Jura-Studium
Freischuss Jura

Freischuss Jura

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
30.1.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Freischuss gibt Jura-Studenten, die das erste Staatsexamen bestanden haben, die Möglichkeit, das Examen zur Notenverbesserung zu wiederholen.
  • In den Bundesländer Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland haben Jura-Studenten stets die Möglichkeit der Notenverbesserung. In diesen Bundesländern wirkt sich der Freischuss nur auf die Gebührenhöhe aus.
  • Für den Freischuss spricht, dass Studenten im Examen unter weniger Druck stehen, da es die Möglichkeit gibt, sich später noch zu verbessern.

Was ist der Freischuss?

Der Freischuss im Staatsexamen stellt eine Möglichkeit dar, das 1. Staatsexamen noch einmal schreiben zu dürfen. Grundsätzlich dürfen Jura-Studenten das erste Staatsexamen nur einmal schreiben. Nur Studenten, die das Staatsexamen nicht bestehen, dürfen das Staatsexamen noch einmal schreiben. Der Freiversuch stellt eine Möglichkeit dar, einen zusätzlichen Versuch zu erhalten. Studenten, die im ersten Versuch bestehen, haben also auch einen Zweitversuch, und Studenten, die im ersten Versuch nicht bestehen, haben dann insgesamt drei Versuche.  

Hinweis: Manchmal wird der Freischuss auch als Verbesserungsversuch bezeichnet, inhaltlich macht dies keinen Unterschied.  

Folgende Aspekte sind für den Verbesserungsversuch wichtig:

  • Frist: Studenten können sich mit dem Verbesserungsversuch, also dem 2. Versuch, nicht unbeschränkt Zeit lassen. Typischerweise haben Studenten ca. 6 bis 12 Monate Zeit, um den Verbesserungsversuch zu schreiben.
  • Besonderheit: In einigen Bundesländern haben Jura-Studenten stets die Möglichkeit, einen zweiten Versuch zu schreiben, unabhängig davon, wann sie das erste Mal das Staatsexamen geschrieben haben. In solchen Fällen wirkt sich der Freiversuch nur auf die Höhe der Prüfungsgebühr für den Zweitversuch aus oder führt dazu, dass Studenten drei Versuche haben. Diese Bundesländer sind Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und das Saarland.

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Freischuss möglich?

Grundsätzlich setzt ein Freischuss voraus, dass der erste Versuch für das Staatsexamen innerhalb einer Frist von 8 bis 10 Semestern ab Studienbeginn geschrieben wird. Die genaue Anzahl der erforderlichen Semester ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Semester bis FreiversuchBedeutung FreischussQuelle
Baden-Württemberg10Ohne Freischuss keine Notenverbesserung
Bayern8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Berlin8Notenverbesserung nur bei Freischuss
Brandenburg8Notenverbesserung nur bei Freischuss
Bremen8Notenverbesserung nur bei Freischuss
Hamburg8Notenverbesserung nur bei Freischuss
Hessen8Notenverbesserung nur bei Freischuss
Mecklenburg-Vorpommern8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Niedersachsen8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Nordrhein-Westfalen8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Rheinland-Pfalz8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Saarland8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Sachsen9Notenverbesserung nur bei Freischuss
Sachsen-Anhalt8Notenverbesserung auch ohne Freischuss
Schleswig-Holstein7Notenverbesserung nur bei Freischuss
Thüringen8Notenverbesserung nur bei Freischuss

Dazu werden bestimmte Zeiten in der Fristberechnung nicht berücksichtig bzw. die Frist verlängert sich entsprechend. Hinsichtlich der Fristberechnung ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einzelheiten in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. In diesen Fällen ist eine Fristverlängerung möglich:

  • Ausland: Für Studenten, die ein Semester im Ausland verbringen, verlängert sich die Frist üblicherweise um ein halbes Jahr.
  • Moot Court: Die Teilnahme an einem Moot Court o.ä. verlängert die Frist ebenfalls um ca. 6 Monate.
  • Corona: In vielen Bundesländern zählen die Semester während der Corona-Pandemie (2020-2022) nicht in die Frist.
  • Fachschaft / Studentenvertretung: Dazu verlängert sich die Frist auch in weiteren Fällen, beispielsweise für Fachschaftsvertreter, die Mitgliedschaft in einer Studentenvertretung, im Falle einer Schwangerschaft usw.

