Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Hamburg?
Das Wichtigste in Kürze:
- Einstiegsgehalt: Richter bekommen in Hamburg ein Einstiegsgehalt von ca. 5.300 € im Monat (Netto: ca. 4.100 €).
- Gehaltsentwicklung: Am Ende Ihrer Karriere erhalten viele Richter ca. 8.400 € im Monat. Die wichtigsten Richter bekommen in Hamburg ein Gehalt von bis zu 12.000 € im Monat.
- Netto-Gehalt: Das Netto-Einstiegsgehalt von Richtern ist deutlich höher als bei Angestellten. Es gibt keine Abzüge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
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Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Hamburg?
Richter verdienen in Hamburg zum Einstieg 5.300 € im Monat. Das Gehalt von Richtern hängt von der Besoldungsstufe und den Berufsjahren ab.

In die Besoldungsstufe R1 fallen Richter am Amtsgericht und Richter am Landgericht. In die Besoldungsstufe R1 fällt die weit überwiegende Anzahl der Richter in Hamburg. Vorsitzende Richter am Landgericht und beispielsweise Richter am Finanzgericht werden nach der Besoldungsstufe R2 besoldet.
Die Erfahrungsstufen richten sich nach der bestehenden Berufserfahrung. Alle zwei bis drei Jahre steigen Richter eine Erfahrungsstufe auf. Der Aufstieg hinsichtlich der Erfahrungsstufen erfolgt automatisch.
Sehr wenige Richter erreichen die Besoldungsstufen R3 bis R8. Diese Besoldungsstufen erreichen ausschließlich Gerichtspräsidenten und wenige Richter in Führungspositionen und damit nur eine Handvoll Richter in Hamburg.

Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Hamburg?
Das Netto-Gehalt von Richtern liegt in Hamburg bei ca. 4.100 € im Monat. Das Netto-Gehalt von Richtern ist in Deutschland verglichen zum Netto-Gehalt sehr hoch. Hintergrund ist, dass Richter – wie auch Beamte – deutlich geringere Abzüge vom Gehalt haben:
- Keine Rentenversicherung: Richter erhalten im Alter eine Pension, sodass keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
- Keine Arbeitslosenversicherung: Richter sind grundsätzlich unkündbar, sodass auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen.
- Private Krankenversicherung: Die meisten Richter sind in der privaten Krankenversicherung versichert und erhalten hierfür Zuschüsse vom Staat (sog. Beihilfe). Die private Krankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
Entsprechend fallen bei Richtern nur die Steuern an, sodass das Netto-Gehalt deutlich höher ist als bei Angestellten mit einem gleich hohen Bruttogehalt. Dazu kommt, dass Richter aufgrund der Pension nicht für das Alter sparen müssen, sodass auch dafür keine Kosten anfallen.
Welche weiteren Leistungen erhalten Richter in Hamburg?
Neben dem klassischen Gehalt erhalten Richter in Hamburg auch folgende Leistungen:
- Pension: Richter erhalten im Alter eine Pension in Höhe von ca. 70 % des letzten Gehaltes. Damit ist die Versorgung im Alter signifikant höher als bei Angestellten.
- Unkündbar: Richter sind unkündbar, sodass der Arbeitsplatz deutlich sicherer ist als eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt.
- Familien- & Amtszulage: Richter der Besoldungsstufen R1, R2 und R3 erhalten eine Amtszulage in Höhe von ca. 300 € im Monat, wenn sie besonders verantwortungsvolle Funktionen übernehmen, beispielsweise Verwaltungsaufgaben übernehmen. Verheiratete Richter bzw. Richter mit Kindern erhalten zusätzlich eine Familienzulage, die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab.
- Beihilfe: Die Stadt Hamburg übernimmt anteilig die Kosten für die (private) Krankenversicherung, wobei auch die Kosten für die Kinder anteilig übernommen werden.