Jura Klausuren korrigieren als Nebenjob – Lohnt sich das?
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Korrigieren von Klausuren als Nebenjob kann durchaus lohnenswert sein, da man neben einer Vergütung auch einen eigenen Lerneffekt hat und jüngere Studierende in ihrer Ausbildung unterstützt.
- Nur fürs Geld macht die Tätigkeit aus unserer Sicht allerdings keinen Sinn. Die gewissenhafte Korrektur einer Klausur benötigt ca. 45 Minuten, gleichzeitig beträgt die Vergütung pro Klausur durchschnittlich nur 10 €.
Empfehlenswert ist die Tätigkeit in drei Fällen:
- Für Referendare, die flexibel Geld verdienen möchten und im Referendariat die erworbenen Kenntnisse zur Klausurtechnik anwenden können.
- Für Doktoranden, die flexibel Geld verdienen und den Kontakt zur examensrelevanten Materie nicht verlieren möchten.
- Wenn man in der Zeit nach dem ersten Staatsexamen auf das Referendariat wartet und einen flexiblen, juristischen Nebenjob sucht.
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Vorteile der Tätigkeit als Korrektor Nebentätigkeit
Verbesserung der eigenen Klausurtechnik
Durch die Tätigkeit als Korrektor schärft man seinen Blick für Aspekte, auf die Korrektoren besonders achten. Dieses Wissen ist enorm hilfreich, sofern man in Zukunft selbst noch Klausuren schrieben muss, zum Beispiel im zweiten Staatsexamen. Das Korrigieren führt somit zu Verbesserungen der eigenen Klausurtechnik, insbesondere im Hinblick auf Aufbau, Struktur, Schwerpunktsetzung, Argumentationstechnik und sonstige Formalia. Auch die Fähigkeit, rechtliche Probleme zu analysieren und zu lösen, kann durch das Korrigieren von Klausuren nochmals gesteigert werden. Bedenken sollte man allerdings, dass der Lerneffekt durch das Korrigieren mit der Zeit sinkt.
Erweiterung des Fachwissens
Als Korrektor besteht die Möglichkeit, sein Fachwissen zu erweitern bzw. bei einer längeren Unterbrechung zwischen den beiden Examina im Stoff „drinzubleiben“. Im Hinblick auf die Erweiterung des Fachwissens sollte man bedenken, dass es effizienter ist, die Zeit unmittelbar in das Lernen und Wiederholen zu investieren.
Tipp: Wenn man nach dem ersten Staatsexamen eine längere Pause einlegt, etwa für eine Dissertation, kann sich das Korrigieren als praktischer Weg erweisen, den Kontakt zu der juristischen Materie nicht zu verlieren.
Arbeitszeit & -ort flexibel
Die Korrektur von Klausuren ist eine äußerst flexible Form der Nebentätigkeit. Es gibt weder feste Arbeitszeiten noch muss man an einem bestimmten Arbeitsplatz korrigieren. In der Regel ist die einzige Vorgabe, dass man die Klausuren innerhalb eines festgelegten Zeitraums korrigiert. Dieser Zeitrahmen bewegt sich häufig zwischen zwei Wochen und zwei Monaten.
Einige Auftraggeber fordern von Korrektoren eine gewisse Mindestabnahme pro Woche oder Monat. Dies ist jedoch die Ausnahme, die überwiegende Mehrzahl ermöglicht es, die Zahl der Klausuren, die man korrigieren möchte, weitgehend frei zu bestimmen.
Lebenslauf aufwerten
Die Tätigkeit als Korrekturassistent an einer Universität sieht außerdem im Lebenslauf gut aus. Insbesondere wenn man zuvor nicht an einem Lehrstuhl tätig war, bietet die Tätigkeit als Korrektor die Möglichkeit, zu zeigen, dass man bereit ist, Wissen weiterzugeben und sein juristisches Wissen anzuwenden. Bei Bewerbungen für Auslandsstudiengänge, wie beispielsweise LL. M. Programme, kann man die Tätigkeit auch als eine Art Lehrtätigkeit „framen“.
