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Anwaltsstation

Anwaltsstation – Alles, was Ihr wissen müsst

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Tobias Escherich
Aktualisiert am 
24.7.2024
7
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anwaltsstation verfolgt das Ziel, Referendaren die Arbeit von Rechtsanwälten zu zeigen.
  • Die Anwaltsstation ist die letzte Station vor den Examensklausuren, sodass der Lernaufwand während der Anwaltsstation stark steigt. Bei der Auswahl des Stationsgebers sollten Referendare deshalb auf das Tauchangebot achten.
  • Rechtsreferendare können die Anwaltsstation nicht nur bei Rechtsanwälten, sondern auch bei Unternehmen und Notaren verbringen.
  • In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit, die Anwaltsstation (teilweise) im Ausland zu absolvieren.

Was ist die Anwaltsstation?

In der Anwaltsstation lernen Referendare die Arbeit von Rechtsanwälten kennen. Die Anwaltsstation ist Teil des Rechtsreferendariats. Die Anwaltsstation besteht aus zwei Teilen, der praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt und einer theoretischen Ausbildung durch das Ausbildungsgericht. Die Anwaltsstation dauert in den meisten Bundesländern 9 Monate. Am Ende der Anwaltsstation schreiben Referendare die Examensklausuren. Um sich ausreichend auf die Examensprüfungen vorzubereiten konzentrieren sich Referendare am Ende der Anwaltsstation auf die Examensvorbereitung.

Anwaltsstation beim Rechtsanwalt

Fast alle Referendare verbringen die Station bei einem Rechtsanwalt. Referendare müssen sich den Stationsgeber, also den Anwalt oder die Kanzlei selbstständig aussuchen. Damit eröffnen sich Referendaren sehr viele Möglichkeiten. Die Arbeit bei einem Rechtsanwalt kann sehr unterschiedlich sein. So unterscheidet sich die Arbeit bei einem selbstständigen Strafverteidiger erheblich von der eines Anwalts im M&A bei einer Großkanzlei.

Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Kanzleien ist es kaum möglich, allgemeingültige Aussagen zu treffen. Deshalb empfehlen wir Euch, in den Erfahrungsberichten zu stöbern. Dort sind die Erfahrungen von vielen Referendaren gebündelt.

Alternative Stationsgeber

Obwohl die Station "Anwaltsstation" heißt, bedeutet dies nicht, dass man die Station vollständig bei einem Anwalt bzw. einer Anwaltskanzlei verbringen muss. Oft kann man mindestens 3 Monate auch bei einem Notar oder in der Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen.

Notariat

In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, einen Teil der Anwaltsstation bei einem Notar zu absolvieren. In der Regel besteht die Möglichkeit, drei Monate bei einem Notar zu verbringen, da die meisten Prüfungsordnungen vorsehen, dass mindestens drei Monate am Stück bei einem Ausbilder absolviert werden müssen und maximal drei Monate bei einer anderen Ausbildungsstelle als einem Anwalt absolviert werden dürfen.

Unternehmen

In allen Bundesländern besteht die Möglichkeit, einen Teil der Anwaltsstation in der Rechtsabteilung eines Unternehmens zu absolvieren und dadurch die Arbeit als Syndikusanwalt kennenzulernen. In der Regel besteht die Möglichkeit drei Monate bei einem Unternehmen zu verbringen, da die meisten Prüfungsordnungen vorsehen, dass mindestens drei Monate am Stück bei einem Ausbilder absolviert werden müssen und maximal drei Monate bei einer anderen Ausbildungsstelle als einem Anwalt absolviert werden dürfen.

Als Inspiration für Stationen in Rechtsabteilungen könnt Ihr Euch zum Beispiel folgende Erfahrungsberichte ansehen: 

Können Referendare die Anwaltsstation im Ausland verbringen?

