Jura-Referendariat
Baden-Württemberg

Jura-Referendariat in Baden-Württemberg

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
29.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Gehalt: Referendare erhalten in Baden-Württemberg eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.402,51 € im Monat und werden nicht verbeamtet.
  • Prädikatsquote: Berlin hat eine Prädikatsquote von 20,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
  • Keine Wartezeit: In Baden-Württemberg gibt es keine Wartezeit, alle Bewerber erhalten somit ein Angebot. Allerdings erhalten nicht alle Bewerber ein Angebot an ihrem Wunschgericht.
  • Einstellungstermine: 1. April und 1. Oktober.

Examensergebnisse der letzten Jahre

Im Jahr 2022 hatte Baden-Württemburg eine Prädikatsquote von 20,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).

JahrAnzahlSGGutVBBefr.Ausr.NB
20158220,13,316,141,641,67,2
20168370,04,217,037,237,28,5
20178410,13,018,339,739,79,4
20189280,21,517,340,740,78,2
20191.0710,01,317,541,141,17,7
202011360,02,018,041,631,17,3
202111490,01,917,843,429,27,7
202210300,01,919,041,329,28,5
202310150,102,6617,4439,6131,438,77
Examensergebnisse des 2. Staatsexamen in Baden-Württemberg (SG = Sehr Gut; Gut = Gut; VB = Vollbefriedigend; Befr. = Befriedigend; Ausr. = Ausreichend; NB = Nicht bestanden)
Baden-Württemberg Examensergebnisse 2. Staatsexamen Jura im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (Tabelle)
Vergleich der Examensergebnisse aus Baden-Württemberg mit dem Bundesdurchschnitt (Zahlen in der Klammer)
(Beispiel: Im Jahr 2022 hatten 19 % der Referendare in Baden-Württemberg ein Examen mit der Note "Vollbefriedigend", im Bundesdurchschnitt waren es 18,7 %).

Wie läuft das Referendariat in Baden-Württemberg ab?

Das Referendariat dauert in Baden-Württemberg ca. 2 Jahre. Die Klausuren werden im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben, die mündliche Prüfung findet im Monat nach der Wahlstation statt.

  1. Station: Zivilstation, 5 Monate
  2. Station: Strafstation, 3,5 Monate
  3. Station: Anwaltsstation I, 4,5 Monate
  4. Station: Verwaltungsstation, 3,5 Monate
  5. Station: Anwaltsstation II, 4,5 Monate
  6. Schriftlichen Klausuren
  7. Station: Wahlstation, 3 Monate
  8. Mündliche Prüfung

Folgende Aspekte sollten Referendare zur Stationsplanung berücksichtigen:

  • Ausland: Es können insgesamt drei Stationen im Ausland zu verbracht werden, wobei aber eine Befreiung von der Pflicht zum Besuch der Arbeitsgemeinschaften nur während einer Station möglich ist.
  • Verwaltungsstation: Die Verwaltungsstation kann auch bei der Europäischen Union oder dem Europarat absolviert werden. Die Zuweisung an sonstige Ausbildungsstationen im Ausland ist in der Verwaltungsstation nicht möglich.
  • Wahlstation: In der Wahlstation kann eine Ausbildungsstelle auch eine ausländische, überstaatliche oder zwischenstaatliche Einrichtung sein, bei der eine sachgerechte Ausbildung in dem gewählten Schwerpunktbereich gewährleistet ist.

Einstellungstermine, Gerichte & Gehalt

In Baden-Württemberg werden zweimal im Jahr neue Referendare eingestellt und die Unterhaltsbeihilfe liegt bei 1.402,51 € im Monat.

An welchen Terminen stellt Baden-Württemberg Referendare ein?

Baden-Württemberg stellt Referendare zum 1. April und 1. Oktober, also zweimal im Jahr, ein.

Sofern nicht zu wenige Bewerber vorhanden sind, bilden alle 17 Landgerichte Baden-Württembergs Referendare aus:

  • Ausbildungsgerichte im Bezirk des OLG Stuttgart: Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm.
  • Ausbildungsgerichte im Bezirk des OLG Karlsruhe: Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Waldshut-Tiengen.

Bewerber können bei der Bewerbung bis zu vier Wunschstandorte angeben.

Wie hoch ist das Gehalt von Referendaren in Baden-Württemberg?

