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Jura Klausur: Tipps für erfolgreichere Klausuren

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
17.1.2024
8
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Für eine erfolgreiche Jura-Klausur sind eine gute Sachverhaltsanalyse und Lösungsskizze unerlässlich.  
  • Um den Sachverhalt vollständig zu erfassen, ist es hilfreich, den Sachverhalt zu markieren und möglicherweise einen Zeitstrahl oder eine Personenskizze zu erstellen.
  • Eine Lösungsskizze ist erforderlich, um eine kohärente, strukturierte Lösung zu verfassen, welche den Sachverhalt vollumfänglich auswertet.

Warum ist es wichtig, den Sachverhalt aufmerksam zu lesen?

Das Ziel der Sachverhaltsanalyse ist dabei, aus dem Sachverhalt alle darin enthaltenen Informationen zu verstehen und zu strukturieren.  

In einer Klausur ist es die Aufgabe des Klausurbearbeiters, den Sachverhalt vollumfänglich rechtlich zu würdigen. Entsprechend ist es wichtig, den Sachverhalt vollständig zu durchdringen. Denn wenn man den Sachverhalt nicht in seiner Gänze verstanden hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass man sich etwas zum Sachverhalt „hinzudenkt“ oder Informationen hinzudenkt. Dann bearbeitet man nicht mehr den Sachverhalt des Klausurerstellers.

Beispiel:  

  • Sachverhalt: A rast mit sehr hoher Geschwindigkeit mit seinem Sportwagen durch die Innenstadt, er hält sich allerdings für einen sehr talentierten Autofahrer und vertraut deshalb darauf, dass er niemanden verletzen oder gar töten wird. A verliert in einer engen Kurve die Kontrolle über sein Auto und tötet dabei den B.
  • Sachverhaltsanalyse: Die Sachverhaltsinformation „auf das Ausbleiben vertraut“ stellt die Weiche der Prüfung dar, denn aus dieser Information folgt, dass kein Eventualvorsatz vorliegt (nach der hM). Somit liegt der Schwerpunkt der Prüfung eher auch der Prüfung der Fahrlässigkeit und Straßenverkehrsdelikten als auf der Prüfung von Mord. Würde man diese Information allerdings überlesen oder aus einem anderen Grund nicht berücksichtigen, dann wäre es naheliegend, dass man den Schwerpunkt der Prüfung auf die Vorsatzdelikte legt. Damit würde man einen schwerwiegenden Fehler begehen, da man damit für die Klausur irrelevante Probleme bearbeitet, während man sich nicht den Problemen widmet, die sich aus dem Sachverhalt ergeben.

Ist es sinnvoll, den Sachverhalt vorab zu überfliegen?

Um den Sachverhalt vollständig zu verstehen, ist es hilfreich, den Sachverhalt vorab einmal zu überfliegen. Für das Überfliegen spricht, dass man beim „richtigen“ Lesen die Sachverhaltsinformationen deutlich besser zuordnen kann, wenn man schon groß weiß, worum es geht. Hierbei würden wir Euch empfehlen, beim ersten Lesen noch nichts im Sachverhalt zu markieren. Denn wenn Ihr den Sachverhalt noch nicht kennt, könnt Ihr auch nicht beurteilen, welche Informationen so wichtig sind, dass es sich lohnt sie zu markieren.  

Allerdings lohnt es sich, wenn man beim ersten Lesen einen Notizzettel zur Hand hat. Dann kann man sich Gedanken, die man beim ersten Lesen hat, direkt notieren. Solche Gedanken sind häufig sehr wertvoll, da man beim Lesen unter Umständen ein Problem wiedererkennt. Im Eifer der Klausur vergisst man solche Gedanken allerdings schnell.

Worauf sollte man beim Lesen des Sachverhalts achten?

Nachdem man den Sachverhalt überflogen hat, sollte man den Sachverhalt aufmerksam durchlesen. Dabei bietet es sich an, beim zweiten Lesen wichtige Informationen im Sachverhalt zu markieren. Das Markieren hat zwei große Vorteile:  

  1. Die wichtigsten Informationen sind durch das Markieren deutlich besser sichtbar.  
  2. Das Markieren zwingt einen dazu, jedes Wort des Sachverhaltes zu durchdenken, indem man sich stets darüber Gedanken machen muss, ob es sich um eine wichtige Information handelt oder nicht.  

