Jura-Referendariat in Hessen: Die Wahlstation und die mündliche Prüfung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Wahlstation ist die letzte Station im Referendariat in Hessen. Sie findet nach den schriftlichen Klausuren und vor der mündlichen Prüfung statt und dauert drei Monate.
- Das Rechtsgebiet des Aktenvortrages in der mündlichen Prüfung richtet sich nach dem Rechtsgebiet in dem die Wahlstation absolviert wird.
- Für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden ein Einführungslehrgang und eine Arbeitsgemeinschaft angeboten. In der Arbeitsgemeinschaft werden primär Aktenvorträge gehalten.
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Allgemeines
In der Regel liegen ein paar freie Tage (bis zu zwei Wochen) zwischen der letzten Staatsexamensklausur und dem Beginn der fünften und damit letzten Station des Referendariats. Diese Zeit sollte auf jeden Fall genutzt werden, um die Kräfte zu sammeln und kann auch für einen Urlaub genutzt werden.
Stationsgeber in der Wahlstation
Sie kann bei einem Juristen nach Wahl des Referendars und insbesondere auch in Unternehmen oder bei einer öffentlichen Institution absolviert werden. Die Wahl der Station entscheidet auch über das Thema des Aktenvortrages, sodass der Tätigkeitsschwerpunkt in der Station so gewählt werden sollte, dass man im Aktenvortrag den Bereich bekommt, der einem am meisten liegt.
Häufig nutzen Referendare die Wahlstation, um ihren präferierten Arbeitgeber für nach den mündlichen Prüfungen vorab kennenzulernen oder sie nutzen die Zeit, um die Station im Ausland zu absolvieren. Es bietet sich wie bei den beiden vorherigen Stationen an, sich frühzeitig um einen Ausbilder zu Bewerben. Wenn man eine Station im Ausland absolviert, kann man sich von dem Einführungslehrgang und der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft mit Antrag an das Oberlandesgericht freistellen lassen oder diese – soweit möglich – digital besuchen.
Einführungslehrgang und Arbeitsgemeinschaft
Die Wahlstation beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang in der Arbeitsgemeinschaft. Kurz vor Beginn der Wahlstation erhalten die angehenden Referendare postalisch eine Ladung mit Uhrzeit und Ort des ersten Tages. Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft ist dabei nicht mehr dieselbe wie in den anderen Stationen, sondern wird neu zugeteilt, und zwar nach dem gewählten Schwerpunktbereich für die mündliche Prüfung. Im Anschluss an den Einführungslehrgang findet die Arbeitsgemeinschaft nur noch einmal wöchentlich für ca. 3 Stunden statt. In dieser Zeit werden besondere Themen je nach dem gewählten Schwerpunkt vertieft und insbesondere Aktenvorträge geübt. In manchen Arbeitsgemeinschaften findet auch eine Simulation der gesamten mündlichen Prüfung statt.
In der Wahlstation gibt es keine Klausuren, allerdings werden die gehaltenen Aktenvorträge benotet. Die Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft ist auch während der Wahlstation verpflichtend, sodass Fehlzeiten erfasst und nur entschuldigt akzeptiert werden.
Leistungsnachweis in der Wahlstation
Der Leistungsnachweis für die Wahlstation, der auf der Seite der Justiz Hessen im Internet verfügbar ist, sieht deshalb keine konkreten Einzelleistungen vor, sondern ist selbständig auszufüllen. Dabei ist wichtig, dass alle Leistungen abgebildet werden und der jeweilige Auftraggeber genannt wird, der die Benotung vornehmen soll. Insbesondere in größeren Institutionen, wo der Referendar verschiedenen Personen zuarbeitet, muss erkennbar sein, wessen Einschätzung bei der Notenvergabe einzuholen ist.
Ladung zur mündlichen Prüfung
Regelmäßig erhalten die Referendare bereits in der Mitte der Wahlstation eine postalische Vorabladung, mit der sie zu einem Prüfungstermin und einem Prüfungsort geladen werden. Die Prüfungstermine finden innerhalb der zwei Monate nach dem Abschluss der Wahlstation in ganz Hessen statt und sind nach gewähltem Schwerpunkt in der Wahlstation bzw. damit zusammenhängend nach dem Thema des Aktenvortrags aufgeteilt. Die Ladung ist bedingt auf das Bestehen der schriftlichen Examensprüfungen am Ende der Anwaltsstation.
Nach der Wahlstation beginnt das Warten auf den Brief mit den Noten und die Bestätigung dieser Ladung, der dem Brief im ersten Examen entspricht. Der Brief kommt ca. 2 Wochen vor dem anberaumten Termin für die mündliche Prüfung und teilt neben den Noten auch die Namen der Prüfer und Mitprüflinge mit. Die verbleibende Zeit bis zu der mündlichen Prüfung sollte dann genutzt werden, um Aktenvorträge zu üben, Stoff zu wiederholen und sich mit den Prüfungsprotokollen der Prüfer vertraut zu machen und sich mit der Prüfungsgruppe auszutauschen.