landgericht Kempten, Landgericht Landshut, Landgericht Memmingen, Landgericht München I, Landgericht München II, Landgericht Passau, Landgericht Traunstein, Landgericht Amberg, Landgericht Ansbach, Landgericht Nürnberg-Fürth, Landgericht Regensburg und das Landgericht Weiden in der Oberpfalz.
Wie lange dauert das Referendariat in Bayern?
Das Jura-Referendariat dauert in Bayern 25-27 Monate, also etwas über 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.
Tobias Escherich hat nach der Schule zuerst eine Ausbildung als Bankkaufmann bei der Investmentbank Berenberg absolviert und anschließend Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und Deakin Law School in Melbourne, Australien studiert. Seit Studienbeginn betreibt er einen YouTube-Kanal zum Thema Corporate Finance. Aktuell absolviert Tobias das Referendariat in Niedersachsen am Landgericht Lüneburg.