Grundsätzlich gilt bei den Sachverhalten, dass jedes Wort im Sachverhalt eine Bedeutung hat. Dies liegt daran, dass Klausurersteller häufig „rückwärts“ arbeiten. Sie überlegen sich also zuerst abstrakt, welche Probleme die Klausur behandeln soll. Anschließend wird dann ein Sachverhalt geschrieben, der genau die vorher festgelegten Probleme aufwirft. Als Klausurbearbeiter hat man somit primär die Aufgabe die Sachverhaltsinformationen den richtigen Stellen in der Klausurlösung zuzuordnen.  

Welches Ziel verfolgt das Markieren?

Beim Markieren des Sachverhalts sollte man immer die Ziele des Markierens im Blick behalten. Das Ziel ist es zum einen, die wichtigsten Informationen hervorzuheben. Das bedeutet allerdings auch, dass man auch wirklich nur die wichtigsten Informationen markiert und nicht den gesamten Sachverhalt ;-).  

Ist es hilfreich, mit mehreren Farben zu markieren?

Es ist hilfreich mehrere Farben zu verwenden. Durch die unterschiedlichen Farben wird der Sachverhalt deutlich übersichtlicher. Jede Farbe muss für eine Art von Information stehen. Im Folgenden haben wir Euch dargestellt, welches System bei uns am besten funktioniert hat.  

1. Strafrecht:  

  • Eine Farbe für Handlungen / Unterlassen: Die Handlungen bzw. Unterlassungen sind die Ansatzpunkte für die Prüfung der einzelnen Straftatbestände.
  • Eine Farbe für Erfolge: Die Erfolge sind in eigener Farbe markiert, damit man sofort erkennt, bezüglich welcher Handlungen bloß ein Versuch vorliegt.
  • Eine Farbe für subj. Vorstellungen: Für die subjektiven Vorstellungen haben wir eine eigene Farbe gewählt, da der subjektive Tatbestand im Strafrecht eine hohe Bedeutung hat und auch für die Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten von hoher Bedeutung ist.
  • Eine Farbe für sonstige Informationen

2. Zivilrecht:  

  • Im Zivilrecht sind die Prüfungsschema weniger einheitlich als im Strafrecht. Deswegen haben wir im Zivilrecht nie eine feste Zuordnung entwickelt, sondern spontan anhand des Sachverhalts festgelegt, welche Farbe in der Klausur welche Art von Informationen abdecken soll.

3. Öffentliches Recht

  • Eine Farbe für Aspekte der Zulässigkeit
  • Eine Farbe für den Tatbestand
  • Eine Farbe für die Rechtsfolgen
  • Eine Farbe für die Parteivorträge: Aus den Aussagen der Parteien lassen sich häufig die wichtigsten Probleme der Klausur folgern, sodass es empfehlenswert ist, diesen gesondert zu markieren.
  • Eine Farbe für sonstige wichtige Informationen

Wann ist eine Personenskizze sinnvoll?

Wenn es in dem Sachverhalt um mehrere Personen geht, kann es schnell passieren, dass man den Überblick darüber verliert, was genau zwischen welchen Personen passiert ist. In solchen Mehrpersonenkonstellationen ist es allerdings sehr wichtig, den Überblick zu behalten. Denn sonst prüft man schnell Ansprüche oder Straftaten zwischen den falschen Personen, sodass man viele Punkte verliert.

Um den Überblick in solchen Situationen zu behalten, ist es sehr hilfreich, wenn man Personenskizzen anlegt. In solchen Personenskizzen kann man genau eintragen, was zwischen welcher Person passiert ist, sodass man einen guten Überblick über die Beziehungen zwischen den Personen bekommt.

Worauf sollte man beim Erstellen einer Personenskizze achten?

Für das Erstellen einer Personenskizze ist es zum einen wichtig, dass man die Rechtsverhältnisse zwischen allen im Sachverhalt genannten Personen berücksichtigt. Denn auch wenn eine Information auf den ersten Blick irrelevant wirkt, kann es gut sein, dass diese Information auf ein verstecktes Problem hinweist. Wenn man diese Information nicht in der Personenskizze berücksichtigt, nimmt man sich auch die Möglichkeit, das Problem überhaupt zu entdecken. Insgesamt sollte die Personenskizze also so viele Informationen wie möglich enthalten, solange die Übersichtlichkeit noch gegeben ist.