Einfache Verfügbarkeit
Den meisten Universitäten und Repetitoren fehlen Korrektoren. Insofern ist es meist recht einfach, die Möglichkeit zu bekommen, Klausuren zu korrigieren. Viele potenzielle Auftraggeber begnügen sich damit, bestimmte Notenanforderungen zu stellen und stellen jeden ohne Bewerbungsverfahren ein, der diese erfüllt. Umgekehrt ist es auch sehr einfach, die Tätigkeit wieder zu beenden. In der Regel ist keine Kündigung erforderlich. Vielmehr genügt es, keine weiteren Klausuren mehr abzunehmen.
Nachteile der juristischen Klausurenkorrektur als Nebentätigkeit
Klausuren zu korrigieren ist zeitintensiv
Der wohl größte Nachteil des Korrigierens ist, dass es enorm zeitintensiv ist. Dies gilt vor allem, wenn man den jeweiligen Prüflingen eine aussagekräftige Korrektur an die Hand geben möchte, aus welcher diese für ihre zukünftigen Klausuren etwas lernen können. Eine sorgfältige Korrektur erfordert zunächst die eigenständige Auseinandersetzung mit dem Fall und der Lösung. Im nächsten Schritt müssen Korrektoren einen Erwartungshorizont erstellen, um dann sämtliche Bearbeitungen genau zu lesen, analysieren und bewerten. In manchen Fällen muss darüber hinaus noch ein Notenspiegel und eine Übersicht mit den häufigsten Fehlern erstellt werden. Alles in allem kann man regelmäßig von einem Aufwand von 30 bis 75 Minuten pro Klausur und 1 bis 2 Stunden je Hausarbeit ausgehen. Insbesondere wenn viele Klausuren in sehr kurzer Zeit korrigieren werden müssen, kann außerdem die Flexibilität verloren gehen.
Unattraktive Verdienstmöglichkeiten (Durchschnitt ca. 10 € pro Klausur)
1. Vergütung pro Klausur
Der zweite Nachteil korrespondiert mit dem ersten. Die Vergütung pro Klausur/Hausarbeit ist niedrig. Als Richtwert können ca. 10 Euro pro Klausur und ungefähr 20 Euro pro Hausarbeit dienen. Wobei die Vergütung für Anfängerscheine in der Regel geringer ausfällt. Bedenkt man den erheblichen Zeitaufwand, ist es kaum möglich, mehr als 20 Euro pro Stunde durch Korrigieren zu verdienen. Noch extremer ist die Situation für Lehrstuhlmitarbeiter, die darüber im Regelfall nur ihre vertraglichen Stunden mit einer unattraktiven Quote ableisten können und kein zusätzliches Gehalt erzielen.
Tipp: Die Vergütung zwischen den einzelnen Anbietern schwankt stark. Da inzwischen einige Repetitoren und Universitäten auch digitale Korrekturen ermöglichen, sind Korrektoren nicht an die lokalen Anbieter gebunden. Deshalb ist es empfehlenswert, nach den besten Angeboten Ausschau zu halten.
Das attraktivste Angebot gibt es aktuell an der Bucerius Law School. Dort erhalten Korrektoren für eine Examensübungsklausur 26 € im Fall einer Videokorrektur und 19,50 € für normale Korrekturen.
2. Je umfangreicher die Korrektur, desto schlechter die Bezahlung
Klausuren zu korrigieren ist somit nur dann eine lukrative Nebentätigkeit, wenn man sehr schnell und damit oft schlecht korrigiert. Letzteres sollte man jedoch unbedingt vermeiden. Jeder Jurist kann sich wahrscheinlich noch gut daran erinnern, wie sehr er sich darüber geärgert hat, wenn die Korrekturen eigenen Klausuren nicht zufriedenstellend waren.
3. Vorteil: Einnahmen bis 3.000 € im Jahr steuerfrei
Immerhin besteht zudem der Vorteil, dass man die Einnahmen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Jahr nicht versteuern muss. Die Einnahmen bis zu dieser Grenze unterfallen der Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG, wobei dies nicht für Korrekturen bei kommerziellen Repetitorien (z.B. Hemmer) gilt. Für die steuerfreien Einkünfte müssen auch keine Sozialabgaben abgeführt werden.
Hohe Verantwortung
Als Korrektor trägt man – insbesondere in Scheinklausuren – eine hohe Verantwortung. Die Bewertungen beeinflussen den Studienerfolg als solchen und die Möglichkeiten, die Studierenden haben. Nach dem Examen spielen die Noten aus dem Studium bloß noch eine untergeordnete Rolle, allerdings bestimmen sie beispielsweise, welche Praktika Studenten absolvieren können oder ob sie an einem Moot-Court teilnehmen können.
