Jura-Promotion
Promotion Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion in Jura

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
September 4, 2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Promotionsordnungen der Universitäten unterscheiden sich erheblich. Das sorgfältige Durcharbeiten der Promotionsordnungen ist sehr wichtig.
  • An vielen Universitäten ist es erforderlich, das erste Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen zu haben. Davon gibt es allerdings so viele Ausnahmen, dass es auch ohne Prädikat möglich ist, zu promovieren.
  • Für Promotionen stellen zum einen die Fakultäten Zulassungsvoraussetzungen auf, dazu haben einige Professoren noch eigene Zulassungsvoraussetzungen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für eine juristische Promotion von der Universität?

  • Prädikatsexamen: Die Zulassungsvoraussetzungen setzen an vielen Universitäten für eine Zulassung zur Promotion den Abschluss des ersten und/oder des zweiten Examens mit mindestens der Note „vollbefriedigend“ voraus.
  • Ausnahmsweise kein Prädikatsexamen: Ein Prädikatsexamen ist aber keine unerlässliche Voraussetzung für eine Promotion. Zunehmend sehen Promotionsordnungen weitere Zulassungsmöglichkeiten vor. So gestatten einige Promotionsordnungen eine Zulassung, wenn das erste Examen mindestens mit der Note “befriedigend” abgeschlossen wurde und daneben ein bis zwei Seminararbeiten mit einer bestimmten Note (häufig „Gut“) bewertet worden sind. Auch wenn die zuletzt genannte Voraussetzung noch nicht erfüllt ist, muss dies kein Hindernis sein, da der Zulassungsantrag erst zum Ende der Promotion gestellt werden muss und eine Seminarteilnahme häufig auch noch während der Promotionszeit erfolgen kann.  Andere Promotionsordnungen setzen das Bestehen der ersten Staatsprüfung und des Schwerpunktstudiums mit jeweils mindestens 7 Punkten voraus, wenn daneben eine Tätigkeit als studentischer oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät oder einer vergleichbaren Einrichtung über einen erheblichen Zeitraum ausgeübt wurde.
  • Master ausreichend: Unter bestimmten Voraussetzungen kann an vielen Universitäten eine Zulassung zum Promotionsstudium auch auf Grundlage eines Master of Laws (LL.M.) erfolgen, allerdings sind die Zulassungsvoraussetzungen diesbezüglich stets sehr restriktiv.
  • Sonstiges: Zum Beispiel ist der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem juristischen Seminar eine häufige Voraussetzung. Zumeist bedeutet dies, dass die Seminararbeit zumindest mit der Note „Gut“ bewertet worden sein muss. Es gibt aber auch teilweise Anforderungen, die heute eher exotisch anmuten wie beispielsweise der Nachweis des Latinums.  

Zulassungsvoraussetzungen des Professors für die Promotion

Neben den formalen Voraussetzungen der jeweiligen Fakultäten haben die meisten Professoren zusätzliche eigene Anforderungen, die sie zur Bedingung für die Betreuung machen. Diese lassen sich nicht pauschal zusammenfassen. Sie finden sich aber meistens auf den jeweiligen Webseiten der Lehrstühle. Selbst wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Kontaktaufnahme mit dem potenziellen Betreuer sinnvoll sein, da Erfahrungswerte zeigen, dass Professoren dazu neigen, von diesen Ausnahmen zu machen, wenn sie ein Promotionsprojekt besonders interessant finden.  

Ist eine Ausnahme von den offiziellen Zulassungsvoraussetzungen möglich?

Teilweise wird zudem ein Dispens von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen ermöglicht, wenn ein bis zwei befürwortende Stellungnahmen von Professoren zugunsten des Promotionsinteressenten vorgelegt werden.  

Selbst wenn man keine Fakultät findet, deren Voraussetzungen man erfüllt, besteht die Möglichkeit, dass der potenzielle Betreuer der Promotion eine Ausnahmegenehmigung erwirken kann. Insofern ist es immer ein Versuch wert, mit einem konkreten Promotionsvorhaben auf Professoren zuzugehen und diese von der Übernahme der Betreuung zu überzeugen.

Wo kann man sich über die Promotionsvoraussetzungen an den Universitäten informieren?

Neben den Informationen, die in den Promotionsordnungen und auf den Internetseiten der jeweiligen Fakultäten verfügbar sind, haben die meisten Fakultäten zuständige Ansprechpartner, die über die jeweiligen Universitätswebseiten in Erfahrung gebracht werden können und die Fragen zur Promotion beantworten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich unmittelbar persönlich mit einem potenziellen Doktorvater bzw. dessen Sekretariat in Verbindung zu setzen.

Zur Erleichterung der individuellen Vorbereitung finden sich nachfolgend die Promotionsordnungen sämtlicher rechtswissenschaftlicher Fakultäten in Deutschland. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es darüber hinaus auch an Universitäten ohne juristische Fakultäten Professoren gibt, die einen rechtswissenschaftliche Lehrstuhl innehaben und Promotionen betreuen (zum Beispiel TU Darmstadt).

StadtUniversitätPromotionsordnung
AugsburgUniversität Augsburg
BayreuthUniversität Bayreuth
BerlinFreie Universität Berlin
BerlinHumboldt-Universität zu Berlin
BielefeldUniversität Bielefeld
BochumRuhr-Universität Bochum
BonnRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
BremenUniversität Bremen
DüsseldorfHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Erlangen NürnbergFriedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Frankfurt (Oder)Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Frankfurt am MainJohann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main
Freiburg im BreisgauAlbert-Ludwigs-Universität Freiburg
GießenJustus-Liebig-Universität Gießen
GöttingenGeorg-August-Universität Göttingen
GreifswaldUniversität Greifswald
HagenFernuniversität in Hagen
HalleMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
HamburgBucerius Law School (Privatuniversität)
HamburgUniversität Hamburg
HannoverGottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
HeidelbergRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
HomburgUniversität des Saarlandes
JenaFriedrich-Schiller-Universität Jena
KielChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
KölnUniversität zu Köln
KonstanzUniversität Konstanz
LeipzigUniversität Leipzig
MainzJohannes Gutenberg-Universität Mainz
MannheimUniversität Mannheim
MarburgPhilipps-Universität Marburg
MünchenLudwig-Maximilians-Universität München
MünsterWestfälische Wilhelms-Universität Münster
OsnabrückUniversität Osnabrück
PassauUniversität Passau
PotsdamUniversität Potsdam
RegensburgUniversität Regensburg
TrierUniversität Trier
TübingenEberhard Karls Universität Tübingen
WiesbadenEBS Universität für Wirtschaft und Recht (Privatuniversität)
WürzburgJulius-Maximilians-Universität Würzburg

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Zulassung zur Promotion?
Die Zulassung zur Promotion bedeutet, das das Promotionsvorhaben angenommen wurde und das Promotionsvorhaben durchgeführt werden kann.
Wann kann man als Jurist promovieren?
Also Jurist kann man nach dem ersten Staatsexamen promovieren. Es ist üblich, entweder nach dem ersten oder nach dem zweiten Staatsexamen zu promovieren.