Jura-Referendariat
Anwaltsstation Hamburg

Jura-Referendariat in Hamburg: Die Anwaltsstation und die Examensvorbereitung

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Aktualisiert am 
4.11.2023
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Referendare können die Anwaltsstation im Hamburger Referendariat frei legen.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Anwaltsstation aufzuteilen. Dadurch können Referendare den “anstrengenden” Arbeitsteil der Anwaltsstation an den Anfang des Referendariats legen und die Tauchzeit direkt vor die Examensklausuren.
  • Im Rahmen der Anwaltsstation müssen Referendare einen Einführungslehrgang besuchen, der allerdings völlig unbrauchbar ist.

Dauer und Inhalt des Einführungslehrgangs

Während der Anwaltsstation muss man ebenfalls einen Einführungslehrgang besuchen. Grundsätzlich besteht die Pflicht, den Lehrgang in den ersten Wochen der Station zu absolvieren. Die Einhaltung dieser Regel wird allerdings nicht streng kontrolliert, sodass es auch möglich ist, erst im Laufe der Station an dem Lehrgang teilzunehmen. Der Lehrgang wird mehrmals im Lauf der Station angeboten, für die Teilnahme ist es erforderlich, sich in Listen einzutragen, die ca. 10 Monate (!) vor dem Lehrgang am Justizprüfungsamt ausliegen, inzwischen soll die Anmeldung auch digital möglich sein. Wichtig ist es zu bedenken, dass man den Lehrgang auch absolvieren muss, wenn man die Anwaltsstation nicht in Hamburg absolviert. Insgesamt dauert der Lehrgang zwei Wochen und jeweils ca. 5 Stunden am Tag. Inhaltlich geht es in dem Lehrgang viel um Allgemeines zum Anwaltsberuf und nur recht wenig um die Klausurvorbereitung. Insgesamt hat der Lehrgang dadurch den Charakter einer Berufsvorstellung.

Lernen neben der Station

Da es einerseits keine Arbeitsgemeinschaft gibt und andererseits der Einführungslehrgang überhaupt nicht auf die Examensklausuren vorbereitet, muss man sich die Theorie zur Anwaltsstation vollständig selbst beibringen. Die Anwaltsstation ist häufig die letzte Station vor den Examensklausuren. Entsprechend ist das Lernen im Rahmen der Anwaltsstation sehr wichtig.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt bei einem Anwalt / einer Kanzlei, worum man sich selbst kümmern muss. Die Anwaltsstation kann auch teilweise im Ausland verbracht werden, lediglich drei Monate der Station müssen in Deutschland verbracht werden.  

Warum sollte man die Anwaltsstation aufteilen?

Es besteht die Möglichkeit, die Anwaltsstation aufzuteilen, man kann etwa direkt nach der Zivilstation vier Monate der Anwaltsstation absolvieren, danach die Verwaltungsstation machen, um im Anschluss weitere fünf Monate der Anwaltsstation zu absolvieren. Die Möglichkeit die Station aufzuteilen kann man insbesondere dazu nutzen, eine sehr lange Tauchzeit zu bekommen. Wenn man die Verwaltungsstation zum Tauchen nutzt, also bei einer Behörde verbringt, bei der man (fast) nicht arbeiten muss und die Anwaltsstation in einen Arbeitsphase und einen Tauchphase aufteilt, kann man es schaffen, sieben, acht oder noch mehr Monate zu tauchen. Dafür sollte man nach der Zivilstation zuerst den Arbeitsteil der Anwaltsstation und die erste Wahlstation absolvieren. Im Anschluss daran dann die Verwaltungsstation, in der man taucht, und die Tauchphase der Anwaltsstation. Dies ermöglicht es einem sehr lange zu tauchen und damit mit der bestmöglichen Vorbereitung in das Examen zu gehen.

Arbeitsbelastung während der Anwaltsstation

Insgesamt ist die Anwaltsstation meist die anstrengendste Station, dies liegt allerdings primär daran, dass bei den meisten Referendaren die Examensklausuren auf die Anwaltsstation folgen, sodass viel Zeit mit dem Lernen verbracht wird. Insbesondere in Großkanzleien ist dazu die Arbeitsbelastung hoch. Dazu kommt, dass sich Referendare das gesamte erforderliche Wissen selbst aneignen müssen.  

