Jura-Referendariat
Wahlstation Ausland

Wahlstation im Ausland

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Julian Greth
Aktualisiert am 
21.2.2025
6
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Referendare können die Wahlstation im Ausland verbringen. In der Anwalts- und Verwaltungsstation ist ein Stationsgeber im Ausland nur in einigen Bundesländern zulässig.
  • Als Stationsgeber sind im Ausland insbesondere Großkanzleien und das Auswärtige Amt beliebt. Viele internationale Organisationen und lokale Anwälte nehmen ebenfalls Ref-Stationen an.
  • Eine Station im Ausland muss rechtzeitig geplant werden. Insbesondere bei Großkanzleien sollten Referendare die Wahlstation gemeinsam mit der Anwaltsstation planen.

Welche Stationsgeber bieten Auslandsstationen an?

Viele verschiedene Stationsgeber bieten Referendariatsstationen im Ausland an. Folgend Stationsgeber sind bei Referendaren besonders beliebt:

  • Großkanzlei: Viele Großkanzleien bieten besonders motivierten Referendaren im Anschluss an die Anwaltsstation an, die Wahlstation in einem Auslandsbüro zu verbringen. Die Anwaltsstation und Wahlstation direkt als “Paket”, also zusammen, zu vereinbaren, funktioniert häuft nicht. Da die Auslandsstationen für Kanzleien teuer sind, bleibt es deshalb vor der Anwaltsstation meist bei einer mündlichen Zusage. Die finale Absprache findet dann meist im Laufe der Anwaltsstation statt, so z.B. häufig bei Freshfields. Die hohe Vergütung für Referendare macht besonders attraktiv, da so keine Finanzierungsprobleme auftreten. Einige Kanzleien, z.B. CMS, Luther, Noerr oder GSK Stockmann bieten auch Auslandsstationen an, ohne zuvor die Anwaltsstation bei der Kanzlei verbracht zu haben.
  • Lokale Kanzleien: Viele lokale Anwälte bieten Referendaren die Möglichkeit, die Wahlstation im Ausland zu verbringen. Um böse Überraschungen zu vermeiden und den Bewerbungsaufwand gering zu halten, ist es empfehlenswert, sich in unseren Erfahrungsberichten und im eigenen Umfeld nach positiven Erfahrungen umzuhören.
  • Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt bietet Referendaren die Möglichkeit, im Rahmen des Referendariats eine Botschaft oder ein Konsulat kennenzulernen. In diesem Beitrag stellen wir Euch die Station beim Auswärtigen Amt ausführlich dar.
  • Internationale Organisationen: Viele internationale Organisationen, beispielsweise die Weltbank, die Vereinten Nationen, die GIZ usw. bieten Plätze für Referendare an.
  • Außenhandelskammer: Ein sehr beliebter Stationsgeber sind auch die Außenhandelskammern. Diese helfen deutschen Unternehmen bei lokalen Problemen bzw. ausländischen Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland. Häufig ist die Arbeitsbelastung sehr niedrig.

Tipps für die Bewerbung

Die Suche nach einer geeigneten Station kann herausfordernd sein, doch mit der richtigen Strategie und etwas Geduld lässt sich ein passender Platz finden:

  • Frühzeitig starten: Eine frühzeitige Suche (mindestens 12 Monate vor Antritt) ist entscheidend.
  • Netzwerke nutzen: Stationsgeber in der Anwaltsstation, Professoren oder ehemalige Referendare bieten wertvolle Kontakte. Außerdem ist es sinnvoll, sich unsere Erfahrungsberichte anzuschauen, dort kannst du Dir viele Auslandsberichte anschauen.
  • Initiativbewerbungen versenden: Viele Stellen werden nicht offiziell ausgeschrieben, eine direkte Anfrage lohnt daher sich oft.
  • Geduld haben: Die Suche nach einer Station im Ausland kann zäh sein und mit vielem Absagen einhergehen. Davon sollte man sich nicht entmutigen lassen, mit ausreichen Geduld, findet man (fast) immer einen Stationsgeber im Ausland.
  • Bewerbungsfristen: Internationale Organisationen und Behörden wie das Auswärtige Amt haben oft feste Bewerbungsfristen, die beachtet werden müssen.
  • Sprachzertifikate: Manche Kanzleien verlangen einen Nachweis über spezielle Sprachkenntnisse, daher kann es hilfreich sein, bereits ein Zertifikat wie den TOEFL oder das Cambridge Certificate in der Bewerbung zu erwähnen.

Brauchen Referendare ein Visum?

Referendare, die eine Station im Ausland während des Referendariats absolvieren, muss sich frühzeitig – am besten mindestens 6 Monate im Voraus – über die Visumsanforderungen informieren. Die Regelungen variieren je nach Land und Art der Tätigkeit.

