Kaiser Skripte: Für die Examensvorbereitung empfehlenswert?
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kaiser-Skripte sind eine gute Grundlage für die Examensvorbereitung.
- Die Kaiser-Skripte sind Crashkurse. Deshalb sind die Skripte darauf ausgelegt, dass die Leser bereits über Wissen in dem Rechtsgebiet verfügen.
- Die Kaiser-Skripte sollten deshalb vorrangig für die Wiederholung eingesetzt werden. Für das erstmalige Erlernen des Wissens eignen sich die Skripte nur sehr eingeschränkt.
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Welche Skripte gibt es alle?
Das zweite Staatsexamen unterscheidet deutlich sich vom ersten Examen. So gewinnt das Prozessrecht erheblich an Bedeutung und in den Klausuren müssen Urteile, Anklagen und Bescheide verfasst werden. Um das Prozessrecht und die Besonderheiten im materiellen Recht zu erlernen, bietet Kaiser 14 Skripte an. Diese Skripte behandeln fast alle für das zweite Staatsexamen relevanten Rechtsgebiete, sind jeweils ca. 200 Seiten lang und kosten zwischen 19 € und 26 €.
Diese Skripte bietet Kaiser an:
- Materielles Zivilrecht im Assessorexamen
- Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen – Band I
- Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen – Band II
- Die Anwaltsklausur – Zivilrecht
- Die zivilrechtliche Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen
- Die Arbeits- und Wirtschaftsrechtliche Klausur im Assessorexamen
- Die Erb- und Familienrechtsklausur im Assessorexamen
- Materielles Strafrecht im Assessorexamen
- Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen
- Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur
- Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen
- Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen (Niedersachsen)
- Materielles-öffentliches Recht
- Prüfungswissen Jura für die mündliche Prüfung
Crashkurse - Grundkenntnisse in dem Rechtsgebiet erforderlich
Inhaltlich handelt es sich bei den Skripten von Kaiser um „Crashkurse“. Das Konzept der Skripte besteht also darin, die Rechtsgebiete kompakt und klausurnah zu erklären.
Daraus folgt aber auch, dass die Kaiserskripte nicht dazu geeignet sind, ein vertieftes Verständnis in den einzelnen Rechtsgebieten aufzubauen. Vielmehr sind die Skripte so konzipiert, dass die jeweiligen Grundkenntnisse des Rechtsgebietes vorausgesetzt werden. Deshalb sind die Skripte auch für den Einstieg in die Rechtsgebiete eher ungeeignet.
Viele Formulierungsbeispiele
Ein großer Vorteil der Skripte besteht darin, dass sie sehr viele Formulierungsbeispiele enthalten. Im zweiten Staatsexamen ist das präzise Formulieren sehr wichtig. Um diese Fähigkeit zu erlernen, sind die Kaiserskripte sehr hilfreich. Um die eigenen Formulierungen allgemein zu verbessern, bietet es sich zudem an, aktuelle BGH-Rechtsprechung zu lesen.
Sehr klausurnah & aktuell
Außerdem zeichnen sich die Unterlagen von Kaiser dadurch aus, dass sie sehr klausurnah sind. Kaiser wertet viele Examensklausuren aus und schaut, welche und wie Probleme in den Examensklausuren auftauchen. Dieses Wissen nutzt Kaiser, um die Skripte so examensnah wie möglich zu machen. Dies stellt einen unfassbar großen Erfahrungsschatz dar. Bedenken sollte man allerdings, dass die Kaiserskripte damit auch immer eine Vergangenheitsbetrachtung darstellen, indem Kaiser darstellt, was bisher häufig geprüft wurde. Prüfungsämter haben allerdings auch eine Affinität dafür, atypische Fälle und aktuelle Rechtsprechung zu prüfen. Wenn solche Fälle nicht mehrfach geprüft werden, dann sind die Fälle keine „Klassiker“, sodass sie auch nicht in Kaiserskripten auftauchen. Allerdings lassen sich gerade in Klausuren mit ungewöhnlichen Fällen häufig gute Punktzahlen erreichen, sofern man sie mit erlernten juristischen Methoden und Grundlagenkenntnissen vertretbar löst.
Die Kaiserskripte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und sind deshalb maximal ein paar Jahre alt.
Ist es ausreichend, nur mit Kaiser-Skripten zu lernen?
Wir würden empfehlen, Kaiserskripte nicht für das erstmalige Lernen zu verwenden, sondern zu Beginn der Stationen die Grundlagen mit einem Lehrbuch oder Repetitorium zu erlernen. Wenn es dann auf die Examensvorbereitung zugeht und man vertieft lernt und Klausuren schreibt, sind die Kaiserskripte sehr hilfreich, um klausurnah und kompakt zu wiederholen. Auch haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Kaiserskripte für die Klausurnachbereitung zu nutzen. Wenn man etwa wissen möchte, wie man ein bestimmtes Problem ausformuliert, dann sind die Kaiserskripte eine große Hilfe.
Ist es ausreichend, das materielle Recht ausschließlich mit den Kaiser-Skripten zu wiederholen?
Im zweiten Staatsexamen müssen Referendare grundsätzlich das gesamte Wissen des ersten Staatsexamens beherrschen. Allerdings fehlt im Referendariat die Zeit, das materielle Recht so intensiv zu wiederholen. Die Kaiserskripte sind ein sehr guter Weg, um das materielle Recht zu wiederholen. Einerseits sind sie ausführlich genug, dass Referendare das relevante materielle Recht wiederholen. Andererseits haben die Skripte einen Umfang, der es Referendaren ermöglicht, die Skripte in der knappen Zeit durchzuarbeiten.
Tipp: Referendare, die im ersten Examen mit digitalen Karteikarten gelernt haben, können diese im zweiten Examen als Grundlage für die „neuen“ Karteikarten verwenden. Dazu bietet es sich an, während man die Kaiserskripte zum materiellen Recht durcharbeitet, die Karteikarten zu überarbeiten. Dabei empfiehlt es sich, sich bei Meinungsstreitigkeiten auf die Ansicht der Rechtsprechung zu fokussieren, die Lehrbuchmeinungen braucht man nicht mehr. Bei Definitionen und Streitständen ist zu berücksichtigen, dass diese unter Umständen auch im Kommentar stehen. Deshalb sollte man präsentes Wissen insbesondere in solchen Bereichen haben, die als „Standardwissen“ vorausgesetzt werden. In der Klausur reicht die Zeit nicht aus, um jedes Problem im Kommentar nachzulesen.
Welche Alternativen bestehen zu den Kaiserskripten?
Es gibt neben Kaiser keinen Anbieter, der alle Rechtsgebiete gut abdeckt.
Allerdings gibt es für einzelne Rechtsgebiete gute Alternativen:
- Zwangsvollstreckungsrecht: Lackmann / Racz, Zwangsvollstreckungsrecht
- Zivilprozessrecht: Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht; Knörringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess; Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare
- Revisionsklausur: Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur
- Urteilsklausur im Strafrecht: Kock/Neumann, Strafurteil und Revisionsrecht in der Assessorklausuen; Schweinberger, Crashkurs Assex – Strafurteil; Huber/Hofer, Das Strafurteil