Referendar erhalten in Baden-Württemberg ein monatliches Gehalt i.H.v. 1.402,51 Euro brutto. (Quelle)

Folgende Modalitäten gelten für Referendare während des Referendariats:

  • Keine Verbeamtung: Referendare befinden sich während des Vorbereitungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
  • Urlaub: Zudem besteht während des Referendariats ein Anspruch auf 30 Urlaubstagepro Ausbildungsjahr (Oktober - September bzw. April - März).
  • Familienzuschlag: Neben der Unterhaltsbeihilfe wird ein Familienzuschlag gezahlt, der aus einem ehe- und kinderbezogenen Teil besteht. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlags beträgt 166,36 Euro, der kinderbezogene Teil für das erste und zweite Kind jeweils 145,45 Euro und ab dem dritten Kind 937,60 Euro. (Quelle)
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten: Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit nach Genehmigung durch den Präsidenten des OLG möglich möglich. Bei Nebentätigkeiten, die einen Ausbildungsbezug haben, sind bis zu 35 Stunden im Monat zulässig. Bei Nebentätigkeiten, die bei der aktuellen Ausbildungsstelle ausgeübt werden, und an einer juristischen Fakultät im Falle einer besonderen Qualifikation des Referendars (mindestens 8 Punkte als Gesamtnote im Ersten Staatsexamen) und ab dem fünften Ausbildungsmonat bis zu einem Umfang von 70 Stunden im Monat. Sonstige Nebentätigkeiten gelten die folgenden Grenzen: Während der ersten vier Ausbildungsmonate 20 Stunden im Monat, danach 35 Stunden im Monat. Nebentätigkeiten an juristischen Fakultäten sind auch während der ersten vier Monate im Umfang bis zu 35 Stunden (und geringfügig mehr) zulässig.
  • Anzeige der Nebentätigkeit: Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit dem OLG im Voraus genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt bis zu einem zeitlichen Umfang von 20 Stunden im Monat und ab dem fünften Ausbildungsmonat bis zu 35 Stunden im Monat bereits im Einstellungsbescheid unter dem Vorbehalt der allgemeinen Zulässigkeit. Dann muss die Ausübung der Nebentätigkeit lediglich angezeigt werden.
  • Anrechnung von zusätzlichen Vergütungen: Erhält der Referendar während des Vorbereitungsdienstes eine zusätzliche Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit, wird die Vergütung, die 150 % der Unterhaltsbeihilfe übersteigt, auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
  • Teilzeit-Referendariat: Ein Teilzeit-Referendariat wird zum Beispiel für den Fall der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren ermöglicht. (Quelle)

Bewerbungsverfahren

In Baden-Württemberg stehen grds. ausreichend Plätze zur Verfügung, sodass es bei der Vergabe der Plätze primär um die Berücksichtigung von Ortswünschen geht.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

  • Online-Bewerbung: Der Bewerbungsprozess ist läuft teilweise digital ab. Zunächst muss ein Online-Antrag gestellt werden, dem ein Lebenslauf und Ausführungen zum Ortswunsch oder Teilzeitreferendariat beigefügt werden müssen. Im Anschluss erhält man eine automatische Eingangsbestätigung. Alle weiteren Unterlagen müssen gemeinsam mit einem Anschreiben per Post übersandt werden. Nach Ende der Bewerbungsfrist erhält man eine gesonderte E-Mail mit der Notenvorlagefrist. Innerhalb dieser muss eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung eingereicht werden.
  • Bewerbungsfrist: Bewerbungen müssen recht frühzeitig abgeschickt werden. Der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst muss bis spätestens dem 30. November des Vorjahres (für den Einstellungstermin April) bzw.- bis spätestens 31. Mai des Jahres (für den Einstellungstermin Oktober) beim OLG Stuttgart bzw. OLG Karlsruhe eingehen.
  • Einstellungsbescheid: Mitte Februar (Einstellung zum 1. April) bzw. Mitte August (Einstellung zum 1. Oktober) erhalten Referendare dann den Zulassungsbescheid. Die Annahme des im Zulassungsbescheid zugeteilten Ausbildungsplatzes muss im Anschluss innerhalb einer recht kurzen Frist bestätigt werden.
  • Nachrückverfahren: Etwaige Restplätze werden ca. einen Monat vor dem jeweiligen Einstellungstermin bekanntgegeben.

Wie werden die Plätze für Referendare vergeben?

In Baden-Württemberg erhalten idR alle Bewerber einen Platz. Wichtiger ist deshalb die Frage, nach welchen Kriterien die Ortswünsche berücksichtigt werden:

  • Leistung (33,3 % der Plätze): Vergabe an die Bewerber mit der besten Note im 1. Staatsexamen.
  • Fakultätsliste oder soziale Aspekte (33,3 % der Plätze): Wissenschaftliche Mitarbeiter der örtlichen juristischen Fakultät oder Bewerber, bei denen soziale Aspekte für eine Zuweisung sprechen, z.B. wer ein Kind betreuen muss, wer verheiratet ist etc.
  • Örtsansässigkeit (Restlichen Plätze): Für die danach noch zur Verfügung stehenden Plätze werden solche Bewerber vorrangig berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsschluss mit oder ohne Unterbrechungen mindestens acht Jahre lang in dem gewünschten Landgerichtsbezirk des angegebenen Erstwunsches wohnhaft gewesen sind. Schließlich werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste juristische Prüfung in BadenWürttemberg absolviert haben, den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern vorgezogen.