Außerdem besteht in den folgenden Bundesländern die Möglichkeit, die Anwaltsstation (teilweise) im Ausland zu verbringen:

  • Baden-Württemberg: Grundsätzlich können sowohl die Anwaltsstation I als auch die Anwaltsstation II im Ausland absolviert werden, jedoch kann man nur für eine der beiden Stationen von der Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft befreit werden.
  • Bayern: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Berlin: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Brandenburg: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Bremen: In Bremen können Referendare grundsätzlich ihre Stationen auch im Ausland ableisten. Hierbei bestehen Einschränkungen insoweit lediglich in den ersten beiden Stationen (Zivilgericht und Strafsachen).
  • Hamburg: In Hamburg können Referendare bis zu sechs Monate der Rechtsanwaltsstation im Ausland verbringen
  • Hessen: In Hessen kann bis zu 4,5 Monaten der Rechtsanwaltsstation im Ausland verbringen. Dies muss jedoch mindestens drei Monate vor Beginn der Ausbildungsstation beantragt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern können einzelne Ausbildungsabschnitte bis zur Gesamtdauer von 12 Monaten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolviert werden, § 35 II JAPO M-V.
  • Niedersachsen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Nordrhein-Westfalen: Bis zu 6 Monate der Ausbildung in der Anwaltsstation können bei einem ausländischen Rechtsanwalt erfolgen.
  • Rheinland-Pfalz: Während der Rechtsanwaltsstation kann man max. sechs Monate der Ausbildung bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolvieren.
  • Saarland: Im Saarland kann die Rechtsanwaltsstation II, welche 4 Monate dauert, bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden.
  • Sachsen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt kann die Ausbildung im Einzelfall ab dem 20. Ausbildungsmonat und nach Beendigung der schriftlichen Prüfung bei einer ausländischen Ausbildungsstelle erfolgen.
  • Schleswig-Holstein: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden.
  • Thüringen: Es können bis zu drei Monate der Anwaltsstation bei einer ausländischen Ausbildungsstelle absolviert werden. 

Hinweis: Examensvorbereitung

Referendare, die sich dafür interessieren, in der Anwaltsstation zu einem Unternehmen, Notar oder ins Ausland zu gehen, sollten bedenken, dass es bei diesen Stationsgebern unüblich ist, zu tauchen. Deshalb ist es bei der Auswahl der Station für Referendare wichtig, im Blick zu haben, dass sie genügend Zeit für die Examensvorbereitung haben. Entsprechend sollten sich interessierte Referendare überlegen, die Wahlstation zu nutzen, um sich den favorisierten Stationsgeber anzuschauen. Während der Wahlstation müssen sich Referendare nicht für die Examensklausuren vorbereiten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, nur einen Teil der Station bei einem Unternehmen / Notar / im Ausland zu verbringen und den anderen Teil bei einem Anwalt, der der Referendarin ausreichend Lernzeit gewährt. 

Auswahl des Stationsgebers

Referendare können sich ihren Stationsgeber eigenständig auswählen. Doch wie findet man die passende Kanzlei bzw. den passenden Anwalt? Wir würden empfehlen, die folgenden Kriterien bei der Auswahl zu berücksichtigen:

  • Interesse / Berufseinstieg
  • Bezahlung
  • Tauchzeit
  • Examensvorbereitung
  • Atmosphäre / Personal fit usw.

Die Gewichtung der einzelnen Interessen ist eine individuelle Entscheidung.

Interesse / Berufseinstieg

Für Referendare, die sich vorstellen können, nach dem Referendariat als Anwalt zu arbeiten, bietet sich die Anwaltsstation an, um einen potenziellen späteren Arbeitgeber kennenzulernen. Referendare arbeiten bei Anwälten und Anwaltskanzleien in der Regel (abgesehen vom oft geringen Mandantenkontakt) ähnlich wie Berufseinsteiger. Somit können Referendare herausfinden, ob die Arbeit, das Rechtsgebiet und das Team den eigenen Vorstellungen entsprechen. Viele Referendare fangen nach der mündlichen Prüfung an zu arbeiten. Entsprechend liegen zwischen dem Berufseinstieg und dem Ende der Anwaltsstation nur wenige Monate. Deshalb entspricht der Eindruck während der Anwaltsstation höchst wahrscheinlich auch dem späteren Arbeitsalltag.

Alternativ bietet sich die Anwaltsstation auch an, noch einmal etwas ganz Neues kennenzulernen. Insbesondere für Referendare, die sich bereits auf ein Rechtsgebiet „spezialisiert“ haben, etwa im Rahmen von Praktika und Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter, bietet die Anwaltsstation die Möglichkeit, eine Alternative auszuprobieren.

