Was ist der Unterschied zwischen dem Nur-Notariat und dem Anwaltsnotariat?
Das Wichtigste in Kürze:
- Hintergrund: In Deutschland gibt es zwei verschiedene Formen des Notariats, das Nur-Notariat und das Anwaltsnotariat. Ob das Nur-Notariat oder das Anwaltsnotariat gilt, hängt vom Bundesland ab.
- Nur-Notariat: Der Nur-Notar arbeitet ausschließlich als Notar. Nur-Notare werden nach dem 2. Staatsexamen als Notarassessoren als Notare ausgebildet.
- Anwaltsnotariat: Der Anwaltsnotar kombiniert die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts und Notars. Anwaltsnotare erwerben die Notarzulassung erst nach mehreren Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt und einer erfolgreichen Fachprüfung.
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Was ist das Nur-Notariat?
Nur-Notare üben ausschließlich das Amt als Notar aus und dürfen keine zusätzliche Anwaltstätigkeit ausüben. Der Nur-Notar startet typischerweise seine Notarlaufbahn früh nach dem Referendariat. Er durchläuft einen staatlichen Anwärterdienst als Notarassessor und wird dann in jungen Jahren (oft um 30–35) zum Notar auf Lebenszeit ernannt.
Was ist das Anwaltsnotariat?
Anwaltsnotare sind gleichzeitig Rechtsanwälte und Notare, sie verbinden also zwei Berufe in einer Person. Der Anwaltsnotar dagegen wird erst deutlich später Notar, da er zunächst mehrere Jahre Anwalt sein muss. Die durchschnittliche Ernennung zum Anwaltsnotar erfolgt häufig erst um das 40. Lebensjahr, weil die erforderliche Berufserfahrung und Prüfungszeit ins Gewicht fallen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Nur-Notariat und dem Anwaltsnotariat?
Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen dem Nur-Notariat und dem Anwaltsnotariat.
- Regionale Verteilung: Ob das eine oder andere Modell gilt, hängt vom Bundesland ab. Süd- und ostdeutsche Bundesländer sowie einige westdeutsche Regionen (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, etc.) haben das Nur-Notariat, während in anderen Bundesländern (z.B. Berlin, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen) das Anwaltsnotariat vorherrscht. Diese Aufteilung ist historisch gewachsen.
- Bewerbung: Bei Bewerbungen für das Amt als Nur-Notar zählen vor allem die Staatsexamensnoten und die Leistungen im Vorbereitungsdienst. Im Anwaltsnotariat sind neben dem zweiten Examen vor allem die Ergebnisse der notarielle Fachprüfung ausschlaggebend. Vereinfacht könnte man sagen: Der Nur-Notar beweist seine Eignung über Universitäts- und Staatsprüfungserfolge und bewährt sich im Referendariat, während der Anwaltsnotar seine Eignung zusätzlich über eine Spezialprüfung und Berufspraxis nachweist. Oft sind die Notenanforderungen an Nur-Notare höher als an Anwaltsnotare, da die Zahl der Nur-Notare noch stärker begrenzt ist.
- Tätigkeitsschwerpunkte: Hauptberufliche Notare konzentrieren sich voll auf Beurkundungen und notarielle Beratung – sie haben oft ein höheres Urkundenaufkommen und größere Notariate mit entsprechender Organisation. Anwaltsnotare müssen ihre Zeit zwischen Anwaltskanzlei und Notartätigkeit aufteilen und haben mehr Konkurrenz, sodass sie im Durchschnitt weniger Beurkundungen vornehmen.
- Gehalt: In der Regel verdienen sowohl Anwaltsnotare als auch hauptberufliche Notare gut, jedoch verdienen hauptberufliche Notare noch mehr. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Gehalt als Notar.
Vor- und Nachteile der Tätigkeit als Anwaltsnotar
Die Tätigkeit als Anwaltsnotar bringt folgende Vorteile mit sich:
- Doppelberuf: Man kann weiterhin als Anwalt tätig sein und Mandate übernehmen. Dies ermöglicht eine breitere berufliche Aufstellung und zusätzliche Einkünfte aus zwei Quellen.
- Flexibilität: Falls das Notargeschäft einmal geringer ausfällt, bleibt die Anwaltstätigkeit als Standbein. Zudem kann man Spezialisierungen in der Anwaltstätigkeit und Notartätigkeit kombinieren (z.B. als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Schwerpunkt auf notariellen Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht).
- Späterer Einstieg: Die Entscheidung, Notar zu werden, kann auch noch nach einigen Jahren Anwaltspraxis getroffen werden. Man sammelt zunächst Berufserfahrung und kann in der Praxis prüfen, ob einen das notarielle Tätigkeitsfeld interessiert, bevor man die Fachprüfung angeht.
Die Tätigkeit als Anwaltsnotar ist allerdings auch mit einigen Nachteilen verbunden:
- Langer Weg: Von der Erstzulassung als Rechtsanwalt bis zur Ernennung zum Notar vergehen mindestens 5–7 Jahre (Praxis + Fachprüfung + Wartezeit).
- Doppelbelastung: Die Verbindung von Anwalts- und Notarberuf stellt eine Doppelbelastung dar und erfordert eine doppelte Infrastruktur die nicht nur ein gutes Zeitmanagement sondern ist auch mit organisatorischen und finanziellen Anstrengungen verbunden.
- Prüfungshürde: Die notarielle Fachprüfung ist anspruchsvoll und erfordert neben dem Anwaltsberuf nochmals intensive Lernphasen. Nicht jeder erfahrene Anwalt besteht diese zusätzliche Prüfung ohne weiteres.
Vor- und Nachteile der Tätigkeit als Nur-Notar
Die Tätigkeit als Nur-Notar bringt folgende Vorteile mit sich:
- Fokus auf eine Tätigkeit: Man kann sich voll und ganz auf die notarielle Amtsausübung konzentrieren, was eine sehr hohe Spezialisierung und Qualität ermöglicht. Alle beruflichen Ressourcen fließen in das Notariat.
- Früher Karrierestart: Begabte Juristen können relativ jung Notar werden und haben dann eine lange Amtszeit vor sich. Wer direkt nach dem Examen in den Anwärterdienst geht, ist oft deutlich vor 35 Notar. Das ist bei Anwaltsnotaren schwieriger.
- Status und Einkommen: Hauptberufliche Notare in etablierten Notariaten erzielen oft ein sehr gutes Einkommen und genießen ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Durch die Fokussierung auf das Notariat können sie ein hohes Urkundenaufkommen bewältigen und einen entsprechenden Ruf aufbauen.
Die Tätigkeit als Nur-Notar ist allerdings auch mit einigen Nachteilen verbunden:
- Hohe Einstiegshürden: Die Auswahl für den Anwärterdienst ist in vielen Bundesländern extrem selektiv. Ohne Spitzenexamen ist es kaum möglich, in Bundesländern mit Nur-Notariat Notar zu werden. Viele qualifizierte Bewerber müssen lange warten oder werden gar nicht erst aufgenommen.
- Abhängigkeit von Stellenmarkt: Man begibt sich früh auf einen schmalen Pfad – nach Jahren als Notarassessor muss man sich auf frei werdende Notarstellen bewerben. Wenn in der gewünschten Region lange keine Stelle frei wird, kann die Wartezeit frustrierend sein. Zudem ist ein Wechsel des Bundeslandes schwierig, da man in der Regel im selben Land Notar werden muss, in dem man Assessor war.
- Keine Alternativkarriere: Da man nicht als Anwalt arbeiten darf, darf man kein zweites Standbein haben.