Jura-Referendariat
Verwaltungsstation NRW

Jura-Referendariat in Nordrhein-Westfalen: Die Verwaltungsstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich ist die dritte Station im Referendariat die Verwaltungsstation, die drei Monate dauert. Bei Vorliegen vernünftiger Gründe besteht allerdings die Möglichkeit, die Stationsreihenfolge zu ändern.
  • Die Arbeitsgemeinschaft ist für die Examensvorbereitung unzureichend, das eigenständige Lernen ist zentral. Allerdings werden in der Arbeitsgemeinschaft viele Klausuren besprochen, sodass man viel Klausurerfahrung gewinnt.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Station teilweise am Verwaltungsgericht zu verbringen. Außerdem können Referendare die Verwaltungsstation im Ausland verbringen.

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Einen Einführungslehrgang gibt es in der Verwaltungsstation in Nordrhein-Westfalen nicht. Vielmehr beginnt die Ausbildung direkt mit der regulären wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft und der praktischen Ausbildung durch die jeweiligen Einzelausbilder. In der AG stehen wie üblich die theoretischen Grundlagen im Mittelpunkt. Die AG bietet einen Einblick in die Arbeitsweise innerhalb einer Verwaltungsbehörde, vermittelt Kenntnisse über die verschiedenen Handlungsformen der Verwaltung sowie über die Voraussetzungen der behördlichen Entscheidungstechnik. Die Ausbildungsschwerpunkte umfassen die Grundzüge der Verwaltungsorganisation, das Ausgangs- und das Widerspruchsverfahren vor den Verwaltungsbehörden sowie die Grundzüge der kommunalen Rechtssetzung. Diese Themen werden in der Regel durch Übungsklausuren und Aktenvorträge behandelt. Leider stehen hier häufig Behördenklausuren im Fokus der Ausbildung, die im Examen nicht in der entsprechenden Häufigkeit vorkommen. Darüber hinaus werden auch im Rahmen dieser Station zwei Pflichtklausuren geschrieben und es besteht die Möglichkeit, einen Aktenvortrag zu halten.  

Muss man neben der Arbeitsgemeinschaft noch Lernen?

Aufgrund der inhaltlichen Lücken des Einführungslehrgangs und dem Fehlen einer stationsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft ist das eigenständige Lernen zentral. Die Arbeitsgemeinschaft sollte man – wenn überhaupt - als Einstieg in die Materie und einen Fallbesprechungskurs begreifen.

Praktische Ausbildung

In der Verwaltungsstation während des Referendariats hat man im Gegensatz zur Zivil- und Strafstation die Möglichkeit, seine Ausbildungsstelle selbst auszuwählen. Dabei stehen einem grundsätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung, einschließlich Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen.  

Können Referendare die Verwaltungsstation beim Verwaltungsgericht verbringen?

Insbesondere für Referendare, die einen Berufseinstieg in der Justiz ins Auge gefasst habe, könnte die Möglichkeit einer Ausbildung von 2 Monaten bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit von Interesse sein.  

Besteht die Möglichkeit, die Verwaltungsstation im Ausland zu absolvieren?

Es ist auch möglich, die Station im Ausland abzuleisten, beispielsweise bei einer Auslandshandelskammer. In diesem Fall sollte man sich direkt bei der Stammdienststelle erkundigen, die oft auch Listen mit Vorschlägen für Ausbildungsstellen und Unterstützung bei Fragen zur Wahl und Organisation der Stelle bereithält.

Wie weit im Voraus muss man sich um eine Verwaltungsstation kümmern?

Wie bereits erwähnt, sind die beliebtesten Stellen oft schon Monate im Voraus voll, daher sollte man sich frühzeitig darum kümmern, wenn man einen besonderen Wunsch hat. Bei einigen Stationen, wie beispielsweise Bundesbehörden sollte die Bewerbung bereits erfolgen, sobald man den Zeitraum der Station kennt, mit anderen Worten, unmittelbar nach der Zusage für das Referendariat.

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung während der Verwaltungsstation?

Der Ablauf der Verwaltungsstation variiert jedoch von Stelle zu Stelle erheblich: Einige Referendare müssen (außer an AG-Tagen) täglich 8 Stunden vor Ort sein, während andere nur einmal pro Woche vorbeikommen müssen, um eine Akte abzuholen und sie in der nächsten Woche wieder abzugeben.

Häufig gestellte Fragen