Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Sachsen-Anhalt?
Das Wichtigste in Kürze:
- Einstiegsgehalt: Richter bekommen in Sachsen-Anhalt ein Einstiegsgehalt von ca. 4.925 € im Monat (Netto: ca. 3.850 €).
- Gehaltsentwicklung: Am Ende Ihrer Karriere erhalten viele Richter einen Grundbetrag zwischen 7.000 € und 8.500 € im Monat. Die wichtigsten Richter bekommen in Sachsen-Anhalt ein Gehalt von bis zu 12.230 € im Monat.
- Netto-Gehalt: Das Netto-Einstiegsgehalt von Richtern ist deutlich höher als bei Angestellten mit dem gleichen Brutto-Lohn. Es gibt nämlich keine Abzüge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
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Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Sachsen-Anhalt?
Richter verdienen in Sachsen-Anhalt zum Einstieg 4.925 € im Monat. Das Gehalt von Richtern hängt von der Besoldungsstufe und den Berufsjahren ab.

In die Besoldungsstufe R1 fallen Richter am Amtsgericht und Richter am Landgericht. In die Besoldungsstufe R1 fällt die weit überwiegende Anzahl der Richter in Sachsen-Anhalt. Vorsitzende Richter am Landgericht und beispielsweise Richter am Finanzgericht werden nach der Besoldungsstufe R2 besoldet.
Die Erfahrungsstufen richten sich nach der bestehenden Berufserfahrung. Alle zwei steigen Richter eine Erfahrungsstufe auf. Der Aufstieg hinsichtlich der Erfahrungsstufen erfolgt automatisch.
Sehr wenige Richter erreichen die Besoldungsstufen R3 bis R8. Diese Besoldungsstufen erreichen zum Beispiel Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht oder (Vize-) Gerichtspräsidenten und damit nur eine Handvoll Richter in Sachsen-Anhalt.

Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Sachsen-Anhalt?
Das Netto-Gehalt von Richtern liegt in Sachsen-Anhalt bei ca. 3.850 € im Monat. Das Netto-Gehalt von Richtern ist in Deutschland verglichen zum Brutto-Gehalt sehr hoch. Hintergrund ist, dass Richter – wie auch Beamte – deutlich geringere Abzüge vom Gehalt haben:
- Keine Rentenversicherung: Richter erhalten im Alter eine Pension, sodass keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
- Keine Arbeitslosenversicherung: Richter sind grundsätzlich unkündbar, sodass auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen.
- Private Krankenversicherung: Die meisten Richter sind in der privaten Krankenversicherung versichert und erhalten hierfür Zuschüsse vom Staat (sog. Beihilfe). Die private Krankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
Entsprechend fallen bei Richtern nur die Steuern an, sodass das Netto-Gehalt deutlich höher ist als bei Angestellten mit einem gleich hohen Bruttogehalt. Dazu kommt, dass Richter aufgrund der Pension nicht für das Alter sparen müssen, sodass auch dafür keine Kosten anfallen.
Welche weiteren Leistungen erhalten Richter in Sachsen-Anhalt
Neben dem klassischen Gehalt erhalten Richter in Sachsen-Anhalt auch folgende Leistungen:
- Pension: Richter erhalten im Alter eine Pension in Höhe von ca. 70 % des letzten Gehaltes. Damit ist die Versorgung im Alter signifikant höher als bei Angestellten.
- Unkündbar: Richter sind unkündbar, sodass der Arbeitsplatz deutlich sicherer ist als eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt.
- Familienzuschlag: Verheiratete Richter bzw. Richter mit Kindern erhalten zusätzlich eine Familienzulage, die von der Anzahl der Kinder abhängt.
- Ehe: ca. 165
- Für die ersten beiden Kinder: jeweils ca. 345 €
- Ab dem dritten Kind: jeweils ca. 820 € - Amtszulage: Richter der Besoldungsstufen R1, R2 und R3 können zudem eine Amtszulage in Höhe von ca. 275 € im Monat.
- Beihilfe: Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt anteilig (ca. 50% - 70%) die Kosten für die (private) Krankenversicherung, wobei auch die Kosten für die Kinder anteilig übernommen werden.