Referendare sollten allerdings im Blick behalten, dass auch nach dem Examen noch die Möglichkeit besteht, jedenfalls Großkanzleien als Wissenschaftlicher bzw. Juristischer Mitarbeiter kennenzulernen, ohne direkt als Anwalt anfangen zu müssen. Wenn also die anderen Modalitäten, etwa das Tauchangebot, sehr unattraktiv sind, können es Referendare in Betracht ziehen, die Kanzlei nach dem Referendariat kennenzulernen und stattdessen die Anwaltsstation bei einer anderen Kanzlei zu verbringen.

Bezahlung

Die Vergütung im Referendariat reicht gerade zum Leben. Eine Ausnahme hiervon stellt die Anwaltsstation dar. Bei mittelständischen Kanzleien und Großkanzleien sind (hohe) Vergütungen üblich. Bei Großkanzleien können Referendare bis zu 7.500 € im Monat verdienen. Bei der Vergütung sollten Referendare im Blick haben, ob das Gehalt „gestreckt“ wird. Viele Referendare tauchen im Rahmen der Anwaltsstation(s. o.). Einige Kanzleien bieten Referendaren an, das Gehalt zu strecken. Dann wird der Gehaltsanspruch, welcher während der Arbeitsphase erworben wird, über die gesamte Station verteilt ausgezahlt. Damit erhalten Referendare auch während der Tauchphase noch eine Vergütung, obwohl sie nicht mehr arbeiten. Die Vergütung zu strecken ist für Referendare aus Bundesländern sinnvoll, die eine Stationsvergütung auf die Unterhaltsbeihilfe anrechnen. Indem die Vergütung gestreckt wird, unterschreiten Referendare häufig die Anrechnungsgrenze, sodass die Unterhaltsbeihilfe weiterhin voll ausgezahlt wird.

Beispiel: Eine Referendarin arbeitet 3 Monate in einer Großkanzlei und erhält dort eine zusätzlich Stationsvergütung von 4.000 € im Monat. Nach den drei Monaten taucht die Referendarin für 6 Monate. In dem Bundesland, in dem die Referendarin das Referendariat absolviert, wird eine Stationsvergütung über 1.500 € auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.500 € brutto.

Gesamtvergütung ohne Strecken: Würde die Stationsvergütung direkt ausgezahlt werden, würde der Referendarin die gesamte Unterhaltsbeihilfe gekürzt werden für die drei Monate. Die Referendarin würde also 3 Monate lang 4.000 € und 6 Monate 1.500 € erhalten. In Summe würde die Referendarin in den neun Monaten 21.000 € brutto erhalten.

Gesamtvergütung mit Strecken: Wird die Vergütung dagegen gestreckt, erhält die Referendarin die vollen neun Monate der Anwaltsstation eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.333,33 € (3 * 4.000 / 9). Da die Anrechnungsgrenze bei 1.500 € liegt, wird die Unterhaltsbeihilfe nicht gekürzt und ebenfalls vollständig ausgezahlt. Die Referendarin erhält dann insgesamt ca. 25.500 € in den neun Monaten der Anwaltsstation.  

Tauchzeit

Auch die Klausuren im zweiten Staatsexamen erfordern eine intensive Vorbereitung. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen können Referendare den Examenstermin allerdings nicht eigenständig bestimmen. Stattdessen werden die Klausuren nach etwas mehr als eineinhalb Jahren geschrieben. Aufgrund der hohen Arbeitsintensität bei vielen Kanzleien ist es nicht möglich, sich parallel zur Stationsarbeit auf das Staatsexamen vorzubereiten. Stattdessen arbeiten die Referendare zu Beginn der Station für ein paar Monate, um sich im Anschluss daran mehrere Monate ausschließlich auf das Staatsexamen vorzubereiten.

Üblicherweise tauchen Referendare zwischen 3 und 5 Monaten. Wenn Kanzleien nicht von sich aus ein Tauchangebot machen, sollten Referendare dies unbedingt von sich aus ansprechen. Sonst kann es passieren, dass Referendaren überhaupt keine Vorbereitungszeit auf das Staatsexamen gewährt wird.

Wenn Ihr mehr zum Tauchen erfahren möchtet, schaut euch gerne unseren Beitrag dazu an.

Arbeitszeiten / Personal Fit usw.

