Berufseinstieg
Notar werden

Wie wird man Notar?

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Julian Greth
Aktualisiert am 
8.3.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Angehende Notare müssen Jura studieren und die beiden juristischen Staatsexamen sehr erfolgreich abschließen.
  • Notare werden durch die Bundesländer ernannt, entsprechend sind die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
  • Neben der fachlichen Eignung müssen Notare finanziell abgesichert und persönlich geeignet sein.

Grundvoraussetzungen für die Bestellung als Notar

Folgende Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen, um als Notar bestellt zu werden:

  • Volljurist: Erfolgreicher Abschluss von Studium, Referendariat und zweitem Staatsexamen (Richterbefähigung).
  • Persönliche Eignung: Keine schweren Disziplinarvergehen oder Straftaten; charakterliche Integrität.
  • Gesundheitliche Eignung: Keine dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen, die der Amtsausübung im Wege stehen.
  • Finanzielle Zuverlässigkeit: Kein Vermögensverfall, d.h. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
  • Höchstalter: Erstantrag auf Bestellung vor dem 60. Geburtstag stellen.

Erfüllt man diese Grundvoraussetzungen, stehen zwei unterschiedliche Karrierewege zum Notaramt offen, je nach Bundesland und persönlicher Präferenz: der Weg als hauptberuflicher Notar (Nur-Notar) oder als Anwaltsnotar.  

Laut § 5 BNotO darf zum Notar nur bestellt werden, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist. Persönliche Ungeeignetheit liegt insbesondere vor, wenn bestimmte Ausschlussgründe erfüllt sind – zum Beispiel bei schweren Verfehlungen (Unwürdigkeit), bei dauerhafter gesundheitlicher Unfähigkeit oder bei finanzieller Unzuverlässigkeit (z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Außerdem gibt es eine Altersgrenze: Wer am Ende der Bewerbungsfrist das 60. Lebensjahr vollendet hat, kann nicht mehr erstmals zum Notar bestellt werden.  

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Bestellung als Notar ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dementsprechend gibt es keinen einheitlichen Weg, um Notar zu werden. Allerdings sind die Anforderungen in den Bundesländern sehr ähnlich. Hinsichtlich der Bestellung als Notar kann zwischen der Art des Notariats unterschieden werden. Es gibt in Deutschland das Anwaltsnotariat und das Nur-Notariat.

  • Nur-Notariat: Der Nur-Notar arbeitet ausschließlich als Notar. Nur-Notare werden nach dem 2. Staatsexamen als Notarassessoren als Notare ausgebildet.
  • Anwaltsnotariat: Der Anwaltsnotar kombiniert die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts und Notars. Anwaltsnotare erwerben die Notarzulassung erst nach mehreren Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt und einer erfolgreichen Fachprüfung.

Weg 1: Hauptberuflicher Notar (Nur-Notar) werden

Hauptberufliche Notare üben ausschließlich das Amt des Notars aus und sind nicht zusätzlich als Rechtsanwälte tätig. Dieses Modell ist in vielen Bundesländern üblich, vor allem in weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands. Hauptberufliche Notarinnen und Notare gibt es u.a. in

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Brandenburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • im Saarland,
  • in Hamburg
  • sowie in den Teilen Nordrhein-Westfalens.

Der Karriereweg gestaltet sich hier wie folgt:

  1. Überdurchschnittliche Examina: Da die Zahl der Notarstellen begrenzt ist, ist die Konkurrenz stark. In den hauptberuflichen Notariatsgebieten werden in der Regel nur Juristen mit Prädikatsexamen (überdurchschnittlichen Noten) für den Notardienst in Betracht gezogen. Ein hervorragendes Abschneiden im zweiten Staatsexamen erhöht die Chance, in den Anwärterdienst übernommen zu werden. Zwar ist ein bestimmter Notendurchschnitt nicht gesetzlich festgeschrieben, allerdings sind oft viele Bewerber vorhanden. Aufgrund der sog. Bestenauslese sind deshalb Prädikatsexamen häufig die Grundvoraussetzung.
  2. Notarassessor-Anwärterdienst: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich auf ausgeschriebene Stellen für den Anwärterdienst als Notarassessor bewerben. Diese Anwärterstellen (auch Notarassessoren genannt) werden vom Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes öffentlich ausgeschrieben. Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern erfolgt nach Eignung, häufig unter besonderer Berücksichtigung der Examensleistungen. Nach der Ernennung zum Notarassessor steht man in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Staat. Die Assessoren durchlaufen eine Vorbereitungszeit von ca. drei Jahren, in der sie auf das Notaramt vorbereitet werden.
  3. Keine Notarielle Fachprüfung (keine separate Pflichtprüfung): Im hauptberuflichen Notariat ist keine zusätzliche Fachprüfung vor der Bestellung vorgeschrieben – anders als beim Anwaltsnotar.  
  4. Bewerbung auf Notarstellen: Nach Abschluss des Anwärterdienstes (meist nach drei Jahren) können sich Notarassessoren auf freie oder neu geschaffene Notarstellen in ihrem Bundesland bewerben. Freie Stellen werden vom Landesjustizministerium bekanntgemacht und ausgeschrieben.  
  5. Auswahl und Bestellung: Da die Anzahl der Stellen als Notar begrenzt ist, kommt es häufig vor, dass mehrere Kandidaten um eine Stelle konkurrieren. Bewerben sich mehrere Assessoren entscheiden Leistung und Eignung über die Bestellung. Bei hauptberuflichen Notaren fließen insbesondere die Ergebnisse des Zweiten Staatsexamens und die Beurteilungen aus dem Anwärterdienst in die Entscheidung ein. Nach der Auswahl erhält der erfolgreiche Bewerber vom Landesjustizminister die Bestellungsurkunde und wird zum Notar ernannt. Mit der Bestellung erlischt der Status als Notarassessor und die Person führt fortan das Amt des Notars auf Lebenszeit (bis zur Altersgrenze, i.d.R. 70 Jahre).

