Jura-Referendariat in Berlin: Die Verwaltungsstation
Das Wichtigste in Kürze:
- Referendare können die Station auch außerhalb Berlins und auch im Ausland verbringen.
- Referendare, die für das Referendariat nach Berlin gewechselt sind, können mit den Hauptstadtfällen der Humboldt-Universität gut die Besonderheiten des materiellen Verwaltungsrechts erlernen.
- Referendare müssen im Verwaltungsrecht in Berlin nicht viel neues Wissen erlernen, sodass die Arbeitsgemeinschaft vieles wiederholt, was Referendare bereits aus dem ersten Examen kennen.
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Praktische Ausbildung in der Verwaltungsstation
Der Hauptbestandteil der Verwaltungsstation ist die praktische Ausbildung in der Verwaltung. Im Gegensatz zur Straf- und Zivilstation müssen sich Referendare selbstständig um eine Ausbildungsstelle kümmern. Dabei ist es möglich, die Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland zu verbringen. Wenn man sich für die Verwaltungsstation in einem anderen Bundesland befindet, ist es üblich, dass man von der Arbeitsgemeinschaft freigestellt wird. Es ist auch möglich, die Verwaltungsstation im Ausland – etwa bei einer Botschaft – zu verbringen. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass man während des Referendariats nur 9 Monate außerhalb Berlins verbringen darf. Sodass man sich überlegen sollte, welche der Stationen man im Ausland verbringen möchte. Auch ist es in Berlin nicht möglich, die Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht zu verbringen.
Im Folgenden eine Liste mit Erfahrungsberichten über Verwaltungsstationen in Berlin:
- Justizministerium
- Finanzministerium
- Familienministerium
- Verteidigungsministerium
- Bundeskanzleramt
- Innenministerium
- Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- Wirtschaftsministerium
Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs
Auch die Verwaltungsstation beginn mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang, der üblicherweise von einem Richter geleitet wird. Im 2. Examen werden im Verwaltungsrecht überwiegend Klausuren aus der Sicht eines Richters geschrieben. Behördenklausuren sind zwar auch möglich, aber eher selten. Deshalb behandelt auch der Einführungslehrgang überwiegend die Besonderheiten des Verwaltungsprozessrechts. Da das Verwaltungsprozessrecht auch schon im ersten Examen – jedenfalls in Grundzügen – behandelt wird, ist der neue Stoff recht gering, sodass die Arbeitsgemeinschaft in vielen Bereichen eher das bereits Gelernte wiederholt und vertieft. Dies führt teilweise dazu, dass krank gemacht wird, dabei sollte man allerdings vorsichtig sein. Wenn man zu häufig krank macht, bekommt man eine Attestpflicht ab dem ersten Tag, was ziemlich nervig ist.
Arbeitsgemeinschaft
Nach den zwei Wochen findet parallel zur praktischen Ausbildung die Arbeitsgemeinschaft statt. Die Arbeitsgemeinschaft vertieft die Inhalte des Einführungslehrgangs. Insgesamt ist das Niveau der Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht hoch, sodass die Arbeitsgemeinschaft auch für die Examensvorbereitung eine gute Grundlage darstellt. Wie auch in den bisherigen Stationen werden auch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht drei Klausuren geschrieben, wobei es sich bei den Klausuren um alte Examensklausuren handelt.
Ein weiterer Bestandteil der Arbeitsgemeinschaft sind die Tage zur Justizgeschichte. Das sind Veranstaltungen, in denen die Justiz in der DDR, im Nationalsozialismus usw. behandelt wird. Für historisch interessierte spannend, aber auch für alle anderen ist die Teilnahme verpflichtend.
Lernen neben der Station
Man sollte bedenken, dass die Arbeitsgemeinschaft insbesondere das materielle Verwaltungsrecht nicht vollständig abdeckt, sodass es wichtig ist, nicht nur die Inhalte der Arbeitsgemeinschaft nachzuarbeiten, sondern auch das materielle Verwaltungsrecht zu lernen / wiederholen. Hierfür eignen sich die „Hauptstadtfälle“ der Humboldt-Universität gut. Diese sind zwar eigentlich für das erste Examen konzipiert, helfen dadurch aber gut, um das materielle Verwaltungsrecht aus Berlin zu lernen.
Arbeitsbelastung
Die Arbeitsbelastung in der praktischen Ausbildung schwankt bekanntermaßen. Üblich ist es, drei Tage in der Woche zu arbeiten, wobei es auch Stationsgeber gibt, bei denen die Arbeitsbelastung deutlich niedriger ist. Für die Arbeitsgemeinschaft und das eigenständige Lernen fallen zusätzlich ca. 2 Tage in der Woche an. Wenn man zusätzlich auch anfangen möchte, Klausuren zu schreiben, dann setzt dies entweder voraus, dass man auch am Wochenende arbeitet oder dass man sich eine entspannte Verwaltungsstation sucht. Hierzu mehr in den Erfahrungsberichten.