Auch ist es empfehlenswert alle in Betracht kommende Ansprüche / Straftaten in der Personenskizze zu notieren. Dies gilt nicht nur für die Ansprüche / Straftaten, die unmittelbar von der Fallfrage erfasst werden, sondern auch gerade solche Ansprüche / Straftaten, die die Fallfrage nicht direkt erfasst. Wenn etwa im Strafrecht die Prüfung der Mittäterschaft, mittelbaren Täterschaft oder Teilnahme im Raum steht, oder auch, wenn es etwa im Zivilrecht um die Ansprüche aus § 285 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht geht, besteht immer die Möglichkeit, dass Ansprüche oder Straftaten inzident geprüft werden müssen, welche man anfangs nicht in Betracht gezogen hat. Damit man solche möglichen Prüfungen auch durchdenkt, ist es wichtig, auch Ansprüche bzw. Delikte zwischen Personen zu durchdenken, die nicht unmittelbar von der Fallfrage erfasst werden.

Beispiel für eine Personenskizze

A erfüllt sich seinen Lebenstraum und baut sich sein eigenes Haus. Hierfür schließt er mit B einen Vertrag darüber, dass dieser die Elektronik in das Haus einbaut. Mit C schließt er einen Vertrag über den Einbau von 3 Badezimmern. Nachdem C zwei der drei Badezimmer eingebaut hat, aber noch keine Abnahme erfolgt ist, brennt das Haus nieder. Der Brand wurde durch einen Kabelbrand ausgelöst, da B beim Einbau der Elektronik unsachgemäß gearbeitet hat, indem er die Schutzvorschriften für den Einbau von Elektronik missachtet hat. C hätte insgesamt 30.000 € für den Einbau der Badezimmer bekommen, wovon 10.000 € auf jedes Badezimmer entfallen. Pro Badezimmer fallen Materialkosten in Höhe von 5.000 € an.

Fallfrage: Welche Ansprüche hat C gegen A und B?

Eine Grafik die ein Muster für eine Personenskizze enthält.

Auch wenn der Fall zuerst einfach erscheinen mag, ist die Lösung sehr anspruchsvoll. Das größte Problem des Falls ist sehr schwer zu erkennen. Das Problem besteht darin, dass A gegen C unter Umständen nach § 285 BGB (analog) einen Anspruch auf Abtretung der Schadensersatzansprüche von A gegen B hat und innerhalb der Schadensberechnung das Problem der Drittschadensliquidation auftaucht. Diesen Anspruch erkennt man am besten, wenn man eine Personenskizze erstellt. Hierbei ist es wichtig, dass man alle Informationen aus dem Sachverhalt verarbeitet, die einen Bezug zu den Rechtsverhältnissen zwischen den Parteien haben, und nicht bloß die Informationen, die unmittelbar für die Fallfragen relevant sind. Hätte man hier etwa darauf verzichtet, das Rechtsverhältnis zwischen A und B zu berücksichtigen, dann wären man wohl eher nicht auf den Anspruch aus § 285 BGB analog und die damit verbundene Drittschadensliquidation gekommen.

Wann ist ein Zeitstrahl sinnvoll?

Auch ein Zeitstrahl kann dabei helfen, die Sachverhaltsinformationen zu strukturieren, damit man schnell einen Überblick über die Informationen des Sachverhalts bekommt. Es bietet sich dabei natürlich nur dann an, einen Zeitstrahl einzusetzen, wenn es in dem Sachverhalt eine Vielzahl von Daten und/oder Fristen gibt, die zu berücksichtigen sind.  

Warum ist es sinnvoll, eine Lösungsskizze zu erstellen?

Nachdem man den Sachverhalt gelesen hat, stellt sich die Frage, ob man direkt die Reinschrift fertigen sollte oder zuvor eine Lösungsskizze erstellt, welche man anschließend ausschreibt.

In Jura-Klausuren wird nur die Reinschrift bewertet und das Erstellen der Lösungsskizze nimmt zusätzlich Zeit in Anspruch, sodass es gewichtige Punkte gibt, die dagegen sprechen, eine Lösungsskizze zu erstellen.

