Berufseinstieg
Gehalt Richter Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg?

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Julian Greth
Aktualisiert am 
22.3.2025
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Einstiegsgehalt: Richter bekommen in Baden-Württemberg ein Einstiegsgehalt von ca. 5.300 € im Monat (Netto: ca. 4.085 €).
  • Gehaltsentwicklung: Am Ende Ihrer Karriere erhalten viele Richter einen Grundbetrag zwischen 8.000 € und 9.000 € im Monat. Die wichtigsten Richter bekommen in Baden-Württemberg ein Gehalt von bis zu 12.620 € im Monat.
  • Netto-Gehalt: Das Netto-Einstiegsgehalt von Richtern ist deutlich höher als bei Angestellten mit dem gleichen Brutto-Lohn. Es gibt nämlich keine Abzüge für die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Wie hoch ist die Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg?

Richter verdienen in Baden-Württemberg zum Einstieg 5.300 € im Monat. Das Gehalt von Richtern hängt von der Besoldungsstufe und den Berufsjahren ab.  

R1 und R2 Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

In die Besoldungsstufe R1 fallen Richter am Amtsgericht und Richter am Landgericht. In die Besoldungsstufe R1 fällt die weit überwiegende Anzahl der Richter in Baden-Württemberg. Vorsitzende Richter am Landgericht und beispielsweise Richter am Finanzgericht werden nach der Besoldungsstufe R2 besoldet.

Die Erfahrungsstufen richten sich nach der bestehenden Berufserfahrung. Alle zwei steigen Richter eine Erfahrungsstufe auf. Der Aufstieg hinsichtlich der Erfahrungsstufen erfolgt automatisch.

Sehr wenige Richter erreichen die Besoldungsstufen R3 bis R8. Diese Besoldungsstufen erreichen zum Beispiel Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht oder (Vize-) Gerichtspräsidenten und damit nur wenige Richter in Baden-Württemberg.

R3 bis R8 Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Baden-Württemberg?

Das Netto-Gehalt von Richtern liegt in Baden-Württemberg bei ca. 4.085 € im Monat. Das Netto-Gehalt von Richtern ist in Deutschland verglichen zum Brutto-Gehalt sehr hoch. Hintergrund ist, dass Richter – wie auch Beamte – deutlich geringere Abzüge vom Gehalt haben:

  • Keine Rentenversicherung: Richter erhalten im Alter eine Pension, sodass keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
  • Keine Arbeitslosenversicherung: Richter sind grundsätzlich unkündbar, sodass auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen.
  • Private Krankenversicherung: Die meisten Richter sind in der privaten Krankenversicherung versichert und erhalten hierfür Zuschüsse vom Staat (sog. Beihilfe). Die private Krankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.

Entsprechend fallen bei Richtern nur die Steuern an, sodass das Netto-Gehalt deutlich höher ist als bei Angestellten mit einem gleich hohen Bruttogehalt. Dazu kommt, dass Richter aufgrund der Pension nicht für das Alter sparen müssen, sodass auch dafür keine Kosten anfallen.

Welche weiteren Leistungen erhalten Richter in Baden-Württemberg

Neben dem klassischen Gehalt erhalten Richter in Baden-Württemberg auch folgende Leistungen:

  • Pension: Richter erhalten im Alter eine Pension in Höhe von ca. 70 % des letzten Gehaltes. Damit ist die Versorgung im Alter signifikant höher als bei Angestellten.
  • Unkündbar: Richter sind unkündbar, sodass der Arbeitsplatz deutlich sicherer ist als eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt.
  • Familienzuschlag: Verheiratete Richter bzw. Richter mit Kindern erhalten zusätzlich eine Familienzulage, die von der Anzahl der Kinder abhängt.  
    - Ehe: ca. 175
    - Für die ersten beiden Kinder: jeweils ca. 155 €
    - Ab dem dritten Kind: jeweils ca. 990 €
  • Amtszulage: Richter der Besoldungsstufen R1, R2 und R3 erhalten zudem eine Amtszulage in Höhe von ca. 435 € im Monat, sofern sie besonders verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen.
  • Beihilfe: Das Land Baden-Württemberg übernimmt anteilig (ca. 50% - 70%) die Kosten für die (private) Krankenversicherung, wobei auch die Kosten für die Kinder anteilig übernommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Gehalt von Richtern in Baden-Württemberg?
Richter verdienen in Baden-Württemberg zwischen 5.300 € und 8.800 € im Monat. Das Gehalt steigt automatisch im Laufe der Karriere.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt von Richtern in Baden-Württemberg?
Richter erhalten in Baden-Württemberg ein Einstiegsgehalt in Höhe von 5.296,02 € im Monat.
Wie hoch ist das Netto-Gehalt von Richtern in Baden-Württemberg?
Das Nettogehalt von Richtern liegt in Baden-Württemberg beim Berufseinstieg bei 4.100 € im Monat.
Wie hoch ist die Pension von Richtern in Baden-Württemberg?
Richter erhalten in Baden-Württemberg durchschnittlich eine Pension in Höhe von ca. 5.000 € im Monat, also ca. 70 % des letzten Gehaltes.
Was verdient ein Richter mit R1 in Baden-Württemberg?
Richter in der Besoldungsstufe R1 verdienen in Baden-Württemberg zwischen 5.300 € und 8.100 € im Monat.