(Quelle)

Welche Unterlagen benötigen Bewerber?

Stets erforderlich für eine Bewerbung sind diese Unterlagen:

  • Ausgefüllte Online-Bewerbung (Link)
  • Unterschriebener Lebenslauf neuen Datums
  • Anschreiben
  • Amtlich beglaubigte Kopie des bei Einstellung gültigen Reisepasses oder Personalausweises (in Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsnachweises verlangt werden)
  • Grundsätzlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung (spätestens bis zum Ablauf der gesondert gesetzten Frist (s.u.))
  • Führungszeugnis für eigene Zwecke welches bei Einstellung nicht älter als 8 Monate ist (Achtung! Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu ca. 4 Wochen)

Gegebenenfalls benötigen Bewerber auch diese Unterlagen:

  • Gegebenenfalls Begründung für einen konkreten örtlichen Zuweisungswunsch oder ein Teilzeit-Referendariat mit Nachweisen (z.B. Beglaubigte Kopie der Ehe- / Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder usw.)

Ausbildungsangebote

In Baden-Württemberg gibt es für die Examensvorbereitung und theoretische Ausbildung sehr umfangreiche Arbeitsgemeinschaften.

Welche Arbeitsgemeinschaften gibt es in Baden-Württemberg?

  • Zivilstation: Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang (Gesamtumfang: 60 Stunden) zur Einführung in die prozessualen/ materiellen Gegenstände des Zivil- und Zivilprozessrechts. Anschließend folgt eine Arbeitsgemeinschaft im Umfang von 60 Stunden zur wissenschaftlichen und systematischen Ergänzung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in praxiswichtigen Arbeitsfeldern. Außerdem findet praxisbezogener Unterricht im Umfang von 64 Stunden statt.
  • Strafrechtsstation: Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang (Gesamtumfang: 20 Stunden) zur Einführung in das Strafprozessrecht, das materielle Strafrecht wird nicht wirklich behandelt. Anschließend folgt eine Arbeitsgemeinschaft im Umfang von 28 Stunden zur wissenschaftlichen und systematischen Ergänzung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in praxiswichtigen Arbeitsfeldern. Außerdem findet praxisbezogener Unterricht im Umfang von 36 Stunden statt.
  • Anwaltsstation I: Die Station beginnt mit einem Lehrgang (Umfang: 60 Stunden) im Anwaltsrecht. Anschließend folgt ein Lehrgang (Umfang: 24 Stunden) im Familien- und Arbeitsrecht sowie 36-Stunden praxisbezogener Unterricht.
  • VerwaltungsstationDie Station beginnt mit einem Einführungslehrgang (Gesamtumfang: 40 Stunden) zur Einführung in das Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Anschließend folgt eine Arbeitsgemeinschaft im Umfang von 24 Stunden zur wissenschaftlichen und systematischen Ergänzung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in praxiswichtigen Arbeitsfeldern. Außerdem findet praxisbezogener Unterricht im Umfang von 56 Stunden statt.
  • Anwaltsstation II: In der Anwaltsstation II findet ausschließlich 44 Stunden praxisbezogener Unterricht statt.
  • Wahlstation: In der Wahlstation findet 20 Stunden lang praxisbezogener Unterricht statt.

Zusätzlich können die Ausbildungsleiter bis zu 28 zusätzliche Unterrichtstunden auf die Stationen verteilen. Dies soll nach Möglichkeit anteilig nach zeitlichem Umfang der Stationen erfolgen.

Wird ein Klausurenkurs angeboten?

Baden-Württemberg bietet Referendaren einen Klausurenkurs an, um das Lösen von Klausuren zu trainieren.

Staatsexamen

In Baden-Württemberg zählt die mündliche Prüfung nur 30 %, sodass die Klausuren mit 70 % ein sehr hohes Gewicht haben.

Wissenswertes zu den Klausuren

In Baden-Württemberg zählen die schriftlichen Klausuren 70 % und werden im 21. Ausbildungsmonats (d.h. im letzten Monaten der Anwaltsstation) geschrieben.

