Berufsunfähigkeitsversicherung im Jura-Referendariat
Das Wichtigste in Kürze:
- Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsversicherungen sind für Referendare aufgrund des jungen Alters sehr günstig.
- Die gesetzliche Rentenversicherung deckt als Basisangebot viele Fälle der Berufsunfähigkeit nicht ab, sodass eine ergänzende Versicherung den Versicherungsschutz erweitert.
- Bei verbeamteten Referendaren ist der Schutz zwar besser, allerdings richtet sich der Schutz nach den Bezügen, welche bei Referendaren sehr niedrig sind.
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Die Berufs- (Selbstständige oder Angestellte) bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung (Beamte) sichert die Existenz über die staatlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus ab, wenn man dienstunfähig wird. Auch wenn die eigene Berufsunfähigkeit kein Thema ist, mit dem man sich gerne auseinandersetzt, ist es sinnvoll, dies frühzeitig tun, da man im jungen Alter von sehr günstigen Konditionen profitiert.
Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Gesetzliche Rentenversicherung ist unzureichend
Angestellte Rechtsreferendare, also solche in Bundesländern ohne Verbeamtung, zahlen per Gesetz Beiträge in die in gesetzliche Rentenversicherung ein. Die gesetzliche Rentenversicherung dient nicht nur der Altersrente, sondern greift auch im Fall der Berufsunfähigkeit. Dennoch ist der Betrag, der in Fällen der Berufsunfähigkeit gezahlt wird, oft gering und deckt nicht vollständig die Lebenshaltungskosten ab bzw. der Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzusichern.
Je früher man sich versichert, desto günstiger sind die Konditionen
Je früher eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung im Leben abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Konditionen. Für die Höhe der Beiträge ist der Gesundheitszustand von besonderer Bedeutung. Bei jüngeren Menschen fällt diese typischerweise deutlich besser aus.
Verbeamtete Referendare
Beamte sind im Fall der Dienstunfähigkeit im Vergleich zu Angestellten bei Berufsunfähigkeit allgemein besser abgesichert. Diese Absicherung greift aber oft nicht zugunsten von Rechtsreferendaren, da diese nur Anwärter, z. B. Beamte auf Widerruf, sind. Selbst wenn Referendare abgesichert sind, ist die Höhe der Absicherung abhängig von der Dienstlaufzeit, sodass junge Dienstunfähige nur geringfügigen Schutz genießen. Deshalb sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Erwägung gezogen werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Dienstunfähigkeit nicht immer gleichzeitig zur Berufsunfähigkeit führt. Deswegen sollte die Versicherung eine Klausel enthalten, nach denen die Versetzung in den Ruhestand und die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gleichermaßen als Berufsunfähigkeit gilt.
Tipp: Die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung kann auch mit einer mit einer Basisrente für einen höheren Beitragssatz kombiniert werden, was wegen deren steuerlichen Absetzbarkeit steuerliche Vorteile haben kann und einem eine zusätzliche finanzielle Absicherung bietet. Eine Beratung über eine solche Möglichkeit für (angehende) Juristen wird von Versicherungsmaklern und den jeweiligen Versicherungen angeboten.
Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Keine abstrakten Verweise auf Gesetze in den Versicherungsbedingungen: Solche Verweisungen werden in der Regel verwendet für eine Begrenzung des Versicherungsschutzes. Insbesondere für den Fall, dass die Versicherung dann nicht zahlen muss, wenn der Versicherte noch zur Ausübung irgendeines Berufes in der Lage ist. Dies dürfte in fast allen Fällen noch möglich sein. Vielmehr sollte auf die Ausübung eines juristischen Berufes abgestellt werden z. B. des letzten konkret ausgeübten Berufes.
- Keine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes
- Früher Schutz: Es ist empfehlenswert, sich für eine Versicherung zu entscheiden, die ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % den vollen Betrag auszahlt, damit man langwierige Streitigkeiten über Beschäftigungsmöglichkeiten zu verhindern.