Jura-Referendariat
Strafstation Hamburg

Jura-Referendariat in Hamburg: Die Strafstation

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Strafstation ist die erste Station im Hamburger Referendariat und dauert 3 Monate.
  • In Hamburg gibt es keine Arbeitsgemeinschaft, sondern lediglich einen Einführungslehrgang, der die Grundlagen des Strafprozessrechts behandelt.
  • Deshalb sollten Referendare mindestens zwei Tage in der Woche für das eigenständige Lernen einplanen.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Die Strafstation beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Der Einführungslehrgang wird von einem Richter geleitet. Ziel des Lehrgangs soll es sein, die Theorie zur Strafstation zu vermitteln. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Strafprozessrecht.  Zwar ist der Lehrgang hilfreich, um einzelne Fragen zum Referendariat zu stellen, darüber hinaus ist er allerdings wenig hilfreich, insbesondere wird deutlich weniger Wissen vermittelt als für die Klausuren erforderlich. Da man spätestens für die Klausuren das erforderliche Wissen parat haben muss, ist es somit erforderlich, eigenverantwortlich zu lernen. An dem – wenig informativen – Lehrgang muss man trotzdem teilnehmen. Die Aufteilung der Referendare auf die einzelnen Lehrgänge erfolgt nach Nachnamen, sodass man keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Lehrgangs oder den Dozenten hat. Der Lehrgang dauerte jeden Tag ca. 5 Stunden.

Wenn man den praktischen Teil der Strafstation bei der Staatsanwaltschaft verbringt, bekommt man eine zusätzliche Vorbereitung, welche auf die Aufgaben eines Staatsanwaltes vorbereitet.  

Gibt es Arbeitsgemeinschaften?

Die Einführungslehrgängen stellen das einzige theoretische Ausbildungsbildungsangebot im Rahmen der Stationen dar. Das OLG bietet also grundsätzlich keine weiteren (stationsbegleitenden) Arbeitsgemeinschaften an, um die theoretischen Inhalte zu vermitteln. Entsprechend müssen sich Referendare im Hamburger Referendariat das gesamte Strafprozessrecht selbst beibringen und das materielle Strafrecht eigenständig wiederholen. Damit bietet sich das Hamburger Referendariat insbesondere an, wenn man gerne eigenständig arbeitet.

Zuteilung: Gericht oder Staatsanwaltschaft

Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Strafstation entweder bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft. Für die Examensklausuren ist es deutlich sinnvoller, die Station bei der Staatsanwaltschaft zu verbringen, da für die Klausuren im Strafrecht die Arbeit eines Staatsanwalts deutlich wichtiger ist als die Arbeit der Gerichte. Allerdings kann man nicht zwischen der Zuordnung zur Staatsanwaltschaft oder dem Gericht wählen, sondern die Zuordnung erfolgt durch das OLG. Hierbei wird die Verteilung nach Bewerbungseingang vorgenommen, sodass die Bewerber mit den frühesten Bewerbungen der Staatsanwaltschaft zugeordnet werden, sind alle Plätze belegt, erfolgt die Zuordnung zu den Gerichten. In Hamburg besteht bei der Bewerbung zum Referendariat die Möglichkeit sich zurückstellen zu lassen, deshalb werden die Plätze bei der Staatsanwaltschaft typischerweise Referendaren zugeteilt, die sich lange zurückstellen lassen haben, etwa aufgrund einer Promotion. Möchte man die Staatsanwaltschaft trotzdem kennenlernen, bietet es sich an, die erste Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu verbringen.

Amtsgericht oder Landgericht

Als Referendar kann man allerdings angeben, ob man lieber dem Amtsgericht oder Landgericht zugeteilt werden möchte. Hierfür erhält man schon vor dem Beginn des Referendariats eine Aufforderung, die eigene Präferenz mitzuteilen. Für das Amtsgericht spricht erstens die kürzere Verfahrensdauer, sodass man während der Station deutlich mehr Urteile, Beschlüsse, Anklagen usw. schreibt. Auch heißt es, dass die Fälle am Amtsgericht den Fällen im Staatsexamen deutlich ähnlicher seien als die Fälle am Landgericht.

Tätigkeiten während der praktischen Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung erfolgt die Betreuung durch einen Richter oder Staatsanwalt. Zu den Aufgaben der Referendare gehört es, Urteile bzw. Anklagen zu schreiben, die dann mit dem Richter besprochen werden, und Aktenvorträge zu halten. Verbringt man die Station bei der Staatsanwaltschaft kann man auch Sitzungsdienste übernehmen, also in einem Gerichtsverfahren den Staatsanwalt zu vertreten.

Arbeitsbelastung während der Strafstation

Typischerweise nimmt die praktische Ausbildung ca. 3 bis 4 Tage in der Woche in Anspruch. Hiervon verbringt man ca. ein bis zwei Tage bei Gericht, den Rest der Zeit benötigt man für das Schreiben der Urteile bzw. Anklagen. Wenn man die Station bei der Staatsanwaltschaft verbringt, verbringt man etwa einen Tag in der Woche mit den Sitzungsdiensten.  

Zusätzlich sollte man mindestens zwei Tage in der Woche für das Lernen einplanen. Da es in Hamburg keine Arbeitsgemeinschaften gibt, passiert es häufig, dass Referendare zu Beginn noch nicht strukturiert lernen. Im Laufe des Referendariats fehlt allerdings die Zeit, die Inhalte nachzuarbeiten. Um zu verhindern, dass ein Rückstand entsteht, ist es deshalb wichtig, schon von Beginn der Strafstation an zu lernen.

Planung der weiteren Stationen während der Strafstation

Außerdem ist es empfehlenswert, die Strafstation zu nutzen, um die weiteren Stationen des Referendariats zu planen. Viele Plätze für Referendare, insbesondere die beliebten, werden schon weit im Voraus vergeben, sodass es empfehlenswert ist, sich so früh wie möglich, also mit dem Beginn des Referendariats, um Stationen zu kümmern.

Häufig gestellte Fragen