Jura-Referendariat
Strafstation Hessen

Jura-Referendariat in Hessen: Die Strafstation

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Aktualisiert am 
24.10.2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Strafstation ist die zweite Station im Referendariat in Hessen und dauert vier Monate.
  • Die praktische Ausbildung erfolgt bei der Staatsanwaltschaft oder einem Richter für Strafsachen.
  • Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft und des Einführungslehrgangs, die das für ein erfolgreiches Staatsexamen erforderliche Wissen nicht vermitteln. Es ist sehr wichtig, zusätzlich eigenständig zu lernen.

Inhalt und Dauer des Einführungslehrgangs

Die Strafstation beginnt ebenso wie die Zivilstation mit einem Einführungslehrgang. Kurz vor Beginn der Strafstation erhalten die angehenden Referendare postalisch eine Ladung mit Uhrzeit und Ort des ersten Tages.  

Der Einführungslehrgang dauert anders als bei der Zivilstation nur eine Woche und findet in der Arbeitsgemeinschaft statt, an der man bereits während der Zivilstation teilgenommen hat. Ebenso wie in der Zivilstation findet der Lehrgang halbtägig statt. Es werden die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft und des Gerichts besprochen und das Strafverfahren vom Anstoß des Verfahrens bis zur Vollstreckung behandelt.  

Inhalt und Häufigkeit der Arbeitsgemeinschaft

Im Anschluss an den Einführungslehrgang findet die Arbeitsgemeinschaft ebenso wie bei der Zivilstation nur noch einmal wöchentlich für ca. 3 Stunden statt. In diesen wöchentlichen Terminen gibt es Prüfungsleistungen, die mit mindestens bestanden (4 Punkte) abgeschlossen werden müssen, und sich erneut regelmäßig aus 1-2 Klausuren am Ende der Station und 1-2 Aktenvorträgen pro Person während der Station zusammensetzen. Auch hier ist die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft verpflichtend, sodass Fehlzeiten erfasst und nur entschuldigt akzeptiert werden.  

Inhaltlich wird auch das Strafprozessrecht eher oberflächlich behandelt. Entsprechend ist es unbedingt erforderlich, eigenständig zu lernen. Das in der Arbeitsgemeinschaft vermittelte Wissen reicht zum Bestehen des Examens nicht aus.  

Sollten Referendare auch das materielle Strafrecht wiederholen?

Dazu ist es ratsam auch das materielle Strafrecht zu wiederholen. Das Fundament einer strafrechtlichen Klausur im zweiten Staatsexamen ist häufig eine materiell-rechtlich korrekte Lösung des Falls. In einer Examensklausur fehlt die Zeit, das erforderliche Wissen im Kommentar nachzulesen. Deshalb ist es empfehlenswert mit den Unterlagen für das erste Staatsexamen oder beispielsweise dem Kaiser-Skript zum materiellen Strafrecht das materielle Strafrecht zu wiederholen.  

Praktische Ausbildung in der Strafstation

Zum Ende des Einführungslehrganges wird jeder Referendar einem Einzelausbilder, also einem Richter für Strafsachen am Amts- oder Landgericht oder sogar häufiger einem Staatsanwalt, zugeteilt. Teilweise soll die Möglichkeit bestehen, die Zuteilung beeinflussen zu können. Dies funktioniert aber nicht immer. Wenn man dies versuchen möchte, ist es hilfreich, sich direkt an den AG-Leiter oder Amtsinspektor zu wenden. Dem Einzelausbilder arbeitet der Referendar während der weiteren Monate zu und dieser nimmt auch weitere Leistungen ab, die in einem Ausbildungsnachweis erfasst werden. Dazu gehört zum Beispiel das Verfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen und Urteilen und das Halten von Aktenvorträgen. Der Einzelausbilder entscheidet, wie intensiv die Ausbildung ist und wie oft der Referendar in der Woche zu ihm ans Gericht kommen soll.  

Regelmäßig sind 2-3 Termine pro Woche bei Gericht angedacht, in denen Akten besprochen werden, der Referendar an Sitzungen neben dem Richter oder aus dem Zuschauerraum teilnimmt und in denen dem Referendar eine Akte zur häuslichen Bearbeitung zugeteilt wird.  

Übernehmen Referendare Sitzungsdienste während der Strafstation?

Daneben gibt es noch die Besonderheit, dass jeder Referendar mindestens einmal einen Sitzungsdienst wahrnehmen muss. Dies gilt auch für Referendare, die die Station bei einem Strafrichter verbringen. Hier schlüpft der Referendar zum ersten Mal in die Robe und Rolle des Staatsanwaltes bzw. Amtsanwaltes am Amtsgericht und vertritt diesen in der Sitzung. Hierfür wird jedem Referendar ein Termin zugewiesen. Danach müssen alle Akten für den Sitzungstag abgeholt werden sowie die Robe. Für die Vorbereitung der Sitzung bleiben nur wenige Stunden. Der Einzelausbilder ist der richtige Ansprechpartner, wenn man sich mit dem Ablauf und der Rolle in der Verhandlung oder dem zu beantragenden Strafmaß unsicher ist.  

In der Verhandlung selbst ist die Anklageschrift bzw. der Strafantrag zu verlesen und an den entsprechenden stellen Fragen an Zeugen Sachverständige und den Angeklagten zu stellen sowie das Schlussplädoyer zu verfassen und zu halten. Häufig gibt es die Möglichkeit, mehrmals Sitzungsvertretungen zu übernehmen.  

Können Referendare während der Strafstation auch die Polizei kennenlernen?

Oft können Referendare im Rahmen der Strafstation auch als Durchsuchungszeuge an einer Hausdurchsuchung teilnehmen, ein Gefängnis oder die Pathologie besuchen, eine Streifenfahrt mitmachen und an einem Trinktest teilnehmen, um ein umfassenderes Bild vom Ablauf des Prozesses von Ermittlung bis zum Vollzug zu bekommen.

Häufig gestellte Fragen