Jura-Referendariat in Schleswig-Holstein: Die Anwaltsstation und Examensvorbereitung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Anwaltsstation ist die vierte Station im Referendariat in Schleswig-Holstein und dauert 9 Monate.
- Die verpflichtende theoretische Ausbildung besteht aus einem nicht hilfreichen Einführungslehrgang.
- Allerdings gibt es mehrere hilfreiche Angebote für die Examensvorbereitung, etwa freiwillige Arbeitsgemeinschaften, ein Probeexamen oder einen Klausurenkurs.
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Qualität und Inhalt des Einführungslehrgangs
Die theoretische Ausbildung erfolgt im Rahmen der Anwaltsstation ausschließlich durch einen dreiwöchigen Einführungslehrgang. Dieser Lehrgang hat allerdings den Ruf, inhaltlich enttäuschend zu sein. Der Einführungslehrgang wird von der Anwaltskammer organisiert und die Dozenten wechseln jeden Tag. Der Inhalt der jeweiligen Termine ist allerdings überhaupt nicht aufeinander abgestimmt, sodass es einerseits Wiederholungen gibt und andere Themen überhaupt nicht angesprochen werden.
Können Referendare von der Teilnahme an dem Einführungslehrgang befreit werden?
Wenn man die Anwaltsstation nicht in Schleswig-Holstein absolviert, besteht die Möglichkeit, sich von der Teilnahme am Einführungslehrgang freistellen zu lassen.
Muss man die Station bei einem Anwalt verbringen?
Es ist auch möglich, die Anwaltsstation aufzuteilen und bei verschiedenen Anwälten zu verbringen. Wenn man die Station aufspaltet, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Monate bei einem Notar, Unternehmen, Verband o.ä. zu verbringen.
Kann man die Station auch im Ausland verbringen?
Es ist möglich, bis zu drei Monate der Station bei einem ausländischen Rechtsanwalt zu verbringen.
Wird in Schleswig-Holstein ein Probeexamen angeboten?
Schleswig-Holstein bietet kein Repetitorium zur Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Es gibt allerdings einige Angebote, die bei der selbstständigen Vorbereitung auf das Staatsexamen helfen. Hierzu gehört zum einen das Probeexamen, in dem innerhalb einer kurzen Zeit mehrere alte Examensklausuren geschrieben werden.
Gibt es Arbeitsgemeinschaften für die Examensvorbereitung?
Ca. vier Monate vor den Examensklausuren wird ein Vorbereitungskurs für die Klausuren im Zivilrecht angeboten. Inhaltlich überschneidet sich der Kurs allerdings stark mit dem Einführungskurs zur Anwaltsstation.
Auch werden drei weitere Arbeitsgemeinschaften angeboten, an denen die Teilnahme freiwillig ist.
Zum einen gibt es eine Arbeitsgemeinschaft zur Revisionsklausur. Diese Arbeitsgemeinschaft findet mehrmals im Jahr statt. Eine möglichst frühe Teilnahme ist zu empfehlen, denn je früher man an der Arbeitsgemeinschaft teilnimmt, desto früher hat man das erforderliche Wissen, um Probeklausuren zu schreiben. Für die Teilnahme an dem Kurs muss man sich im Internet anmelden. Da die Plätze nach dem Windhundprinzip vergeben werden, ist es wichtig sich sofort anzumelden, nachdem die Anmeldung möglich ist.
Auch gibt es eine Arbeitsgemeinschaft zu Kautelarklausuren. Die Arbeitsgemeinschaft wird von zwei Anwälten geleitet. Die Arbeitsgemeinschaft findet über 4 Wochen verteilt an einem Tag pro Woche statt. Zwei Termine davon entfallen auf das Schreiben und Besprechen einer Probeklausur.
Zusätzlich wird auch eine hilfreiche Arbeitsgemeinschaft zur Zwangsvollstreckung angeboten.
Für Referendare in Lübeck bietet die Dr. Carl-Böse-Stiftung zusätzlich einen Workshop zum Formulieren in Klausuren an.
Wird für Referendare ein Klausurenkurs angeboten?
In Schleswig-Holstein werden zwei Klausurenkurse angeboten. Als Einstieg in das Schreiben von Klausuren wird der „Kleine Klausurenkurs“ angeboten. Die Klausuren in diesem Kurs sind deutlich einfacher als typische Examensklausuren.
Zusätzlich gibt es auch noch den „Großen Klausurenkurs“, in diesem werden anspruchsvolle Klausuren auf Examensniveau gestellt. Spätestens ab der Anwaltsstation ist es zu empfehlen, mit dem Großen Klausurenkurs zu beginnen, damit man genügend Erfahrung im Schreiben von Klausuren sammeln kann. Wie bei vielen Klausurenkursen schwankt auch bei dem Kleinen Klausurenkurs und dem Großen Klausurenkurs die Qualität der Korrekturen. So nehmen sich manche Korrektoren viel Zeit bei der Korrektur, sodass man viel lernt, während andere sich überhaupt keine Mühe geben.
Wo werden die Examensklausuren geschrieben?
Ca. 2 Monate vor dem Examen erhält man einen Brief, der einige Informationen zu den Examensklausuren enthält, etwa die eigene Kennung und die Daten der Klausuren. Ca. drei Wochen vor der ersten Klausur erhält man dann die Ladung zu den Examensklausuren. Die Ladung enthält auch Informationen dazu, an welchem Ort man die Examensklausuren schreibt. Es kann durchaus passieren, dass man die Klausuren an einem anderen Landgericht schreibt, als man ausgebildet wurde. Da die Ladung nur wenige Wochen vor der den Klausuren kommt, hat man dann nur sehr wenig Zeit, sich um eine Unterkunft zu kümmern. Auch schreiben alle Prüflinge mit Schreibverlängerung die Klausuren in Schleswig.
Besonderheiten bei den Examensklausuren
Bezüglich der Examensklausuren und der mündlichen Prüfung sollte man berücksichtigen, dass Schleswig-Holstein mit Hamburg und Bremen ein gemeinsames Prüfungsamt hat. Deshalb werden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen die gleichen Examensklausuren geschrieben, die auch gemeinsam korrigiert werden. In Hamburg sind die Anforderungen für die Einstellung als Referendar sehr hoch, weshalb in Hamburg sehr viele leistungsstarke Referendare sind. Die gemeinsame Prüfung mit Hamburg führt deshalb dazu, dass es bei den Examensklausuren viele sehr leistungsstarke Mitprüflinge gibt. Auch ist das Gemeinsame Prüfungsamt der Ansprechpartner für alle Fragen zu den Examensklausuren und der mündlichen Prüfung, wobei die Kommunikation insgesamt deutlich schlechter ist als sonst im Referendariat.