Berufseinstieg
Gehalt Richter Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
22.3.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Einstiegsgehalt: Richter bekommen in Mecklenburg-Vorpommern ein Einstiegsgehalt von ca. 5.100 € im Monat (Netto: ca. 4.000 €).
  • Gehaltsentwicklung: Am Ende Ihrer Karriere erhalten viele Richter ca. 8.300 € im Monat. Die wichtigsten Richter bekommen in Mecklenburg-Vorpommern ein Gehalt von bis zu 12.200 € im Monat.
  • Netto-Gehalt: Das Netto-Einstiegsgehalt von Richtern ist deutlich höher als bei Angestellten. Es gibt keine Abzüge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?

Richter verdienen in Mecklenburg-Vorpommern zum Einstieg ca. 5.100 € im Monat. Das Gehalt von Richtern hängt von der Besoldungsstufe und den Berufsjahren ab.  

R1 und R2 Besoldung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern
(Richter fangen bei Berufseinstieg direkt in der Erfahrungsstufe 2 an)

In die Besoldungsstufe R1 fallen Richter am Amtsgericht und Richter am Landgericht. In die Besoldungsstufe R1 fällt die weit überwiegende Anzahl der Richter in Mecklenburg-Vorpommern. Unter anderem Vorsitzende Richter am Landgericht, Richter am Landessozialgericht und Richter am Oberverwaltungsgericht werden nach der Besoldungsstufe R2 besoldet.

Die Erfahrungsstufen richten sich nach der bestehenden Berufserfahrung. Alle zwei bis vier Jahre steigen Richter eine Erfahrungsstufe auf. Der Aufstieg hinsichtlich der Erfahrungsstufen erfolgt automatisch.

Sehr wenige Richter erreichen die Besoldungsstufen R3 bis R8. Diese Besoldungsstufen erreichen primär Gerichtspräsidenten und damit nur sehr wenige Richter in Mecklenburg-Vorpommern.

R3 bis R8 Besoldung von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Netto-Gehalt von Richtern liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei ca. 4.000 € im Monat. Das Netto-Gehalt von Richtern ist in Deutschland verglichen zum Netto-Gehalt sehr hoch. Hintergrund ist, dass bei Richtern – wie auch bei Beamten – die Abzüge vom Gehalt deutlich niedriger sind:

  • Keine Rentenversicherung: Richter erhalten im Alter eine Pension, sodass keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
  • Keine Arbeitslosenversicherung: Richter sind grundsätzlich unkündbar, sodass auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen.
  • Private Krankenversicherung: Die meisten Richter sind in der privaten Krankenversicherung versichert und erhalten hierfür Zuschüsse vom Staat (sog. Beihilfe). Die private Krankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.

Bei Richtern werden deshalb nur die Steuern vom Gehalt abgezogen, sodass das Netto-Gehalt deutlich höher ist als bei Angestellten mit einem gleich hohen Bruttogehalt. Dazu kommt, dass Richter aufgrund der Pension nicht für das Alter sparen müssen, sodass auch dafür keine Kosten anfallen.

Welche weiteren Leistungen erhalten Richter in Mecklenburg-Vorpommern?

Neben dem klassischen Gehalt erhalten Richter in Mecklenburg-Vorpommern auch folgende Leistungen:

  • Pension: Richter erhalten im Alter eine Pension in Höhe von ca. 70 % des letzten Gehaltes. Damit ist die Versorgung im Alter signifikant höher als bei Angestellten.
  • Unkündbar: Richter sind unkündbar, sodass der Arbeitsplatz deutlich sicherer ist als eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt oder auch einer Anstellung in einer Kanzlei.
  • Familien- & Amtszulage: Richter der Besoldungsstufen R1, R2 und R3 erhalten eine Amtszulage in Höhe von ca. 300 € im Monat, sofern sie besonders verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen. Verheiratete Richter bzw. Richter mit Kindern erhalten zusätzlich eine Familienzulage. Pro Kind erhalten Richter einen Zuschlag von ca. 200 €, für das dritte und jedes weitere Kind ca. 800 €.
  • Beihilfe: Mecklenburg-Vorpommern übernimmt 50 % der Kosten für die private Krankenversicherung, wobei auch die Kosten für die Kinder anteilig übernommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Gehalt von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?
Richter verdienen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 5.100 € und 8.300 € im Monat. Das Gehalt steigt automatisch im Laufe der Karriere.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?
Richter erhalten in Mecklenburg-Vorpommern ein Einstiegsgehalt in Höhe von 5.139,54 € im Monat.
Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Nettogehalt von Richtern liegt in Mecklenburg-Vorpommern beim Berufseinstieg bei 4.000 € im Monat.
Wie hoch ist die Pension von Richtern in Mecklenburg-Vorpommern?
Richter erhalten in Mecklenburg-Vorpommern eine Pension in Höhe von ca. 5.000 € im Monat, also ca. 70 % des letzten Gehaltes.
Was verdient ein Richter mit R1 in Mecklenburg-Vorpommern?
Richter in der Besoldungsstufe R1 verdienen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 5.100 € und 7.600 € im Monat.