Jura-Referendariat
Wahlstation Bayern

Jura-Referendariat in Bayern: Die Wahlstation & mündliche Prüfung

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Aktualisiert am 
5.5.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wahlstation – auch Pflichtwahlpraktikum genannt – ist die letzte Station im Referendariat und dauert drei Monate.
  • Während der Wahlstation findet eine Arbeitsgemeinschaft statt, welche auf die mündliche Prüfung vorbereitet.
  • Referendare müssen in Bayern in der mündlichen Prüfung keinen Aktenvortrag halten.

Arbeitsgemeinschaft während der Wahlstation

Während der Wahlstation zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung findet die AG 4 statt. In dieser werden exemplarische Probleme des jeweils ausgewählten Berufsfeldes vermittelt. Die Berufsfelder sind:  

Die Arbeitsgemeinschaften sind auf die speziellen Erfordernisse der mündlichen Prüfung ausgerichtet.

Praktische Ausbildung

Das Pflichtwahlpraktikum kann in jedem der aufgezählten Berufsfelder abgeleistet werden. Bei der Auswahl ist man daher sehr frei. Eine Übersicht über die allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen findet Ihr hier. Daneben sind eine Vielzahl weiterer - auch ausländischer - Stellen allgemein zugelassen. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät - auch im Ausland - oder an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer auf die Ausbildung im Pflichtwahlpraktikum angerechnet werden. Sofern man noch unschlüssig ist, bietet es sich an, bei der Stellensuche auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes zu stöbern.

Die mündliche Prüfung

Mündliche Prüfungen werden in Bayern üblicherweise in München und Nürnberg abgenommen. Die mündliche Prüfung in findet in der Regel in den beiden Monaten nach der Wahlstation statt. Die Ladung und der genaue Termin der mündlichen Prüfung werden zusammen mit den Ergebnissen des schriftlichen Teils mitgeteilt. In Bayern wird zusätzlich die Prüfungskommission bekannt gegeben.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Prüfer und die Anzahl der Kandidaten jederzeit ändern können, auch am Prüfungstag. Dies ist ein psychologischer Faktor, den man berücksichtigen sollte. Wer sich darauf einstellt, wird sich leichter an neue Umstände anpassen können und muss keine Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit befürchten.

Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Bayern keinen Aktenvortrag. Die Prüfung beschränkt sich auf ein Prüfungsgespräch im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie dem ausgewählten Berufsfeld. Dabei ist für jeden Prüfungsteilnehmer eine Gesamtprüfungsdauer von etwa 50 Minuten vorgesehen, davon etwa 15 Minuten für die Prüfung im Berufsfeld.

Häufig gestellte Fragen