Auch sollten Referendare bei der Auswahl der Kanzlei die weiteren Modalitäten berücksichtigen. Etwa die Arbeitszeiten, die Atmosphäre in der Kanzlei, Teamevents usw. Damit Ihr euch einen Eindruck verschaffen könnt, informiert euch gerne in den Erfahrungsberichten über die Erfahrungen von anderen Referendaren.

Examensvorbereitung

Ein weiteres Kriterium, welches Referendare häufig bei der Auswahl der Kanzlei berücksichtigen ist die Examensvorbereitung durch den Stationsgeber. Etwa die große Examensnähe der Aufgaben oder das Kaiserseminare angeboten werden. Wir halten solche Aspekte für wenig relevant. Bezüglich der Examensnähe der Arbeit sind wir der Meinung, dass gezieltes Lernen erheblich effektiver ist als die praktischen Aufgaben der Station. Die Anforderungen im Examen weichen von der praktischen Arbeit ab.

Die Kaiserseminare, die Kanzleien anbieten, dauern häufig nur einen Tag und stellen eine sehr oberflächliche Zusammenfassung eines Rechtsgebietes dar. Entsprechend ist der Mehrwert dieser Seminare begrenzt. Natürlich ist auch ein solcher Überblick für die Wiederholung praktisch. Allerdings sollten Referendare den Mehrwert dieser Seminare nicht überschätzen.

Nützlich ist allerdings das Angebot, dass manche Kanzleien Klausurenkurse bei Kaiser bezahlen. Die Klausuren müssen allerdings außerhalb der Arbeitszeit geschrieben werden, sodass es sich im Endeffekt um eine zweckgebundene Gehaltserhöhung handelt.

Wie bewerbe ich mich für die Anwaltsstation? 

Aktuell besteht bei Kanzleien ein großer Mangel an Juristen. Deshalb ist es für die Anwaltsstation nicht zwingend erforderlich, sich weit im Voraus zu bewerben. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht in jedem Einzelfall. Einige spezialisierte Anwälte und Kanzleien sind bei Referendaren sehr beliebt. Entsprechend ist es bei diesen Kanzleien ausnahmsweise erforderlich, sich rechtzeitig zu bewerben. Bei welchen Kanzleien dies der Fall ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Schaut euch deshalb gerne die Erfahrungsberichte an, dort ist aufgeführt, wie weit im Voraus sich Referendare für ihre jeweiligen Stationen beworben haben.

Eine Bewerbung bei einem Anwalt bzw. einer Kanzlei sollte folgende Informationen und Unterlagen beinhalten:

  • Aktueller Lebenslauf
  • Zeugnisse (mind.: Abitur, 1. Staatsexamen, aktuelle Arbeitszeugnisse)
  • Zeitraum
  • Bei Großkanzleien: Gewünschte Abteilung& Standort
  • Optional: Motivationsschreiben /ausführliches Anschreiben

Wenn Ihr Euch eine Großkanzlei anschauen wollt, im ersten Staatsexamen allerdings kein Prädikat hattet, dann ist würden wir Euch empfehlen, euch trotzdem zu bewerben. Aufgrund des großen Personalmangels sinken auf die Notenanforderungen der Großkanzleien, insbesondere in großen Städten wie Frankfurt, München oder Düsseldorf. Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen Absolventen auch mit Noten deutlich unterhalb der Schwelle zum Prädikat Angebote als Referendar und/oder Rechtsanwalt erhalten haben. In diesen Fällen ist es allerdings ratsam, sich bei mehreren Kanzleien zu bewerben, um die Chancen auf ein Angebot zu erhöhen.  

Theoretische & praktische Ausbildung

Die Anwaltsstation besteht aus zwei Säulen. Der praktischen Ausbildung bei einem Anwalt und der theoretischen Ausbildung beim Ausbildungsgericht. Für die praktische Ausbildung suchen sich Referendare selbst einen Anwalt oder eine Anwaltskanzlei, welche die Ausbildung übernimmt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung arbeiten Referendare – wie auch in den vorherigen Stationen – ihrem Ausbilder zu.

Die theoretische Ausbildung ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Wie es in den einzelnen Bundesländern aussieht, erfahrt ihr in unseren Erfahrungsberichten zu den einzelnen Bundesländern.

Welchen Umfang hat die Anwaltsstation?

