Nishimura & Asahi
Das Wichtigste in Kürze:
- Nishimura & Asahi ist die größte japanische Kanzlei.
- In Europa ist die Kanzlei mit Büros in Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt und London vertreten.
- Nishimura & Asahi zahlt Rechtsanwälten ein attraktives Einstiegsgehalt vergleichbar mit dem deutscher Großkanzleien (zzgl. Bonus).
- Voraussetzung für einen Einstieg sind u.a. herausragende juristische Qualifikationen, Interesse an der Arbeit mit asiatischen Mandanten, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen, verhandlungssichere Englischkenntnisse sowie Kollegialität und Engagement.

Was für eine Kanzlei ist Nishimura& Asahi?
Nishimura & Asahi zählt zu den führenden Wirtschaftskanzleien im asiatischen Raum und hat ihren Hauptsitz in Tokio. Als größte Kanzlei Japans ist Nishimura & Asahi eine Full-Service Kanzlei und gehört zu den sogenannten „Big Four“ der japanischen Kanzleienlandschaft.
Weltweit beschäftigt Nishimura & Asahi über 800 Anwälte in 22 Büros.
Das Brüsseler Büro der Kanzlei berät weltweit führende Unternehmen zu vielen Fragen des Wirtschaftsrechts. Zu den Fachgebieten am Brüsseler Standort zählen:
Wie hoch ist das Gehalt bei Nishimura & Asahi?
- Associates: Nishimura & Asahi zahlt Associates ein attraktives Einstiegsgehalt vergleichbar mit dem deutscher Großkanzleien. Zusätzlich können Anwälte einen individuellen Leistungsbonus erhalten.
- Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter: Referendare und Wissenschaftliche Mitarbeiter erhalten eine wettbewerbsfähige Vergütung.
An welchen Standorten hat Nishimura & Asahi Büros?
In Europa unterhält Nishimura & Asahi Büros in Brüssel, Düsseldorf, Frankfurt und London. International ist Nishimura & Asahi an 22 Standorten tätig.
Karriere bei Nishimura & Asahi
Ein Einstieg ist bei Nishimura & Asahi auf allen Karrierestufen möglich!
Konkrete Zahlen zu Neueinstellungen pro Jahr gibt es für Europa noch nicht. Nishimura & Asahi ist jedoch sehr daran interessiert talentierten Nachwuchs auszubilden und langfristig zu halten, sodass grundsätzlich sehr gute Einstiegschancen bestehen.
Referendariat bei Nishimura & Asahi
Nishimura & Asahi bietet Referendaren die Möglichkeit, die Anwaltsstation und / oder die Wahlstation an ihrem Brüsseler Standort zu verbringen.
- Station: Referendare werden von Anfang stark ins Team integriert und arbeiten bei internationalen Mandaten mit.
- Mentoring: Jeder Referendar erhält einen Associate als Mentor zugeteilt, der als Ansprechpartner dient und den Referendar in der Ausbildung unterstützt.
- Ausland: Referendare, die ihre Anwaltsstation bei Nishimura & Asahi absolvieren, können unter Umständen die Wahlstation in Tokio absolvieren.
- Vergütung: Neben der Ausbildung können Referendare bei Nishimura & Asahi in Nebentätigkeit arbeiten und erhalten dafür eine wettbewerbsfähige Vergütung.
- Anforderungen: Nishimura & Asahi setzt hervorragende juristische Qualifikationen, ein großes Interesse an der Arbeit mit asiatischen Mandanten, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie verhandlungssichere Englischkenntnisse voraus.
- Arbeitszeiten: Bei Referendaren steht die Ausbildung im Vordergrund, daher wird stark darauf geachtet, dass Referendare pünktlich Feierabend machen können.
Was bietet Nishimura & Asahi?
Nishimura & Asahi ist eine der größten Kanzleien Japan, gleichzeitig aber in Europa im Aufbau. Deshalb vereint die Kanzlei die Vorteile einer Großkanzlei mit den Vorteilen einer Boutique:
- Attraktive Vergütung.
- Gute Work-Life-Balance mit Rücksicht auf die Prüfungsvorbereitung bei Referendaren.
- Mentoring durch einen designierten Associate.
- Spannende Arbeit an internationalen Fällen, insbesondere mit Mandanten aus Asien.
- Mögliche Arbeitserfahrung in unserem Büro in Tokio (für Kandidaten mit vorheriger Erfahrung in unserem Büro in Brüssel).
Welche Anforderungen stellt Nishimura & Asahi an Bewerber?
Nishimura & Asahi erwartet von seinen Associates:
- Großes Interesse an der Arbeit mit asiatischen Mandanten.
- Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen.
- Herausragende juristische Qualifikationen (Grundkenntnisse im EU Wettbewerbs- und Kartellrecht oder internationalem Handelsrecht sind von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung).
- Verhandlungssichere Englischkenntnisse.
- Beherrschen einer asiatischen Sprache ist von Vorteil, aber kein Muss.
Für eine wissenschaftliche Mitarbeit bei Nishimura & Asahi wird mindestens das 1. Staatsexamen benötigt.
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