  • EU & Schengen-Raum: Kein Visum erforderlich. Der Aufenthalt und die Tätigkeit sind innerhalb der Freizügigkeitsregelungen möglich.
  • USA: Meist erforderlich ist das J1-Visum, das von einer anerkannten Sponsor-Organisation über das DS-2019-Formular beantragt werden muss.
    - innerhalb von 12 Monaten
    nach dem ersten Staatsexamen: J1 Internship Visum für bis zu 12 Monate. Für diese Visakategorie ist keine Arbeitserfahrung notwendig.
    - Erstes Staatsexamen vor mehr als 12 Monaten
    : J1 Training Visum für bis zu 18 Monate. Man muss 12 Monate Arbeitserfahrung im Studienbereich nachweisen. Diese muss nicht am Stück gewesen sein. Praktika und vorherige Stationen zählen als relevante Arbeitserfahrung.
  • Australien & Kanada: In der Regel benötigen Praktikanten ein Temporary Activity Visa oder ein Internship-Visum.
  • China: Ein F-Visum oder Z-Visum kann nötig sein, je nach Dauer und Art der Tätigkeit.
  • Sonderregelungen für unbezahlte Tätigkeiten beachten!: In vielen Ländern (z.B. in den USA) ist auch für unbezahlte Stationen ein Visum erforderlich.

In vielen Ländern kann die Bearbeitung mehrerer Wochen bis Monate dauern. Deshalb solltest du dich spätestens ein halbes Jahr vor Beginn der Station damit auseinandersetzen. Oft werden Zeugnisse, Finanzierungsnachweise oder sogar Gesundheitschecks verlangt. Da der organisatorische Aufwand recht hoch sein kann, sollte man sich auch hierum frühzeitig kümmern.

Jura Referendariat im Ausland

Im Jura-Referendariat ist es möglich, die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation im Ausland zu verbringen:

  1. Verwaltungsstation: Hier bieten sich deutsche Auslandsvertretungen wie Botschaften oder Konsulate an. Auch internationale Organisationen wie die EU oder die UN kommen infrage. Dabei sind die Aufgaben häufig verwaltungsrechtlicher Natur, können aber auch diplomatische Einblicke geben.
  2. Anwaltsstation: Viele große internationale Kanzleien nehmen deutsche Referendare auf. Auch deutsche Kanzleien mit Niederlassungen im Ausland sind eine gute Anlaufstelle.  Allerdings ist es eher ungewöhnlich, die Anwaltsstation im Ausland zu verbringen. Die meisten Kanzleien bieten Auslandsstationen nur in der Wahlstation an.
  3. Wahlstation: Diese Station ist besonders flexibel, sodass Referendare hier etwa in Großkanzleien, Unternehmen, internationalen Gerichten oder NGOs tätig werden können. Hier können interdisziplinäre Erfahrungen gesammelt und über den Tellerrand des klassischen juristischen Arbeitens hinausgeblickt werden.

Es ist nicht in allen Bundesländern möglich, die Anwalts- oder Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen. In folgenden Bundesländern ist dies jeweils möglich:

  • Verwaltungsstation: NRW, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Dazu können Referendare aus Hamburg die Wahlstation I im Ausland verbringen.
  • Anwaltsstation: In jedem Bundesland besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Anwaltsstation (teilweise) im Ausland zu verbringen. Allerdings nutzen nur sehr wenig Referendare diese Möglichkeit. Hintergrund ist, dass in der Anwaltsstation bei vielen Referendaren die Examensvorbereitung im Vordergrund steht und nur sehr wenig Kanzleien Referendare ins Ausland lassen.

Krankenversicherung und weitere Versicherungen

Einer der wichtigsten Aspekte, an die ihr denken müsst, ist es sicherzustellen, dass ihr über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt.  

  • Krankenversicherung: Eine Auslandskrankenversicherung ist essenziell, da in der Regel weder die gesetzliche Versicherung noch die private Krankenversicherung ausreicht. Eine Auslandskrankenversicherung ist meist schon für wenige Euro am Tag erhältlich. Einige Anbieter haben spezielle Tarife für Referendare bzw. Beamte, die günstiger sind als die Standard-Tarife.
  • Besonderheit: In manchen Ländern (z.B. USA) ist der Nachweis einer bestimmten Mindestdeckungssumme für medizinische Kosten erforderlich. Es ist essentiell, sicherzustellen, dass eure Versicherung diese Anforderungen erfüllt.  
  • Haftpflichtversicherung: Auch solltet ihr nochmal überprüfen, ob ihr eine Haftpflichtversicherung habt, die auch für Schadensfälle im Ausland aufkommt. Da etwaige Schadensersatzforderungen in den USA aufgrund der sog. „punative damages“ sehr schnell extrem teuer werden können, solltet ihr auf eine Hohe Deckungssumme (z.B. 50.000.000 EUR) achten. 