Probeexamen

Grundsätzlich wird in Hamburg ein Probeexamen angeboten. Dies klingt allerdings deutlich besser als es tatsächlich ist. Denn im „echten“ Examen werden acht Klausuren geschrieben, während das Hamburger Probeexamen lediglich aus drei Klausuren besteht, jeweils eine Klausur im Strafrecht, Öffentlichen Recht und Zivilrecht. Gut an dem Probeexamen ist lediglich, dass das Probeexamen häufig an dem späteren Prüfungsort geschrieben wird, sodass Referendare sich mit der Umgebung vertraut machen können.

Freiwillige Arbeitsgemeinschaften für die Examensvorbereitung

Zwar bietet das OLG keine Arbeitsgemeinschaften an, welche die Stationen begleiten, allerdings werden einige Wahlarbeitsgemeinschaften angeboten, in denen wichtige Inhalte für das Staatsexamen vermittelt werden. So werden etwa Arbeitsgemeinschaften zum Zwangsvollstreckungsrecht, zur Revisionsklausur oder zum materiellen Zivilrecht angeboten.  

Grundsätzlich ist die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften freiwillig, es besteht lediglich die Pflicht, im Laufe des Referendariats einen dieser Kurse zu besuchen. Im Gegensatz zu den Einführungslehrgängen haben die freiwilligen Arbeitsgemeinschaften einen guten Ruf, da hochexamensrelevante Inhalte vermittelt werden und die meisten AG-Leiter motiviert sind.  

Zwei Klausurenkurse für die Examensvorbereitung

In Hamburg bietet das OLG zwei Klausurenkurse, den A-Klausurenkurs und den B-Klausurenkurs, an. Der A-Klausurenkurs dient als Einstieg in das Schreiben von Klausuren, es werden also tendenziell leichtere und kürzere Klausuren gestellt. Der B-Klausurenkurs dient der unmittelbaren Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen, sodass primär alte Examensklausuren gestellt werden, welche die Referendare an das Niveau im Staatsexamen heranführen.  

Grundsätzlich darf man erst mit dem B-Klausurenkurs beginnen, wenn man den A-Klausurenkurs absolviert hat, dies wird allerdings nicht wirklich kontrolliert, sodass man den A-Klausurenkurs auslassen kann und direkt mit dem B-Klausurenkurs beginnen kann.  

Insgesamt sind die Klausurenkurse die mit Abstand besten Ausbildungsangebote im Rahmen des Hamburger Referendariats. Ein großer Nachteil am Hamburger Klausurenkurs ist, dass man die Klausuren physisch am Justizprüfungsamt abholen und abgeben muss, damit ist es sehr umständlich, am Klausurenkurs teilzunehmen, wenn man eine Station außerhalb Hamburgs absolviert. Außerdem ist beim Hamburger Klausurenkurs zu berücksichtigen, dass sich die Klausuren nach ca. einem Jahr zum Großteil wiederholen, sodass es empfehlenswert ist, den Beginn des Klausurenkurses auf den Examenstermin abzustimmen und nicht früher als 13 Monate vor den schriftlichen Klausuren mit dem B-Klausurenkurs zu beginnen.

Sehr starke Vergleichsgruppe bei den Prüfungen

In Hamburg sind die Voraussetzungen, um zum Referendariat zugelassen zu werden, sehr hoch, häufig benötigte man zwischen 10 und 11 Punkten, um einen Platz zu erhalten. Entsprechend sind die anderen Referendare auch sehr gut, sodass man schnell Respekt vor der Konkurrenz im Examen bekommen kann. Bezüglich der Examensklausuren und der mündlichen Prüfung sollte man jedoch berücksichtigen, dass Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ein gemeinsames Prüfungsamt haben. Deshalb werden auch die Klausuren aus diesen drei Bundesländern gemeinsam korrigiert, sodass die Peergroup deutlich diverser ist.

Häufig gestellte Fragen