Jura-Referendariat in Berlin: Die Anwaltsstation und Examensvorbereitung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Anwaltsstation in Berlin besteht aus drei Teilen (jeweils ein Teil zum Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht)
- Die Qualität der Arbeitsgemeinschaft ist deutlich niedriger als in den übrigen Stationen.
- Das Kammergericht bietet zwar den Berliner Klausurenkurs an, allerdings ohne die Korrektur der Klausuren. Die Korrektur der Klausuren bietet der Berliner Referendarrat an, die Korrektur kostet Referendare 15 € pro Klausur, die Kosten müssen Referendare selbst tragen.
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Arbeitsgemeinschaften während der Anwaltsstation
Die Arbeitsgemeinschaft während der Anwaltsstation besteht aus drei Teilen. Jeder Teil der Anwaltsstation behandelt ein Rechtsgebiet (Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht) und dauert 1,5 Monate. Jeder Teil hat auch einen eigenen Einführungslehrgang, der eine Woche lang dauert.
Die Arbeitsgemeinschaften werden von der Rechtsanwaltskammer organisiert und die Qualität der Arbeitsgemeinschaften ist deutlich geringer als in den vorherigen Stationen. Während die Richter und Staatsanwälte über sehr großes Wissen verfügen, ist insb. die Qualität der Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Anwaltsstation deutlich niedriger. Entsprechend sind die Arbeitsgemeinschaften in der Anwaltsstation unbeliebt und werden nicht von allen Referendaren vollständig in Anspruch genommen, auch wenn die Pflicht zur Anwesenheit besteht.
Aufgrund der recht kurzen Dauer der Arbeitsgemeinschaften von jeweils nur 6 Wochen wird man immerhin am Ende der Station nicht mehr durch die Arbeitsgemeinschaft gestört, sondern hat die Möglichkeit, sich vollständig auf die eigene Examensvorbereitung zu konzentrieren.
Die Arbeitsgemeinschaft nach der Einführungswoche findet üblicherweise an einem Tag in der Woche für mehrere Stunden am Vormittag statt.
Ein Vorteil der Arbeitsgemeinschaft besteht darin, dass man in jedem Rechtsgebiet zwei Klausuren schreibt, sodass man immerhin während der Arbeitsgemeinschaft ein gutes Falltraining bekommt. Dabei werden die Klausuren auch vor Ort unter Examensbedingungen geschrieben. Allerdings sollte man bedenken, dass das Niveau der Korrekturen nicht immer hoch war. Teilweise bestand die Korrektur auch im Abhaken der Lösungsskizze, sodass der Mehrwert der Korrektur gering war.
Lernen neben der Station
Entsprechend ist es sehr wichtig, in der Anwaltsstation eigenständig zu lernen. Da es insoweit in Berlin keine Besonderheiten gibt, sind die Kaiserskripte sehr zu empfehlen. Wenn man darüber hinaus das materielle Verwaltungsrecht wiederholen möchte, was sehr zu empfehlen ist, dann sind die Hauptstadtfälle der Humboldt-Universität sehr zu empfehlen. Die Hauptstadtfälle sind insbesondere für Referendare, die nicht aus Berlin kommen, sehr zu empfehlen, da viele Berliner Besonderheiten behandelt werden.
Was müssen Referendare im Rahmen der praktischen Ausbildung bedenken?
In der Anwaltsstation haben Berliner Referendare die Möglichkeit, bis zu drei Monate der Station in einem Unternehmen zu verbringen. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass es in Unternehmen eher unüblich ist, zu tauchen. Wenn man also die Anwaltsstation teilweise in einem Unternehmen verbringt, sollte man bedenken, dass man die Stationen so organisieren, dass man trotzdem ausreichend Lernzeit hat. Dies geht zum einen dadurch, dass man in den verbleibenden sechs Monaten der Anwaltsstation nur sehr wenig arbeitet. Das kann dadurch gelingen, dass man eine Kanzlei findet, in der man nur ein oder zwei Monate arbeiten muss. Solche Angebote sind insbesondere dann möglich, wenn man in der Kanzlei bereits als Wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet hat oder eine persönliche Beziehung zu einem Anwalt besteht.
Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu drei Monate der Station im Ausland zu verbringen.
Welche Angebote gibt es zur Vorbereitung auf das Staatsexamen?
Zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen gibt es den Berliner Klausurenkurs. Alle zwei Wochen wird online eine Klausur hochgeladen. Eine Woche später wird dann auch die Lösungsskizze veröffentlicht. Wichtig ist, dass das Kammergericht keine Korrektur anbietet. Diese Lücke hat allerdings der Personalrat geschlossen, der Korrekturen durch erfahrene AG-Leiter oder die Klausurersteller anbietet. Allerdings kostet die Korrektur einer Klausur 15 € und muss von den Referendaren selbst gezahlt werden.
Außerdem gibt es in Berlin zwei Probeexamen. Sowohl zwei als auch einen Monat vor dem Examen werden jeweils sechs Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben. In Kombination mit dem Klausurenkurs und den Klausuren in der Arbeitsgemeinschaft wird somit in Berlin ein großer Fokus darauf gerichtet, dass Referendare viel Klausurpraxis sammeln.
Außerdem erhalten Berliner Referendare auch einen Zugang zu Elan-Ref. Dazu sollte man allerdings wissen, dass Elan-Ref für die Examensvorbereitung nur sehr eingeschränkt hilfreich ist. Wenn man allerdings in den ersten beiden Stationen Fragen zur praktischen Arbeit hat, kann es sich durchaus lohnen, bei Elan-Ref reinzuschauen.
Darüber hinaus gibt es in Berlin allerdings keine Kurse für die Examensvorbereitung, also insbesondere keine Crashkurse o.ä.
Was sollte man zum Examen in Berlin wissen?
Grundsätzlich ist es in Berlin nicht gestattet, im Gesetz bzw. in Kommentaren Markierungen vorzunehmen. Allerdings ist es erlaubt, Klebezettel einzukleben. Auch ist es zulässig, dass die Klebezettel ein System haben, sodass es etwa möglich ist, alle Anspruchsgrundlagen mittels eines Klebezettels zu markieren.