Keine Nebentätigkeit: Hauptberufliche Notare dürfen keinen weiteren Beruf ausüben. Sie sind ausschließlich Notar und müssen ihre Kanzlei an dem Amtsbezirk führen, für den sie bestellt sind. Das ist aber auch nicht erforderlich, da Notare sehr gut verdienen. Mehr zum Gehalt von Notaren findest Du in unserem Beitrag zu dem Thema.

Weg 2: Anwaltsnotar werden (Notar im Nebenberuf)

In vielen anderen Bundesländern wird das Notaramt neben dem Beruf des Rechtsanwalts geführt – man spricht vom Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind zugelassene Rechtsanwälte, die zusätzlich das Amt des Notars innehaben, meist in Teilzeit neben ihrer Anwaltstätigkeit. Dieses Modell findet sich vor allem in:

  • Berlin,
  • Hessen,
  • Niedersachsen,
  • Schleswig-Holstein,
  • Bremen und
  • in Teilen Nordrhein-Westfalens.  

Der Weg zum Anwaltsnotar gestaltet sich folgendermaßen:

1. Mehrjährige Anwaltstätigkeit:

  • Zunächst muss man mindestens fünf Jahre lang in nicht unerheblichem Umfang als Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Diese Anwaltstätigkeit muss zudem für verschiedene Auftraggeber erfolgt sein, was bedeutet, dass z.B. eine reine Inhouse-Juristentätigkeit nicht ausreicht – man sollte Mandanten in breiter Vielfalt betreut haben.
  • Mindestens drei dieser fünf Jahre muss der Anwalt ununterbrochen im vorgesehenen Amtsbereich (Bezirk des Amtsgerichts) tätig gewesen sein, in dem er Notar werden will. Unterbrechungen durch Elternzeit, Krankheit etc. können in gewissen Grenzen angerechnet oder außer Betracht gelassen werden. Wenn keine Bewerbung dieser Voraussetzung genügt, reichen auch zwei Jahre Tätigkeit im Amtsbereich oder drei Jahre Tätigkeit in einem angrenzenden Amtsbereich.

2. Notarielle Fachprüfung ablegen

Eine zentrale Hürde auf dem Weg zum Anwaltsnotar ist die notarielle Fachprüfung gemäß § 7a BNotO. Diese Prüfung ist eine spezielle Zusatzausbildung für Juristen, die Notar werden wollen.  

  • Zugelassen wird, wer seit mindestens drei Jahren als Anwalt zugelassen ist und Volljurist ist. Die Fachprüfung prüft den gesamten Bereich der notariellen Amtstätigkeit schriftlich und mündlich.  
  • Im schriftlichen Teil sind vier fünfstündige Klausuren anzufertigen, die notarielle Aufgabenstellungen zum Inhalt haben. Besteht man die Klausuren, folgt eine mündliche Prüfung. Die Anforderungen sind hoch – die Prüfung dient der Bestenausleseund die Notenvergabe orientiert sich an den Maßstäben des Staatsexamens. Bestanden ist die Fachprüfung ab einer Gesamtnote von 4,00 Punkten.  
  • Man hat bei Nichtbestehen einen Wiederholungsversuch; auch eine einmalige Wiederholung zur Notenverbesserung ist zulässig. In der Praxis gilt die notarielle Fachprüfung als anspruchsvoll, da sie spezialisiertes Wissen im Notarrecht erfordert.

3. Fortbildung und Praxisausbildung

Nach Bestehen der Fachprüfung darf man sich noch nicht sofort Notar nennen – es folgen weitere Anforderungen.  