Diese Punkte sprechen allerdings dafür, bevor man die Reinschrift anfertigt, eine Lösungsskizze zu erstellen:

  • Vorteile für die Struktur: Mit einer Lösungsskizze kann man den Aufbau der Ausführungen, insbesondere der Argumentation, vorstrukturieren, indem man sich etwa im Voraus überlegt, in welcher Reihenfolge man die Argumente nennen möchte usw. Schreibt man hingegen „einfach drauf los“, dann erfolgen solche Überlegungen häufig nicht, sodass die Ausführungen häufig deutlich unstrukturierter sind.
  • Vorteile für die Sachverhaltsauswertung: Für die Sachverhaltsauswertung ist eine Lösungsskizze sehr hilfreich. Denn man kann nach dem Erstellen der Lösungsskizze überprüfen, ob man jede Sachverhaltsinformation in der Lösungsskizze verwertet hat. Wenn man dann merkt, dass es Sachverhaltsinformationen gibt, die noch nicht verwertet wurden, dann kann man sich überlegen, ob und wo man diese Informationen verwenden möchte. Ohne Lösungsskizze fehlt einem ein solcher Gesamtüberblick, sodass es einem auch erst am Ende der Klausur, wenn man nichts mehr ändern kann, auffällt, dass man bestimmte Informationen nicht verwertet hat.
  • Vorteile für die Schwerpunktsetzung: Dank einer Lösungsskizze kann man sich zu Beginn der Klausur darüber Gedanken machen, an welchen Stellen die Schwerpunkte der Klausur liegen und damit entscheiden, wo man Schwerpunkte setzen möchte und wo nicht. Ohne Lösungsskizze ist dies deutlich schwieriger, da man am Anfang der Klausur noch nicht weiß, wie viele Probleme noch kommen und wie umfangreich diese zu bearbeiten sind, sodass es herausfordernd ist, abzuschätzen, wie umfangreich man zu Beginn arbeiten soll. Insgesamt gleicht die Schwerpunktsetzung ohne Lösungsskizze somit einem Glücksspiel.  
  • Vorteile für die Kohärenz: Dank der Lösungsskizze hat man die Möglichkeit zu überprüfen, ob es Widersprüche in der eigenen Lösung gibt. Auch eine solche Möglichkeit fehlt einem, wenn man ohne Lösungsskizze sofort mit dem Schreiben der Reinschrift beginnt. Insbesondere weiß man am Ende der Klausur häufig nicht mehr, was man am Anfang geschrieben hat, sodass ohne Lösungsskizze das Risiko deutlich höher ist, dass die eigene Lösung Widersprüche enthält.

