Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht

2023
Karlsruhe
Dezernat der Vizepräsidentin Professorin König
Zur Karriereseite
JurInsight Score
Zur Vorgehensweise
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Arbeitsatmosphäre
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Work-Life-Balance
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Ausbildung
5/5 Sterne4,5/5 Sterne4/5 Sterne3,5/5 Sterne3/5 Sterne2,5/5 Sterne2/5 Sterne1,5/5 Sterne1/5 Sterne
Einblicke
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Gehalt
0
€ / Wochen­arbeitstag
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Man ist als Referendar*in meistens dafür verantwortlich, Entscheidungsvermerke für Verfassungsbeschwerden anzufertigen, die dann von den Richter*innen in der Kammer besprochen werden.
  • Man arbeitet mit den anderen Referendar*innen im Lesesaal des Gerichts zusammen, wodurch sich ein besonders enger Kontakt ergibt.
  • Neben der Stationsarbeit kann man damit nur in begrenztem Umfang für die mündliche Prüfung lernen. Allerdings ist es üblich, dass in den letzten Wochen vor der Prüfung Urlaub gewährt wird.

Erfahrungs­bericht

Der nachfolgende Bericht basiert auf den Erfahrungen einer Referendarin/eines Referendars, die/der ihre/seine Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe absolviert hat und gibt ihre/seine persönlichen Eindrücke aus dieser Zeit wieder.

Was sind die Tätigkeits­schwerpunkte des Bereichs?

  • Jedes Dezernat hat bestimmte fachliche Schwerpunkte (siehe Geschäftsverteilungsplan, im Dezernat der Vizepräsidentin derzeit vor allem Strafvollzugs- und Auslieferungsrecht), dazu kommt das allgemeine Zivilrecht.

Was waren deine Aufgaben?

  • Insbesondere Vorbereitung von Entscheidungsvorschlägen in Verfassungsbeschwerdeverfahren
  • Vermerke zu einzelnen Rechtsfragen in Kammer- und Senatsverfahren

Wie sah ein typischer Arbeitstag aus?

  • Arbeitsbeginn ca. 8:30-9 Uhr, Feierabend ca. 17:30-18 Uhr.
  • Man erhält eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in aus dem Dezernat als Ausbilder*in zugewiesen. Die Arbeitsaufträge kommen dann überwiegend (aber nicht nur) von dieser Person. Meine Ausbilderin hat sich große Mühe mit der Ausbildung gegeben und ich habe sehr viel von ihr gelernt.
  • Die Referendar*innen gehen jeden Tag gemeinsam Mittag essen/Kaffee trinken. Darüber hinaus gibt es auch Mittagessen etc. im Dezernat (teils auch mit den Bundesverfassungsrichter*innen). Hinzu kommen – abhängig vom Dezernat – auch Dezernatsbesprechungen.

Was hat dir besonders gut gefallen?

  • Alles. Spaß beiseite – wenn ihr Freude an Verfassungsrecht habt und euch für die Arbeit des BVerfG interessiert, gibt es keine größere Station.
  • Man ist als Referendar*in meistens dafür verantwortlich, Entscheidungsvermerke für Verfassungsbeschwerden anzufertigen, die dann von den Richter*innen in der Kammer besprochen werden. Man weiß also, dass die Vermerke durch die Hände von mindestens drei Richter*innen gehen. Außerdem ist es schon spannend, als Referendar*in plötzlich über die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung von oberen und höchsten Gerichten ein Urteil fällen zu müssen. Schließlich ist man wirklich am Puls der Zeit, wenn man etwa an den mündlichen Verhandlungen oder Urteilsverkündungen in Senatsverfahren teilnimmt. Und auch allein das Gebäude (man kann hier auch an einer Führung teilnehmen) ist schon imposant.
  • (Mindestens) ebenso wichtig ist die soziale Komponente. Man arbeitet mit den anderen Referendar*innen im Lesesaal des Gerichts zusammen, wodurch sich ein besonders enger Kontakt ergibt. Außerdem haben die Bundesverfassungsrichter*innen jeweils vier wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (meist selbst Richter*innen, aber auch Ministerialbeamt*innen und Assessor*innen). Viele von ihnen sind erst in den 30ern und kommen nicht aus Karlsruhe. Es gibt deshalb ständig soziale Events, Sport, gemeinsame Essen, Barbesuche etc. Außerdem erfährt man aus erster Hand sehr viele Dinge über die Laufbahn in der Justiz oder im öffentlichen Dienst. Alles in allem herrscht eine wahnsinnig kollegiale und lebendige Atmosphäre, die die Zeit in Karlsruhe für mich unvergesslich gemacht hat.

Was hat dir nicht gefallen bzw. wo siehst du Verbesserungsbedarf?

  • Ich wäre gern in größerem Umfang an einem Senatsverfahren beteiligt gewesen. Wie das als Referendar*in möglich ist, hängt vom Dezernat und der jeweiligen Auslastung ab.

Wie zeitintensiv war die Station?

  • 5 Tage/Woche (in manchen Dezernaten sind offenbar auch 4 Tage/Woche üblich).
  • Neben der Stationsarbeit kann man damit nur in begrenztem Umfang für die mündliche Prüfung lernen. Allerdings ist es üblich, dass in den letzten Wochen vor der Prüfung Urlaub gewährt wird.

Gibt es besondere Ausbildungs­angebote, wenn ja welche?

  • Bei Interesse sind die meisten Ausbilder*innen bereit, in Vorbereitung auf die mündliche Prüfung Aktenvorträge abzunehmen.

Wie weit im Voraus wurde sich auf die Station beworben?

  • 2 Jahre
  • Für die Station am BVerfG ist eine solche Vorlaufzeit nicht unüblich, sondern in den meisten Fällen zwingend erforderlich. Damit kommt die Station in der Regel nur für die Wahlstation nach den Klausuren in Betracht. Die Bewerbung erfolgt direkt bei den jeweiligen Bundesverfassungsrichter*innen, die die Bewerbung aber ggf. auf Wunsch an Kolleg*innen weitergeben.
  • Bei einer kurzfristigeren Bewerbung bieten sich insbesondere neu ernannte Richter*innen an, die die ihnen zustehenden Referendarsplätze meist noch nicht auf lange Zeit besetzt haben. Hier kann es auch wenige Monate vorher noch klappen.

Wie würdest du die Station bewerten? (Skala: 1-10; 1 = sehr schlecht, 10 = sehr gut)

  • 10