  • Zum einen muss der Anwalt notarspezifische Fortbildungen besuchen: ab dem Jahr nach der bestandenen Fachprüfung sind jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung in notarrechtlichen Themen nachzuweisen.
  • Zum anderen fordert die BNotO einen Nachweis praktischer Erfahrung in notariellen Tätigkeiten. 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar müssen absolviert werden. Diese praktische Ausbildung erfolgt meist in Form eines Hospitierens oder einer Mitarbeit in einem Notariat, das von der regional zuständigen Notarkammer bestimmt wird. Hierbei lernt der angehende Anwaltsnotar die Abläufe in der Praxis kennen – vom Entwurf von Urkunden bis zur Abwicklung von Vorgängen. Die 160 Stunden können verkürzt werden (um bis zu 80 Stunden), wenn bereits vergleichbare Erfahrungen vorliegen, etwa durch Vertretung eines Notars oder als Notariatsverwalter. Die konkreten Modalitäten dieser Praxisausbildung regelt die jeweilige Notarkammer.

4. Bewerbung und Auswahlverfahren

Hat der Bewerber die oben genannten Schritte erfüllt, kann er sich auf ausgeschriebene Notarstellen im Anwaltsnotariat bewerben. Notarstellen werden von der Landesjustizverwaltung ausgeschrieben, wenn z.B. ein Notar in den Ruhestand geht oder eine neue Stelle geschaffen wird. Auch hier kommt es zu einem Auswahlverfahren nach Eignung (§ 6 BNotO). Bei Anwaltsnotaren wird die fachliche Eignung in Punkten bewertet: Dabei zählen das Ergebnis der notariellen Fachprüfung zu 60% und das Ergebnis des zweiten Staatsexamens zu 40%. Zusätzlich fließen natürlich auch die persönliche Eignung und Berufserfahrung ein.  

In der Praxis sind die Notarfachprüfung-Noten ein entscheidender Faktor – ein gutes Examen kann die Chancen deutlich steigern. Bei im Wesentlichen gleicher Punktzahl zwischen Bewerbern gibt in der Regel das bessere Ergebnis der Fachprüfung den Ausschlag. Hat ein Bewerber bereits Notarerfahrung (z.B. als Notarvertreter) oder besondere fachliche Leistungen, kann dies ausnahmsweise berücksichtigt werden.

Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es vermehrt auch einen Mangel an Notaren. Insofern genügt hier oft bereits das Bestehen der beiden Staatsexamina und der Notarprüfung, um nach Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen zum Notar bestellt zu werden.  

5. Bestellung zum Notar

Nach erfolgreicher Auswahl erhält der Anwaltsbewerber die Bestellungsurkunde und wird zum Notar ernannt. Von diesem Zeitpunkt an ist er Anwaltsnotar und übt neben seinem Anwaltsberuf nun auch das Notaramt aus. Er unterliegt den standesrechtlichen Regeln für Notare und muss unter anderem eine Kanzlei im Amtsbezirk haben, die Amtspflichten erfüllen und eine Berufshaftpflichtversicherung für die notarielle Tätigkeit nachweisen. Der Anwaltsnotar darf parallel weiter als Rechtsanwalt arbeiten, muss aber die Unabhängigkeit des Notaramts gewährleisten (z.B. Trennung der Tätigkeitsbereiche, Beachtung von Interessenkollisionen).

Häufig gestellte Fragen

Was braucht man, um Notar zu werden?
Um Notar zu werden, muss man die beiden juristischen Staatsexamen sehr erfolgreich abschließen. Dazu muss man entweder die Ausbildung als Notarassessor erfolgreich abschließen oder alternativ die notarielle Fachprüfung ablegen. Es hängt vom Bundesland ab, welcher Weg der richtige ist.
Wie lange dauert es, bis man Notar wird?
Die gesamte Ausbildung als Notar dauert ca. 15 Jahre. Dies beinhaltet das Jura-Studium sowie die Ausbildung als Notarassessor bzw. die Vorbereitung auf die notarielle Fachprüfung.
Wieviel verdient man als Notar?
Das Durchschnittsgehalt als Notar liegt bei ca. 500.000 € im Jahr. Allerdings schwankt das Gehalt stark. In einigen Regionen liegt das Gehalt bei über 1 Mio. € im Jahr, während in anderen Regionen das Gehalt eher dem Gehalt von Richtern entspricht.
Kann man Notar sein, ohne Anwalt zu sein?
In vielen Bundesländern dürfen Notare nicht gleichzeitig als Anwälte arbeiten (sog. Nur-Notariat). In diesen Bundesländern ist es also ausdrücklich erforderlich, Notar zu sein, ohne gleichzeitig als Anwalt zu arbeiten.
Was kostet die Ausbildung als Notar?
Die Ausbildung als Notar ist im Wesentlichen kostenfrei, in einigen Bundesländern fällt eine Prüfungsgebühr in Höhe von mehreren tausend Euro an.