Wohnungssuche im Ausland

Einer der wichtigsten Schritte bei der Planung einer Ref-Station im Ausland ist die Suche nach einer Wohnung. Besonders in großen Städten oder beliebten Regionen sind Wohnungen oft schnell vergeben – rechtzeitiges Suchen ist entscheidend. Die Mietpreise können stark variieren. Neben der Miete sollten auch Nebenkosten, Kaution und ggf. Maklergebühren eingeplant werden.

Zu Suche nach einer Wohnung bieten sich folgenden Wege an:  

  1. Unterstützung durch den Stationsgeber prüfen: Manche Kanzleien und Institutionen bieten Wohnmöglichkeiten oder helfen bei der Wohnungssuche – dies könnt ihr im Zweifel schon im Bewerbungsprozess abklären.  
  2. Plattformen nutzen: Webseiten wie Airbnb oder lokale Facebook-Gruppen können eine große Hilfe sein. Insbesondere bei lokalen Facebook-Gruppen sollte man jedoch vorsichtig sein, da es hier immer wieder zu Betrug kommt.
  3. Andere Referendare: Sprich Referendare an, die kürzlich in der Stadt waren in der du deine Station absolvierst. Wenn du niemanden persönlich kennst, kannst du zum Beispiel andere Referendare auf LinkedIn suchen und anschreiben. Die meisten Menschen sind deutlich hilfsbereiter als man es erwarten würden.
  4. Short-Term Apartments: In fast allen Business-Metropolen gibt es mittlerweile Anbieter, die Unterkünfte für international Kurzzeit-Besucher anbieten. Zwar sind einige recht teuer, andere bieten jedoch auch gut bezahlbaren Wohnraum. Typische Beispiel sind das Kolping House oder die Webster Apartments in New York.  

Finanzierung der Wahlstation im Ausland

Die Unterhaltsbeihilfe bzw. die Beamtenbezüge werden in der Regel nicht ausreichen, um die Kosten des Aufenthalts zu decken. Auch etwaige Zulagen für die Reisekosten etc. durch das Land decken meist nicht die vollen Kosten. Das gilt insbesondere in Städten wie New York, Washington, London oder Paris. Jedoch solltet ihr euch möglichst früh mit den zuständigen Personen in eurem Gerichtsbezirk in Verbindung setzen, um abzuklären auf welche Leistungen ihr bei einer Station im Ausland Anspruch habt.  

Wenn man die Auslandsstation bei einer Kanzlei absolviert, erhält man in der Regel eine Vergütung für die Nebentätigkeit. Je nach Kanzlei deckt diese oft einen großen Teil der Kosten.  

Absolviert man die Station hingegen bei eine Internationalen Organisation oder einer Behörde erhält man in der Regel keine oder jedenfalls keine ausreichende Vergütung. In den Fällen bleiben zur Finanzierung nur:

  • Eigene Rücklagen – Diese kann man gut mit einer Anwaltsstation in einer internationalen Großkanzlei ansparen
  • Untervermietung der eigenen Wohnung – Eine naheliegende Möglichkeit die Einnahmen während der Zeit im Ausland aufzubessern ist es die eigene Wohnung während der Zeit unterzuvermieten. Dabei sollte man jedoch immer darauf achten die mietrechtlichen Vorgeben einzuhalten, sonst kann euer Vermieter euch im Zweifel kündigen.  
  • Keine Stipendien – Leider gibt es für Auslandsstationen anders als für Auslandssemester in der Regel keine Förderung durch Stipendien.

Häufig gestellte Fragen

Welche Länder sind für eine Auslandsstation besonders beliebt?
Die beliebtesten Länder für eine Station im Ausland sind die USA, Großbritannien, Australien, Frankreich, Hong Kong und Singapur. Diese Länder bieten ein breites Angebot an internationalen Kanzleien und Organisationen.
Wie teuer ist eine Auslandsstation im Referendariat?
Je nach Zielland ist eine Auslandsstation mit Kosten im hohen vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich verbunden. Mit der Wahl der richtigen Stationsgeber für die Anwalts- und Wahlstation und der Unterstützung vom Land, lässt sich eine Auslandsstation jedoch gut finanzieren.
Wo können Referendare im Ausland eine Station verbringen?
Für Rechtsreferendare sind Anwaltskanzleien, internationale Organisationen, das Auswärtige Amt und Außenhandelskammern die beliebtesten Stationsgeber im Ausland.
Können Referendare die Anwaltsstation im Ausland verbringen?
In allen Bundesländern ist es möglich, die Anwaltsstation jedenfalls teilweise im Ausland zu verbringen.
Können Referendare die Verwaltungsstation im Ausland verbringen?
Nur Referendare in NRW, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können die Verwaltungsstation im Ausland verbringen.