Aber auch in Probeklausuren hat man eine gewisse Verantwortung für den Lernerfolg der jeweiligen Prüflinge. Prüflinge sind in ihrer Prüfungsvorbereitung auf gutes Feedback angewiesen. Es ist daher wichtig, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein und bei der Korrektur sehr sorgfältig und fair vorzugehen.
Kein Nebenjob zum Ausruhen
Die Korrektur von Klausuren erfordert hohe Konzentration, um sicherzustellen, dass man alle Fehler und Mängel der Arbeit der Studierenden bemerkt und fair bewertet. Dies ist über einen längeren Zeitraum anstrengend. Gerade die Tatsache, dass es bei juristischen Klausuren selten nur eine richtige Lösung gibt, erfordert die Auseinandersetzung mit anderen Lösungsansätzen, was kognitiv fordernd sein kann.
Tipp: Wenn man sich also mit der Nebentätigkeit von der eigenen (juristischen) Haupttätigkeit ablenken möchte, ist das Korrigieren von Klausuren sicher keine gute Idee.
Tipps für die Korrektorentätigkeit
Wenn Ihr Euch dazu entschieden habt, als Korrektoren zu arbeiten, ein paar Tipps von uns aus unserer langjährigen Erfahrung als Korrektoren:
- Anzahlt & Frequenz: Die Anzahl an Klausuren, die man pro Klausur korrigiert und die Frequenz, wie häufig man Klausuren korrigiert, hängt davon ab, welche Ziele man mit der Korrektur verfolgt.
- Fachwissen behalten: Wenn man das Ziel verfolgt, in der juristischen Materie zu bleiben, ist es empfehlenswert, viele verschiedene Klausuren zu korrigieren. Dafür aber pro Klausur nur sehr wenige Klausuren zu korrigieren. Denn als Korrektor erwirbt man nicht mehr juristisches Fachwissen, wenn man 20 anstatt von 10 Klausuren korrigieren.
- Geld verdienen: Verfolgt man hingegen das Ziel, Geld zu verdienen, ist es empfehlenswert, von einer Klausur möglichst viele Klausuren zu korrigieren. Dadurch hält man den Aufwand für das Einarbeiten gering. Außerdem dauert die Korrektur nach 10 bis 20 Klausuren deutlich kürzer. In der Regel treten immer die gleichen Fehler auf, sodass man am Ende die Voten vollständig aus Textbausteinen zusammensetzen kann.
- Voraussetzungen um Korrektor zu werden: Fast immer wird von Korrektoren verlangt, das erste Staatsexamen abgeschlossen zu haben. Viele Universitäten und Repetitoren erwarten von Korrektoren zusätzlich ein Prädikat im ersten Staatsexamen. Aufgrund des Mangels an Korrektoren gibt es allerdings inzwischen auch einige Universitäten, bei denen ein Befriedigend im ersten Staatsexamen ausreicht.
Effizientes Arbeiten: Tipps für schnellere Korrekturen
- Korrigiert mehrere Klausuren hintereinander: Es ist empfehlenswert, mehrere Klausuren nacheinander zu korrigieren, damit man sich nicht bei jeder Klausur neu in den Fall eindenken muss.
- Verwendet Textbausteine / Vorlagen: Es ist empfehlenswert, mit Vorlagen / fertigen Satzbausteinen zu arbeiten, um den Schreibaufwand zu reduzieren. Indem viele Klausuren ähnliche Fehler machen, geht damit auch nicht zwingend ein Qualitätsverlust bei der Korrektur einher.
- Lest den Sachverhalt vorher: Um die Ausführungen der Prüflinge besser nachvollziehen zu können, empfiehlt es sich, den Fall vorher zu lesen.
- Verfasst das Votum während des Lesens der Klausur: Um jede Klausur nur einmal lesen zu müssen, sollte man das Votum verfassen, während man die Klausur liest, sonst besteht das Risiko, dass man die Klausur beim Verfassen des Votums noch einmal liest.
- Legt den Erwartungshorizont vorher fest: Um die Klausuren anhand eines einheitlichen Maßstabes zu korrigieren und nicht mehrfach lesen zu müssen, ist es empfehlenswert, vorab einen Erwartungshorizont zu erstellen, anhand dessen die Punkte verteilt werden.