Die Anwaltsstation dauert zwischen 9 und 10 Monaten In den meisten Bundesländern ist die Anwaltsstation die letzte Station vor den schriftlichen Examensklausuren und dauert neun Monate. Besonderheiten bestehen insbesondere in Baden-Württemberg und im Saarland, hier gibt es zwei Anwaltsstationen. Details zum Ablauf der Stationen in den einzelnen Bundesländern findet Ihr in unseren Übersichten.

Die Arbeitsbelastung beim Ausbilder schwankt sehr zwischen den einzelnen Kanzleien. Üblich ist es, während eines Zeitraums von drei bis neun Monaten zwischen drei und fünf Tagen in der Woche zu arbeiten.

Welche Aufgaben übernehmen Referendare in der Anwaltsstation?

 Die Aufgaben, die Referendare im Rahmen der praktischen Ausbildung übernehmen, hängen von dem Rechtsgebiet ab, indem der Ausbilder tätig ist. Entsprechend ist die Bandbreite der möglichen Aufgaben sehr groß. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Aufgaben umso spezieller – und damit weiter vom Examen entfernt sind –, je spezialisierter eine Kanzlei ist. Im Kapitalmarktrecht bei Sullivan & Cromwell helfen Referendare beispielsweise beim Verfassen von Wertpapierprospekten. Im Gegensatz dazu verfassen Referendare bei Kanzleien, die auf das Verkehrsrecht spezialisiert sind, eigenständig Schriftsätze. 

Für einen Überblick über die Aufgaben, die man in der Anwaltsstation bei den jeweiligen Kanzleien erhält, könnt Ihr einen Blick in unsere Erfahrungsberichte werfen.

Examensvorbereitung während der Anwaltsstation („Tauchen“)

Am Ende der Anwaltsstation schreiben Referendare die schriftlichen Examensklausuren. Entsprechend stehen Referendare in der Anwaltsstation vor der Herausforderung, sich parallel zu der Anwaltsstation auf die Examensklausuren vorzubereiten. Der Zeitaufwand für eine gezielte Examensvorbereitung ist sehr hoch. Um sich gezielt auf die Klausuren vorbereiten zu können, ist es sehr zu empfehlen, am Ende der Station nicht zuarbeiten, sondern ausschließlich zu lernen. Das bezeichnet man als "Tauchen", da man bei dem Ausbilder abtaucht, um zu lernen. Offiziell erlaubt ist das Tauchen nicht, allerdings ist es sehr verbreitet. Aufgrund der deutlich geringeren Lernzeit haben Referendare, die nicht tauchen, einen großen Nachteil.

Theoretische Ausbildung

Parallel zur Ausbildung beim Ausbilder findet – je nach Bundesland – eine Arbeitsgemeinschaft statt. Grundsätzlich gilt die Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der Anwaltsstation als die mit Abstand schlechteste Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Referendariats. Deshalb sollten Referendare schon zu Beginn der Anwaltsstation damit anfangen, sich das erforderliche Wissen eigenständig beizubringen. Hierfür sind beispielsweise die Kaiserskripte zur Anwaltsklausur und zum Zwangsvollstreckungsrecht zu empfehlen.

Häufig gestellte Fragen

Wie weit im Voraus sollte man sich für die Anwaltsstation bewerben?
Grundsätzlich ist es in den meisten Fällen nicht erforderlich sich viele Monate im Voraus für die Anwaltsstation zu bewerben, wenn man die Station jedoch bei besonders beliebten Arbeitgebern absolvieren möchte, bietet es sich an sich unmittelbar nach Beginn des Referendariats zu bewerben.
Kann die Anwaltsstation im Ausland absolviert werden?
Ja, in den meisten Bundesländern können zwischen 3 und 6 Monate der Anwaltsstation bei einer Ausbildungsstelle im Ausland absolviert werden. ‍
Worauf sollte man bei der Wahl der Anwaltsstation achten?
Bei der Wahl des Ausbilders in der Anwaltsstation gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die man berücksichtigen sollte. Dies sind insbesondere die Arbeitszeit, die Modalitäten des Tauchens, das Rechtsgebiet, der Standort, der „Personal Fit“, die zusätzlichen Ausbildungsangebote und die Vergütung. ‍
Wie lange dauert die Anwaltsstation?
Die Anwaltsstation dauert in den meisten Bundesländern neun Monate. In NRW und dem Saarland ist die Anwaltsstation hingegen 10 Monate lang.