Freischuss: Vor- und Nachteile

Viele Studenten stellen sich die Frage, ob sie den Freischuss wahrnehmen sollen oder nicht. Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Vielmehr ist es wichtig, für sich selbst die Vor- und Nachteile abzuwägen.

Argumente für den Freischuss

Folgende Vorteile sprechen dafür, den Verbesserungsversuch wahrzunehmen:

  • Mehr Versuche: Neben der ganzen Vorbereitung auf das Staatsexamen darf man nicht vergessen, dass für die Examensnote auch Glück und Tagesform eine wichtige Rolle spielen. Für Studenten, die das Staatsexamen voraussichtlich bestehen werden, stellt der Freischuss eine Möglichkeit dar, „Glück zu haben“.
  • Weniger Druck: Dazu kommt, dass die meisten Studenten in den Examensklausuren stark unter Druck stehen. Der Druck entsteht insbesondere dadurch, dass die Examensnote für das weitere (Berufs-)Leben eine sehr hohe Bedeutung hat. Der Freischuss reduziert diesen Druck stark. Sowohl im Erstversuch, wenn man weiß, dass man noch eine zweite Chance hat, als auch im Zweitversuch, wenn man weiß, dass man das Examen bereits bestanden hat.
  • Kosten: In einigen Bundesländern führt der Freiversuch dazu, dass die Kosten für den Verbesserungsversuch sinken, man spart also Geld.

Argumente gegen den Freischuss

Auch wenn der Verbesserungsversuch sehr attraktiv klingt, gibt es einige Aspekte, die dafürsprechen, den Verbesserungsversuch nicht wahrzunehmen:

  • Zeitdruck: Aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben, kann es dazu kommen, dass Studenten zu wenig Zeit für die Examensvorbereitung haben. Wenn man dann den Verbesserungsversuch wahrnimmt, hat dies zur Konsequenz, dass man mit zu wenig Wissen in das Examen geht. Grundsätzlich hat man noch einen weiteren Versuch. Insoweit muss man allerdings bedenken, dass der Verbesserungsversuch typischerweise innerhalb von 6-12 Monaten nach der mündlichen Prüfung des Freiversuches geschrieben wird. Entsprechend ist es nicht möglich, sich vollständig neu auf die Prüfung vorzubereiten. Deshalb sollte der Freiversuch nur angetreten werden, wenn man wirklich examensreif ist.
  • Geringe Motivation: Ein häufiges Problem beim Verbesserungsversuch ist, dass man nicht ausreichend vorbereitet in den Freischuss geht und mit dem Ergebnis dann nicht zufrieden ist. Andererseits ist das Ergebnis allerdings so gut, dass man nicht wirklich motiviert ist, sich für die erneute Examensvorbereitung zu motivieren. Auch dieser Aspekt spricht dafür, den Freischuss insbesondere dann wahrzunehmen, wenn man schon beim Freiversuch gut vorbereitet ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Jura Freischuss?
Der Freischuss in Jura bedeutet, das erste Staatsexamen unter der Voraussetzung zu schreiben, später noch einen Verbesserungsversuch schreiben zu können. Dafür ist es erforderlich, das Jura-Studium sehr schnell zu absolvieren.
Wann bekommt man den Freischuss?
Den Freischuss bekommen Jura-Studenten, welche das Staatsexamen 8 Semester nach Beginn des Jura-Studiums schreiben. In manchen Bundesländern reicht es aus, das Staatsexamen nach 10 Semestern zu schreiben. Dazu werden bestimmte Zeiten im Studium nicht berücksichtigt (z.B. Auslandssemester).
Bis zu welchem Semester ist der Freischuss in Jura möglich?
In Jura ist der Freischuss bis zum 8 Semester möglich. In einigen Bundesländern haben Studenten auch noch mehr Zeit, etwa in Baden-Württemberg reicht es, das Staatsexamen nach 10 Semestern zu schreiben.
Was ist der Verbesserungsversuch?
Der Verbesserungsversuch ist die Möglichkeit, das bestandene Staatsexamen zu wiederholen, wobei man sich nur verbessern kann. Ist das Ergebnis vom Zweitversuch schlechter als vom Erstversuch, zählt weiterhin das Ergebnis vom Erstversuch.
Kann man sich im Verbesserungsversuch verschlechtern?
Beim Verbesserungsversuch kann man sich ausschließlich verbessern. Ist also das Ergebnis des Verbesserungsversuchs schlechter als das vom Erstversuch, zählt weiterhin das Ergebnis vom Erstversuch.