Jura-Promotion
Zeitpunkt Promotion

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Promotion in Jura?

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
September 4, 2024
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine juristische Promotion ist sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Staatsexamen möglich. Dazu besteht auch die Möglichkeit parallel zum Referendariat oder zum Beruf zu promovieren.
  • Es gibt nicht den richtigen Zeitpunkt für eine Promotion, alle Zeitpunkte haben ihre Vor- und Nachteile. Für eine Promotion nach dem ersten Examen spricht, die Möglichkeit, eine Lernpause einzulegen und der enge Kontakt zu den Studenten.  
  • Für eine Promotion nach dem zweiten Staatsexamen spricht, dass man während der Promotion viel juristisches Wissen vergisst, welches man im zweiten Examen wieder benötigt und dann umfangreich wiederholt werden muss.

Wann sollte man promovieren?

Als Zeitpunkte für eine juristische Doktorarbeit kommen grundsätzlich drei Zeitpunkte in Betracht, nach dem ersten Staatsexamen, nach dem zweiten Staatsexamen und parallel zum Berufseinstieg bzw. parallel zum Referendariat. Ein entscheidendes Argument gegen einen bestimmten Zeitpunkt gibt es nicht, vielmehr existieren zugunsten sämtlicher Zeitpunkte gute Argumente, die in Abhängigkeit der eigenen Lebensplanung dafür sprechen ein Promotionsvorhaben in Angriff zu nehmen.  

Welche Vorteile hat die Promotion nach dem ersten Staatsexamen?

  • Leichtere Wahl eines Betreuers: Ein wesentlicher Vorteil einer Promotion nach dem ersten Examen besteht darin, dass es vielen unmittelbar nach dem ersten Examen leichter fällt einen betreuenden Professor zu finden. So besteht oft die Möglichkeit, einen Professor anzusprechen, den man bereits aus einer Vorlesung oder einem Seminar kennt.
  • Themenfindung: Auch die Themenfindung kann dadurch erleichtert sein, dass sich möglicherweise ein aktuelles Seminarthema als Ansatzpunkt für die Promotion fruchtbar machen lässt. Das Schwerpunktstudium ist häufig der wissenschaftlichste Teil der gesamten juristischen Ausbildung, sodass unmittelbar im Anschluss hieran das beste Verständnis für wissenschaftliches Arbeiten vorhanden ist. Dies gilt insbesondere im Vergleich zum eher praktisch orientierten Referendariat.  
  • Soziales Umfeld: Gerade sofern man während der Promotion an einem Lehrstuhl tätig sein möchte (sog. interne Promotion), kann ein Vorteil zudem sein, dass man den Studenten an der Universität mit denen man regelmäßig in Lehrveranstaltungen und auf dem Campus in Kontakt kommt im Hinblick auf das Alter und den Lebensabschnitt, in dem man sich befindet, näher steht als nach dem Referendariat.  
  • Lernpause: Gerade vor dem Hintergrund, dass die Zeit vor dem ersten juristischen Staatsexamen für viele Studenten sehr intensiv und stressvoll gewesen ist, kann es durchaus attraktiv sein, nicht unmittelbar in die nächste Prüfungsvorbereitung zu starten. Mit einer Promotion kann man eine Pause vom Lernen einlegen und sich einem Thema  widmen, welches man als besonders interessant empfindet. Der nicht unberechtigten Befürchtung, dass man einen Großteil des examensrelevanten Wissens wieder verdrängt, lässt sich beispielsweise dadurch begegnen, dass dieses Wissen durch das Halten von Tutorien oder das Korrigieren von Klausuren präsent bleibt oder sogar noch erweitert wird.  
  • Höhere Disziplin: Je nach Persönlichkeitstyp kann auch die Tatsache, dass nach der Promotion noch zwei Jahre Ausbildung vor einem liegen disziplinierend wirken und dazu führen, dass man die Dissertation konsequent und zügig vollendet. Auch die Tatsache, dass nach dem zweiten Examen der Berufseinstieg als Volljurist mit dem damit einhergehenden finanziellen Anreiz lockt, kann für eine Promotion nach dem ersten Examen sprechen.
  • Examensnote “ausnutzen”: Hat man das erste Examen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen, so kann es sinnvoll sein, diese Note möglichst zu effizient für die eigene Karriereplanung zu „nutzen“. Denn es ist nicht immer garantiert, dass man die Leistung im ersten Examen auch im zweiten Examen wiederholt.  
  • Wartezeit überbrücken: Abhängig vom Gerichtsbezirk, in dem das Referendariat abgeleistet werden soll, kann es zwischen Abschluss des ersten Examens und Beginn des Referendariats zu erheblichen Wartezeiten kommen. Diese Wartezeit dürfte zwar nur in den seltensten Fällen ausreichen, um eine Promotion abzuschließen, dennoch ist es erwägenswert sich frühzeitig über zu erwartende Wartezeiten zu informieren und gegebenenfalls unmittelbar im Anschluss an das erste Examen mit der Promotion zu beginnen, um diese Zeit so effektiv wie möglich zu gestalten.  
  • Frühzeitiger Einstieg in die Wissenschaft: Gerade für Studierende, die sich eine Karriere in der Wissenschaft vorstellen können, spricht für die Promotion nach dem ersten Examen, dass es einem häufig leichter fallen wird, eigene Werke zu publizieren, wenn man bereits einen gewissen wissenschaftlichen „track-record“ vorzuweisen hat. So kann man auch bereits während der Zeit des Referendariats besser publizieren.  

Ist es sinnvoller, nach dem zweiten Examen zu promovieren?

