Jura-Referendariat
Zivilstation NRW

Jura-Referendariat in Nordrhein-Westfalen: Die Zivilstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zivilstation ist die erste Station im Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Die Zivilstation dauert 5 Monate.
  • Begleitend zu der Zivilstation findet eine fallorientierte Arbeitsgemeinschaft statt. Zusätzlich ist es allerdings erforderlich, eigenständig zu lernen.
  • Die Ausbildung kann bis zu 2 Monate bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit oder bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle stattfinden.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Die Zivilstation beginnt mit einem Einführungslehrgang, der einen Monat dauert. Der Einführungslehrgang wird von einem Richter am Landgericht geleitet. Der Lehrgang findet in der Regel an drei bis vier Tagen in der Woche statt und dauert zwischen 5 und 8 Stunden pro Tag. Die Teilnahme ist wie bei allen Arbeitsgemeinschaften verpflichtend.  

Ziel des Lehrgangs ist es, die Referendare mit den Arbeitsmethoden in einem zivilrechtlichen Rechtsstreit (z. B. die Relationstechnik) vertraut zu machen und die theoretischen Grundlagen zu legen, die man für die Zivilstation und die zivilrechtlichen Examensklausuren benötigt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der zivilprozessualen Ausbildung. So werden beispielsweise die Grundsätze des Zivilverfahrens, der Aufbau eines Urteils, das Kostenrecht und Aspekte der vorläufigen Vollstreckbarkeit behandelt. Der Lehrgang hilfreich, um einen ersten recht umfassenden Überblick über die Rechtsmaterie zu gewinnen, allerdings wird deutlich weniger Wissen vermittelt als für die Klausuren erforderlich. Da man spätestens für die Klausuren das erforderliche Wissen parat haben muss, ist es somit erforderlich, eigenverantwortlich zu lernen.  

Häufigkeit und Inhalt der Arbeitsgemeinschaft

Nach dem Einführungslehrgang (parallel zur praktischen Ausbildung) findet einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft mit vier 60-minütigen Unterrichtsstunden statt. Die Zusammensetzung der Gruppe verändert sich gegenüber der Einführungsgemeinschaft nicht und beträgt ca. 20 Referendare. Die Arbeitsgemeinschaft knüpft an den Einführungslehrgang an. Der Unterricht erfolgt dabei primär anhand von alten Examensklausuren und Aktenvorträgen (Original-Aktenvorträge inkl. Lösung aus NRW findet hier).

Schreibt man während der Arbeitsgemeinschaft auch Klausuren?

Während der Arbeitsgemeinschaft werden 3 Pflichtklausuren geschrieben, die auch vom Ausbilder bewertet werden. Bei den Sachverhalten handelt es sich zwar um alte Examensklausuren, vielfach erfolgt die Bewertung allerdings noch nicht (ganz) auf Examensniveau sind, was natürlich auch daran liegt, dass man zu Beginn des Referendariats selbst noch nicht auf Examensniveau ist. Die Klausuren sind insofern relevant, als sie gemeinsam mit den mündlichen Beiträgen die Grundlage für die Bewertung im Stationszeugnis bilden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Aktenvortrag zu halten.  

Lernen neben der Station

Neben der Arbeitsgemeinschaft ist es grundsätzlich empfehlenswert, zusätzlich eigenständig zu lernen. Insbesondere ist es sinnvoll, bereits so früh wie möglich an einem (kommerziellen) Klausurenkurs teilzunehmen, um sich optimal auf das Examen vorzubereiten. In jedem Fall sollte man zumindest die Arbeitsgemeinschaft vor- und nachbereiten. Dazu ist es auch empfehlenswert, eigenständig ein Lehrbuch durchzuarbeiten und/oder Fälle zu lösen, um das für das Examen erforderliche Wissen aufzubauen.  

Wie hoch ist die Arbeitsbelastung während der Station?

Das eigenständige Lernen nimmt pro Woche typischerweise ca. 10 bis 15 Stunden in Anspruch. Die Arbeitsbelastung durch die praktische Ausbildung beträgt typischerweise ca. 2 bis 4 Arbeitstage pro Woche, davon entfallen jeweils ein bis zwei Tage auf Gerichtsverhandlungen und das Besprechen der Urteile und ca. ein bis zwei Tage die Woche auf das Abfassen der Gerichtsurteile. Gemeinsam mit der praktischen Ausbildung und der Arbeitsgemeinschaft liegt die gesamte Arbeitsbelastung während der Station ungefähr bei 40 Wochenstunden.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt während der Zivilstation an den Zivilgerichten. Die Verteilung wird durch das OLG vorgenommen, dabei unterscheidet sich das Verfahren je nach OLG. Referendare können dabei üblicherweise Präferenzen angeben. Zum einen, ob man lieber an ein AG oder LG gehen möchte, zum anderen, welchem Gericht man zugeteilt werden möchte. Präferiert man das Landgericht, kann man zusätzlich noch angeben, welcher Kammer man vorzugsweise zugeteilt werden möchte. Auch bei dieser Wahl spricht insbesondere die höhere Examensnähe für das Amtsgericht.  

Inhaltlich schreibt man während der Station primär Urteile und hält Aktenvorträge, die man anschließend mit dem Richter bespricht. Manche Referendare erhalten auch die Gelegenheit, eine Gerichtsverhandlung zu führen. Dies kann zwar sehr stressig sein, soll allerdings viel Spaß bringen.

Besteht die Möglichkeit, sich ein weiteres Gericht anzuschauen?  

Nach Wahl des Referendars kann die Ausbildung bis zu 2 Monate bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit oder bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle stattfinden.  

Sollte man während der Zivilstation bereits die weiteren Stationen planen?

Die Zivilstation ist besonders gut geeignet, um die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation zu planen. Gerade die Plätze in der Verwaltungsstation werden nach first-come-first-serve-Prinzip verteilt. Wobei insbesondere beliebte Stationen, etwa das Auswärtige Amt oder die Polizei, sehr schnell voll sind, sodass es sich lohnt, so früh wie möglich die Stationen zu planen. Gleiches gilt jedoch auch für beliebte Ausbildungsstationen in der Anwalts- und insbesondere Wahlstation.

Häufig gestellte Fragen