Jura-Referendariat
Zivilstation Hamburg

Jura-Referendariat in Hamburg: Die Zivilstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zivilstation ist im Hamburger Referendariat die zweite Station und dauert 3 Monate.
  • Während der Zivilstation gibt es keine Arbeitsgemeinschaft, sondern nur einen Einführungslehrgang, der die Grundlagen behandelt.
  • Die Zivilstation bietet sich an, um den A-Klausurenkurs abzulegen. Es ist allerdings nicht empfehlenswert, bereits am B-Klausurenkurs teilzunehmen.
  • Insgesamt beträgt die Arbeitsbelastung während der Zivilstation ca. 5 bis 6 Tage in der Woche, wenn man vollumfänglich lernt.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Auch die Zivilstation beginnt mit einem Einführungslehrgang. Der Einführungslehrgang in die Zivilstation dauert zwei Wochen und wird von einem Richter geleitet. Inhaltlich geht es in dem Lehrgang darum, das Verfassen von zivilgerichtlichen Urteilen zu lernen. Hierbei liegt der Fokus allerdings stark auf den Grundlagen, sodass insbesondere anspruchsvollere Probleme nicht behandelt werden, obwohl diese in den Klausuren beherrscht werden müssen. Inhaltlich eignet sich die Arbeitsgemeinschaft gut als Einstieg in die Materie, da insbesondere die prozessualen Besonderheiten eines Urteils behandelt werden. Allerdings ist der Inhalt des Lehrgangs für die Examensklausuren nicht einmal ansatzweise ausreichend.  

Lernen neben der Station

Da auch während der Zivilstation keine weitere Arbeitsgemeinschaft angeboten wird, ist es sehr wichtig, eigenständig zu lernen. Es ist empfehlenswert, hiermit schon während der Station zu beginnen, da der Stoffumfang im Zivilrecht besonders hoch ist.  

Außerdem sorgen die fehlenden Arbeitsgemeinschaften dafür, dass es schwierig ist, an Übungsklausuren zu kommen. Es ist nicht empfehlenswert, während der Zivilstation am B-Klausurenkurs teilzunehmen. Die Klausuren im B-Klausurenkurs wiederholen sich nach ca. einem Jahr (teilweise). Entsprechend ist es empfehlenswert, erst am Ende der Zivilstation mit dem B-Klausurenkurs anzufangen, sodass man den Klausurenkurs bis zum schriftlichen Examen ohne Dopplung mitschreiben kann.

Es gibt allerdings auch noch den A-Klausurenkurs, welcher Referendare in die Klausurenpraxis im zweiten Staatsexamen einführt. Der A-Klausurenkurs sollte absolviert sein, bevor man mit dem B-Klausurenkurs anfängt. Entsprechend bietet sich die Zivilstation an, um den A-Klausurenkurs zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt während der Zivilstation an den Zivilgerichten. Die Verteilung wird durch das OLG vorgenommen, allerdings können Referendare Präferenzen angeben. Zum einen, ob man lieber an ein AG oder LG gehen möchte. Präferiert man das Amtsgericht, kann man zum anderen angeben, welchem Amtsgericht man zugeteilt werden möchte. Präferiert man das Landgericht, kann man zusätzlich noch angeben, welcher Kammer man vorzugsweise zugeteilt werden möchte. Auch bei dieser Wahl spricht insbesondere die höhere Examensnähe für das Amtsgericht.

Inhaltlich schreibt man während der Station primär Urteile und hält Aktenvorträge, die man anschließend mit dem Richter bespricht. Manche Referendare erhalten auch die Gelegenheit, eine Gerichtsverhandlung zu führen. Dies kann zwar sehr stressig sein, soll allerdings viel Spaß bringen.  

Arbeitsbelastung während der Zivilstation

Die Arbeitsbelastung durch die praktische Ausbildung beträgt typischerweise ca. 4 Arbeitstage pro Woche, davon entfallen jeweils ein Tag auf Gerichtsverhandlungen und das Besprechen der Urteile und ca. zwei Tage die Woche benötigt man für das Schreiben der Gerichtsurteile. Zusätzlich sollten Referendare mindestens 2 Tage für das eigenständige Lernen einplanen.

Häufig gestellte Fragen