  • Themenfindung: Für eine Promotion nach dem zweiten Examen spricht, dass einem das Referendariat neue Perspektiven eröffnen kann, wenn einem die Themenfindung nach dem ersten Examen noch schwerfällt. Nach Abschluss des zweiten Examens hat man ein umfassendes Verständnis hinsichtlich einer Vielzahl materieller Rechtsgebiete sowie das zugehörige prozessuale Wissen, insofern kann es einfacher sein, ein geeignetes Thema zu finden.  
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Für eine Promotion im Anschluss an das zweite Examen können insbesondere auch Finanzierungsaspekte sprechen. Schließlich bietet sich so die Möglichkeit, die Promotion durch eine oft lukrativere Teilzeittätigkeit als Volljurist zu finanzieren. Zumal viele Arbeitgeber eine Promotion gutheißen und dementsprechend das Promotionsvorhaben unterstützen und fördern. Dies gilt umso mehr, wenn man das Interesse hat, praxisnah zu promovieren.
  • Kein Lernverlust durch längere Pause vor Referendariat: Spiegelbildlich zum Argument, dass es sinnvoll ist nach dem ersten Examen eine Pause vom Lernen zu mach, lässt sich für eine Promotion nach dem zweiten Examen anführen, dass man im unmittelbaren Anschluss an das Studium auf dem Höhepunkt seines materiell rechtlichen Wissens steht. Ungeachtet dessen, dass dieses nicht eins-zu-eins im zweiten Examen geprüft wird, so ist doch auch im zweiten Examen vertieftes materiell rechtliches Wissen zwingend notwendig.
  • Disziplin aufgrund des anstehenden Einstiegs ins Berufsleben: Auch der anstehende Berufseinstieg kann durchaus eine disziplinierende Wirkung haben. Je schneller man das Dissertationsvorhaben abschließt, desto schneller besteht auch die Möglichkeit eines vollen Einstiegs ins Berufsleben.  
  • Fließender Übergang von Promotion zu Habilitation: Ähnliches gilt für diejenigen, die sich eine Karriere in der Wissenschaft vorstellen können, es kann von Vorteil sein, die Habilitation unmittelbar im Anschluss an die Promotion zu verfassen und so einen flüssigeren Übergang zu haben als in dem Fall, indem man zwischenzeitlich noch das Referendariat ableisten muss.
  • “Sorgenfreie Promotion“: Ein weites Argument, welches für eine Promotion nach dem zweiten Examen angeführt werden kann, ist, dass man die juristische Ausbildung zu diesem Zeitpunkt bereits formal abgeschlossen hat und der Druck angesichts dessen geringer sein dürfte.  

Welche Vorteile hat es, während des Referendariats bzw. parallel zum Berufseinstieg in Vollzeit zu promovieren?

Besonders Ambitionierte können auch erwägen, die Promotion parallel zum Referendariat anzugehen. In den meisten Fällen wird von einem solchen Vorgehen eher Abstand genommen, da sowohl die Promotion als auch das Referendariat viel Zeit in Anspruch nehmen. Es besteht die Gefahr der Überlastung mit der Folge, dass die Leistungsfähigkeit in beiden Projekten sinkt. Dies wäre dann gerade vor dem Hintergrund der noch immer enormen Relevanz der Noten in den juristischen Examina besonders unglücklich. Allerdings sind auch Konstellationen denkbar, in denen ein solcher Ansatz gut funktionieren kann.

  • Während der Wartezeit vorarbeiten: Sofern man ohnehin eine längere Wartezeit zwischen dem ersten Examen und dem Beginn des Referendariats überbrücken muss, bereits ein konkretes Thema ins Auge gefasst hat, der Betreuer bereit ist, ein solches Modell zu unterstützen und man über ein überdurchschnittliches Maß an Disziplin verfügt, ist auch dieser Ansatz erfolgversprechend. Denn dann kann man in der Wartezeit die Promotion schon weit vorantreiben, sodass die Belastung während des Referendariats nicht mehr so groß ist. Man sollte sich jedoch vergegenwärtigen, dass man die daraus resultierende „Zeitersparnis“ im Hinblick auf die Gesamtlänge der Ausbildung dann allerdings mit einem weitgehenden Verzicht auf ein Privatleben bezahlt.
  • Berufsbegleitend Promovieren: Die gerade genannten Aspekte lassen sich im Wesentlichen auch auf eine Promotion parallel zu einer Vollzeittätigkeit übertragen. Wobei hier oft erschwerend hinzukommt, dass mit zunehmendem Alter häufig die privaten bzw. familiären Verpflichtungen zunehmen, sodass das Risiko, dass die Dissertation unvollendet bleibt, noch größer ist.

Häufig gestellte Fragen

Ist es möglich, berufsbegleitend zu promovieren?
Grundsätzlich ist es möglich, parallel zur Arbeit zu promovieren. Dabei sollte man allerdings bedenken, dass eine Promotion sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Insbesondere bei zeitlich anspruchsvollen Jobs ist somit eine berufsbegleitende Promotion schwierig.
Wie wichtig ist die Note in einer Promotion?
Für eine wissenschaftliche Karriere hat die Promotionsnote eine hohe Bedeutung. Im Übrigen hat die Note in einer Promotion keine hohe Bedeutung.
Wie viele Seiten schreibt man bei einer Doktorarbeit?
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Was ist die höchste Note für ein Doktorarbeit?
Die höchste Note für eine Doktorarbeit ist summa cum laude.
Was ist der PhD?
PhD steht für Doctor of Philosophy und ist der Doktortitel in englischsprachigen Ländern.