Tipps für die Lösungsskizze

  • Interessenlage / Zeitaufwand: Das Ziel der Lösungsskizze besteht darin, die gesamte Klausur im Voraus zu durchdenken. Denn nur wenn die die Lösungsskizze alle Probleme und Fragen der Klausur klärt, kann man die Schwerpunkte der Klausur bestimmen, und die Sachverhaltsauswertung und Kohärenz der eigenen Lösung überprüfen. Gleichzeitig sollte man die Lösungsskizze allerdings so schnell wie möglich fertig stellen, damit man noch genügend Zeit für die Reinschrift der Klausur hat. Entsprechend sind wir so vorgegangen, dass wir ca. 1/3 der Bearbeitungszeit für die Sachverhaltsanalyse und das Erstellen der Lösungsskizze aufgewendet haben und ca. 2/3 der Bearbeitungszeit für das Schreiben der Reinschrift. Dies bedeutet, dass in einer fünfstündigen Examensklausur ca. eine Stunde und 45 Minuten für die Sachverhaltsanalyse und das Erstellen der Lösungsskizze aufgewendet wurden und ca. 3 Stunden und 15 Minuten für das Ausformulieren der Reinschrift.
  • Stichpunktartige Ausführungen: Damit das Erstellen der Lösungsskizze so wenig Zeit wie möglich in Anspruch nimmt und die Lösungsskizze übersichtlich ist, ist es sinnvoll, die Lösungsskizze in Stichwörtern zu verfassen. Für uns war es hier hilfreich, stets alle Prüfungspunkte zu notieren. Hinter unproblematische Prüfungspunkte wurde jeweils ein (+) oder ein (-) notiert, abhängig davon, ob der Prüfungspunkt vorliegt oder nicht. Nur wenn der Prüfungspunkt problematisch ist, haben wir in der Lösungsskizze mehr notiert.
  • Nutzung von Gliederungsebenen: Der Korrektor eurer Klausur kann Eure Ausführungen in der Reinschrift deutlich besser verstehen, wenn Ihr Gliederungsebenen verwendet. Denn schon die Überschrift und die Gliederungsebene verraten, an welchem Prüfungspunkt sich der Bearbeiter gerade befindet, sodass Korrektoren die Aussagen deutlich besser zuordnen können. Die Verständlichkeit steigt allerdings nur, wenn Ihr ein einheitliches System für die Gliederungsebenen nutzt (z.B. A.; I.; 1.; a); aa); (1); (a); (aa)). Damit Ihr in der Reinschrift keine Zeit mehr für die Gliederungsebenen benötigt, ist es sinnvoll diese schon in die Lösungsskizze einzufügen. Dadurch wird die Lösungsskizze auch deutlich übersichtlicher.
  • Gewichtung der Probleme: Für die Bewertung eurer Klausur ist die Schwerpunktsetzung von sehr hoher Bedeutung. Damit Ihr in eurer Klausur Schwerpunkte bei den wichtigsten Problemen des Falls setzt, ist es sinnvoll, nachdem man die Lösungsskizze erstellt hat, sich zu überlegen, an welchen Stellen der Klausur wichtige Probleme des Falls sind und diese entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür kann man das zentrale Klausurproblem, sofern es ein solches überhaupt geben sollte, mit einem (PP) zu kennzeichnen. Dies ist häufig im öffentlichen Recht in der Abwägung bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung der Fall. Die weiteren Probleme des Falles kann man in der Lösungsskizze mit einem (P) kennzeichnen.  
  • Durchstreichen des Sachverhalts: Nachdem man die Lösungsskizze erstellt hat, empfiehlt es sich außerdem, den Sachverhalt der Klausur noch einmal zu überfliegen. Damit man sicher geht, dass man jedes Sachverhaltsindiz verwertet hat, haben wir es immer so gehandhabt, dass jeder Satz der Klausur mit einem Bleistift durchgestrichen wurde. Wichtig ist hierbei, dass man nur so dünn durchstreicht, dass man den Sachverhalt trotzdem noch lesen kann, denn sonst könnte man später nichts mehr nachlesen.
  • Uhrzeiten einfügen: Für eine gute Bewertung in einer Klausur ist es sehr wichtig, dass man es schafft innerhalb der Bearbeitungszeit die Klausur fertigzustellen und alle Probleme des Falls zu bearbeiten. Häufig passiert es in Klausuren, dass man am Anfang der Klausur die Probleme sehr ansprechend bearbeitet, dabei aber so viel Zeit verliert, dass man für die Probleme am Ende der Klausur keine Zeit mehr hat. Dies führt in der Klausur aufgrund der mangelhaften Schwerpunktsetzung zu hohen Punktabzügen. Entsprechend ist es sehr wichtig, dass man ausreichend Zeit für alle Probleme der Klausur hat. Dafür ist es hilfreich sich einen Zeitplan zu erstellen. Deshalb haben wir in der Lösungsskizze notiert, zu welcher Zeit wir an einem bestimmten Punkt in der Lösungsskizze sein möchten. Denn damit wisst Ihr schon zu Beginn der Reinschrift, ob ihr euch eher beeilen müsst oder euch mehr Zeit nehmen könnt.  

Beispiel

Sachverhalt: A möchte „Autosurfen“, deshalb bittet A den B darum, dass dieser ein Auto steuert, auf dessen Dach der A steht während sich das Auto bewegt. A konnte den B überzeugen und stellt sich auf das Autodach des B, während dieser das Auto mit ca. 50 km/h fährt. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ist es nur Stuntmen möglich, sich sicher auf dem Auto zu halten, während das Auto fährt. Als B eine Kurve fährt, fällt A vom Auto und bricht sich dabei den Arm, dies hat B weder billigend in Kauf genommen noch für möglich gehalten.

Hat sich B nach § 229 StGB strafbar gemacht?

(Hinweis: Das (G) steht für Gutachtenstil, also solche Prüfungspunkte, in denen die Subsumtion ausführlich erfolgen muss, allerdings noch kein Klausurproblem vorliegt, mehr hierzu im Beitrag Schwerpunktsetzung (Link))

Häufig gestellte Fragen