Insgesamt werden in Baden-Württemberg 8 Klausuren geschrieben:

  • 4 Klausuren im Zivilrecht
  • 2 Klausur im Strafrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht

Zwei Besonderheiten sollten Referendare zu den Klausuren in Baden-Württemberg bedenken: 

  • Ort: Grundsätzlich werden die Klausurne bei den jeweiligen Stammdienststellen in Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart, Tübingen (zugleich für Hechingen), Ulm, Ravensburg, Rottweil, Baden-Baden, Freiburg (zugleich für Offenburg), Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach und Waldshut-Tiengen. Zu Ausnahmen kann es insbesondere dann kommen, wenn an einem Ort weniger als 5 Prüfungsteilnehmer vorhanden sind.
  • E-Examen: Baden-Württemberg bietet das E-Examen an, es besteht also die Möglichkeit, die Klausuren digital zu schreiben. Dazu besteht auch die Möglichkeit, die Klausuren handschriftlich zu schreiben, hiervon ist allerdings stark abzuraten, da man am Computer deutlich schneller arbeiten kann.

Die im Examen zugelassenen Hilfsmittel findet Ihr hier.

Wissenswertes zu der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung zählt in Baden-Württemberg 30 % und findet nach dem 24. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) statt.

  • Inhalt: Aktenvortrag (75 Min. Vorbereitungszeit und 10 Min. Vortrag) sowie Prüfungsgespräch (Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht).
  • Zusammensetzung der Note: Der Aktenvortrag fließt mit 6% in die Gesamtnote mit ein, das Prüfungsgespräch mit 24%.
  • Ort: Die Prüfungen finden ausschließlich in Stuttgart statt.

Besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu schreiben?

Referendare, die das Examen im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu schreiben.

  • Kosten: Die Gebühr für einen Notenverbesserungsversuch beträgt 650 Euro.
  • Frist: Referendare müssen auch für den Verbesserungsversuch einen fristgerechten Zulassungsantrag zur Prüfung bei den Verwaltungsabteilungen der Oberlandesgerichte einreichen.
  • Klausurtermin: Als Prüfungstermin stehen entweder die nächste oder die übernächste Prüfung zur Verfügung.
  • Keine Unterhaltsbeihilfe: Der Verbesserungsversuch findet außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses statt – man erhält während dieser Zeit also keine Unterhaltsbeihilfe.

Was passiert, wenn man das Examen nicht besteht?

Besteht man das Examen im ersten Versuch nicht, kann man die Staatsprüfung in einem zweiten Versuch wiederholen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen dritten Versuch wahrzunehmen, § 64 Abs. 2 JAPrO. Die Möglichkeit besteht, wenn die erfolglosen Prüfungen beim Landesjustizprüfungsamt in Baden-Württemberg abgelegt worden sind und der Prüfling in einem der beiden Prüfungsversuche eine Endpunktzahl oder im Falle des § 57 Satz 2 eine ohne Rundung auf zwei Dezimalstellen errechnete Durchschnittspunktzahl in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3,50 erreicht hat.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel verdient man im Jura-Referendariat in Baden-Württemberg?
Referendare verdienen in Baden-Württemberg 1.402,51 € im Monat.
Wie viele Referendare fallen in Baden-Württemberg im 2. Examen durch?
In Baden-Württemberg fallen im 2. Examen 8,8 % der Referendare durch (Stand: 2023).
Wie hoch ist die Prädikatsquote im 2. Examen in Baden-Württemberg?
Die Prädikatsquote liegt in Baden-Württemberg im 2. Examen bei 20,9 % (Bundesdurchschnitt: 21 %).
Welche Gerichte bilden Referendare in Baden-Württemberg aus?
In Thüringen bilden alle 4 Landgerichte Referendare aus, also das Landgericht Ellwangen, Landgericht Hechingen, Landgericht Heilbronn, Landgericht Ravensburg, Landgericht Rottweil, Landgericht Stuttgart, Landgericht Tübingen, Landgericht Ulm, Landgericht Baden-Baden, Landgericht Freiburg, Landgericht Heidelberg, Landgericht Karlsruhe, Landgericht Konstanz, Landgericht Mannheim, Landgericht Mosbach, Landgericht Offenburg und das Landgericht Waldshut-Tiengen.
Wie lange dauert das Referendariat in Baden-Württemberg?
Das Jura-Referendariat dauert in Baden-Württemberg 25 Monate, also ca. 2 Jahre.
Die Informationen und Einblicken in diesem Text haben wir über mehrere Jahre hinweg durch Gespräche mit vielen Referendaren zusammengetragen. Sofern möglich, haben wir die Quellen zu den Informationen verlinkt. Dazu haben wir alle Informationen mehrfach geprüft, um die Korrektheit sicherzustellen. Wir aktualisieren diesen Artikel regelmäßig, um die Aktualität der Informationen zu gewährleisten.